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Zum zweiten Mal haben die Unternehmen im Handel bei stockenden Tarifverhandlungen die Löhne freiwillig erhöht

Inmitten des anhaltenden Tarifkonflikts im Einzelhandel erhöhen einige Handelsunternehmen erneut ihre Löhne und Gehälter eigenständig. Die Schwarz Gruppe, die Lidl und Kaufland umfasst, sowie die Rewe-Gruppe (Rewe, Penny, Toom), Aldi und der Möbelhändler Ikea haben angekündigt, ihre Mitarbeiterlöhne zu erhöhen. Im Oktober 2023 erhöhten die Unternehmen bereits ihre Entgelte um fast fünf Prozent. Im Vergleich zu den aktuellen Tariftabellen können sich die Arbeitnehmer nun über einen Anstieg von 10 Prozent freuen. Aldi Süd hat bisher keine spezifischen Daten preisgegeben.

Die tarifgebundenen Unternehmen im Lebensmittelhandel akzeptieren die Empfehlung des Handelsverbandes Deutschland (HDE), die Löhne und Gehälter vor einem offiziellen Tarifabschluss freiwillig, um höchstens zehn Prozent zu erhöhen und diese Erhöhung später mit dem Tarifabschluss zu verrechnen. Laut Steven Haarke, dem Tarifgeschäftsführer von HDE, wie er der Presse gegenüber äußerte, sei nach elf Monaten Tarifkonflikt mit über 60 Verhandlungsrunden bundesweit seiner Ansicht nach, Verdi leider kein Interesse an einem zeitnahen Abschluss im Einzelhandel hätte.

Ohne die Zustimmung des HDE und seiner Landesverbände sind tarifgebundene Unternehmen nicht berechtigt, ihre Löhne und Gehälter zu erhöhen. Wenn diese auch bereits im Oktober 2023 angehoben wurden, ist jetzt nur eine Erhöhung der Differenz erlaubt. Laut einem Sprecher des Unternehmens plant die Edeka-Gruppe, sich an der Empfehlung des Verbands zu orientieren.

Die Einheitsgewerkschaft kritisierte das Vorgehen der Arbeitgeberseite und rief auch in dieser Woche wieder zu Warnstreiks bei den Beschäftigten im Einzelhandel auf. Silke Zimmer, ein Mitglied des Bundesvorstands von Verdi, erklärte, dass der Handelsverband versucht, den Streikwillen durch Ankündigungen von freiwilligen Lohnanhebungen zu unterdrücken. Das Gebot der Stunde laut Frau Zimmer sei eine Wiederaufnahme der Verhandlungen und ein Abschluss eines Tarifs, der den steigenden Preisen entspricht. Nur durch einen Tarifvertrag können tarifverbindliche Erhöhungen erzielt werden.

Seit Monaten gibt es kaum Fortschritte bei den Tarifverhandlungen für die Millionen Arbeitnehmer im Einzelhandel. Trotz zahlreicher Warnstreiks war die verfahrene Lage unverändert geblieben. Die Forderungen der verhandelnden Gewerkschaft im Einzelhandel belaufen sich auf eine Erhöhung von mindestens 2,50 Euro pro Stunde in allen Regionen und eine Laufzeit des Tarifvertrages von einem Jahr. Zudem je nach Region noch zusätzliche Ansprüche und Forderungen gestellt werden. Zuletzt gab es auch keine Fortschritte bei den Spitzengesprächen auf Bundesebene. Die Einheitsgewerkschaft beschuldigt die Arbeitgeber, die Verhandlungen zu behindern und eine tarifliche Blockadepolitik zu betreiben.

Wir fragen uns eher, wann die große Einheitsgewerkschaft endlich ihre Versprechen einlöst, welche sie gegenüber den Arbeitnehmern und vor allem Ihren Mitgliedern abgeben, hat.

Wir möchten daran erinnern, dass diese Einheitsgewerkschaft derzeit das tarifliche Monopol im Bereich Handel hat. Aber anders als im öffentlichen Dienst oder öffentlichen Nahverkehr wirken Warnstreiks und Aktionen und auch das Vorgehen bei Verhandlungen im Handel eher etwas dilettantisch als professionelle Gewerkschaftsarbeit! Und wir fragen uns warum?

Ist es der interne Konflikt bei der großen Einheitsgewerkschaft (Causa Akman vs. Zimmer) oder ist man im Handel einfach etwas schwach auf der Brust oder hat nicht die besseren Trümpfe in der Hand? Um es in Anlehnung an eines italienischen Bayerntrainers zu sagen „Was erlauben verdi“?   

