Quo Vadis DHV Bayern?

Vor 130 Jahren wurde die DHV gegründet als christlich-sozialer Sozialverband zur Vertretung der sozialen und ökonomischen Interessen von kaufmännischen Angestellten. Die DHV forderte wie eine klassische Arbeitnehmer-Organisation Verbesserung der Arbeitsbedingungen und materielle Teilhabe über gerechte Vergütung für ihre Mitglieder. Sie gewährte Rechtsschutz, Altersfürsorge und gründete Kranken, Begräbnis- und Darlehenskassen. Zudem bot Sie ihren Mitgliedern berufspraktische Bildungsangebote und ein reiches Gemeinschaftsleben an.

In einer Zeit, die durch die künstliche Intelligenz vor einer drastischen Veränderung der Gesellschafts- und Arbeitsbedingungen steht (Transhumanismus), liest sich die Agenda der Vergangenheit wie das Programm für die Zukunft.

Die klassischen Tarifgewerkschaften haben keine Zukunft mehr in der kommenden Gesellschaft. Moderne Sozialverbände die ihre Mitglieder nah, engagiert und umfassend begleiten, werden die Zukunft für sich gewinnen.

Hierzu gehören

  • ein zeitgemäßes Versorgungswerk für die Mitglieder,
  • die fachliche und rechtliche Begleitung im Alltag (was kein Rechtsschutz in der Form leisten kann),
  • der Dialog mit (Arbeitgeber)Verbänden als Sozialpartner und Berater und nicht als Tarifpartner/Gegner,
  • die Einbindung neuer Zielgruppen, die niemals eine klassische Gewerkschaft wählen würden,
  • qualitativ gute Fortbildungsangebote,
  • die professionelle Begleitung unser Mandatsträger in Betriebsräten, Aufsichtsräten (Arbeitnehmermandat) und den ehrenamtlichen Richtermandaten.
  • sowie gesellschaftliche und soziale Initiativen die offen für alle sind die daran mitarbeiten wollen.

Und ganz wichtig gerade in Zeiten, die schwieriger werden und in denen Digitalisierung und künstliche Intelligenz mehr Anonymität und Einsamkeit mit sich bringen: Das reiche und soziale Gemeinschaftsleben der DHV Familie.

Der Landesverband der DHV Bayern wird daran arbeiten, dieser moderne und menschlich nahe Sozialverband in Bayern zu werden. Wer daran mitwirken möchte ist herzlich willkommen, jedes Mitglied ist wertvoll und wichtig in unser DHV Familie.

Johann Lindmeier
Landesvorsitzender

Hanse_ Merkur

Flugblattverteilaktion vor HanseMerkur in Hamburg

Heute standen der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg/Schleswig-Holstein, Martin Adam, vor der Hauptverwaltung der HanseMerkur am Hamburger Dammtorbahnhof. Sie verteilten Informationen über die DHV und eine Stellungnahme zum aktuellen Tarifgeschehen.

Der Wettergott meinte es gut mit Beiden. Der am frühen Morgen noch vorherrschende Regen hatte pünktlich zur Verteilaktion aufgehört. So konnten beide die Flugblätter gut verteilen und mit den Beschäftigten, die mit Interesse die Informationen entgegennahmen, ins Gespräch kommen.

IMG-20230122-WA0060 (002)

CGB-Saar Neujahrsempfang 2023

In diesem Jahr konnte der CGB Neujahrsempfang wieder wie gewohnt in Dillingen stattfinden. Zahlreiche Mitglieder der einzelnen Teilgewerkschaften des CGB Saar fanden sich am Samstag, den 21. Januar 2023 ab 16.00 Uhr in der Stadthalle ein, um sich untereinander über das zurückliegende Jahr und die kommenden Aufgaben auszutauschen.

Der CGM & CGB Landesvorsitzende Thomas Koch begrüßte die Ehrengäste und die anwesenden Mitglieder und drückte seine besondere Freude aus, nach Jahren der Pandemie wieder an den angestammten Ort für den Neujahrsempfang zurückgekehrt zu sein. Man sieht sich aber mit zahlreicher Krisen in der Gestalt von Corona-Virus-Pandemie, russischer Invasion in der Ukraine und der daraus resultierenden Herausforderungen der Aufnahme hunderttausender Flüchtlinge und Energieknappheit konfrontiert. Daher blickt er mit großem Interesse den verschiedenen Wortbeiträgen unserer diesjährigen Ehrenredner zum Thema „Herausforderungsflu(ch)t für die Saarländer“ entgegen.

