E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Insolvenz bei Galeria geht in die nächste Runde Karstadt-Kaufhof-Filialen werden wohl schliessen

Den Medien liegt bereits die Information vor, welche Galeria-Standorte die neuerliche Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof nicht überleben werden und welche bleiben dürfen.

Im Dezember kursierten noch 90 Filialen, welche über die Wupper gehen sollten. In den aktuell vorliegenden Berichten ist von etwa 60 der insgesamt 131 Filialen die Rede von einer Schließung. Dies haben die gut unterrichtenten Medien aus Unternehmenskreisen erfahren.

Wie man beispielsweise aus der Süddeutschen Zeitung erfahren kann, werden u.a. die Kaufhausstandorte in Bayreuth, Chemnitz, Cottbus, Göttingen, Kiel, Landshut, Lörrach, Lübeck, Münster, Nürnberg, Paderborn, Reutlingen, Saarbrücken, Siegburg, Speyer, Trier und Wiesbaden von der Schließung betroffen sein.

Wie weiter berichtet wird, gäbe es aber auch sogenannte „sichere“ Standorte. Hierzu zählen wohl Aachen, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Kassel, Mannheim und Würzburg.

Erst im März wird es wohl endgültig eine Klarheit für die Belegschaft des Unternehmens geben. Unseren DHV-Mitgliedern bei den 17.400 Kolleginnen und Kollegen der Belegschaft stehen wir solidarisch und mit Rat und Tat zur Seite!   

Das Angebot des Onlinehändlers Buero.de, welches sich auf die Übernahme eines Teiles der Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof bezog, hatte dieser Ende Dezember wieder zurückgezogen.

Wir fordern die Geschäftsführung auf, schnellstmöglich Klarheit für die Kolleginnen und Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof zu schaffen!

Droht die Schliessung von Mediamarkt- und Saturn-Filialen?

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV befürchten für die nahe Zukunft die Schließung von MediaMarkt- und Saturn-Filialen in Bremen, Hannover und anderen Großstädten und Ballungsräumen.

Bislang ist MediaMarkt in Bremen und Hannover jeweils mit zwei Fialen vertreten. Saturn verfügt über drei Filialen in Bremen und zwei in Hannover. Ob alle Filialen weiterbetrieben werden, ist nach Auffassung des CGB fraglich, nach dem die Marken MediaMarkt und Saturn Mitte des Mo­nats zusammengelegt wurden und jetzt mit gestrafftem und einheitlichem Sortiment gemeinsam be­worben werden.

Bislang waren MediaMarkt und Saturn in Deutschland zwei unabhängige Vertriebsmarken, mit getrennten Filialen, die jeweils als eigenständige Gesellschaften betrieben werden. Sie gehö­ren seit Aufspaltung der Metro-Gruppe der zur Ceconomy AG gehörenden MediaMarktSaturn Retail Group (handelsrechtlich Media-Saturn-Holding GmbH), die in Deutschland an 405 Standor­ten vertreten ist und europaweit mehr als 1000 Geschäfte betreibt.

Vor der Zusammenlegung sind die Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn in Konkurrenz zuein­ander angetreten. In Österreich wurde diese Konkurrenz allerdings bereits 2020 durch die Fusion beider Marken beendet. Hier ist die Marke Saturn Geschichte.

Ob und wie viel Filialschließungen die Zusammenlegung beider Marken in Deutschland zur Folge ha­ben wird, bleibt zunächst abzuwarten. Das Unternehmen hat sich hierzu noch nicht geäußert.

Tatsache ist, dass die Holding dringend ihre Ertragslage verbessern muss, nach dem die Rating-Agentur Moody`s die Bonität von Ceconomy im November auf Ba3 herabgestuft hat, was einer spe­kulativen Anlage entspricht, bei der bei Verschlechterung der Lage mit Ausfällen zu rechnen ist. Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Gerrit Heinemann sieht die Handelskette denn auch vor existenziellen Problemen und plädierte im Münchener Merkur für eine Flächenredu­zierung und den Ausbau des E-Commerce, der mindestens 50 Prozent des Umsatzes generieren müsse.

Flächenreduzierungen hat es schon gegeben. 2022 wurden bereits 13 Filialen mit insgesamt rund 1000 Beschäftigten geschlossen. Bei diesen Schließungen wird es sicherlich nicht bleiben. CGB und DHV fordern daher im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Verantwortlichen Auskunft über die weiteren Konsequenzen der Zusammenlegung der Vertriebsmarken und die Si­cherheit der Arbeitsplätze.

