SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB “outzusourcen”.

“Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.”
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Landesvorstandssitzung des DHV – Landesverbandes Mitteldeutschland e.V.: Umarmt von der Historischen Altstadt Dresdens im herbstlichen Glanz. Ein unvergesslicher Abend bei einer Schifffahrt.

Am Freitag den 25.Oktober 2024 fand die 3. ordentliche Landesvorstandssitzung, des DHV – Landesverbandes Mitteldeutschland, statt.

An diesem sonnigen Herbsttag hatten wir die Gelegenheit, die historische Altstadt Dresdens in einem goldenen Licht zu bewundern.

Bei einem Gang durch die charmante Altstadt mit ihren historischen Gassen und vorbei an der beeindruckenden Frauenkirche, stießen wir auf die verheerenden Überreste der Carola-Brücke. Diese war am 11. September 2024 eingestürzt.

Der Anblick der Überreste der Spannbetondecke ließ uns die tragischen Folgen des Zusammenbruchs mit Entsetzen erkennen.

Am Abend erwartete uns ein ganz besonderes Erlebnis: Eine „Abendbrot-Schifffahrt“ mit der Weißen Flotte Dresden. Gegen 19:00 Uhr starteten wir mit weiteren Gästen zu einer malerischen Bootstour auf der Elbe. Die einzigartige Kulisse, bestehend aus den historischen Gebäuden Dresdens, erstrahlte jetzt im herbstlichen Abendrot und bot spektakuläre Ausblicke auf die Stadt.

Die ordentliche Sitzung des Landesvorstands Mitteldeutschland fand ebenfalls auf dem Abendbrot-Schiff statt. Sie eröffnet die Möglichkeit, zukünftig auch Seminare auf dieser außergewöhnlichen Lokation abzuhalten.

Es wurden wichtige Beschlüsse gefasst, um die Verbandsarbeit zu optimieren und innovative Ansätze unter anderen in der Bildungsarbeit zu entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit galt den geplanten Projekten für 2025, die darauf abzielen, die Mitglieder stärker einzubeziehen und neue Zielgruppen anzusprechen.

Der Landesvorstandsvorsitzende Sebastian Gräfe betonte die Erfolge dieses Jahres und motivierte alle Anwesenden, die gesteckten Ziele mit Elan und Selbstbewusstsein anzugehen.

Die angeregten Diskussionen über die Herausforderungen und Chancen, die vor uns liegen, waren inspirierend und zeigten das Engagement aller Beteiligten für eine positive Weiterentwicklung des Landesverbands.

Im Rahmen dieser Veranstaltung führte der Landesverband einen Testlauf, für ein mögliches zukünftiges Seminarprojekt im nächsten Jahr, durch.

Mit Stolz, Zuversicht und Mut blicken wir positiv auf die Planung für das Jahr 2025.

Es Grüßen die Mitglieder des Landesverbandes Mitteldeutschland: Bernd Oefner, Sabine Gräfe, Manuela Franz-Fiedler, Sebastian Gräfe, Andreas Müller, Manfred Werske, Christian Hertzog

Dresden, mit seiner faszinierenden Geschichte und atemberaubenden Kulisse, bleibt ein inspirierender Ort für kreative Ideen und innovative Projekte.

Handel und Logistik: “Champagner in der Zentrale, Wasser im Markt? – Zeit für echte Wertschätzung!”

Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Märkten und der Logistik im Vergleich zu Mitarbeitern in der Unternehmenszentrale ist ein weitverbreitetes Phänomen, das tiefgreifende Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und den Geschäftserfolg hat. In vielen Unternehmen lässt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den Arbeitsbedingungen und Vergünstigungen dieser verschiedenen Mitarbeitergruppen beobachten.