Das erste Grußwort wurde von Frau Dagmar Heib (CDU) Vizepräsidenten des Saarländischer Landtags gehalten. Sehr gerne nahm sie das angebotene Thema auf, wobei nach ihrer Wahrnehmung eindeutig die Herausforderungsflut dominiert. Die Herausforderungen mit denen wir uns in dieser sehr fordernden Zeit konfrontiert sehen, sind auch Teil des großen Transformationsprozesses, in dem sich unsere Wirtschaft weiterhin befindet. Die sich hieraus ergebenden Problemfelder können nur gemeinsam durch die Sozialpartner Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgreich bearbeitet werden. Angesichts der sich rasant fortentwickelnden Technik, muss man im Blick behalten, dass es nur wenige technische Gestalter und sehr viele Anwender gibt, die sich in regelmäßigen Abständen weiterbilden werden müssen. Daher ist Sie für den CGB dankbar, der mit dem Verweis auf das christliche Menschenbild eine wichtige Ergänzung in den kommenden Diskussionen gibt und gerade diese Arbeitnehmer im Blick behält.

Es folgt Herr Franz-Josef Berg (CDU) Bürgermeister von Dillingen, der seiner großen Freude Ausdruck verleiht, dass wieder ein CGB Neujahrsempfang in seiner Gemeinde stattfindet. Er möchte sich dem Überthema der Veranstaltung gerne aus der Perspektive der Kommunen näheren. In den letzten Monaten konnten grade bei der Unterbringung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine große Herausforderungen durch das überwältigende Engagement der Bürgerinnen und Bürger gemeistert werden. Trotzdem leidet gerade der öffentliche Dienst in den Kommunen unter einem auf allen Ebenen unter einem deutlichen Fachkräftemangel. Gerade im Saarland ist die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden sehr angespannt und das in einer Situation, in der es dringend gilt, in Bereichen wie Wohnungsbau, Nahverkehr und Kinderbetreuung die Weichen für die Zukunft zu stellen.

Frau Katja Göbel vom Katholisches Büro des Saarlandes erinnert daran, dass durch die steigenden Energiekosten und die allgemeine Teuerung wieder mehr Menschen akut von Armut betroffen sind. Wer Armut persönlich erfahren muss, erfährt durch diese eine Prägung für sein gesamtes Leben. Daher ist Armut ein Thema, welches Jeden und Jede in unserer Gesellschaft angeht. Auch die Kirche in Deutschland sieht sich angesichts eines nicht abreißenden Stroms an Skandalen und Mitgliederschwunds als Institution mit einer Herausforderungsflut konfrontiert. Man darf aber nicht vergessen, dass die Kirche nicht allein durch Ihre Amtsträger repräsentiert wird, sondern auch in zahlreichen Angeboten und Initiativen für Kinder, Senioren und Erwachsene in Not zu finden ist.  

Als Vertreter der Arbeitgeber nehme er häufig eine andere Position ein, als die Arbeitnehmerseite, so Herr Martin Schlechter, Geschäftsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie Saar. Aber in der jüngeren Vergangenheit ist ihm aufgefallen, dass die Sozialpartner vieles sehr ähnlich sehen. Der Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine mit dem daraus resultierenden nicht abschätzbaren Leid war für Ihn das einschneidende Ereignis des letzten Jahres. Im Saarland sehen wir uns angesichts steigender Energiepreise, der ausgebliebenen wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie, dem Klimawandel und der immer weiter voranschreitenden Digitalisierung tatsächlich mit einer Herausforderungsflut konfrontiert. Angesichts dessen bedarf es dringend eines umfassenden Bürokratieabbaus, einer Reform des Arbeitszeitgesetzes und einer umfassenden Förderung von Facharbeitskräften, sowohl durch Aus- und Weiterbildung als auch Einwanderung.     

