CGB begrüsst Zusammenlegung der Senats-Ressorts Arbeit und Soziales sowie Wirtschaft und Häfen

In einer ersten Stellungnahme zum heute veröffentlichten Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90-Die Grünen und Linkspartei hat heute der Vorsitzende des CGB-Landesverbandes Bre­men, Peter Rudolph, die Zusammenlegung der Senatsressorts Arbeit und Soziales sowie Wirtschaft und Hä­fen begrüßt.

Rudolph: Endlich wird zusammengelegt, was zusammengehört. Der Bremer CGB tritt bereits seit Jahren da­für ein, dass die Bereiche Arbeit und Soziales wieder in einem Ressort vereinigt werden, wie dies u.a. auch im Bund, in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen der Fall ist. Wir hätten uns gewünscht, wenn auch der Bereich Gesundheit in das neue Ressort einbezogen worden wäre, können aber angesichts der vorge­sehenen Krankenhausreform sowie der Personal- und Finanzierungsprobleme im Pflegebereich aber auch mit der Zusammenlegung von Gesundheit und Pflege leben. Für sinnvoll erachten wir auch die Zusammen­legung der Bereiche Wirtschaft und Häfen sowie die Anbindung des Sports an das Innenressort.

Abzuwarten bleibt für den CGB, ob sich die Zusammenlegung der Bereiche Klima, Umwelt und Wissenschaft in einem Ressort bewähren wird, zumal die als neue Ressortchefin vorgesehene Geschäftsführerin des Kin­derschutzbundes bislang über keine entsprechende politische Erfahrung verfügt.

Dass die Bereiche Bau, Verkehr und Stadtentwicklung wieder in einem Ressort unter neuer Leitung vereinigt werden, wird vom CGB grundsätzlich positiv bewertet, wobei der CGB erwartet, dass mit dem neuen Ress­ortzuschnitt und der neuen Ressortleitung auch ein Ende der autofeindlichen Politik In Bremen verbunden ist. Experimente wie mit der Martinistraße und dem Wall dürfen sich nicht wiederholen.

Angesichts der Bedeutung, die die Koalitionäre in Ihrem Koalitionsvertrag dem Thema Bildung beimessen ist für den CGB unverständlich, dass das Bildungsressort trotz des katastrophalen Abschneiden des kleinsten Bundeslandes in allen bildungspolitischen Rankings auch weiterhin von der bisherigen Ressortchefin verantwortet werden soll.

Zu den Inhalten des Koalitionsvertrages im einzelnen wird sich der CGB nach deren Absegnung durch die Parteitage der Koalitionäre äußern.

Streik EDEKA Berbersdorf Juni 2023

Streik Berbersdorf EDEKA

Im großen Zentrallager des Einzelhändlers Edeka in Berbersdorf bei Chemnitz wurde am Donnerstag, 8. Juni, zum geplanten 3 tägigen Streik ausgerufen . Die DHV unterstützte den Streikaufruf der verhandelnden Gewerkschaft und rief ihre Mitglieder zur Streikteilnahme auf.

Die steigenden Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Energie und Fahrtkosten sowie Verzögerungstaktiken der Arbeitgeber bei den laufenden Tarifverhandlungen andererseits veranlassen die Beschäftigten zur Teilnahme an Streikaktionen. Die Mehrheit der Beschäftigten im Handel ist zunehmend von Geldsorgen und Altersarmut betroffen. Konkret gefordert wird eine Erhöhung aller Löhne um 13 Prozent sowie eine Vorschusserhöhung von 27 Cent pro Stunde für bestimmte Lohn- und Gehaltsgruppe. Das Angebot der Arbeitgeberseite war bisher mehr als ungenügend.

Es bleibt zu hoffen, dass der Tarifkonflikt im Handel mit einem guten Abschluss zu Ende geht, der den Beschäftigten in ihrer schwierigen Situation hilft.