Besonders auffällig sind die Unterschiede bei den Arbeitszeiten und der gewährten Flexibilität. Während Mitarbeiter in der Zentrale häufig von flexiblen Arbeitszeiten, Home-Office-Möglichkeiten und Gleitzeit-Modellen profitieren, sind Beschäftigte in Märkten und Logistikzentren im Regelfall an starre Schichtsysteme gebunden. Sie müssen ihre Arbeit zwingend vor Ort verrichten und häufig auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Diese unterschiedliche Behandlung setzt sich bei der Vergütung und den Zusatzleistungen fort. Die Zentrale-Mitarbeiter erhalten in der Regel höhere Grundgehälter, haben Zugang zu Leistungsboni und variablen Vergütungsmodellen sowie umfangreichen Zusatzleistungen wie Firmenwagen oder Diensthandys. Im Gegensatz dazu müssen sich Mitarbeiter in Märkten und Logistik meist mit niedrigeren Gehaltsstufen und weniger Zusatzleistungen zufriedengeben, wobei häufig nur tarifliche Mindeststandards erfüllt werden.  Es wirkt hier wie der Unterschied zwischen Front und Etappe.

Dennoch sollte der Arbeitgeber und vor allem Zentralen nicht vergessen, wer die eigentliche Arbeit verrichtet und wo das Geld verdient wird. Ohne Märkte und Logistik braucht man im Regelfall auch keine Zentrale.

Auch die grundlegenden Arbeitsbedingungen unterscheiden sich erheblich. In der Zentrale ist eine ergonomische Büroausstattung selbstverständlich. Die Räume sind klimatisiert und bieten eine ruhige Arbeitsumgebung. Demgegenüber sind Markt- und Logistikmitarbeiter mit körperlich belastenden Tätigkeiten konfrontiert, arbeiten teilweise unter extremen Temperaturbedingungen und erfahren eine hohe physische Beanspruchung.

Diese Ungleichbehandlung führt zu verschiedenen negativen Folgen. Die Motivation der Mitarbeiter in Märkten und Logistik sinkt, was sich in einer höheren Fluktuation in diesen Bereichen niederschlägt. Es entsteht eine Art “Zwei-Klassen-Gesellschaft” im Unternehmen, die den Wissensaustausch zwischen den Abteilungen erschwert.  Ein Beispiel bietet sich gerade an bei einer Firma aus Düsseldorf, die gerade jedem Mitarbeiter in der Verwaltung ein Paar Turnschuhe eines deutschen Traditionsunternehmens mit drei Streifen im Firmendesign geschenkt hat, während die restlichen Arbeitnehmer in den Märkten und der Logistik einen Tiefkühl-Muffin der Eigenmarke erhielten. Zudem erhielten die Mitarbeiter der Zentrale wohl einen extra Urlaubstag während auch hier die anderen Arbeitnehmer keinen Sonderurlaub zum Firmenjahrestag erhielten. Von der eigentlichen Geburtstagsfeier mit internationalem Stargast mal ganz abgesehen. Für uns als Gewerkschaft ist dies unverständlich und nicht nachvollziehbar. Wertschätzung und gegenseitiger Respekt sieht anders aus.

Für das Unternehmen ergeben sich daraus ernst zu nehmende Risiken, wie der Verlust qualifizierter Mitarbeiter, mögliche Imageschäden, eine ineffiziente Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und potenzielle arbeitsrechtliche Konflikte.

Um diese Probleme anzugehen, sind sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen erforderlich. Kurzfristig sollten Unternehmen eine Angleichung der Sozialleistungen anstreben, die Arbeitsplatzausstattung verbessern und Partizipationsmöglichkeiten einführen. Langfristig ist die Entwicklung durchlässiger Karrierewege wichtig und die Förderung des abteilungsübergreifenden Austauschs.

