Ein Hauen und Stechen

Es ist kälter geworden im Jahr 2021 in Deutschland, und dies betrifft nicht nur das Wetter, sondern auch besonders die Arbeitswelt. Wohin man schaut, sieht man schlechte Nachrichten und negative Prognosen.

Die Bankenwelt, vor allem die Commerzbank, stand mit massivem Stellenabbau und Filialschließungen in der Presse. Im Handel stand die Modehandelskette H&M zu Recht in der Kritik mit ihrem Freiwilligenabbauprogramm, welches sich anscheinend vor allem an Mütter und Schwerbehinderte richtete. Aber diese Unternehmen sind kein Einzelfall.

Diese Entwicklungen haben bereits letztes Jahr, begonnen, sie werden 2021 ihre Fortsetzung finden und sich verschärfen. „Zeig mir die Schwachen, die Lahmen und die Kranken und sonstige Fälle, die für Arbeitgeber statistisch ein Problem darstellen“, wie z.B. Mütter mit kleinen Kindern oder Alleinerziehende. Man könnte meinen, dass obige Losung an die Personalabteilungen herausgegeben wurde. Diese versuchen eine Atmosphäre der Angst, des Unmutes und der Zwietracht zu sähen, damit es zu einem Hauen und Stechen innerhalb der Belegschaft kommt und jeder hofft, „Gott sei Dank nicht ich, sondern der Kollege oder die Kollegin.“

Wir appellieren hier mit Nachdruck an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und an die Kollegen und Kolleginnen: Lasst Euch nicht entzweien!

Aber diese Entwicklungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Wie wir aus unserem Arbeitsalltag erfahren, gibt es viele Arbeitgeber und Unternehmen, welche die Gelegenheit und die Momente der Angst der Arbeitnehmer nutzen und viele Dinge zum Vorteil der Arbeitgeber regeln, seien es Kündigungen oder ausgelassene Vertragsverhandlungen oder die Verhandlung von Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen. Es wird zum Teil massiv Druck ausgeübt, ein Klima der Angst erzeugt und mit den Ängsten der Arbeitnehmer gespielt. Angst ist aber kein guter Geschäftspartner!

Wir können den Arbeitnehmern, die noch nicht DHV-Mitglied oder Gewerkschafts-Mitglied sind nur zurufen „Organisiert Euch!“ und „Gemeinsam sind wir stark!“. Wir stehen Euch zur Seite, denn gemeinsam stehen wir das durch!

Seminarprogramm 2021 des DHV- Bildungswerkes in Baden-Württemberg

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Nachdem es im letzten Jahr und auch noch am Anfang diesen Jahres, bedingt durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie nicht möglich war Seminare in gewohnter Weise anzubieten, sind wir zuversichtlich, dass dies nach Ostern wieder möglich sein wird. Beginnend ab Mitte April 2021 haben wir für Sie ein neues Seminarprogramm geplant, mit diesem bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerks auch für den Rest des Jahres 2021 wieder ein umfangreiches Seminarprogramm zur Schulung von Betriebs- und Personalräten sowie für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen an.

Wie gewohnt bieten wir eine interessante Mischung sowohl aus Grundlagen- und Aufbauseminaren, als auch Fach- und Spezialseminare zu den unterschiedlichsten Themen an. Insbesondere möchten wir das Augenmerk auf unsere Fachseminare lenken. Hier haben wir neben den schon in der Vergangenheit veranstalteten Seminaren, wie zum Beispiel Mobbing auch neue Themen wie den Umgang mit Suchterkrankungen sowie auch Seminare zur Einführung in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes, wie auch zum Tarifrecht der Volks- und Raiffeisenbanken im Angebot.
Gerne bieten wir Ihnen auch eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Lösung, sowohl in Präsenz als auch online an.

Sämtliche Schulungen sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes und nach § 44 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg notwendig und erforderlich.

Eine Übersicht über die einzelnen Schulungen erhalten Sie hier:

Betriebsräte & JAV Schulung nach dem BetrVG

Personalräte & JAV Schulungen nach dem LPVG BW

Die entsprechenden einzelnen Seminarausschreibungen finden Sie hier.
Die gedruckten, so wie die digitalen Ausschreibungen können demnächst auch über unsere DHV-Geschäftsstellen in Stuttgart, Mannheim oder Lörrach bezogen werden.