CGB gegen weitere Anhebung des Rundfunkbeitrags

Der CGB hat die Forderung des ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke nach einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zurückgewiesen. Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und Mitglied des CGB-Hauptausschuss: Ein Rundfunk-Zwangsbeitrag von 220 Euro im Jahr, wie ihn das Bundesverfassungsge­richt für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 angeordnet hat, ist auch für die kommenden Jahre mehr als aus­reichend, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Informations- und Bildungsauftrag erfüllen können. Wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio selbst nicht in der Lage sind, ihre Strukturen und Pro­gramme den vorhandenen Haushaltsmitteln anzupassen, müssen die Länder tätig werden, die es in der Hand haben, den öffentlich-rechtlichen Auftrag festzulegen und damit indirekt auch den Gebührenbedarf be­stimmen.

Der CGB verweist darauf, dass nach Berechnungen des Kölner Instituts für Medienpolitik – IfM die Einnah­men von ARD, ZDF und Deutschlandradio in diesem Jahr erstmalig die 10-Milliarden-Marke überschreiten. Kein anderer öffentlich-rechtlicher Rundfunkverbund der Welt verfügt über annähernd so viel Geld.

Rudolph: Angesichts dieser Einnahmen zu lamentieren, man benötige Beitragserhöhungen zur Finanzie­rung neuer Technologien, um mit Streaming-Diensten wie Netflix und Amazon Prime konkurrieren zu kön­nen, ist nur ein weiterer Beleg für die Selbstherrlichkeit und Selbstbedienungsmentalität, die sich in den Führungs- etagen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten breitgemacht hat. ARD und ZDF haben sich nicht an Netflix oder Amazon Prime zu messen, sondern an ihrem Programmauftrag. Und der Programmauf­trag lautet Information und Bildung. Tatsächlich entfallen jedoch nur ca. 7 Prozent der Sendungen auf diesen Bereich.

Das gesamte Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört nach Auffassung des CGB auf den Prüfstand gestellt. Angefangen von den überzogenen Vergütungen für Intendantinnen und Intendan­ten und anderes Führungspersonal, über die Millionenausgaben für die Sportberichterstattung bis hin zu überteuerten einzelnen Programmformaten.

Ist es angemessen, dass ein ARD-Intendant wie Tom Buhrow (WDR) mit rund 36.000 Euro im Monat mehr verdient als der Bundeskanzler oder der Bundespräsident? Waren Ausgaben von 214 Millionen Euro für die Berichterstattung über die umstrittene Fußball-Weltmeisterschaft in Katar angemessen und im Sinne der Ge­bührenzahler? Bedarf allein die ARD angesichts der vorhandenen Sport-Spartenkanäle für die Jahre 2021 bis 2024 eines jährlichen Sportrechte-Etats von 237,5 Millionen Euro? Und ist den Fernsehzuschauern ein reanimiertes Format wie Wetten, dass …? wirklich 2,5 Millionen Euro pro Folge wert?

Dass es nicht unbe­dingt des großen Geldes bedarf, um erfolgreiche Fernsehsendungen zu produzieren, haben in der Vergan­genheit gerade kleine Sender wie Radio Bremen bewiesen.

DHV begrüsst Rettung von Karstadt Bremen in letzter Minute

Mit Ablauf Mai endete das Insolvenzverfahren des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof. Das Insolvenzverfahren wurde vom Amtsgericht Essen ausgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans rechtskräftig wurde.

Der Insolvenzplan sieht die Schließung von 41 der zuletzt noch 129 Filialen des Konzerns vor. Bremen ist nicht mehr der dabei. In letzter Minute einigte sich das Unternehmen mit dem Eigentümer der Immobilie in bester Bremer Innenstadtlage, der Kurt-Zech-Stiftung. 240 Beschäftigte können aufatmen. Ihre bereits ausgesprochenen Kündigungen wurden zurückgenommen. Die DHV freut sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und für die Stadt Bremen. Das bereits im Jahre 1932 eröffnete und heute unter Denkmalschutz stehende Galeria-Karstadt-Haus ist die letzte in Bremen befindliche Warenhausfiliale. Die Bremer Kaufhof-Filiale von Galeria wurde bereits 2020 geschlossen.