Als Geschäftsführer der Verbrauzentrale des Saarlandes freut sich Herr Martin Nicoly einen genaueren Einblick in seine Organisation geben zu können. Für Ihn ist es wichtig den Verbraucher nicht nur als allein schutzbedürftig zu betrachten, sondern als eigenverantwortliche Akteure der Bürgergesellschaft. Die verschiedenen Krisen der zurückliegenden Jahre haben aber auch die Verbraucherzentralen in neuer Weise gefordert, denn es gab immer mehr Anfragen, die nicht in die klassische Kategorie der Verbraucher- sondern eher in den Bereich der Sozialberatung gefallen waren. So nahmen diese eine wichtige Rolle bei der Verhinderung von Stromsperren bei zahlungssäumigen Verbrauchern ein. Aus den neuen Aufgabenfeldern erwachsen auch Anforderungen für die Mitarbeiter der Verbraucherzentralen, die es durch Qualifizierung zu bewältigen gilt. Sein Ziel bleibt es aber weiterhin durch das Angebot von Beratung in Bereichen, wie Energiesparen und nachhaltigem Konsum, die Zentralen als Instrument des eigenverantwortlichen Bürgers zu erhalten.      

Herr Roland König Präsident der europäischen Bewegung nimmt ebenfalls gerne die Gelegenheit war, die von ihm repräsentierte Gemeinschaft vorzustellen, die sich dem Ziel eines föderalen Europas nach dem Prinzip der Subsidiarität verpflichtet fühlt. Durch den Krieg Russlands mit der Ukraine ist klar zu Tage getreten, dass es noch viele Bereiche innerhalb der EU gibt, in denen die Mitgliedsstaaten besserer und enger kooperieren müssen. So gilt es neben Fragen der Verteidigung, auch solche der Gesundheitsversorgung, der Besteuerung von Grenzgängern oder des Anerkennens von Bildungsabschlüssen auf europäischer Ebene zu beantworten.  

Das Schlusswort ergriff Herr Adalbert Ewen CGB-Bundesvorsitzender. Aus seiner persönlichen Wahrnehmung ist das Jahr 2023 ein ganz besonderes. Es ist das Jahr der Sozialwahlen, die auch über die Zukunft der Rentenversicherung mitentscheiden, und des CGB-Bundeskongresses. Für Ihn ist es nun an der Zeit den Staffelstab an eine jüngere Generation zu übergeben aber leider, wie in vielen anderen Verbänden und Vereinigungen, gibt es auch hier wenige mögliche Nachfolger. Die Nachwuchsprobleme in vielen Bereichen sind das Resultat einer allgemein abnehmenden Bereitschaft, sich persönlich zu engagieren. Dieses Phänomen geht mit einer unguten Veränderung in unsere Diskussionskultur einher. Es mangelt stark an der Bereitschaft den Standpunkt eines Gegenübers auch nur anzuhören, geschweige denn ihn nachzuvollziehen. Hieraus resultiert ein geradezu dogmatisches Unverständnis für den Anderen und verhindert das notwendige Hinterfragen des eigenen Standpunktes. Angesichts der Vielzahl unterschiedlichster Herausforderungen in unserer Zeit, braucht es mehr Tempo bei der Umsetzung und konsequente Unterstützung des Einzelnen. Es wurde in der Vergangenheit viel zu viel über Transformation, Digitalisierung oder die Arbeitswelt 4.0 geredet und viel zu wenig konkret umgesetzt. Es braucht dringend beim Umbau unserer Industrie und des gesamten Wirtschafts- sowie Steuersystems eine konsequente europäische Vernetzung und den ersten Willen zur Einigung. Aber wenn wir nun Zusammenhalt demonstrieren und konsensbereit sind, so können wir die klimatischen und gesellschaftlichen Herausforderungen gemeinsam erfolgreich bewältigen.       

Nach den sehr anregenden und informativen Wortbeiträgen der verschiedenen Ehrengäste, hatten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Neujahrsempfangs die Gelegenheit bei Getränken und der stimmungsvollen musikalischen Untermalung durch Herrn Rolf Mayer das Gehörte, Revue passieren zu lassen. Gegen Abend verabschiedeten sich auch die letzten Gäste, des als allgemein sehr gelungen empfunden Neujahrsempfangs 2023 mit der Aussage, man freue sich schon auf die Wiederholung im nächsten Jahr.

 

 

Johann Bild

Johann Lindmeier neuer Landesvorsitzender

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Landesvorstand der DHV-Bayern hat mich nach dem überraschenden Rücktritt von Peter Forster zum Landesvorsitzenden gewählt.