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250121 GH AH 01

DHV-Bildungswerk Nordwest in Bremen, Fortsetzung unseres Prüfungsvorbereitungslehrgang für Groß- und Außenhandelskaufleute

Am 25.Januar war für die 21 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unseres Prüfungsvorbereitungslehrgangs für Groß- und Außenhandelskaufleute der erste
Unterrichtsabend nach der Weihnachtspause. Trotz verschärfter Corona-Schutzmaßnahmen in Bremen kann der Lehrgang weiterhin im Gemeindesaal
der St.-Georgs-Gemeinde in Bremen als Präsenzunterricht durchgeführt werden, wie das nachstehende Foto belegt. Es stehen noch fünf Unterrichtsabende aus. Der Lehrgang endet am 01.03.21. Lehrgangsleiter ist der erfahrene Fachlehrer Helmut Saitzek.

 

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Handel: Eine differenzierte Sicht der Dinge bewahren

Der Handel in Deutschland stand und steht vor riesigen Problemen. Schon vor Corona waren einige Probleme verspätet oder gar nicht angegangen worden. Die Corona-Pandemie sorgt wie ein Katalysator dafür, die Risse und Fehler zu Tage treten zu lassen und für eine Kette von Insolvenzmeldungen, einhergehend mit Stellenabbau und Leerstand und sorgt auf der anderen Seite im Bereich Digitalisierung des Handels für eine Beschleunigung und Riesenschritte, was die letzten 15 Jahre nicht passierte. Der Handel hatte in einigen Bereichen großen Nachholungsbedarf.

Es gibt Bereiche, wie den Lebensmittelgroß- und -einzelhandel und Drogerien, die bis jetzt sogar relativ gut durch die Corona-Krise gekommen sind. Einige Unternehmen aus diesen Bereichen fahren die besten Umsätze seit Jahren bzw. Jahrzehnten. Sie befürchten nur Corona-bedingte Lieferengpässe und Rabattschlachten mit anderen Händlern. Das sind Sorgen, die die Unternehmen, welche sich in Insolvenz oder unter dem Insolvenzrettungsschirm befinden, gerne hätten. Hier geht der Kampf um die Arbeitsplätze und um das blanke Überleben erst richtig los.

Angst ist kein guter Geschäfts- und Vertragspartner. Und es gibt Personalabteilungen, welche hiermit spielen. Als Arbeitnehmer im Handel heißt es heute mehr denn je, einen kühlen Kopf zu bewahren und für alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Unsere DHV-Kolleginnen und Kollegen im Handel können sich sicher sein, dass wir solidarisch an Ihrer Seite stehen und mit Ihnen kämpfen, wenn es sein muss.

Im gesamten Handel versucht man Kurzarbeit durchzusetzen. Viele Unternehmen, auch jene, die zurzeit gut dastehen, versuchen hier die Gelegenheit zu nutzen und Personalkosten auf die eine oder andere Art einzusparen bzw. neue Verträge zu verhandeln.

Man muss hier eine differenzierte Sicht auf die Dinge bewahren. Nicht alles kann mit Corona begründet werden. Unternehmen, denen es gut geht, sollten sich hier ihrer sozialen Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst sein.

Corona und deren Folgen werden bei uns in der Gesellschaft und vor allem im Handel tiefe Spuren hinterlassen und noch Jahre begleiten. Kunden ändern nachhaltig ihr Kaufverhalten. Bekannte Firmen und Ladenketten, aber auch kleine spezialisierte Einzelhändler werden in die Insolvenz gehen und vom Markt verschwinden. Man hat das Gefühl, das sich eine Depression breit macht in den Einkaufsstraßen und in der Gesellschaft.

Wohl gemerkt, das Sterben des Einzelhandels und der Innenstädte ist nichts Neues. Es wird in einer differenzierten Sichtweise durch Corona nur stark katalysiert. Die sozialen und gesellschaftlichen Veränderungen haben vor den Geschäften und dem Handel nicht Halt gemacht.

Wir wollen hier nicht nur alles schwarzmalen, auch wenn viele Nachrichten zurzeit negativ sind, gerade was den Handel betrifft, sondern einer Diskussion Anstoß geben. Lassen Sie uns in einen differenzierten Diskurs treten und die Chance nutzen, die Krise durch Corona zum Positiven zu verändern. Wir sollten hier die Chancen nutzen und die Herausforderungen in der modernen Arbeitswelt neu wahrnehmen. Corona schweißt uns im gemeinsamen Kampf zusammen, wir können diese Herausforderungen und Krise nur gemeinsam bestehen. Die sich durch Corona stellende Herausforderung, unser Zusammengehörigkeitsgefühl und unsere Kollegialität weiter zu wahren, werden wir erfolgreich meistern. Wir haben in diesen Zeiten auch die Möglichkeiten, die Beziehungen in der Arbeitswelt und andere Anliegen neu zu ordnen. Wir werden wie ein Fels in der Brandung stehen, wie ein Leuchtturm auf der dunklen See oder der sichere Hafen in stürmischer Nacht sein.