Die DHV ist für die Zukunft des Bremer Karstadt-Hauses optimistisch. Das Haus schreibt „schwarze Zahlen“. Die mit der Kurt-Zech-Stiftung vereinbarte Flächenreduzierung dürfte daran nichts ändern. Sie stand bereits vor dem Insolvenzverfahren zur Diskussion und im Zusammenhang mit Plänen zur Aufwertung der Innenstadt. Entfallen wird eine Fläche außerhalb des denkmalgeschützten Gebäudes, die früher das Defaka-Warenhaus beherbergte und bei Aufgabe des Unternehmens von Karstadt übernommen wurde.

 

Streik Metro Mülheim

Warnstreik im Handel NRW am 17.05.2023: DHV-Mitglieder Metro Mülheim sind dabei!

Die große Einheitsgewerkschaft hatte am 17.05.2023 zum 24-stündigen Warnstreik im Bereich Handel in NRW aufgerufen.

Bereits am Dienstag um 0 UHR hatten die Beschäftigten bei Rewe für 48 Std. die Arbeit niedergelegt.

Die DHV-Mitglieder bei der Metro Mülheim an der Ruhr hatten sich per gewerkschaftlichen und basis-demokratischen Beschluss entschieden, sich dem Warnstreikaufruf anzuschließen und so ihre Solidarität mit den Arbeitnehmern zu bekunden.

Es war also nicht verwunderlich, dass mehr DHV-Mitglieder am Streikposten standen und dem Aufruf zum Warnstreik gefolgt waren als bei der großen Konkurrenz. Symbolträchtig war diese Streikaktion, weil der Metromarkt in Mülheim der erste Metromarkt war, welcher unter dem blau-gelben Logo „Metro“ eröffnet worden war. Zudem stellte man bei diesem Warnstreik den ersten richtigen Streikposten seit Öffnung des Metro Marktes in Mülheim auf.

Unterstützt wurden die streikenden DHV-Kolleginnen und DHV-Kollegen von dem DHV-Geschäftsführer aus NRW. 

Neben den klassischen Lohnforderungen und der momentanen hohen Inflation waren aber auch die Themen Personalnotstand und Übernahme der Auszubildenden die Themen, welche die DHV-Mitglieder beschäftigten und ansprachen.

Man darf gespannt die Verhandlungen abwarten und sehen, welche Resultate den vollmundigen Versprechungen der großen Einheitsgewerkschaft folgen. Wir hoffen, zum Wohle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unserer Kolleginnen und Kollegen im Bereich Handel, dass Ihre Erwartungen hier nicht enttäuscht werden und das den Versprechen auch Taten folgen.

In diesem Sinne „Glück auf DHV!“

BR-Inhouse Seminar

Vom 08.05. – 10.05.2023 fand im Kirchweyer Hof in Kirchweyhe eine 3-tägige Inhouse-Schulung für die Betriebsräte der Firma KWB aus Stuhr statt.
Thema: Arbeitsrecht II
Referent: Lukas Menzel, Geschäftsführer DHV-Saarbrücken
Organisation und Seminarleitung: Tina Hofmann, Geschäftsführerin DHV-Bremen

DHV-Landesverband begrüsst Umsetzung der Schulgeldfreiheit für weitere medizinisch-therapeutische Berufe in Niedersachsen

