DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl des Bezirkspersonalrates des Geschäftsgebiets Nord und zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit dem Motto an: „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Die erfreulich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in den Flyern vor.

DHV BPR GG West.pdf

 

CGB-Landesverband Bremen: Politik riskiert Wirtschaftscrash und Massenarbeitslosigkeit

Vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zeigt sich der CGB enttäuscht von den minimalen Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen, auf die sich gestern die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder verständigt hat.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Statt eines konkreten Zeitplans für die Rückkehr zur Normalität haben sich die Regierungschefs lediglich auf einige kosmetische Lockerungen für den Einzelhandel verständigt, die für die Wirtschaft keine nennenswerten Erleichterungen bringen, wie auch der Präsident des Kieler Weltwirtschaftsinstituts betont. Die Regierungschefs nehmen es damit bewusst in Kauf, dass es über die Corona-Krise in Deutschland zu einem Wirtschaftscrash und Massenarbeitslosigkeit kommt. Die Erleichterungen bei Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpaket der Bundesregierung sowie die entsprechenden Landesprogramme bieten nur Überbrückungshilfen, keine Existenzsicherung.“

Gefahren sieht der CGB insbesondere für die mittelständischen Betriebe, die in Deutschland 60 Prozent aller Arbeitsplätze und 80 Prozent aller Ausbildungsplätze bereitstellen. Nach einer Umfrage des Bundesverband mittelständischer Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschland e.V. (BVMG), veröffentlicht am 16. April auf der Internetseite des Verbandes, steht jedes zweite mittelständische Unternehmen vor dem Aus, wenn der Shutdown der Wirtschaft noch weitere vier Wochen anhält. Soweit darf es nicht kommen.

Rudolph: „Die Leopoldina hat in ihrer Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Abwägung der Perspektiven der zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglichen Maßnahmen nicht nur gesundheitliche Aspekte, sondern auch die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen sind. Es wird Zeit, dass die Politik endlich dementsprechend handelt.“

Der CGB hat bereits in seiner Pressemitteilung vom 8. April mehr Augenmaß und Differenzierungen bei Verboten und Geboten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gefordert. Er bekräftigt heute diese Forderung. Entscheidend sind Maßnahmen, mit denen das Risiko von Neuinfektionen minimiert wird, also insbesondere Hygienevorschriften und Abstandsgebote. Massenveranstaltungen bleiben daher zu Recht verboten. Aber warum dürfen sich in einer Aldi-Fiale 40 Kunden gleichzeitig aufhalten, während Besuche von Gaststätten, in denen insbesondere im Bereich der Außengastronomie Sicherheitsabstände leicht organisieren und kontrollieren lassen weiterhin verboten bleiben?
Warum dürfen ab Montag nur Einzelhandelsgeschäfte bis 800 m2 wieder öffnen, wo sich doch gerade in größeren Geschäften Abstandsgebote viel leichter realisieren und durchsetzen lassen als in kleinen Geschäften?
Warum bedarf es für Städte wie Bremerhaven, mit einer seit mehr als einer Wochen stagnierenden Zahl von 26 Corona-Infizierten, von denen bereits 18 genesen sind, weiterhin derselben Einschränkungen und Verbote wie für Aachen und Region mit 1557 Infizierten (280 pro 100.000 Einwohner) oder Rosenheim mit 1609 Infizierten (616 pro 100.000 Einwohner)?

Der CGB erwartet von den politisch Verantwortlichen, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und sich nicht hinter parteiübergreifenden Gemeinschaftsentscheidungen verstecken.

DRK Rettungsdienst Parchim-Ludwigslust gGmbH und Ludwigslust – Parchimer Rettungsgienst gGmbH Tarifabschluss zum 01.01.2020 rückwirkend

Nach langen und harten Verhandlungen ist es gemeinsam gelungen, die bestehenden Tarifverträge komplett zu überarbeiten. Sowohl Manteltarifvertrag als auch Entgelttarifvertrag liegen jetzt in neuer Form vor.