Natürlich üben wir auch Kritik am Vorgehen von HDE und den Mitgliedsunternehmen. Wenn sie gute und ordentliche Mitarbeiten haben und halten wollen dann müssten dieses auch ordentlich bezahlt werden. Die beste und ehrlichste Anerkennung für die Leistung, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern geben kann, ist eine ordentliche Lohnerhöhung!

Wir fordern beide Seiten auf endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und ein vernünftiges und ordentliches Ergebnis für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhandeln.

Reduktion der Arbeitszeit: Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche ist wieder in aller Munde und diesmal sorgten einige Volksbanken für den Anstoß.

Einige Genossenschaftsbanken haben die Arbeitszeit reduziert, während die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Lohnausgleich vollständig erhalten. So möchten sie mehr Mitarbeiter gewinnen. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird diskutiert.    

Einige Genossenschaftsbanken haben ihre Mitarbeiter bei gleichbleibendem Lohn nun 4 Tage beschäftigt, was in der Finanzbranche ein Novum ist und auch wegweisend für andere Branchen sein kann. Die Volksbank Kaiserslautern agiert als Vorreiter im Bereich der Genossenschaftsbanken. Bereits vor anderthalb Jahren hat das Geldhaus die Arbeitszeit pro Woche von 39 auf 34,5 Stunden reduziert. Die Bank begrüßt neue Angestellte mit dem Motto “Vier Tage arbeiten, drei Tage frei!”.

Peter Kullmann, der Vorstand der Bank, erklärt gegenüber dem Handelsblatt den Schritt mit den Worten, dass die Fluktuation deutlich gesunken ist und es immer mehr Fachkräfte auf der Bewerberseite gibt. Das spräche für die Attraktivität ihrer Bank. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit laut Herrn Kullmann gestiegen.

Aktuell wird viel über die Option und die Vorteile einer Viertagewoche diskutiert, insbesondere in Bezug auf eine reduzierte Arbeitszeit. Bisher haben in Deutschland nur wenige Firmen diesen Schritt unternommen. Die Genossenschaftsbanken glauben, dass sie auf diese Weise neue Experten gewinnen und Mitarbeiter an sich binden können.

In anderen Branchen, wie z.B. der Pflege gibt es auch 4-Tage-Modelle, indem aber die Arbeitszeit der 5-Tage-Woche auf vier Tage verteilt wird, wie beispielsweise im Bereich Tagesschichten. Diese sind zwar länger, aber man spart zudem für einen Tag den Fahrtweg, und man hat z.B. gerade im Bereich Gesundheit auch für bestimmte Dinge etwas mehr Zeit in der Umsetzung. Ein Pilotprojekt im nordrhein-westfälischen Bielefeld im Bereich Pflege ist hier sehr erfolgreich in der Umsetzung und soll zudem noch ausgeweitet werden.

Dennoch bleiben Diskussionen über Urlaubstage (4-Tage-Woche – 16 gesetzliche Urlaubstage und 5-Tage-Woche – 20 Tage gesetzlicher Urlaub) und andere Dinge, welche noch berücksichtigt werden müssen. Es bleibt ein spannendes Thema und die DHV bleibt auch hier am Ball. Gesetzliche Vorgaben für eine 4 Tage-Woche sind dabei nicht zielführend. Die Beispiele zeigen, dass es auf die betriebliche Situation ankommt. Die Betriebsparteien sind gefordert, den Nutzen und die Möglichkeit einer Umsetzung zu prüfen.

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Quo vadis Einzelhandel?

Aktuell hat der Einzelhandel in Deutschland einige Schwierigkeiten. Insbesondere die Inflation und die Wirtschaftsflaute haben einen erheblichen Einfluss auf viele Unternehmen und deren Arbeitnehmer. Laut dem Einzelhandelsverband wird ein bedeutendes Ladensterben erwartet. Dies hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Innenstädte und natürlich für viele Arbeitnehmer. Viele Insolvenzen tragen weiter zu einem Klima der Unsicherheit bei.