Wie können wir alle gemeinsam die Zukunft des Handels mitgestalten? Wie können wir gemeinsam die Herausforderungen bewältigen? Wir sollten nicht warten und den Kopf in den Sand stecken, sondern die Ärmel hochkrempeln und zusammenstehen! Nicht verzagen – DHV fragen!

Pressemitteilung DHV-Landesverband Niedersachsen Bremen: DHV Unternehmen in Bremen und Niedersachsen großzügige Home-Office-Regelungen und vom Gesetzgeber schnelle Anpassung der Arbeitsschutzvorschriften

Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefs der Bundesländer am 19.01.20 u.a. eine weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Bereich beschlossen. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine bis zum 15.März 2021 befristete Verordnung erlassen, nach der Betriebe ihren Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, Beschäftigung im Home-Office ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden.

Der DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen begrüßt die Verordnung und fordert die Arbeitgeber in beiden Bundesländern zu großzügigen Home-Office-Regelungen für ihre Beschäftigten auf. Er erwartet, dass die Verordnung so ausgelegt und umgesetzt wird, dass Unternehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten, nicht einfach pauschal unter Hinweis auf betriebswirtschaftliche Belange verweigern können.

DHV-Landesvorstandsmitglied Peter Rudolph: „Die Möglichkeit zur Arbeit im Home-Office kann wesentlich dazu beitragen, Kontakte zu beschränken und damit das Corona-Infektionsrisiko einzudämmen. Der Arbeitsplatz steht als Infektionsherd an dritter Stelle, wie das Robert-Koch-Institut ermittelt hat. Dem muss Rechnung getragen werden. Dass mehr Home-Office möglich ist, belegt die Statistik: Nur gut einen Monat nach dem ersten Corona-Lockdown, der am 22.März 2020 in Kraft trat, lag die Homme-Office-Quote in Deutschland bereits bei 27 Prozent – gegen Jahresende waren es nur noch 14 Prozent.“

Zur Förderung von Home-Office-Beschäftigung ist nach Auffassung der DHV aber auch der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Arbeitnehmer, die im Home-Office arbeiten, bewegen sich zum Teil in einer rechtlichen Grauzone. Dies gilt zum Beispiel für den Unfallversicherungsschutz. Peter Rudolph, der die DHV in der Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vertritt, der größten gesetzlichen Berufsgenossenschaft, mit 1,2 Millionen Mitgliedsunternehmen und rund zehn Millionen Versicherten:
„Bei Unfällen auf dem Weg zur Toilette oder zur Küche besteht im Home-Office kein Unfallversicherungsschutz. Wer seine Kinder zur Schule oder in die Kita bringt, um in Ruhe im Home-Office arbeiten zu können, ist bei Wege-Unfällen ebenfalls nicht versichert. Auch die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist im Home-Office noch nicht ausreichend gewährleistet. Es muss sichergestellt werden, dass auch im Home-Office die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben eingehalten werden. Wir treten in diesem Zusammenhang dafür ein, dass in Bezug auf Home-Office-Beschäftigung die Betriebs- und Personalräte mehr Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erhalten. Es reicht deshalb nicht, wenn der Gesetzgeber die Arbeitgeber zur Ermöglichung von Home-Office-Beschäftigung verpflichtet. Er muss auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen und dies schnellstens.“

Einigung bei Tarifverhandlungen DRK Thüringen: Entgeltsteigerung um 8,72% in 21 Monaten – Verbesserungen am Manteltarifvertrages gelten ab 01.01.2021

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen und die DRK-Tarifgemeinschaft Thüringen e. V. haben sich nach harten, schwierigen und langwierigen Tarifverhandlungen zu einer Einigung durchgerungen. Die Beschäftigten des DRK Thüringen dürfen sich in 2021/22 über eine Entgeltsteigerung von durchschnittlich 8,72% und Verbesserungen am Manteltarifvertrag freuen.