Die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern in verschiedenen Unternehmensbereichen stellt eine bedeutende Herausforderung dar, die aktiv angegangen werden muss. Eine schrittweise Angleichung der Arbeitsbedingungen ist nicht nur aus Fairness-Gründen geboten, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Nur wenn Unternehmen diese Thematik ernst nehmen und konkrete Verbesserungsmaßnahmen einleiten, können sie langfristig erfolgreich und nachhaltig wirtschaften. Die Investition in faire und ausgewogene Arbeitsbedingungen über alle Unternehmensbereiche hinweg zahlt sich durch höhere Mitarbeiterzufriedenheit, geringere Fluktuation und bessere Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen aus.

Liebe Arbeitgeber, wir wissen, dass es verschieden Ausbildungs- und Arbeitslevel und auch verschiedene Arbeitsplätze gibt. Dennoch kann man – wenn man möchte – versuchen, es besser zu machen und nicht noch zu verschlimmern.

 

Der Zukunft zugewandt

Oftmals ist ein traditioneller Angestelltenverband der Vergangenheit zugewandt und die ist für unseren stolzen Traditionsverband natürlich sehr wichtig. Unsere Vergangenheit gibt uns Orientierung und Werte, die für unseren Weg in die Zukunft wichtig sind. Nachdem wir im letzten Jahr die Organisationsstruktur im Landesvorstand verändert haben und mit Impact unseren Versicherungsdienst für Bayern geschaffen haben, trennen wir uns, nachdem Friedhelm Dömges als Landesgeschäftsführer zum 30.09.24 ausgeschieden ist , von der alten Form der Landesgeschäftsstelle. Eine neue Form der Dienstleistungen wird in den nächsten Monaten in Bayern Einzug halten. In der Verbandsarbeit entsenden wir Sarah Vogl die stellvertretende Landesvorsitzende in den Landesausschuss des CGB Bayern. Sie wird dort die entscheidende Schnittstelle zwischen DHV und CGB sein. Als Altlutheraner freue ich mich auf das kommende Reformationsfest und ich kann versprechen, die notwendigen und wichtigen Reformen in der DHV Bayern werden weiter gehen.

Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer Bremen

Am 2.September fand in der neuen Bremer Überseestadt im früheren Schuppen 2 des vormaligen Europahafens der diesjährige Sommerempfang der Arbeitnehmerkammer statt. Gastrednerin des Abends war Frau Prof. Dr. Phil Yasemin Karakasoglu von der Universität Bremen, die zu Problemen der Migrationsgesellschaft forscht. Unter den Gästen des Empfangs waren auch der Präsident des Senats, Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte, und mehrere seiner Senatoren sowie Repräsentanten der Arbeitskammer des Saarlandes. DHV und CGB wurden durch Kollegen Peter Rudolph vertreten, der langjährig Mitglied der Vollversammlung der Arbeitnehmerkammer war.

 

Die Gastrednerin des Abends, Prof. Dr. Phil Yasemin Karakasoglu, von der Universität Bremen.

Der CGB-Landesvorsitzende Bremen, Peter Rudolph, im Gespräch mit dem Präsidenten der Arbeitnehmerkammer, Peter Kruse (Personalratsvorsitzender der Handelskrankenkasse Bremen).

 

PENDLER STÄRKER STEUERLICH ENTLASTEN – CGB FORDERT DEUTLICHE ANHEBUNG DER ENTFERNUNGSPAUSCHALE

Angesichts der im Jahre 2023 weiter gestiegenen Pendlerzahlen in Deutschland fordert der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands eine Anhebung der Entfernungspau­schale für Berufspendler auf 50 Cent je Kilometer. Bislang beträgt die umgangssprachlich Pendler­pauschale genannte steuerliche Entlastung lediglich 30 Cent je Kilometer und 38 Cent ab dem 21.Kilometer, wobei die 38 Cent-Regelung auch noch bis 2026 befristet ist. Diese Sätze decken nicht die tatsächlichen Kosten ab, die den Arbeitnehmern für den Hin- und Rückweg zu ihrer Arbeitsstätte entstehen, zumal steuerlich jeweils nur die einfa­che Weg­strecke geltend gemacht werden kann.