Ich bedanke mich für das Vertrauen und nehme die Aufgabe mit großer Dankbarkeit an. Ich danke auch meinem Vorgänger für deine geleistete Arbeit.


Für unsere christlich-soziale Traditionsgewerkschaft ist es wichtig auf der Basis unser Geschichte und der christlichen Soziallehre eine gute und moderne Dienstleistung für unsere Mitglieder zu erbringen.

Modernen christlichen Gewerkschaften gehört die Zukunft in Europa, und die DHV sollte hier eine große und führende Gewerkschaft werden.

Die einzigartigen Prinzipien der christlichen Soziallehre, Solidarität, Subsidarität, personelle Würde und Aufstieg durch Leistung sind hier die Bausteine des Erfolges, neben gelebter Tradition/Gemeinschaft und moderner Dienstleistung.

In ganz Europa gibt es christliche Weltanschungsgewerkschaften die für ihre Mitglieder auch tariflich handeln. Der Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes schützt diese Rechte auch in Deutschland, leider verhindert die aktuelle Rechtsprechung des BAG das wir diese Grundrechte wahrnehmen können. Deswegen begrüße ich die Entscheidung der DHV hier Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen.

Persönlich freue ich mich auf die kommenden Jahre und verspreche mein bestes für unsere DHV zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Lindmeier

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Insolvenz bei Galeria geht in die nächste Runde Karstadt-Kaufhof-Filialen werden wohl schliessen

Den Medien liegt bereits die Information vor, welche Galeria-Standorte die neuerliche Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof nicht überleben werden und welche bleiben dürfen.

Im Dezember kursierten noch 90 Filialen, welche über die Wupper gehen sollten. In den aktuell vorliegenden Berichten ist von etwa 60 der insgesamt 131 Filialen die Rede von einer Schließung. Dies haben die gut unterrichtenten Medien aus Unternehmenskreisen erfahren.

Wie man beispielsweise aus der Süddeutschen Zeitung erfahren kann, werden u.a. die Kaufhausstandorte in Bayreuth, Chemnitz, Cottbus, Göttingen, Kiel, Landshut, Lörrach, Lübeck, Münster, Nürnberg, Paderborn, Reutlingen, Saarbrücken, Siegburg, Speyer, Trier und Wiesbaden von der Schließung betroffen sein.

Wie weiter berichtet wird, gäbe es aber auch sogenannte „sichere“ Standorte. Hierzu zählen wohl Aachen, Bonn, Braunschweig, Bremen, Dresden, Kassel, Mannheim und Würzburg.

Erst im März wird es wohl endgültig eine Klarheit für die Belegschaft des Unternehmens geben. Unseren DHV-Mitgliedern bei den 17.400 Kolleginnen und Kollegen der Belegschaft stehen wir solidarisch und mit Rat und Tat zur Seite!   

Das Angebot des Onlinehändlers Buero.de, welches sich auf die Übernahme eines Teiles der Filialen von Galeria Karstadt Kaufhof bezog, hatte dieser Ende Dezember wieder zurückgezogen.

Wir fordern die Geschäftsführung auf, schnellstmöglich Klarheit für die Kolleginnen und Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof zu schaffen!

Droht die Schliessung von Mediamarkt- und Saturn-Filialen?

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV befürchten für die nahe Zukunft die Schließung von MediaMarkt- und Saturn-Filialen in Bremen, Hannover und anderen Großstädten und Ballungsräumen.

Bislang ist MediaMarkt in Bremen und Hannover jeweils mit zwei Fialen vertreten. Saturn verfügt über drei Filialen in Bremen und zwei in Hannover. Ob alle Filialen weiterbetrieben werden, ist nach Auffassung des CGB fraglich, nach dem die Marken MediaMarkt und Saturn Mitte des Mo­nats zusammengelegt wurden und jetzt mit gestrafftem und einheitlichem Sortiment gemeinsam be­worben werden.

Bislang waren MediaMarkt und Saturn in Deutschland zwei unabhängige Vertriebsmarken, mit getrennten Filialen, die jeweils als eigenständige Gesellschaften betrieben werden. Sie gehö­ren seit Aufspaltung der Metro-Gruppe der zur Ceconomy AG gehörenden MediaMarktSaturn Retail Group (handelsrechtlich Media-Saturn-Holding GmbH), die in Deutschland an 405 Standor­ten vertreten ist und europaweit mehr als 1000 Geschäfte betreibt.