Der Einzelhandelsverband geht davon aus, dass in diesem Jahr erneut ein bedeutendes Ladensterben stattfinden wird. Laut der Vorhersage des Handelsverbands Deutschland (HDE) sollen insgesamt 5.000 Läden für immer schließen. Dadurch dürften sich die Zahl der Geschäfte, die seit 2020 geschlossen haben, auf 46.000 erhöhen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth äußerte gegenüber der Presse, dass dies eine schlechte Nachricht für den Einzelhandel und insbesondere für die Stadtzentren darstellt. Für viele Menschen ist der Einkauf der Hauptgrund für den Besuch einer Innenstadt. Für viele Arbeitnehmer im Einzelhandel ist jetzt der Blick in die Zukunft ungewiss. Falls Geschäfte schließen und damit fehlen, werden hier nicht nur gesamte Stadtzentren, sondern auch viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen sein.

Derzeit leidet die Branche unter einer Wirtschaftsflaute und einer hohen Inflation. Gemäß HDE stiegen die Einnahmen im Einzelhandel im letzten Jahr ausschließlich aufgrund von Preiserhöhungen um 2,9 Prozent auf fast 650 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu verringerten sie sich, bereinigt von der Inflation, um 3,4 Prozent. In diesem Jahr sollte die Lage etwas besser sein. Es wird erwartet, dass die Einnahmen um 3,5 Prozent steigen, was in Wirklichkeit einem Anstieg von einem Prozent entspricht. Als Verband des Handels verlangt man sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Ladensterbens. Es ist erforderlich, dass alle Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen, Gastronomie und Kultur vor Ort zusammenarbeiten.

Wir als Gewerkschaft stehen im konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen und Politik gerade durch unsere Mitglieder Fachbereich Handel.

Wir stehen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel seit über 130 Jahren!

Harm Marten Wellmann

Tarifverhandlungen Groß- und Außenhandel NRW: Wir warten und warten und warten!

Wie aus „ohne uns kein Geschäft“ ein „mit uns noch kein Tarifabschluss“ geworden ist.

Am 24.01.2024 wurde in NRW die 9. Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel begangen, wieder ergebnislos und bundesweit. In den anderen Tarifverhandlungen im Handel sieht es nicht anders aus.

Beide Seiten – Arbeitgeber wie die verhandelnde Gewerkschaft verdi – schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Leidtragende sind in jedem Fall die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf deren Rücken dieses Spiel ausgetragen wird.

Bisher gab es neun Verhandlungsrunden, denn seit April 2023 wird verhandelt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Bereits seit 2022 hat man sich auf diese große Verhandlungsrunde eingeschworen, wenn man sich erinnern kann. Eine Parole von „Dieses Mal holen wir uns alles zurück!“ und „Mehr!“ schwebt noch in der Luft.   

Komisch ist für uns ja nur, dass bis dato nichts dabei rumgekommen ist. Wenn ihr so stark seid, wo seid ihr dann? Warum dauert das so lange? Wenn ihr so mächtig seid als die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB, warum handelt ihr dann nicht so? Oder warum handelt ihr im Bereich Handel nicht so? Ihr habt doch nach eigenen Angaben beim BAG 15% der Arbeitnehmer im Handel organsiert.   

Wo ist der große Streik von verdi im Handel, wie für den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst oder im öffentlichen Nahverkehr oder wie der Bahnstreik, der wesentlich kleineren GTL? Selbst die Bauern haben es Euch vorgemacht!

Bei aller Liebe als Gewerkschaft zum Streikrecht und aus der Grundüberzeugung heraus, dass gerade die Beschäftigten im Handel mehr als nur Applaus, sondern eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient haben, verstehen wir Eure Argumentation nicht.

Wenn die Arbeitgeberseite nicht ordentlich mit Euch verhandelt, warum wartet Ihr dann noch auf was? 

Ist es nicht eine gewerkschaftliche Bankrotterklärung als zweitgrößte DGB-Gewerkschaft mit nur 300 Streikenden zum Landtag Düsseldorf zu ziehen und dort die Tarifforderungen zu unterstreichen?

Das wirkt doch gelinde gesagt etwas lächerlich, bei über einer Million Arbeitnehmern im Handel allein in NRW und ihr habt mehr als 150.000 Mitglieder allein im Handel – wir erinnern uns an die 15% Organisationsgrad. Wo waren die denn? Hatten alle Urlaub oder waren krank? Nein, ein paar hatten Angst vor Repressalien des Arbeitgebers, wenn sie sich der Demonstration anschließen, laut einem Artikel. Wir glauben, hierzu kann und sollte sich jeder seine eigene Meinung bilden.        

Wir möchten an dieser Stelle einen alten verdi-Mann aus Duisburg zitieren, „Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können!“. Der Pfiff war wohl nicht laut genug.