Der CGB verweist darauf, dass von den rund 35 Millionen sozialversicherungspflichtig Be­schäftigten in Deutschland mit 22,5 Millionen mehr als 60 Prozent ihren Arbeitsplatz au­ßer­halb ihres Wohnortes haben. 7,13 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen täglich mehr als 30 Kilometer fahren, um zu ihrer Arbeitsstätte zu gelangen, rund 4 Millio­nen sogar mehr als 50 Kilometer und rund 2,3 Millionen mehr als 100 Kilometer. Besonders hoch sind die Pendlerzahlen in Großstädten wie Berlin, Hamburg oder Mün­chen.

Für Menschen, die zu ihrer Arbeit pendeln, darf der tägliche Weg von der Wohnung zur Ar­beit nicht zu einem finanziellen Luxus werden. Sie müssen sich den Arbeitsweg auch leis­ten können. Wenn dies nicht mehr gewährleistet ist, lohnt sich die tägliche Arbeit nicht mehr, und die Grundlage für eine auskömmliche finanzielle Existenz entfällt.

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels wird von den Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmern eine erhöhte Mobilität erwartet. Dem muss nach Auffassung der christli­chen Gewerkschaften auch der Gesetzgeber Rechnung tragen und die Entfernungskos­tenpau­schale so anheben, dass die tatsächlichen Pendelkosten der Beschäftigten als Werbungs­kosten steuerlich Berücksichtigung finden.

 

Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zum Thema gute Arbeit

Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zum Thema gute Arbeit

Am 15.07.2024 hatte die SPD-Bürgerschaftsfraktion Hamburg zu einer Veranstaltung mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingeladen. Unter dem Motto “Für gute Arbeit: sicher, gerecht, zukunftsfest” hielt er ein Impulsreferat, diskutierte mit der hamburgischen Gesundheits- und Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer sowie mit der hamburgischen DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla und stellte sich den Fragen des Publikums.Als DHV-Bundesvorsitzender unter lauter DGB-Betriebsräten und hauptamtlichen DGB-Gewerkschaftssekretären war ich zwar ein Exot. Aber dennoch war die Veranstaltung durchaus kurzweilig und interessant. Hubertus Heil nannte Punkte, denen ich als christlicher Gewerkschafter durchaus zustimmen kann, wie u.a.:

  • Tariftreuegesetz zur Steigerung der Tarifbindung: Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollte auch an die Bindung oder Anwendung von einschlägigen tarifvertraglichen Regelungen gekoppelt werden. Die Gegner einer solchen Regelung sollten bedenken: Die Orientierung an dem wirtschaftlichsten Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis benachteiligt viel zu oft die Unternehmen, die sich an tarifvertragliche Regelungen halten und deshalb leider dem Preiswettbewerb mit tariflosen Unternehmen nicht standhalten können.
  • Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen: Auch der CGB fordert dies, um tariftreue Unternehmen vor Dumpinglohnkonkurrenz in Schutz zu nehmen. (zur Beschlusslage des DHV-Bundesgewerkschaftstages und des CGB-Bundeskongresses s. Artikel zu 75 Jahren Tarifvertragsgesetz) Bundesgewerkschaftstages
  • Digitales betriebliches Zugangsrecht für Gewerkschaften: Eine solche Regelung gibt es bereits im Bundespersonalvertretungsgesetz und sollte in alle Landespersonalvertretungsgesetze und in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen werden. Dabei sollte das digitale Zugangsrecht für alle Arbeitnehmervereinigungen gelten, die unter den Schutz der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz fallen

Positiv war auch, dass der Bundesarbeitsminister auf die Verpflichtung der Bundesregierung aus der EU-Mindestlohnrichtlinie einging, einen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindungsquote auf 80 % der Arbeitnehmer/innen zu erstellen. Allerdings glaube ich nicht, dass der Bundesregierung einen solchen Plan noch vor der Bundestagswahl 2025 vorlegen wird.

Beim Thema Mindestlohn kritisierte der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission, die mit ihrem Nein eine stärkere Anhebung des Mindestlohns verhindert habe. Er machte eine deutliche Ansage, dass er sich ein erneutes Patt zwischen Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter nicht noch einmal ansehen werde. Für mich war diese Äußerung ein deutliches Zeichen, dass es im Wahljahr 2025 sehr wahrscheinlich wieder eine SPD-Initiative in Richtung überproportionale Erhöhung des Mindestlohns – vielleicht auf 15 €? – geben wird. Mal sehen, wie sich die FDP verhalten wird.

Diese Kritik von Bundesarbeitsminister Heil ist verwunderlich, da die Mindestlohnkommission den 2023 geltenden Mindestlohn auf Grundlage der von der 2014 amtierenden Großen Koalition unter der damaligen SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles verabschiedeten gesetzlichen Regelung festgelegt hatte. Die Aussage des Bundesarbeitsministers ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Mindestlohn endgültig zum Spielball politischer Interessen geworden ist und die Mindestlohnkommission nur noch eine Farce darstellt.

Auf andere kritische Punkte ging Hubertus Heil nur unvollständig ein. Mit markigen Worten plädierte er gegen eine Erhöhung des Renteneintrittsalters – ohne aber zumindest anzudeuten, wie die Finanzierungsfrage gelöst werden könne. Auch das Thema Bürgergeld streifte er nur kurz, ohne die Probleme mit den Kosten und den fehlenden Arbeitsanreizen zu erwähnen. Zum Versagen im sozialen Wohnungsbau fiel ihm nur das Lob ein, dass es endlich wieder ein Bauministerium gibt. Nun, vielleicht fehlte auch die Zeit, auf diese Kritikpunkte näher einzugehen.

Henning Röders

 

KOALITIONSBRUCH VERTAGT – AMPEL-CHEFS EINIGEN SICH AUF HAUSHALTSENTWURF CGB BREMEN BEGRÜSST FESTHALTEN AN SCHULDENBREMSE UND ABBAU DER KALTEN PROGRESSION

Kanzler Scholz, Vize-Kanzler Harbeck und Finanzminister Lindner haben sich in letzter Minute auf einen Re­gierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 und eine Wachstumsinitiative verständigt und damit den dro­henden Bruch der Ampel-Koalition zumindest vorerst vermieden. Der CGB be­grüßt, dass die Einigung ein Festhalten an der Schuldenbremse beinhaltet, wie dies auch der CGB-Bundeskongress bereits im Dezem­ber gefordert hatte. Positiv bewertet der CGB auch die Absicht, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Abbau der sog. kalten Progression finanziell zu ent­lasten und Mehrarbeit zu honorieren, in dem die Zuschläge für Mehrarbeit steuer- und beitragsfrei gestellt werden.

Ob das Wachstumspaket, auf das sich die Ampel-Chefs verständigt haben, mit seinen 49 Einzel­maßnahmen tatsächlich den erhofften Wirtschaftsschub um 0,5 Prozent bringen wird, ist fraglich. Insbesondere der zur Investitionsförderung angekündigte Bürokratieabbau wurde von der Politik schon mehrfach versprochen, ohne dass jedoch nennenswert etwas passiert ist.

Bedenklich ist aus Sicht des CGB, dass trotz des Ukraine-Krieges und geänderten Bedrohungslage in Eu­ropa, der Verteidigungsetat nur um knapp 1,2 Mrd. Euro steigen soll, statt der vom Verteidi­gungsminister für notwendig erachteten 6,5 Mrd. Euro.