Vor der Zusammenlegung sind die Vertriebsmarken MediaMarkt und Saturn in Konkurrenz zuein­ander angetreten. In Österreich wurde diese Konkurrenz allerdings bereits 2020 durch die Fusion beider Marken beendet. Hier ist die Marke Saturn Geschichte.

Ob und wie viel Filialschließungen die Zusammenlegung beider Marken in Deutschland zur Folge ha­ben wird, bleibt zunächst abzuwarten. Das Unternehmen hat sich hierzu noch nicht geäußert.

Tatsache ist, dass die Holding dringend ihre Ertragslage verbessern muss, nach dem die Rating-Agentur Moody`s die Bonität von Ceconomy im November auf Ba3 herabgestuft hat, was einer spe­kulativen Anlage entspricht, bei der bei Verschlechterung der Lage mit Ausfällen zu rechnen ist. Der renommierte Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Gerrit Heinemann sieht die Handelskette denn auch vor existenziellen Problemen und plädierte im Münchener Merkur für eine Flächenredu­zierung und den Ausbau des E-Commerce, der mindestens 50 Prozent des Umsatzes generieren müsse.

Flächenreduzierungen hat es schon gegeben. 2022 wurden bereits 13 Filialen mit insgesamt rund 1000 Beschäftigten geschlossen. Bei diesen Schließungen wird es sicherlich nicht bleiben. CGB und DHV fordern daher im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Verantwortlichen Auskunft über die weiteren Konsequenzen der Zusammenlegung der Vertriebsmarken und die Si­cherheit der Arbeitsplätze.

 

 

090123-Lehrgangseröffnung

Lehrgangseröffnung

„Am 9.Januar hat das DHV-Bildungswerk Nordwest in Bremen einen neuen Prüfungsvorbereitungskurs für angehende Groß- und Außenhandelskaufleute gestartet.

Der Lehrgang umfasst 24 Unterrichtsstunden und findet unter Leitung des erfahrenen Handelsfachlehrers Helmut Saitzek in Präsenz in Räumen der Kirchgemeinde St. Georg in Bremen-Huchting statt.

Die Teilnehmenden sind 16 Azubis aus 13 Bremer und niedersächsischen Betrieben.“

Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof

Nach der Insolvenz ist vor der Insolvenz – so könnte man die Situation bei Galeria Karstadt Kaufhof beschreiben.

Mit der erneuten Insolvenz geht das Filialsterben weiter. Die gerade noch geretteten Filialen von vor zwei Jahre sind nun die ersten Filialen, die wahrscheinlich schließen müssen. Wie man der gut informierten Presse entnehmen kann, geht man davon aus, dass diesmal weit unter 100 Filialen noch übrigbleiben werden, einige Annahmen gehen sogar von unter 50 Filialen aus. Und jeden Tag werden die Kolleginnen und Kollegen noch mehr durch Meldungen und Gerüchte verunsichert. Man spricht auch schon von der kompletten Abwicklung des Unternehmens.

Wenn man die Kolleginnen und Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof, welche sich entweder seit Jahren in einem Sozialtarifvertrag befinden oder auf Grund der Fusion nun unter diesem arbeiten müssen, fragt, ist die Lage nicht einfach zu beschreiben. Alle wissen, dass es sehr schwierig wird, und weihnachtliche Gefühle kommen bei ihnen gerade nicht auf. Allen ist bewusst, dass um jeden Arbeitsplatz gekämpft werden muss, aber ihnen ist sich auch bewusst, dass es Filialen gibt, die seit Jahren defizitär laufen und nur wegen des Sozialtarifvertrages noch offen sind.

Corona war nicht der Anlass, sondern der Katalysator des Unterganges. Auch Galeria Karstadt Kaufhof konnte den Trend des Warenhausstrebens in deutschen Innenstädten nicht Einhalt gebieten.

Wir bewundern die Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ärmel hochgekrempelt und malocht haben, um den Karren sinnbildlich aus dem Dreck zu ziehen und dieses auch immer noch tun.