Im Ergebnis haben wir für 2021/22 Folgendes erreicht:

  • Steigerung der Entgelte ab 01.01.2022 durchschnittlich um 4,07%
  • Steigerung der Entgelte ab 01.04.2021 durchschnittlich um 4,65%
  • Steigerungen 2021/22 (21 Monate) zusammen durchschnittlich 8,72%
  • Die Erholungsbeihilfe in Höhe von 156,-€ (steuerfrei) wird in 2021 und auch in 2022 bezahlt
  • Steigerung der Funktionszulagen für stellv. Leiter von Einrichtungen und Diensten um 50%
  • Steigerung der Funktionszulagen für Praxisanleiter und Mentoren um 50%
  • NEU – Aufnahme der Funktionszulagen für Arzneimittelbeauftragte
  • NEU – Jubiläumszuwendungen jetzt auch nach 15 Jahren in Höhe von 250,-€
  • NEU – Jubiläumszuwendungen jetzt auch nach 35 Jahren in Höhe von 450,-€
  • NEU – Sonderzahlung auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Eintritt in die Regelaltersrente, sowie bei einem vorgezogenen Eintritt in eine gesetzliche Altersrente (vorzeitiger Ruhestand) oder bei ordentlicher Kündigung
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung ab 01.09.2021 um 9,84%
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung ab 01.09.2022 um 4,05% (2021/22 zusammen 13,9%)

Diese genannten Punkte und Verbesserungen am Entgelt- und Manteltarifvertrag gelten ab 01.01.2021, sie sind bespielhaft und nicht abschließend. Nach einigen Anfragen weisen wir darauf hin, dass Rechtsansprüche auf Inhalte unseres Tarifvertrages primär nur für Gewerkschaftsmitglieder gelten!
 
Bis zum Abschluss der Tarifverhandlungen war unklar, ob sich die Verhandlungspartner einigen können. Die DHV-Tarifkommission nahm das von den Arbeitgebern bezeichnete Maximalangebot in letzter Minute nach einer angebotenen Nachbesserung beim Manteltarifvertrag an. Im Hinblick auf die durchschnittlichen Steigerungen der Entgelte im TVöD für 2021/22 um 3,2%, ist unser Tarifabschluss mit einer durchschnittlichen Entgeltsteigerung von 8,72% in 21 Monaten ein großer Schritt in Richtung TVöD-Niveau!
 
Mit dem Abschluss konnten eine von den Arbeitgebern geforderte Nullrunde für 2022 verhindern! Das war uns wichtig, nicht nur weil die Zeiten während der Corona-Krise unsicher geworden sind, sondern weil bereits genug auf den Schultern der DRK-Beschäftigten in Thüringen ausgetragen wurde.

Es gibt noch viel zu tun! So gibt es bis jetzt immer noch keinerlei Corona-Zahlungen für viele DRK-Beschäftigte (z. B. Kita, Rettungsdienst) in Thüringen, auch eine Festschreibung der jährlichen Sonderzahlung lehnt die Arbeitgeberseite noch immer kategorisch ab. Wir wünschen und fordern auch weiterhin, mehr Anerkennung und Wertschätzung für die DRK-Beschäftigten in Thüringen!

Median Kliniken Bad Kösen & Bad Salzdetfurth: Geraten die Verhandlungen ins Stocken?

Die Verhandlungen gestalteten sich von Beginn an schwierig. Grund dafür war einerseits Corona und das Hygienekonzept der Median-Gruppe, andererseits die weit auseinanderliegenden Vorstellungen unserer Tarifkommission und der Arbeitgeberseite.

Am 19.01.2021 wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Nachdem es zu Beginn so schien, als könnten wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages unter Dach und Fach gebracht werden, überraschte die Arbeitgeberseite damit, dass sie sich entschieden gegen die Aufnahme einer Besitzstandsregelung für langjährige Mitarbeiter aussprach. Diese Forderung hatten wir bereits zu Beginn eingebracht und darüber unter anderem auch am 03.09.2020 verhandelt. Nun warf uns die Arbeitgeberseite vor, mit der Besitzstandsklausel eine völlig neue Forderung eingebracht zu haben.

Natürlich würden wir gerne einen Manteltarifvertrag abschließen, der alle Mitarbeiter gleichstellt, aber dann müsste die Arbeitgeberseite sich entschieden in unsere Richtung bewegen!

Eine Schlechterstellung der Mitarbeiter durch einen neuen Manteltarifvertrag wird es mit uns nicht geben!

Median Kliniken Bad Kösen & Bad Salzdetfurth: Geraten die Verhandlungen ins Stocken?

Die Verhandlungen gestalteten sich von Beginn an schwierig. Grund dafür war einerseits Corona und das Hygienekonzept der Median-Gruppe, andererseits die weit auseinanderliegenden Vorstellungen unserer Tarifkommission und der Arbeitgeberseite.