Die Verhandlungen scheinen ja nicht besser zu laufen, wie vorher immer kommuniziert wurde und das Argument, dass ja noch wir als DHV da wären, die ansonsten noch verhandeln könnten. Man müsse ja abschließen, wenn man alleine wäre und dann würde und könnte man schon agieren und verlangen, was man wollte. Dieses Argument zählt im Moment nicht mehr. Ihr habt im Handel und im Großhandel ein gewerkschaftliches Monopol.

Liefert doch endlich mal Eure Versprechen ab, liebe große Einheitsgewerkschaft. Wo ist das „mehr“ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geschweige für Eure Mitglieder?  Ach ja, die neue Forderung in der 9. Verhandlungsrunde, dass jetzt eine gewerkschaftliche Differenzierungsklausel mit einer Einmalzahlung oder war es, wie Rewe es abgelehnt hat, eine Gehaltserhöhung nur für verdi-Mitglieder gefordert wird?

Mal Butter bei die Fische verdi, wo ist der große Streik, wenn die Arbeitgeberseite nicht einigungsbereit ist? Oder habt ihr euch totgestreikt?

Zieht dieses Argument des Arbeitskampfes bei der Arbeitgeberseite im Bereich Handel nicht mehr?

Man munkelt, es gäbe Arbeitgeber, die durch Eure Wochenstreiks oder Streikmaßnahmen, enorme Gewinne, aufgrund der nicht zu zahlenden Lohnkosten, einfahren und der Streik trotzdem keine Wirkung zeigt.

Ihr habt es geschafft, dass sich die Arbeitgeberseite im Handel über jeden Streiktag freut. Und somit wird das alles auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen.  

Verdi, liefert doch bitte endlich mal nicht nur heiße Luft für Eure Mitglieder, sondern für die gesamte Arbeitnehmerschaft ein vernünftiges Ergebnis ab.

Ihr wolltet den Alleinvertretungsanspruch für die Arbeitnehmerschaft. Im Moment habt Ihr diesen inne. Also werdet diesem gerecht!

Stop complaing! Start organizing!

Oder wie man im Pott sagt, Ärmel hochkrempeln und malochen!

In diesem Sinne allen DHV-Mitgliedern und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handel und der Warenlogistik ein kräftiges Glück auf!

Harm Marten Wellmann

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Einladung zum Gespräch in der Sitzung der Arbeitnehmergruppe der CDU-Landtagsfraktion NRW

Am 29.11.2023 war unser DHV-Geschäftsführer in Nordrhein-Westfalen, Harm Marten Wellmann, zu einem Gesprächsaustausch der Arbeitnehmergruppe der CDU-Landtagsfraktion NRW in den Landtag in Düsseldorf eingeladen.

Hier wurde natürlich, das Verfahren der DHV vor dem EGMR angesprochen, die Tarifsituation in NRW besonders für die durch die BAG-Entscheidung von 2021 nun tariflosen Betriebe. Sowie Themen Bürgergeld, Rente oder andere gewerkschaftliche und arbeitspolitischer Themen.

Es war ein konstruktiver und guter Austausch und wir würden uns über eine Fortsetzung des Gespräches freuen. Besonders für die Einladung möchten wir uns bei der Vorsitzenden der Arbeitnehmergruppe der CDU-Landtagsfraktion Frau Anke Fuchs-Dreisbach und dem arbeitspolitischen Sprecher der Ausschusses Arbeit Gesundheit und Soziales Herrn Marco Schmitz bedanken.  

Ein kurzer Bericht von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Am 08.11.2023 fand in Mannheim die Vertreterversammlung der BGHW statt. Neben der eigentlichen Sitzung bildeten die Vorgespräche in den Gruppen der Versicherten und der Arbeitsgeber sowie die Verleihung der goldenen Hand, dem Präventionspreis der BGHW, den Rahmen für die Versammlung. Die gelebte Parität der BGHW wurde in der gesamten Veranstaltung gut sichtbar. 