Sachliche Prioritäten haben bei der Haushaltseinigung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Vorrangiges Ziel war es, um jeden Preis einen Kompromiss zu finden, mit dem sich die Ampel weiter über die Legislaturperiode retten kann. Dies ist gelungen, aber nur um den Preis fau­ler Trickserei. Dies zeigen vor allem die finanziellen Taschenspielertricks, angefangen von der glo­balen Minderausgabe von 16 Mrd. Euro, die die Ressorts als Einsparverpflichtungen erst noch um­setzen müssen, bis hin zum Bonbon für Verteidi­gungsminister Pistorius, der sich zwar mit einer Etatsteigerung um 1,2 Mrd. Euro begnügen muss, aber trotz­dem weitere weiter Großprojekte star­ten darf, sofern diese erst nach 2027 bezahlt werden müssen.

Maßnahmen zur Wachstumsförderung wie die Verlängerung der degressiven Abschreibung bis 2028 und die Anhebung des Abschreibungssatzes auf 25 Prozent verursachen zwar keine Kosten, verringern ab die Steu­ereinnahmen.

Offen ist auch noch, ob die Ampelfraktionen den Haushaltskompromiss in den parlamentarischen Haushalts­beratungen unverändert zur Mehrheit verhelfen werden. SPD-Fraktionschef Rolf Mützen­ich hat bereits deut­lich gemacht, dass er die Erklärung einer Haushaltsnotlage weiter für möglich hält, was ein Umgehen der Schuldenbremse ermöglichen würde, die Mützenich ohnehin verändern möchte.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

DHV-Information zu den jüngsten Verhandlungsergebnissen im Handel

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Hitzewelle und Arbeitsplatz

Der Sommer hat uns diese Tage voll im Griff, es ist wieder heiß geworden.

Obwohl es immer heißer wird, gibt es am Arbeitsplatz kein generelles Recht auf “hitzefrei”. Arbeitgeber haben jedoch eine Fürsorgepflicht, die aus dem Arbeitsschutzrecht, der Arbeitsstättenverordnung und der Fürsorgepflicht resultiert. Diese umfasst spezifische Maßnahmen für Schwangere, ältere Mitarbeiter und Arbeiten im Freien.

Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 legt Mindestanforderungen für erträgliche Raumtemperaturen fest, ist jedoch rechtlich nur eine Empfehlung. Arbeitgeber müssen bei Raumtemperaturen ab 26° tätig werden, bei über 30° zwingend Maßnahmen ergreifen und ab 35° gilt der Arbeitsplatz als ungeeignet. Maßnahmen können Rollos, Lüftung, Getränke und frühere Arbeitszeiten umfassen, eine Klimaanlage ist nicht verpflichtend.

Bei Arbeiten im Freien gelten besondere Maßnahmen, und für den Bergbau oder an Hitzearbeitsplätzen werden zusätzliche Pausen bei hohen Temperaturen vorgeschlagen. Arbeitgeber müssen Gefahren für Leben und Gesundheit minimieren und geeignete Sonnenschutzsysteme einrichten, um die Raumtemperaturen niedrig zu halten. Ventilatoren und kühle Getränke sollten bereitgestellt werden.

Im Home-Office ist der Arbeitgeber nur für den Arbeitsschutz verantwortlich, wenn er den Arbeitsplatz eingerichtet hat. Ein Arbeitnehmer darf nicht selbst “hitzefrei” nehmen, da dies als Arbeitsverweigerung gilt und zu einer Kündigung führen kann!

Der Betriebs-/Personalrat hat bei Hitze Mitbestimmungsrechte und kann Maßnahmen vor die Einigungsstelle bringen. Im Extremfall, bei Nichterfüllung der Fürsorgepflichten, können rechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Anklage wegen einer Straftat drohen – z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung, sollte ein Arbeitnehmer infolge einer unterlassenen Hitzeschutzmaßnahme  körperlichen Schaden erleiden. Praktische Maßnahmen gegen Hitze umfassen die Bereitstellung von Getränken, Verlegung der Arbeitszeit und persönliche Anti-Hitze-Maßnahmen wie kühle Kleidung und ausreichende Flüssigkeitszufuhr.

Kommen Sie gut und gesund durch den Sommer!

Harm Marten Wellmann