 

 

090123-Lehrgangseröffnung

Lehrgangseröffnung

„Am 9.Januar hat das DHV-Bildungswerk Nordwest in Bremen einen neuen Prüfungsvorbereitungskurs für angehende Groß- und Außenhandelskaufleute gestartet.

Der Lehrgang umfasst 24 Unterrichtsstunden und findet unter Leitung des erfahrenen Handelsfachlehrers Helmut Saitzek in Präsenz in Räumen der Kirchgemeinde St. Georg in Bremen-Huchting statt.

Die Teilnehmenden sind 16 Azubis aus 13 Bremer und niedersächsischen Betrieben.“

Erfolgreiche Bildungsarbeit in Baden-Württemberg trotz Einschränkungen durch Corona

 

Seit Mitte des Jahres bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerkes wieder Seminare für Betriebs- und Personalräte in Präsenz an. Unter strikter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnungen des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sowie einem noch über diese darüberhinausgehenden Hygienekonzept konnten so 12 Präsensveranstaltungen mit knapp 120 Teilnehmern durchgeführt werden. Wir freuen uns über das ungebrochene Interesse der Betriebs- und Personalräte an unserem Schulungsangebot. Gerade in diesen, auch aus arbeits- und mitbestimmungsrechtlich schwierigen Zeiten ist es umso wichtiger, dass Mitbestimmung in den Betrieben und Dienststellen sach- und fachgerecht stattfindet. Um diesen sich ständig ändernden Herausforderungen gewachsen zu sein, ist ein regelmäßiger Besuch von Schulungsangeboten unerlässlich. Auch im nächsten Jahr bietet das DHV-Bildungswerk ein umfangreiches Seminarprogramm unter dem Vorzeichen der anstehenden Betriebsratswahlen.

Das Team der Bildungsstätte Südwest wünscht allen Kolleginnen und Kollegen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Bleiben Sie gesund!

 

Wählen Sie einen Betriebsrat – werden Sie Wahlvorstand – Betriebsratswahlen 2022!

Aus vielerlei Gründen ist es sinnvoll, einen Betriebsrat zu wählen. Zu nennen ist nicht nur der mögliche Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers nach Kündigung. Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, die Arbeitsverhältnisse im Betrieb mit zu gestalten. Der Betriebsrat vertritt die Kollegen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Er kann wesentlich mehr erreichen als jeder einzelne und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit geschützt.

Es braucht zunächst einen Wahlvorstand. Eine Betriebsratswahl ist kein Hexenwerk. Und wir bringen Ihnen das bei, was Sie wissen müssen. Wenn Sie zum Wahlvorstand bestellt wurden, dann haben Sie einen Anspruch auf Schulung. Das bedeutet, Sie werden von Ihren Aufgaben für die Zeit der Schulung freigestellt und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten Ihrer Weiterbildung.

Es ist noch Zeit genug. Als Wahlvorstand entscheiden Sie selbstständig darüber, ob und wenn ja welche Schulung Sie besuchen möchten.

Ich lade Sie zur Wahlvorstandsschulung vom 01. bis zum 03. Februar 2022 nach Hamburg ein. Informieren Sie sich hier über unsere Website oder rufen Sie mich einfach an. Sie haben wegen Corona Bedenken an einer Präsenz-Schulung teilzunehmen? Wir bieten eine Wahlvorstandsschulung auch online an.

Es gibt in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat? Auch das ist kein Problem. Dafür gibt es Lösungen, die ich gerne mit Ihnen bespreche. Bei der Umsetzung werde ich Sie gerne unterstützen.

Ihre Silke Schönherr-Wagner

Wählen Sie einen Betriebsrat – werden Sie Wahlvorstand – Betriebsratswahlen 2022!

Aus vielerlei Gründen ist es sinnvoll, einen Betriebsrat zu wählen. Zu nennen ist nicht nur der mögliche Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeitnehmers nach Kündigung. Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, die Arbeitsverhältnisse im Betrieb mit zu gestalten. Der Betriebsrat vertritt die Kollegen auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Er kann wesentlich mehr erreichen als jeder einzelne und ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit geschützt.