Nun werden aber wieder im Schutzschirmverfahren Millionen für Berater ausgeben, und unsere Kolleginnen und Kollegen fragen sich, warum die Geschäftsführung nicht zum Teil auf die Expertise ihrer Belegschaft hört.  

Die Gläubiger stehen in Schlangen beim Insolvenzverwalter, und einige andere wittern schon wieder die nächste Chance, eine Transfergesellschaft betreiben zu können.

Das Resultat für die Belegschaft bleibt aber dasselbe. Viele von ihnen werden sich über kurz oder lang auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz machen müssen.  Einige Städte zum Beispiel wollen aus der Not eine Tugend machen. Sie sollen Beschäftigte des Unternehmens informell aufgefordert haben, sich bei kommunalen Betrieben zu bewerben.  Also den Personalmangel der städtischen Betriebe mit den Kolleginnen und Kollegen von Galeria Karstadt Kaufhof bekämpfen!

Zum Glück ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt für diese Kolleginnen und Kollegen zurzeit nicht so aussichtlos. Dieser kleine, aber bittere Hoffnungsschimmer bleibt ihnen.

Dennoch rufen wir den Kolleginnen und Kollegen zu: Kämpft weiter für Euren Arbeitsplatz, denn ansonsten geht in vielen deutschen Städten ein Teil Handelsgeschichte und Warenhauskultur fast unwiderruflich verloren.

Wir stehen zu unseren Kolleginnen und Kollegen bei Galeria Karstadt Kaufhof und stehen Ihnen mit Rat und Tat zu Seite!

Harm Marten Wellmann

CGB fordert Reduzierung der Ladenöffnungszeiten während der Energiekrise

In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeine Bremen für das Jahr 2023 hat sich der CGB für restriktive Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsverbot sowie für eine gesetzliche Einschränkung der werktäglich möglichen Ladenöffnungszeiten für die Dauer der Energiekrise ausgesprochen. In Betracht käme hierfür eine zeitliche Aussetzung der landesrechtlichen Ladenschlussgesetze, so dass wieder das Bundes-Ladenschlussgesetz zur Anwendung käme, das die Ladenöffnungszeiten auf den Zeitraum 6 bis 20 Uhr begrenzt. Aktuell ist Bayern das einzige Bundesland, in der das Bundes-Ladenschlussgesetz noch Anwendung findet und damit zeigt, dass begrenzte Ladenöffnungszeiten selbst in einem Flächenstaat und Tourismusland durchsetzbar sind und Akzeptanz finden.

Der CGB kritisiert, dass der Bremer Senat ungeachtet der Energiekrise und der von Bürgern und Wirtschaft geforderten Energiesparmaßnahmen auch für 2023 wieder großzügige Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsverbot erlassen will. Vorgesehen sind Sonntagsöffnungen zu folgenden Terminen und Anlässen:

02. April Osterwiese
07. MaiVegesacker KindertagGewerbeschau Osterholz
11. JuniLa Strada
26. JuniErdbeerfest HabenhausenHuchtinger Familientag
02. JuliGröpelinger Sommer
24. SeptemberSavahri
08. OktoberMesse WeserArtKartoffelfest/HerbstmarktVegefest
29. OktoberFreimarkt
05. NovemberErzählfestival FeuerspurenHuchtinger Messetage

Der CGB sieht lediglich in der Osterwiese, dem Straßenkunstfestival La Strada, dem Vegefest sowie dem Bremer Freimarkt als dem größten norddeutschen Volksfest Anlässe von überregionaler touristischer und wirtschaftlicher Bedeutung, die auch während der Energiekrise die Öffnung von Läden an Sonntagen gerechtfertigt erscheinen lassen.

 

Der CGB hält es für unverantwortlich, dass der Senat auch in Zeiten der Energiekrise unverändert an seinem 2008 mit einigen Organisationen vereinbarten Konzept festhalten will, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung zu ermöglichen, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen so begründen lassen dass es möglichst zu keiner Aufhebung der Genehmigung zur Sonntagsöffnung durch die Gerichte kommt. Dabei wird großzügig mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die vielfach nicht nachprüfbar belegt werden können.

 

Bei der Mehrzahl der vom Handelsverband Nordwest e.V. für 2023 vorgeschlagenen Anlässe für Ausnahmeregelungen  handelt es sich um Veranstaltungen von lediglich orts- oder statteilbezogener Be-deutung, die nach Auffassung des CGB keine Ausnahmegenehmigungen zur Sonntagsöffnung rechtfertigen.

