Die Einigungsstelle entscheidet per Beschluss nach mündlicher Verhandlung bei betrieblichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie besteht aus Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats, sowie einem neutralen Vorsitzenden.
Eingruppierung
Eingruppierung ist die erstmalig erfolgende Festsetzung der für den Arbeitnehmer geltenden Lohn- oder Gehaltsgruppe.
Direktionsrecht
Direktionsrecht bezeichnet das Weisungsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber darf die Einzelheiten der Arbeitsleistung festlegen und insoweit die Erbringung der Arbeit nach Ort, Art und Zeit näher bestimmen.
Bundesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht ist die dritte Instanz innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit. Das Gericht entscheidet über die mit der Revision angefochtenen Urteile.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub soll den Arbeitnehmern eine bezahlte Freistellung zur Weiterbildung ermöglichen. In einigen Ländern wie z.B. in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gibt es gesetzliche Regelungen zum Bildungsurlaub.
Betriebsversammlung
Betriebsversammlung besteht aus sämtlichen Arbeitnehmern des Betriebs. Ist in einem Betrieb kein Betriebsrat gewählt, so muss dieser in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung durchführen. Das Teilnahmerecht an den Betriebsversammlungen steht allen vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmern zu.
Betriebsverfassung
Betriebsverfassung bezeichnet in Form des Betriebsverfassungsrechts den rechtlichen Rahmen der Wahl und die Arbeitsvoraussetzungen von Betriebsräten.
Betriebsurlaub
Betriebsurlaub bezeichnet die gleichzeitige Erteilung des Urlaubs an einen Teil oder die gesamte Belegschaft. Die Festlegung von Betriebsurlaub steht im Ermessen des Arbeitgebers. Besteht ein Betriebsrat so unterliegt die Einführung von Betriebsurlaub der Mitbestimmung.
Betriebsrat
Betriebsrat bezeichnet die Vertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. In Betrieben mit in der Regel mehr als fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung vom 25.9.2001.