Es braucht zunächst einen Wahlvorstand. Eine Betriebsratswahl ist kein Hexenwerk. Und wir bringen Ihnen das bei, was Sie wissen müssen. Wenn Sie zum Wahlvorstand bestellt wurden, dann haben Sie einen Anspruch auf Schulung. Das bedeutet, Sie werden von Ihren Aufgaben für die Zeit der Schulung freigestellt und Ihr Arbeitgeber übernimmt die Kosten Ihrer Weiterbildung.

Es ist noch Zeit genug. Als Wahlvorstand entscheiden Sie selbstständig darüber, ob und wenn ja welche Schulung Sie besuchen möchten.

Ich lade Sie zur Wahlvorstandsschulung vom 01. bis zum 03. Februar 2022 nach Hamburg ein. Informieren Sie sich hier über unsere Website oder rufen Sie mich einfach an. Sie haben wegen Corona Bedenken an einer Präsenz-Schulung teilzunehmen? Wir bieten eine Wahlvorstandsschulung auch online an.

Es gibt in Ihrem Betrieb keinen Betriebsrat? Auch das ist kein Problem. Dafür gibt es Lösungen, die ich gerne mit Ihnen bespreche. Bei der Umsetzung werde ich Sie gerne unterstützen.

Ihre Silke Schönherr-Wagner

Neues Seminarprogramm des DHV-Bildungswerkes Hessen

Das neue Jahr 2022 wirft mit den Betriebsratswahlen seine Schatten voraus. In vielen Gremien steht ein Generationswechsel bevor. Betriebsräte mit langjähriger Erfahrung scheiden aus und hoffentlich zahlreiche neue Kolleginnen und Kolleginnen rücken nach. Um diese neugewählte Betriebsräte zu unterstützen bietet das DHV-Bildungswerk Hessen in Zusammenarbeit mit den Kollegen in Rheinland-Pfalz mehrere Seminare ab Juni 2022 an, um die immer umfangreicheren Betriebsrats-Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Kontaktieren Sie uns!

Betriebsräteversammlung von Hornbach

Eigentlich war die diesjährige Betriebsräteversammlung von Hornbach am 01.12.2021 wie immer in Präsenz in Göttingen geplant. Endlich wieder ein persönliches Treffen, nachdem Corona bereits letztes Jahr dafür gesorgt hatte, dass dieses Treffen in Göttingen nicht stattfinden konnte. Leider hat Corona der Planung auch dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte musste die Tagung in Göttingen abgesagt werden. Der Gesamtbetriebsrat Hornbach hat stattdessen eine digitale Versammlung der Betriebsräte organisiert. Das kann kein Ersatz für einen persönlichen Kontakt sein, aber es war eine gute und informative Veranstaltung – und darum geht es ja bei einem Treffen der Betriebsräte. Der Gesamtbetriebsrat informierte über wichtige Themen. Man hat in diesem Jahr vieles ins Rollen gebracht, und auch die psychische Gefährdungsbeurteilung war nicht nur im Zusammenhang mit Corona ein Thema dieses Jahres. Danach erfolgte ein ausführlicher Bericht der Geschäftsführung. Die Geschäftsführerin der einzig vertretenen Gewerkschaft DHV, Silke Schönherr-Wagner richtete einen Appell an alle anwesenden, in dieser besonderen Corona-Situation rücksichtsvoll mit allen Kollegen umzugehen, ob geimpft, genesen oder nicht. Gerade in besonderen Situationen wie dieser wird das Team gebraucht und der Rückhalt unter Kollegen, da alle gleichsam mit der belastenden Situation gerade im Handel zurechtkommen müssen, wo die Mitarbeiter im ständigen Kundenkontakt einer stetigen Infektionsgefahr ausgesetzt sind.
Wir hoffen uns im nächsten Jahr wieder persönlich in Göttingen treffen zu können.

Nordrhein-Westfalen: Erfolgreicher digitaler 21. Landesgewerkschaftstag

Der 21. Landesgewerkschaftstag des DHV-Landesverbandes NRW fand am 06.11.2021 unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie digital statt. Auf Grund der Corona-Pandemie hatte sich der Landesverband zu dieser erstmaligen Durchführung eines digitalen Landesgewerkschaftstages entschlossen.