Wie die Kultusministerin Julia Willie Hamburg heute in einer Landtagssitzung verkündet hat, soll zum Schuljahr 2023/2024 die Schulgeldfreiheit in den pädagogischen und medizinisch-therapeuti­schen Berufen in Niedersachsen vollständig umgesetzt sein. Durch die Änderung des niedersäch­sischen Schulgesetzes sowie des Gesundheitsfachberufegesetz wird damit für alle Azubis bzw. Schülerinnen und Schüler der Berufe Diätassistentin/Diätassistent, medizinische Bademeiste­rin/medizinischer Bademeister, Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger, Heilpädagogin/ Heilpädagoge, Masseurin/Masseur, Orthopistin/Orthopist sowie Pharmazeutisch-techni­sche Assis­tentin/Pharmazeutisch-Technischer Assistent die Schulgeldfreiheit realisiert.

Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die überfällige Umsetzung der Schul­geldfreiheit, wie sie im letzten Jahr auch der DHV-Bundesgewerkschaftstag für alle Gesundheits­berufe angemahnt hat.

Die DHV erinnert daran, dass sich die Gesundheitsministerkonferenz bereits Mitte 2019 für die Ab­schaffung des Schulgeldes für die Ausbildung in Gesundheitsberufen ausgesprochen hat, ohne dass dem Beschluss bis heute vollständig Rechnung getragen wurde.  Thüringen hat sogar im Frühjahr 2022 die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe wieder abgeschafft und erst auf politi­schen Druck wenige Monate später wieder eingeführt.  Und in Baden-Württemberg hat im selben Jahr ein Verbändebündnis seine Besorgnis ausgedrückt, dass die für die Schulgeldfreiheit einge­planten Haushaltsmittel unzureichend seien, so dass die Schulträger keine Planungssicherheit hät­ten und mit einem Insolvenzrisiko belastet würden.

Die DHV verweist darauf, dass die Ausbildung in medizinisch-therapeutischen Berufen zu einem erheblichen Teil von Schulen in privater Trägerschaft erbracht wird, die nur zum Teil mit öffentli­chen Geldern gefördert wurden und werden und daher zur Kostendeckung auf Schulgeld angewie­sen sind. Für Azubis und Schülerinnen und Schüler, die das Schulgeld aus eigener Tasche bezah­len müssen, bedeutet dies ein große Belastung, die sich für die Ausbildungsdauer auf bis zu 25.000 Euro summieren kann. Die Befreiung von der Schulgeld­zahlung ist daher nicht nur eine richtige und wichtige sozialpolitische Maßnahme Sie wird auch dazu beitragen wird, dass sich ver­mehrt junge Menschen für eine Berufsaufnahme in den medizi­nisch-therapeutischen Berufen ent­scheiden werden und damit den Fachkräftemangel verringern helfen.

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Bremer CGB lehnt Heizungsgesetz der Ampel-Koalition ab

Die Ampel-Koalition hat am 19. April den umstrittenen Gesetzentwurf zum schrittweisen Verbot von Öl- und Gasheizungen beschlossen. Bereits ab dem kommenden Jahr soll möglichst jede neue Hei­zung in Deutschland zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der CGB lehnt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ab und fordert grundlegende Nachbesserungen.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender: Während klimafreundliche Atomkraftwerke zwangsabge­schaltet wurden und klimaschädliche Kohle- und Gaskraftwerke reaktiviert und weiterbetrieben wer­den, sollen Millionen von Hauseigentümern von der Bundesregierung zu Zwangsmodernisierungen ihrer Heizungsanlagen gezwungen werden. Dies ist undemokratisch und unsozial. Bereits jetzt ist absehbar, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger einen Heizungsaustausch trotz Übergangsfristen und pauschalierter Förderung nicht leisten können. Der CGB warnt bereits jetzt vor Mieterhöhungen infolge von Habecks Heizungstauschgesetz.