Dies war nach der konstituierenden Versammlung in Heidelberg die erste „Arbeitssitzung“. Nach dem obligatorischen Berichten des Vorsitzenden und der Geschäftsführung folgten die Arbeitsthemen. Die Themen waren vielfältig, insbesondere wurden die Schulungsmaßnahmen in der Prävention, die Rückkehr zur Normalität nach Corona, das Angebot von Fahrsicherheitsschulungen seitens der BG, die Zunahme von Fahrassistenten bis hin zum möglichen autonomen Fahren und die möglichen Risiken, die KI und die möglichen Vor- und Nachteile angesprochen.  Ein weiteres Thema waren die EAS-Systeme an Kassen. Hier kommt es bei einigen Geräten vor, speziell bei der Entfernung des Diebstahlschutzes, dass die Strahlungsschwellenwerte kurz überschritten werden. Zu den möglichen Folgen und Risiken gibt es noch keine Erkenntnisse. Man ist im Austausch mit den Herstellern und wird die Problematik weiterverfolgen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit und das Beschreiten neuer medialer Wege der BGHW in der öffentlichen Wahrnehmung wurde diskutiert. Die BGHW wird hier zukünftig weiter ihren Weg der Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien ausbauen.   

 MdB Peter Weiß von der CDU und Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen hielt ein paar spannende Grußworte zur Sozialversicherung, Unfallversicherung und den Sozialwahlen. Er regte zur Diskussion über die aktuelle Situation der Sozialversicherung und deren Zukunft an.

Am Abend rundete die Preisverleihung der goldenen Hand, welche alle zwei Jahre verliehen wird, die Versammlung ab.

Die „goldene Hand“ wurde insgesamt an 7 Preisträger verliehen und live im Internet gestreamt.

Ausgezeichnet wurden hier Erfindung und Einfälle, die im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes den Preisträgern eingefallen sind.

So wurden unter anderem ein „Sichtbarmachen“-system von Ecken für Stapelfahrer im Lager, eine smarte Steckdose, eine Leitersicherung an LKW und eine Lichtweste beim Beladen von Schiffen ausgezeichnet. All die präventiven Maßnahmen erhöhen den Schutz der Arbeitnehmer. Sie können Unfälle vermeiden und vielleicht auch in anderen Bereichen Anwendung finden.

DHV-Positionierung zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Handel

Die DHV, insbesondere die Fachgruppe Handel und Warenlogistik, begrüßt die Initiative, im Rahmen von Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Klimawandel im deutschen Einzel- und Großhandel auf saisonales Obst- und Gemüsesortiment umzustellen und beispielsweise von Flugtransporten abzusehen. Auch wenn dies für Verbraucher zur Folge hat, dass man nicht mehr jedes Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit automatisch bekommt.  Was das konkret für den Verbraucher bedeutet? Wer zukünftig einkaufen geht, wird sich darauf einstellen müssen, dass bestimmte Waren nur noch saisonal angeboten werden. Als Beispiel könnte man hier grünen Spargel, Trauben und Erdbeeren nennen. Für Gemüse oder Obst, welches außerhalb der Saison bislang auf dem Luftweg nach Deutschland gebracht wurde, bedeutet dies, dass diese Waren künftig auf dem deutschen Markt wegfallen. Die DHV-Fachgruppe für Handel und Warenlogistik begrüßt diese nachvollziehbare Umstellung im deutschen Handel im Rahmen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit in der Konzentration auf Obst und Gemüse aus europäischer, deutscher und regionaler Produktion.

Welcher Chat ist noch privat – in einer Chatgruppe mit Arbeitskollegen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das weit ins Private von Arbeitnehmern hineinreicht.

Ein Arbeitnehmer kann sich „nur im Ausnahmefall“ darauf berufen, dass ein Chatverlauf mit stark beleidigendem, rassistischem, sexistischem und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und/oder Kollegen und dessen Verlauf und Inhalt vertraulich sei. Das heißt, im Regelfall kann der betreffende oder die betreffenden Arbeitnehmer keine Vertraulichkeit mehr erwarten. Und eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann ausgesprochen werden. (vgl. Az.: 2 AZR 17/23).

Bei diesem Urteil des BAG ist bemerkenswert, dass es in der Vorinstanz anders entschieden wurde. Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hieß es, die betreffenden Worte und Inhalte seien „Bestandteil einer vertraulichen Kommunikation“.  Man ging davon aus, dass man sich in einer privaten und vertrauten Gruppe frei äußern könne und dürfe. Da der Äußernde davon ausging, dass die Beleidigungen und Diskriminierungen den Kreis der Chatgruppe nicht verlassen und somit die betroffenen und diskriminierten Personen auch nicht erreichen würden. 