Am 19.01.2021 wurden die Verhandlungen fortgesetzt. Nachdem es zu Beginn so schien, als könnten wesentliche Bestandteile des Manteltarifvertrages unter Dach und Fach gebracht werden, überraschte die Arbeitgeberseite damit, dass sie sich entschieden gegen die Aufnahme einer Besitzstandsregelung für langjährige Mitarbeiter aussprach. Diese Forderung hatten wir bereits zu Beginn eingebracht und darüber unter anderem auch am 03.09.2020 verhandelt. Nun warf uns die Arbeitgeberseite vor, mit der Besitzstandsklausel eine völlig neue Forderung eingebracht zu haben.

Natürlich würden wir gerne einen Manteltarifvertrag abschließen, der alle Mitarbeiter gleichstellt, aber dann müsste die Arbeitgeberseite sich entschieden in unsere Richtung bewegen!

Eine Schlechterstellung der Mitarbeiter durch einen neuen Manteltarifvertrag wird es mit uns nicht geben!

Kunzler Fleischwaren: Rückblick auf 2020 – Aussicht auf 2021 Was wurde erreicht? Was steht noch an?

Das Krisenjahr 2020 ist vergangen aber der Jahreswechsel hat die erhoffte Entspannung nicht gebracht. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert und die Impfkampagne verzögert sich. Angesichts dieser angespannten Gesamtsituation braucht es eine ruhige Hand und eine klare Sicht auf die Dinge, wie sie wirklich sind, um erfolgreich etwas zu bewegen. Das gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Gewerkschaften, denn wir übernehmen Verantwortung für andere, sprich unsere Mitglieder und ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem jeweiligen Betrieb. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es immer wieder von Neuem zu bestätigen.

Inwieweit ist die DHV gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG diesem Anspruch im Jahr 2020 nachgekommen, und was plant sie für das Jahr 2021?

Bereits im April 2020 einigten sich die Betriebsparteien darauf, dass die Beschäftigten eine Sonderprämie von 20 % eines durchschnittlichen Monatslohns erhalten sollten, mit denen ihre Leistungen angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie anerkannt wurden. Des Weiteren wurde abgesprochen bei anhaltend angespannter Lage über eine zweite Bonuszahlung zu diskutieren. Diese Situation traf ein und es wurde eine zweite Sonderzahlung vereinbart, die diesmal sogar 25 % eines durchschnittlichen Monatslohns betrug. Auch wurden mit dem Abschluss des Manteltarifvertrages wichtige Leistungen gesichert und teilweise verbessert. So bleibt es weiterhin bei den Zuzahlungen des Arbeitgebers zur VWL, das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden leicht angehoben und nicht zu Letzt wurde die Jobgarantie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH u. Co. KG erneut bestätigt.

Für 2021 steht nun der Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrag an. Über die Bedingungen sind sich die Tarifparteien bereits weitgehend einig, der Abschluss wird sicherlich noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen. Hier schon mal bedeutende Eckpunkte: Erhöhung des Sockellohns um 2,0% zum 01.07.21 und erneut zum 01.01.22 um 1,0%. Die Einstiegsvergütung für Auszubildende wird deutlich angehoben, so dass sie bei 1.000,00 € liegen wird.

Das sind die Ergebnisse und Aussichten, die der Betriebsrat und die DHV für euch erreicht haben.

Erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit und in der Zukunft – mit der DHV!

Tariferhöhung Privatkliniken

07.01.2021

3 % mehr: Nächste Erhöhung im Vergütungstarifvertrag der Privatkliniken Hessen tritt in Kraft!

Wie vereinbart, werden die Tabellengehälter zum 01.01.2021 linear um 3 % erhöht – trotz Corona und Kurzarbeit. Diese Erhöhung zeigt, dass auch Tarifverträge mit längerer Laufzeit für die Beschäftigten Vorteile haben können. Zum Vergleich: Im TVöD ist die nächste Stei-gerung um 1,4 % zum 01.04.2021 vorgesehen. Sicher gibt es noch Verbesserungsbedarf, aber der Abstand zum TVöD konnte zumindest in der Pflege in den letzten Jahren deutlich verringert werden.

Mit Ende der Laufzeit des aktuellen Tarifvertrages zum 31.12.2021 ist eines klar: dieses Ziel von konkurrenzfähigen Gehaltstabellen muss weiter verfolgt werden – für alle Mitarbeiter! Denn nicht nur in der Pflege, auch in allen anderen Bereichen macht sich die Demographie allmählich bemerkbar.