Die wichtigsten Eckdaten, die auf Forderung der Tarifkommission durchgesetzt werden konnten:

·    Entgeltsteigerung gekoppelt an den TVöD
·    Genereller Urlaubsanspruch von 30 Tagen – keine Staffelung mehr
·    Anerkennung von Rüstzeiten durch zusätzliche Urlaubstage
·    Erhöhung der Funktionszulagen
·    Weihnachtsgeld bleibt
·    Krankengeldzuschuss bis zur Höhe von 200,00 € bei Langzeiterkrankung
·    jährliche Einmalzahlung i. H. v. 350,00 € für DHV-Mitglieder
·    Laufzeit bis zum 31.12.2020

Für Euch verhandelten: Nadine Radtke, Tino Klockmann, Robert Stunek, Christoph Baudisch, Carsten Eberhardt und Silke Schönherr-Wagner

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Die neue Landesgeschäftsstelle in Nordrhein-Westfalen

Die neue DHV-Landesgeschäftsstelle des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen sowie das DHV-Bildungswerk e.V. Bildungsstätte Nordrhein-Westfalen finden Sie zukünftig in der Königstr. 72 in 47051 Duisburg. Unsere neuen Büros befinden sich am Anfang der Fußgängerzone und sind ca. 3 Gehminuten vom Duisburger Hauptbahnhof entfernt. Die Parkhäuser in fußläufiger Umgebung dürften Mitgliedern und Gästen die problemlose Anreise mit dem Auto ermöglichen.

Die neue Geschäftsstelle in der vierten Etage hat neben den obligatorischen Büros für Geschäftsführer und Sekretariat auch ein Lager, ein Archiv und eine Kaffeeküche. Darüber hinaus bieten die neuen Räumlichkeiten mit einem großen Schulungsraum und einem kleinen Schulungs- bzw. Verhandlungsraum die Möglichkeit, die gewerkschaftliche und bildungspolitische Arbeit zu verbessern und auszuweiten.

Die beigefügten Bilder sollen einen Eindruck vermitteln.

Sie finden auch ein kurzes Video mit einem kleinen Durchgang in der neuen Geschäftsstelle auf unserem Instagram Account (dhvnrw).

Es bleibt noch zu sagen, dass der Umzug am 18.03.2020 an sich relativ problemlos, trotz aufziehender Corona-Krise, verlief und wir die neuen Räume nun mit neuem gewerkschaftlichem Leben füllen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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CGB unterstützt Forderung des Ethik-Rates

NACH OFFENER DEBATTE / ZEITPLAN FÜR SCHRITTWEISE RÜCKKEHR ZUR NORMALITÄT ERFORDERLICH

Die christlichen Gewerkschaften fordern einen Zeitplan für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität nach dem sich abzeichnenden Höhepunkt der Corona-Pandemie in Deutschland. Sie unterstützen die Forderung des Deutschen Ethik-Rates nach einer offenen Debatte über schrittweise Lockerungen der zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Der Vorsitzende des Ethik-Rates, Prof. Dr. Dabrock, hat zurecht darauf hingewiesen, dass bei aller Sorge um den Gesundheitsschutz mögliche Schäden durch die derzeitigen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens nicht aus dem Blick geraten dürfen. Bereits jetzt sind die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland weitaus gravierender als die medizinischen. Wenn auch das Robert-Koch-Institut anfangs die Gefahren für Deutschland durch das Corona-Virus falsch eingeschätzt hat, so hat es doch Recht behalten mit der Aussage, dass die Mortalitätsrate bei Corona deutlich niedriger liegt als bei Sars. Bei der Sars-Epedemie 2002/2003 lag die Sterblichkeitsrate bei 10 Prozent, beim Corona-Virus in Deutschland aktuell bei 1,75 Prozent lt. Statista. Damit dies so bleibt und auch die Zahl der Neu-Infektionen weiter eingedämmt wird, bedarf es sicherlich weiterhin deutlicher Einschränkungen der Reise- und Versammlungsfreiheit, aber mit mehr Augenmaß und Differenzierungen.

Warum dürfen sich in Supermärkten eine nicht festgelegte Zahl von Kunden aufhalten, während in Kirchen, in denen sich die Einhaltung von Abstandsgeboten relativ einfach organisieren lässt, keine Gottesdienstes stattfinden dürfen?

Warum dürfen Bau- und Supermärkte Blumen und Pflanzen verkaufen, während Blumengeschäfte geschlossen bleiben müssen?

Warum sind Spaziergänge in kleinen Parks möglich, während weite Strände gesperrt bleiben?