Der CGB verweist auf das hohe Alter vieler Wohngebäude in Deutschland und das vielfach entspre­chend hohe Alter der Heizanlagen. Dies gilt im besonderen Maße für das Land Bremen. Von

358.000 Wohnungen lag 2018 bei 96.000 das Baujahr vor 1948 und bei 187.000 zwischen 1949 und 1978.

FDP-Chef Lindner hat im Bundeskabinett der Novelle zum Gebäudeenergiegesetz nur unter Vorbe­halt zugestimmt. Der CGB erwartet, dass der Minister nun auch sicherstellt, dass die vom Bundes­parteitag seiner Partei geforderten großen Änderungen am Gesetzentwurf realisiert werden bevor der Entwurf Gesetzeskraft erlangt.

Von den Unionsparteien wurde ebenfalls Widerstand gegen das rot-grüne Heizungsgesetz ange­kündigt. Auch von ihnen erwartet der CGB, dass sie ihrem verbalen Protest Taten folgen lässt. Dies gilt auch für die im Wahlkampf befindliche Bremer CDU, die sich in ihrem klimapolitischen Kuschelkurs gegenüber den Grünen mit Aussagen zur Zwangsmodernisierung von Heizungsanlagen bisher deutlich zurückgehalten hat.

CGB-Logo

Pressemitteilung CGB: Atomausstieg stoppen

KERNKRAFTWERKE FÜR SICHERE STROMVERSORGUNG WEITER UNVERZICHTBAR

Der CGB sieht die Versorgungssicherheit in Deutschland bei Abschaltung der letzten drei Atom-Meiler zum 15. April gefährdet und warnt vor steigenden Energiepreisen. Er hat kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung aus ideologischen Gründen klimaneutrale Atom-Reaktoren stillle­gen will, während klimaschädliche Kohle- und Gaskraftwerke reaktiviert und weiterbetrieben wer­den. Allein mit erneuerbaren Energien ist nach Auffassung der christlichen Gewerkschaften keine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Diese Erkenntnis hat sich auch in der Bevölkerung durchgesetzt, die daher mehrheitlich für den Weiterbetrieb der die letzten drei verbliebenen Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim und Emsland votiert hat.

Der CGB fordert einen Energiemix unter Einbeziehung der Kernenergie. Er verweist darauf, dass 13 der 27 EU-Mitgliedstaaten Atomenergie zur Stromerzeugung nutzen und 11 Staaten sich erst vor sechs Wochen auf eine verstärkte Kooperation im Bereich der Kernenergie geeinigt haben, darunter Deutschlands Nach­barländer Frankreich und die Niederlande. Polen als weiteres Nachbarland plant den Einstieg in die Kern­energie. Und in Finnland sind sogar die Grünen für die Nutzung der Atomenergie – zumindest als Übergangs lösung. Das Kernenergie zumindest als Brückentechnologie helfen kann, die angestrebte Klimaneutralität zu erreichen, hat auch das EU-Parlament anerkannt und auf Vorschlag der EU-Kommission Atomkraft in die Taxonomie aufgenommen. Investitionen in die Kernenergie gelten somit seit Jahresbeginn als nachhaltig und förderungswürdig. Mit ihrem Festhalten am Ausstieg aus der Atomenergie begibt sich Deutschland damit innerhalb der EU nicht nur zunehmend in die Isolation, sondern gefährdet auch die verbliebene Atom­industrie und Kernforschung.

AR II 21-240323 Cuxhaven

Betriebsräte-Aufbau-Seminar

Vom 21. – 24.03.2023 hat in Cuxhaven ein Betriebsräte-Aufbau-Seminar des DHV-Bildungswerk Nordwest zum Arbeitsrecht stattgefunden. Im Mittelpunkt des Seminars standen die für Betriebsräte wichtigsten arbeitsrechtlichen Grundlagen. Referent war der saarländische DHV-Geschäftsführer Lukas Menzel, unterstützt von der Bremer DHV-Geschäftsführerin Martina Hofmann, die auch die Tagungsleitung hatte. Alle Seminarteilnehmer waren Betriebsräte der HORNBACH Baumarkt AG.