Das BAG-Urteil macht so die Qualität der Kommunikation zum wesentlichen Maßstab. Wann und was Gechattetes richtig ist, gilt es dann im Einzelfall zu klären. Wann sind Chatäußerungen zwar heftig, aber noch okay?  Wann wird es rassistisch und sexistisch, ergehen sich die Beteiligten in Gewaltfantasien, wann ist es nicht mehr okay? So kann aus privat auf einmal öffentlich und aus idiotischen Geschwafel ein fester Kündigungsgrund werden.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Gewerkschaft jede Form von Rassismus, Sexismus oder Aufrufe zur Gewalt und politischen Extremismus in jeden Fall für nicht tragbar halten und ablehnen.

Wir möchten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Chat mit Arbeitskollegen privat wie beruflich dazu anregen, jeden grenzwertigen Kommentar lieber sein zu lassen.

Elektronische Krankmeldung und ihre Tücken im Arbeitsalltag

Seit Januar dieses Jahres gibt es die elektronische Krankmeldung.

Diese weist im Arbeitsalltag ihre Tücken auf, denn immer wieder hatten wir im Laufe des Jahres Mitglieder, deren Lohnabrechnung nicht stimmte. Meistens, weil die Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht abgerufen wurde oder werden konnte. 

Der behandelnde Arzt verwies auf die Krankenkasse, die Krankenkasse an den Arbeitgeber und so weiter, und man drehte sich also im Kreis. Anscheinend hatte der Arzt das Problem, dass er die gesendete Krankmeldung (klassisch umgangssprachlich „den gelben Schein“) nicht erneut abrufen konnte, nachdem diese an die Krankenkasse gesendet worden war. Dies wurde mehrfach unseren Mitgliedern als Auskunft gegeben und uns berichtet. Die Krankenkasse stellte sich taub und verwies wiederum ihrerseits regelmäßig an den Arbeitgeber, der diese doch abrufen können müsste. Der Arbeitgeber teilte hierzu mit, dass er dies nicht könne oder die Krankmeldung nicht im System vorliege.

Leittragender bei einem solchen Vorgang ist hier einzig der Arbeitnehmer. Diesem werden die fehlenden Tage auf Grund der fehlenden Krankmeldung vom Lohn abgezogen. Dann landet die Bitte um Unterstützung verzögert auf unserem Tisch, und wir kümmern uns darum.

Es scheint hier aus unserer Erfahrung mit der elektronischen Krankmeldung weiteren Nachbesserungsbedarf zu geben.  

Wir können unseren Mitgliedern sicherheitshalber nur empfehlen, sich direkt beim Arzt eine Krankmeldung zusätzlich ausdrucken zu lassen. Doppelt hält besser!

Streik Metro Mülheim

Warnstreik im Handel NRW am 17.05.2023: DHV-Mitglieder Metro Mülheim sind dabei!

Die große Einheitsgewerkschaft hatte am 17.05.2023 zum 24-stündigen Warnstreik im Bereich Handel in NRW aufgerufen.

Bereits am Dienstag um 0 UHR hatten die Beschäftigten bei Rewe für 48 Std. die Arbeit niedergelegt.

Die DHV-Mitglieder bei der Metro Mülheim an der Ruhr hatten sich per gewerkschaftlichen und basis-demokratischen Beschluss entschieden, sich dem Warnstreikaufruf anzuschließen und so ihre Solidarität mit den Arbeitnehmern zu bekunden.

Es war also nicht verwunderlich, dass mehr DHV-Mitglieder am Streikposten standen und dem Aufruf zum Warnstreik gefolgt waren als bei der großen Konkurrenz. Symbolträchtig war diese Streikaktion, weil der Metromarkt in Mülheim der erste Metromarkt war, welcher unter dem blau-gelben Logo „Metro“ eröffnet worden war. Zudem stellte man bei diesem Warnstreik den ersten richtigen Streikposten seit Öffnung des Metro Marktes in Mülheim auf.

Unterstützt wurden die streikenden DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen von dem DHV-Geschäftsführer aus NRW. 

Neben den klassischen Lohnforderungen und der momentanen hohen Inflation waren aber auch die Themen Personalnotstand und Übernahme der Auszubildenden die Themen, welche die DHV-Mitglieder beschäftigten und ansprachen.

Man darf gespannt die Verhandlungen abwarten und sehen, welche Resultate den vollmundigen Versprechungen der großen Einheitsgewerkschaft folgen. Wir hoffen, zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unserer Kolleginnen und Kollegen im Bereich Handel, dass Ihre Erwartungen hier nicht enttäuscht werden und das den Versprechen auch Taten folgen.

In diesem Sinne „Glück auf DHV!“