Warum bedarf es für Städte wie Wilhelmshaven und Emden mit 11 bzw. 12 Corona-Infizierten (Stand 7.4.) der selben Einschränkungen von Grundrechten wie für Großstädte wie Köln, mit 1738 Infizierten?

Die Beispiele für Ungereimtheiten ließe sich fortsetzen. Es wird Zeit, dass die politisch Verantwortlichen wieder ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und ihre Entscheidungen nicht länger nur auf die Empfehlungen von Virologen stützen.“

Der CGB verweist darauf, dass die Existenz vieler Arbeitnehmer wie Betriebe von einer baldigen Rückkehr zur Normalität abhängt. Die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpakte der Bundesregierung sowie die entsprechenden Programme der Länder bieten nur Überbrückungshilfen. Betriebe wie Beschäftigte benötigen daher schnellstmöglich Planungsgrundlagen für ihre weitere Zukunft, wie sie der österreichische Bundeskanzler für sein Land bereits verkündet hat. Die Gefahr, dass sich vielleicht nicht alles so (schnell) realisieren lässt, wie in Aussicht gestellt, muss dabei in Kauf genommen werden.

Peter Rudolph: „Für viele Beschäftigte aus Branchen und Gewerben mit niedrigem Lohnniveau wie dem Einzelhandel, der Gastronomie oder dem Friseurhandwerk reicht das Kurzarbeitergeld nicht zur Existenzsicherung, so dass sie zusätzlich auf Erspartes zurückgreifen müssen oder ergänzender staatlicher Hilfen bedürfen. Sie bedürfen dringend der Planungsperspektiven für ihre wirtschaftliche Existenz. Ähnlich geht es vielen Kleinunternehmen, insbesondere in Branchen, in denen verlorene Umsätze nicht ausgeglichen werden können.

Aktuellen Handlungsbedarf sieht der CGB auch im Bereich der häuslichen Pflege. Rund 300.000 Pflegebedürftige werden in Deutschland durch ausländische Pflegekräfte betreut. Rudolph: „Wir sind dringend auf diese Kräfte angewiesen und müssen alles tun, um sie im Land zu halten. Sie müssen als „systemrelevant“ eingestuft werden und bedürfen erleichterter Reisebedingungen.“

Absage der traditionellen 1. Mai Veranstaltung des CGB-Saar

Liebe Mitglieder des DHV-Landesverbandes Rheinland-Pfalz/Saar,

leider bleibt uns nichts Anderes übrig, als Euch mitzuteilen, dass wir für dieses Jahr unsere gemeinsame CGB-Veranstaltung zum 1. Mai absagen müssen.

Wir hatten uns schon sehr darauf gefreut, uns mit Euch dieses Jahr in Püttlingen zu treffen. Hier hatten wir geplant, neben den traditionellen Reden zum Tag der Arbeit und unserem gemütlichen Beisammensein samt Mittagessen, mit Euch eine kleine Wanderung inklusive Besichtigung der Burg Köllerbach und der Martinskirche zu unternehmen.

Obwohl unsere Zusammenkunft schon organisiert war, ist angesichts der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus, an eine Durchführung nicht zu denken. In dieser Situation müssen wir unseren Teil zum Schutze aller beitragen. Somit wird das Jahr 2020 das erste Jahr seit dem Bestehen des CGB-Saar sein, an dem die Einzelgewerkschaften auf die Durchführung einer gemeinsamen Veranstaltung verzichten.

Wir hoffen auf euer Verständnis und sind uns sicher, dass es im Interesse aller Mitglieder und Mitarbeiter liegt, zu aller erst unsere Gesundheit zu schützen.

Wir wünschen den Mitgliedern aller Einzelgewerkschaften alles Gute, achtet auf Euer Wohlergehen und passt auf Euch auf, damit wir uns bald wieder gemeinsam treffen, austauschen und auch feiern können.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt alle gesund

Lukas Menzel
Geschäftsführer DHV-Rheinland-Pfalz/Saar

Kostenlose Verpflegung für Personal in Pflegeeinrichtungen usw. in Bayern

Freistaat Bayern Auszug aus dem Bericht zur Kabinettssitzung vom 24.03.2020: 

Kostenfreie Verpflegung für Personal an bayerischen Krankenhäusern, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen

Anerkennung für großen Einsatz bei der Bewältigung der Corona-Pandemie

Die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie sind enorm. Als Zeichen der Anerkennung unterstützt die Bayerische Staatsregierung deshalb die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Krankenhäuser, Universitäts- und Reha-Kliniken sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit kostenfreier Verpflegung. Damit würdigt Bayern den großen Einsatz aller Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie der Verwaltung. Alle Mitarbeiter vor Ort sollen sich intensiv und mit ganzer Kraft um die Betreuung und Versorgung der Patienten kümmern können.
Die Verpflegungskosten des gesamten bayerischen Krankenhauspersonals während der Arbeit werden ab dem 1. April 2020 vom Freistaat Bayern übernommen. Die Verpflegung wird dabei über die Kantinen der jeweiligen Einrichtungen organisiert. Falls eine Einrichtung keine Verpflegungsmöglichkeit vorhalten kann, übernimmt der Freistaat die Kosten für eine externe Bewirtung etwa durch Catering. Das geschieht so lange, wie die Herausforderung durch das Coronavirus die Kräfte so umfassend in Anspruch nimmt. Die Unterstützung gilt auch in Krankenhäusern sowie Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen sowie Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die derzeit keine Covid-19-Patienten versorgen. Dies gilt auch für alle stationären Einrichtungen einschließlich Privatkliniken mit Zulassung nah § 30 Gewerbeordnung. Die Finanzierung soll aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie erfolgen.
Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den freiwilligen Hilfsorganisationen stellen Krankenhäuser, Universitätsklinika und Rehabilitationseinrichtungen eine zentrale Säule bei der Bewältigung der Corona-Pandemie dar. Es ist daher von großer Bedeutung, die Arbeitsbedingungen des dortigen Personals von der Chefärztin über den Intensivpfleger bis zum Verwaltungsmitarbeiter optimal zu gestalten.

Link zum vollständigen Bericht:  
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-24-maerz2020/#a-6

DHV NRW sagt „DANKE!“ an alle Beschäftigten, die in der Corona-Krise an vorderster Front stehen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Corona hat Deutschland und besonders NRW im Griff. Das allgemeine Leben und vor allem das Arbeitsleben hat schwere Einschnitte hinnehmen müssen, eine Besserung ist in den nächsten Wochen und sehr wahrscheinlich Monaten nicht in Sicht.

Wir müssen uns nun solidarisch und kollegial verhalten. Wir sollten  unsere Kollegen im Gesundheits- und Pflegebereich, in allen Bereichen des Handels, der Banken und der Versicherungen unterstützen. Wir stehen an Eurer Seite auch und besonders in Zeiten der Krise!

Wir möchten hier allen Arbeitnehmern und Einsatzkraeften  und ganz besonders den DHV-Mitgliedern, die in den Bereichen des Handels und der Gesundheit weiterarbeiten, damit das Leben so normal wie möglich fortgeführt werden kann, einfach Danke sagen!

Wir, die DHV in NRW, danken Euch für Euren wichtigen Einsatz! Bleibt bitte gesund!

Veranstaltungsabsage aufgrund von Corona

Bedauerlicherweise muss der DHV-Landesverband Baden-Württemberg bedingt durch die Corona-Pandemie bis auf weiteres alle Veranstaltungen wie die Personalrätekonferenz, die Landesfachgruppensitzungen und die Bezirkstagungen absagen und bis auf weiteres verschieben. Auch die Seminare für Betriebs- und Personalräte der DHV Bildungsstätte Südwest mussten abgesagt werden.
Die ausgefallen Termine werden nach Möglichkeit nachgeholt, sobald sich die Gesamtsituation entspannt hat.
Unsere Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim und Lörrach sind für Sie bei Fragen und Problemen aber natürlich telefonisch und elektronisch erreichbar.

Umzug der DHV-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der DHV,
 
hiermit möchten wir Ihnen/Euch mitteilen, dass die Geschäftsstelle des DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen und des DHV – Bildungswerks e.V., Bildungsstätte Duisburg zum 01.04.2020  in die
Königstr. 72
47051 Duisburg
umzieht.
Wir bitten Sie/Euch, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und Ihre/Eure Daten entsprechend anzupassen.
Sie/Ihr können/könnt uns in der Zeit zwischen 18.03.20 bis 01.04.2020 wie gewohnt über Email  (dhv.nrw@dhv-cgb.de) und telefonisch (0203/298391 oder 0162/1016662) erreichen.