Betriebsversammlung

Betriebsversammlung besteht aus sämtlichen Arbeitnehmern des Betriebs. Ist in einem Betrieb kein Betriebsrat gewählt, so muss dieser in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchführen. Das Teilnahmerecht an den Betriebsversammlungen steht allen vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern zu.

Betriebsrat

Betriebsrat bezeichnet die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. In Betrieben mit in der Regel mehr als fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25.9.2001.