Als Gast war die stv. Bundesvorsitzende Anne Kiesow anwesend. Sie überbrachte die Grußworte des Hauptvorstandes und wurde später zur Tagungspräsidentin gekürt. Die DHV NRW erhielt weitere Unterstützung durch den DHV Landesgeschäftsführer Hessen Herrn Alexander Henf, der die digitale Moderation übernahm. Wir möchten beiden unseren Dank an dieser Stelle nochmals ausdrücken.  
Der CGB-Landesvorsitzende Ulrich Bösl (CGPT) hatte für den CGB NRW bereits ein schriftliches Grußwort übermittelt.

Im Anschluss an das Grußwort berichtete der Landesvorsitzende Peter Schütt über die Arbeit im Landesvorstand. DHV-Geschäftsführer Harm M. Wellmann legte den Tätigkeitbericht des Geschäftsführers für die letzten vier Jahre vor.  
Er bedankte sich bei Mitarbeitern und dem gesamten Landesvorstand für die Unterstützung während der letzten Jahre. Landesrechnungsprüfer Alexander Raeder konnte über die Rechnungsprüfung nur positiv berichten.

Die Wahlen fanden coronabedingt per Briefwahl statt. Der neue Landesvorstand ist nun wie folgt besetzt: Andre Kunza ist zum neuen Landesvorsitzenden gewählt worden. Stv. Landesvorsitzender ist Peter Schütt.  Schriftführer ist Thomas Schrader. Landesrechner ist nun Harm M. Wellmann. Als Beisitzer sind gewählt: Angelika Will, Marc Will, Joachim Drößler, Helmer Hinrichs, Sabine Bondzio, Karl-Heinz Rosenfeld jr. und Peter Zander. In den Aufsichtsrat der DHV wird erneut Sabine Bondzio entsandt. Wir gratulieren allen Gewählten und wünschen viel Erfolg im neuen Amt!

Nach den Wahlen wurde engagiert über den Antrag für den DHV-Bundesgewerkschaftstag 2022 „OST-WEST-Angleich“ abgestimmt. Zudem diskutierten die Teilnehmer mit vollem Eifer offen über die Situation der DHV nach dem BAG-Beschluss vom 22.06.21

Alle Anwesenden, wenn auch digital, waren mit der Durchführung zufrieden. Die Weichen für den Bundesgewerkschaftstag 2022 in Nürnberg sind gestellt.

Allen Anwesenden des 21. LGT, dem gesamten DHV-Landesverband NRW, dem frisch gewählten DHV-Landesvorstand NRW und der gesamten DHV wünschen wir ein NRW-mäßiges: „Glück auf DHV!“

Kürzung des Urlaubs in Kurzarbeit? Arbeitnehmer müssen das wohl akzeptieren

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 30.11.2021 hierzu ein Grundsatzurteil gefällt.
Im Fall (9 AZR 225/11) einer Verkäuferin aus NRW wurde die Frage geklärt, ob bei vereinbarter Kurzarbeit Null und den damit verbundenen häufig langen Zeitphasen ohne Arbeitspflicht ein Arbeitgeber den Urlaub ihrer Beschäftigten anteilsweise kürzen dürfe. Diese höchst umstrittene Frage, wie die Richter empfanden, wurde bejaht.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht urteilte am 30.11.2021, was im Falle der Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht gelte. Durch die Corona-Pandemie könnten von diesem Urteil tausende Arbeitnehmer betroffen sein. Der gestrige Richterspruch schloss die Regelungslücke im Bundesurlaubsgesetz zur Kurzarbeit NULL. Bei Kurzarbeit Null beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, richtet sich nach Auftragslage und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob dieser Arbeitsausfall Stunden, Tage oder Wochen beinhaltet.

Das BAG beantwortete die Frage jedoch mit Ja. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage seien weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten, welche mit Arbeitspflicht gleichzustellen sind, so das BAG. In einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 30.11.2021, Az. 9 AZR 234/21) hat der Neunte Senat außerdem erkannt, dass diese Grundsätze auch dann Anwendung finden, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist.

 Es ist davon auszugehen, dass unter der momentanen weiteren Corona-Welle noch mehr Arbeitnehmer die Auswirkungen dieses Urteils spüren werden.
Das BAG bleibt seiner seit 2019 verfolgten Linie treu, dass sich der Umfang des Urlaubs daran bemessen soll, wie viele Tage mit Arbeitspflicht vertraglich vereinbart wurden.
Das vorherige Urteil des LAG Düsseldorf im Fall der Verkäuferin wurde somit vom BAG bestätigt.