 

Eine Reduzierung der Ladenöffnungszeiten statt einer Ausweitung durch zusätzliche Sonntagsöffnungen würde nicht nur helfen, Energie zu sparen, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen vermeiden. Bereits die regulär möglichen Ladenöffnungszeiten, werden nur von wenigen Einzelhandelsbetrieben vollumfänglich wahrgenommen. In Bremens Haupteinkaufsmeile, der Obernstrasse, haben Filialisten wie die Modekette AppelrathCüpper ihre werktäglichen Ladenöffnungszeiten bereits von sich auf den Zeitraum 10 bis 18:30 Uhr beschränkt.

 

 

V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, Mobil 0178-71 95 570

CGB-Landesverband Bremen

Kirchhuchtinger Landstrasse 170

28259 Bremen

CGB-Logo

“70 Jahre Betriebsverfassungsgesetz-Zeit für eine grundlegende Reform”

GESETZESNOVELLE MUSS NEUEN ANFORDERUNGEN DURCH DIGITALISIERUNG, GLOBALISIERUNG UND BETRIEBSRÄTE-BUSHING RECHNUNG TRAGEN

Der Bremer Senat hat nach coronabedingter Pause für den 21.11.2022 wieder zu einem Betriebs- und Personalräte-Empfang ins Rathaus eingeladen. Der CGB nimmt dies zum Anlass, um auf den Reformstau beim Betriebsverfassungsgesetz hinzuweisen.

Das am 14.11.1952 in Kraft getretene Betriebsverfassungsgesetz hat sich weitgehend an seinem Vorgänger aus der Weimarer Zeit vom 04.02.1920 orientiert, das nach der Machtergreifung durch die Nazis 1934 durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit abgelöst wurde. Es blieb in seinen Mitbestimmungsrechten deutlich hinter dem bereits am 21.05.1951 in Kraft getretenen Montan-Mitbestimmungsgesetz zurück.

Mit dem Betriebsräte-Modernisierungsgesetz von 2021 wurde zwar die Einleitung von Betriebsratswahlen erleichtert und der Kündigungsschutz für die Initiatoren von Betriebsratswahlen erweitert, die noch im Entwurf des Betriebsräte-Stärkungsgesetz, wie es ursprünglich heißen sollte, vorgesehenen Ausweitungen der Initiativ- und Mitbestimmungsrechte blieben im Gesetzgebungsverfahren jedoch weitgehend auf der Strecke. Die letzte grundlegende Reform des Betriebsverfassungsgesetz liegt somit bereits 50 Jahre zurück. Globalisierung, Digitalisierung und Transformationsbedarf haben zu einem Reformstau geführt, dem nach Auffassung des CGB endlich Rechnung getragen werden muss. Betriebsräte bedürfen eines Initiativrechts bei der Einführung mobiler Arbeit, bei der qualitativen Personalentwicklung und beim präventiven Gesundheitsschutz. Sie müssen unter Berücksichtigung ihrer im Amt erworbenen Qualifikationen entlohnt und besser gegen Bushing und Mobbing geschützt werden. Der CGB tritt dafür ein, dass die Behinderung von Betriebs- und Personalratswahlen zukünftig von Amts wegen, d.h. als Offizialdelikt, verfolgt werden muss

Bundeskanzler Olaf Scholz hat beim Festakt der Hans-Böckler-Stiftung zum 70-jährigen Jubiläum des Betriebsverfassungsgesetzes Reformbedarf eingestanden. Der CGB fordert ihn auf, seinen Worten nun auch Taten folgen zu lassen.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Es droht die Gefahr, dass Arbeitgeber in ihren Unternehmen wieder nach Gutsherrenart schalten und walten werden, wenn keine Betriebsräte da sind, die dem Einhalt gebieten können.“

Der CGB verweist darauf, nur noch knapp 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat verfügen und damit nur noch rund 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Westdeutschland und 35 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten werden. Dies hat Auswirkungen auf die Tarifbindung. Tarifverträge gibt es insbesondere in den Wirtschaftszweigen, in denen ein hoher gewerkschaftlicher Organisationgrad besteht und die Betriebe über einen Betriebsrat verfügen. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt.