Hände weg von der Schuldenbremse ! CGB ist gegen die Aufhebung der Schuldenbremse !

Der CGB weist die politische Forderung verschiedener Parteien nach einer Lockerung der Schuldenbremse oder gar einer Streichung entschieden zurück. Denn diese hat vor der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass die in Jahrzehnten aufgebaute Schuldenlast nicht weiter gestiegen ist, sondern dass sie begrenzt und in Maßen gesenkt werden konnte. Sie schaffte damit die wirtschaftliche Grundlage zur Bewältigung der Pandemiekrise.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass parteiübergreifend die Ausgabenwünsche der Politiker häufig die wirtschaftlichen Möglichkeiten überstiegen, was zu der bestehenden Schuldenlast geführt hat. Politische Haushaltsdisziplin ist keine Selbstverständlichkeit. Schließlich gibt es immer gut gemeinte Absichten, deren Finanzierung durch die Steuereinnahmen nicht gedeckt werden kann. Da Steuererhöhungen politisch für viele unerwünscht sind, hat die Politik in der Vergangenheit häufig den Weg der Verschuldung gewählt, zu Lasten kommender Generationen; das ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Was „gut gemeint“ ist, muss längst nicht notwendig sein.

Ohne die Nullzins-Politik der EZB wäre eine Rückführung der Verschuldung viel schwieriger gewesen, weil der Schuldendienst der Bundes- und der Landesregierungen dadurch wesentlich entlastet wurde. Die Zinsersparnis ermöglichte in vielen Haushalten eine „schwarze Null“ oder gar Überschüsse, die zur Schuldentilgung oder –begrenzung verwendet wurden. Einige südeuropäische Länder haben diese Einsparungen jedoch nicht zur Begrenzung oder Rückführung von Schulden verwendet, sondern zur Finanzierung weiterer „gut gemeinter“ Ausgaben. Diesem schlechten Beispiel dürfen wir in Deutschland nicht folgen.

Die bestehende Regelung erlaubt es dem Gesetzgeber, in Notfällen von der Schuldenbremse abzuweichen. Ein solcher Notfall liegt in der aktuellen Covid-19-
Pandemie zweifellos vor und erlaubt es, ohne Einhaltung des Haushaltsrechts die zur Bekämpfung der Pandemie notwendigen Finanzmittel auszugeben. Die Schuldenbremse ist zunächst bis 2022 ausgesetzt. Ob die Pandemie bis dahin besiegt ist, muss man hoffen, ist aber nicht garantiert. Notfalls könnte sie auch verlängert werden, was an der Rückzahlungspflicht aber nichts ändert.

Das Gesetz sieht vor, dass die wegen der Notsituation aufgenommenen zusätzlichen Kredite über einen festen Zeitraum in festen Raten zurückgezahlt werden müssen; für die im Krisenjahr 2020 aufgenommenen Neuschulden sind das zunächst nur 2 Milliarden jährlich, ab 2026 bis 2042 (!) aber knapp 19 Milliarden jährlich. Das sieht die mittelfristige Finanzplanung des Bundesfinanzministeriums vor. Weitere Tilgungsverpflichtungen für die Pandemie werden hinzukommen, die aus den laufenden Haushalten bezahlt werden müssen und den finanzpolitischen Spielraum einengen werden.

Während der Anwendung des Notfalls, die Aufhebung der Schuldenbremse zu fordern heißt, den Notfall zur Normalität zu erklären und Politik ohne Rücksicht auf Nachhaltigkeit und kommende Generationen zu machen. Dass die Forderung nach Aufhebung der Schuldenbremse auch aus der Partei des Bundesfinanzministers kommt und von ihm offensichtlich mitgetragen wird, ist wohl den bevorstehenden Wahlkämpfen geschuldet. Es bleibt zu hoffen, dass die Wähler dieses Vorhaben durchschauen.

Die Schuldenbremse verhindert, dass den Ausgabenwünschen von Politikern und Parteien allzu leicht nachgegeben wird. Das ermöglicht ausgewogene Haushalte, stabilisiert die Volkswirtschaft und erhält Arbeitsplätze und Wohlstand.

Daher: Hände weg von der Schuldenbremse!

Tarifeinigung INI-Klinikum Hannover: Endlich ein Ergebnis?

Mit der Beseitigung einiger Missverständnisse kann an der Einigung der letzten Tarifverhandlungsrunde vom 1.03.2021 festgehalten werden: Es gibt einen neuen Vergütungstarifvertrag für die Mitarbeiter des INI Hannover! Die Idee eines Corona-Tarifvertrages ist vom Tisch, da die wirtschaftliche Situation der Klinik in der Corona-Krise besser gelaufen ist als gedacht. Auch der von Geschäftsführer Alexander Henf prophezeite und nun eingetretene Verlust von langjährigen Mitarbeitern an andere Kliniken dürfte der Geschäftsführung zu denken gegeben haben.

Die Einigung sieht eine lineare Erhöhung von 8 % auf alle Tabellengehälter sowie die Einführung von bestimmten Stufen u.a. im Bereich der Verwaltung vor. Laufzeit des neuen Tarifvertrages ist bis zum 31.03.2022. Die Gehälter werden rückwirkend zum 01.01.2021 erhöht. Allerdings erfolgt die Auszahlung der Gehälter bis Mai als pauschale Zahlung. Weiter konnten der Zulagenkatalog erweitert und einzelne Zulagen erhöht werden. Viele weitere neue Elemente im Text, besonders Präzisierungen und Klarstellungen, konnten aus dem Entwurf des letztlich nicht verwirklichten Vergütungstarifvertrags vom Stand März 2020 übernommen werden.

Zwei Probleme konnten nicht gelöst werden: der nach wie vor große Abstand zum Niveau vergleichbarer Tarifverträge wie TVöD und TVL sowie der relativ große Anteil an Gehaltsbestandteilen, die an den wirtschaftlichen Erfolg der Klinik gekoppelt sind. Die Lösung dieser Probleme im Rahmen gewerkschaftlicher Forderungen bleibt nun aber der nächsten Tarifrunde vorbehalten. Wir danken allen Mitgliedern und der Tarifkommission für ihr jahrelanges Engagement!

Bild Steik Vion

Ein lautstarker Warnschuss der Beschäftigten bei Vion Crailsheim

Am 29.03.2021 kam es vor dem Werkstor der Vion Crailsheim GmbH zu lautstarkem Protest. Verursacher waren Vion Mitarbeiter, die einem Aufruf der Berufsgewerkschaft DHV gefolgt sind und in einen dreistündigen Warnstreik getreten waren. Die Mitarbeiter machten ihrem Ärger über die Verweigerungshaltung der Geschäftsführung, weiterhin Tarifverhandlungen mit der DHV zu führen Luft.

Seit 2018 befand sich der Vion Standort in Crailsheim erstmals in der Tarifbindung über Haustarifverträge mit der DHV. Diese Tarifverträge wurden durch die Geschäftsführung nach Bekanntwerden des Verbots der Beschäftigung über Werkvertrag sowie Leiharbeit in der Fleischwarenindustrie gekündigt. Diese Tarifverträge hätten für die zu übernehmenden Mitarbeiter eine deutliche Verbesserung gegenüber den gesetzlichen Mindestbedingungen enthalten, wie z.B. mehr Urlaub.

Die Gespräche über einen neuen Tarifvertrag wurden von Seiten Vion nach nur einer Verhandlungsrunde, zwei Tage vor dem bereits vereinbarten zweiten Verhandlungstermin abgesagt. Begründet wurde dies mit dem Hinweis, dass man nicht wisse ob die DHV auch in Zukunft noch tariffähig sei und man wolle mit einer anderen Gewerkschaft einen unternehmensweiten Tarifvertrag unterzeichnen, der nach dem Willen von Vion für alle elf bundesweiten Standorte gelten solle. Nun hat diese andere Gewerkschaft keine oder nur wenig Mitglieder am Standort Crailsheim, während die DHV weiterhin die mitgliederstärkste Gewerkschaft ist. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Streikenden ein klares Bekenntnis zu ihrer Gewerkschaft DHV abgaben und dies ihrer Geschäftsführung auch lautstark kundgetan haben. Die Geschäftsführung solle wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren war eine der Hauptforderungen der Streikenden.

Der zuständige DHV Geschäftsführer Marc Endlich erklärte: „Wir werden nicht locker lassen, bis Vion wieder an den Verhandlungstisch zurückgekehrt. Die Kolleginnen und Kollegen haben es verdient gehört zu werden. Das bisher Erreichte darf nicht gefährdet und die bisherige Verzögerungstaktik muss beendet werden!“

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DHV bietet im April Kurzseminare für Mitglieder zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen an

Die Corona-Virus-Pandemie hat unser aller Privat- und Arbeitsleben stark durcheinandergewirbelt. In vielen Bereichen waren große Anstrengungen, Anpassungen oder einiges an Verzicht vonnöten. Auch die betriebliche Bildungsarbeit musste aufgrund des Gesundheitsschutzes und anderer Notwendigkeiten stark eingeschränkt werden. Über das DHV-Bildungswerk e.V. wird DHV-Mitgliedern nun, neben unseren klassischen Betriebs- und Personalräteseminaren im Präsenzformat, auch eine online Schulungsmöglichkeit angeboten. Diese online Seminare sind für DHV Mitglieder kostenfrei und richten sich zum einen an Betriebs- und Personalräte, sie sind aber auch zum anderen eine Möglichkeit für interessierte Mitglieder, mal in das Bildungsangebot des DHV „hinein zu schnuppern“.

Wir starten im April mit einem Block zum Thema Arbeitsschutz, wobei besonders auf aktuelle Problemstellungen eingegangen wird. Geleitet werden die Veranstaltungen von Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) als Referentin und Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV Rheinland-Pfalz/Saar), der sich um die Organisation und die Moderation der Veranstaltungen kümmern wird.

Termine:

  • Donnerstag, 08.04.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr zum Thema „Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz“  
  • Dienstag, 20.04.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr zum Thema „Home-Office und mobiles Arbeiten“

Technische Voraussetzungen, um an diesen online Seminaren teilzunehmen, sind ein Computer mit Internetzugang, ein Mikrofon und ein Lautsprecher. Der Zugang wird dann über die WebEx-Plattform erfolgen. 

Die beiden Veranstaltungen sind eine Kooperation zwischen den DHV Bildungswerken Nord und Rheinland-Pfalz/Saar. Zur Anmeldung senden DHV-Mitglieder bitte eine Email an die Adresse saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Keine Erholung des Ausbildungsstellenmarktes in Aussicht: CGB fordert Ausbildungsgarantie nach Vorbild Österreichs

Der CGB ist besorgt über den Rückgang an Ausbildungsplätzen in Deutschland. Er fordert daher eine Ausbildungsgarantie, wie Österreich sie Jugendlichen bereits seit mehreren Jahren bietet. Nach der im österreichischen Berufsausbildungsgesetz (BAG) verankerten Ausbildungsgarantie hat jeder junge Mensch ohne berufliche Ausbildung, der sich an den Arbeitsmarktservice (AMS) wendet, Anspruch auf eine berufliche Ausbildung. Gelingt es nicht, den Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln, findet die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte statt.

Christian Hertzog, CGB Generalsekretär: „Ebenso wie wir jedem Kind den Schulbesuch ermöglichen und finanzieren, müssen wir auch sicherstellen, dass jeder Jugendliche Rechtsanspruch auf eine Berufsausbildung erhält. Es ist beschämend, dass in der größten Volkswirtschaft Europa  1,3 Millionen junger Menschen im Alter von 20 bis 29 Jahren über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.“

Der CGB befürchtet, dass die Zahl der junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung infolge der Corona-Pandemie weiteransteigt, wenn nicht zügig gegengesteuert wird. Er verweist darauf, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vorjahr um 11 Prozent zurückgegangen ist und mit 467.500 erstmalig unter 500.000 sank. Der negative Trend auf dem Ausbildungsstellenmarkt hat sich in diesem Jahr fortgesetzt. Von Oktober 2020 bis Februar 2021 wurden der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern 387.471 Ausbildungsstellen gemeldet. Dies waren 36.635 bzw. 9 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebotes sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung und Erweiterung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, die vom CGB begrüßt wird, reicht allein nicht aus.

Adalbert Ewen, CGB Bundesvorsitzender resümiert: „Das Bundesprogramm war bislang nicht sonderlich erfolgreich. Bis zum Januar wurden erst 29.500 Förderanträge positiv beschieden.“

Nach Auffassung des CGB sollte das Bundesprogramm für Betriebe aller Größen geöffnet und über 2021 hinaus verlängert werden. Die vorgesehene Anhebung des Kreises der antragsberechtigten Unternehmen auf Mittelbetriebe bis zu 499 Beschäftigten reicht nicht aus. Die Betroffenheit von Corona ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Gerade Großbetriebe haben in den letzten Wochen den Abbau von Arbeitsplätzen im großen Stil angekündigt, der auch Ausbildungsplätze betreffen dürfte, wenn diese Betriebe weiterhin vom Bundesprogramm ausgeschlossen bleiben.

Nach dem es Haupt- und Förderschüler auf dem Ausbildungsstellenmarkt besonders schwer haben, plädiert der CGB für diesen Personenkreis für zusätzliche Förderprogramme, wie sie z.B. im vergangenem Jahr das Land Hessen aufgelegt hat.

Sorge bereiten dem CGB auch die „Passungsprobleme“ auf dem Ausbildungsstellenmarkt, die ihre Ursache u.a. in der mangelnden Attraktivität mancher Berufe haben. Gerade in Branchen mit hohem Fachkräftebedarf wie der Pflege, müssen die Berufe attraktiver gemacht werden. Hierzu gehört insbesondere eine bessere Bezahlung. Da dies auf absehbare Zeit nicht flächendeckend über Tarifverträge zu erreichen ist, plädiert der CGB zur Durchsetzung höherer Mindestlöhne für den baldigen Erlass einer Rechtsverordnung auf Basis der Empfehlungen der Pflegekommission.

AWO Thüringen: NEIN zur Unsicherheit – JA zur Perspektive

Momentan herrscht große Unsicherheit über die Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und der AWO-Thüringen. Die Forderung der DHV-Tarifkommission, unter anderen die Entgelte an den TVÖD anzugleichen, hatten wir im März schriftlich mitgeteilt. Um einen zeitnahen Verhandlungstermin haben wir gebeten. Statt die gemeinsame Partnerschaft weiterzuführen und die Verhandlungen zum Entgelttarifvertrag aufzunehmen, hat die Geschäftsführung uns über die Presse informieren lassen, keine Tarifverträge mehr abschließen zu wollen! Als Begründung führt sie das DHV-Tariffähigkeitsverfahren an.

Diese Begründung ist verwunderlich! Das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV läuft schon seit über sieben Jahren – ohne, dass die AWO-Thüringen dieses zum Anlass genommen hatte, die Tarifpartnerschaft mit der DHV in Frage zu stellen! Im Übrigen: So lange das Verfahren läuft, ist die DHV weiterhin eine tariffähige Gewerkschaft!

Der Grund für die Beendigung der Tarifpartnerschaft ist unserer Meinung nach vorgeschoben. Unsere Vermutung: Die AWO will mit einer anderen Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen und die Standards des DHV-Tarifvertrages ändern! Dabei ist die DHV nach unserer Kenntnis die mitgliederstärkste Gewerkschaft!

Wir stehen zu unserer Tarifpartnerschaft mit der AWO Thüringen und werden nichts unversucht lassen diese fortzuführen! Der DHV-Tarifvertrag läuft noch bis Ende des Jahres. Die Vorteile aus den über die letzten Jahre gemeinsam mit und für Euch ausgehandelten Tarifverträge bleiben für die DHV-Mitglieder weiterhin bestehen – während der Laufzeit in 2021 und ab 2022 in Form der Nachwirkung.

GEBO in Bayreuth: Eröffnung des Wahlkampfes für die Personalrat- und Gesamtpersonalratswahlen im Juni 2021

Am 23. März eröffneten Frank Lehmann, leitender kaufmännischer Mitarbeiter der GeBO und der Geschäftsführer des Landesverbandes Bayern der DHV, Friedhelm Dömges den Wahlkampf für die anstehenden Personalrats- und Gesamtpersonalratswahlen.
An einem kleinen Infostand, gut gelegen vor der stark frequentierten Kantine, kamen die beiden mit vielen Mitarbeiten in direkten und konstruktiven Kontakt, selbstverständlich unter Einhaltung der aktuellen Corona Hygieneregeln.
Frank Lehmann kam aus eigener Initiative zur DHV, unzufrieden mit den Angeboten der beiden im Betrieb vertretenen Gewerkschaften VERDI und dem Beamtenbund.

Nach einigen Vorbereitungen starten wir hier nun den aktiven Aufbau einer starken und rührigen Betriebsgruppe. Erstes Ziel ist es bei den anstehenden Wahlen Sitze im Personalrat und natürlich auch im Gesamtpersonalrat zu erringen.
Der Aktionstag am 23. März war ein guter Auftakt, die Präsenz der DHV wurde positiv aufgenommen. Viele Gesprächspartner begrüßten das Engagement einer neuen aber trotzdem traditionsreichen Gewerkschaft bei der GeBO.
Wir planen bis zur Wahl im Juni, die aller Voraussicht als Briefwahl stattfindet, weitere Aktionen.

Hier noch einige Informationen zu GeBO:
Die Aufgaben der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) liegen in der Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Krankenhausleistungen, vor allem im Bereich Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Das Bezirksklinikum Obermain behandelt auch somatische Beschwerden.
In den Gesundheitseinrichtungen des Bezirks werden pflegebedürftige und kranke Menschen stationär versorgt, therapiert und gepflegt. Ambulanten und teilstationäre Leistungen sowie Leistungen der Rehabilitation und Prävention vor allem im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik runden das umfangreiche Angebot ab.

Median Kliniken Bad Kösen und Bad Salzdetfurth: Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Heute: Warum hat der Arbeitgeber die Tarifverhandlungen eigentlich abgebrochen?

In unserer letzten Tarifinformation hatten wir Euch mitgeteilt, dass die langjährig Beschäftigten nach Meinung der Arbeitgeberseite in 17 Punkten Verschlechterungen durch den neuen Manteltarifvertrag hinnehmen sollten. Wir sind in die Tarifverhandlungen eingestiegen, um die neuen und die alten Arbeitsverträge auf ein Niveau zu bringen. Wir sind von der Bereitschaft des Arbeitgebers ausgegangen, gleiche gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter festzulegen. Dabei mussten wir schnell feststellen, dass der Arbeitgeber lediglich im Sinn hatte, gleich schlechte Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter festzulegen. Darum forderten wir von Anfang an Besitzstandswahrung und sind und waren nicht bereit, einen Manteltarifvertrag um jeden Preis abzuschließen, was der Arbeitgeber letztlich zum Anlass nahm, ohne jedwede Ankündigung sämtliche Verhandlungen abzubrechen.

In einer einseitigen Tarifinformation kann man nicht alle Punkte aufführen. Weil es Nachfragen gab und weil wir Euch informieren wollen, werden wir in kurzen Abständen weitere Tarifinformationen herausgeben, um Euch die Haltung des Arbeitgebers während der gesamten Verhandlungen vorzustellen. Wir starten heute mit der Nummer 1:

Wir haben gefordert: Weihnachtsgeld oder Wertschätzungsprämie für alle Mitarbeiter.Das lehnte der Arbeitgeber ab und bot uns stattdessen folgende Gesundheitsprämie an:

(1) Die Arbeitnehmer, die im laufenden Kalenderjahr weniger als 5 (fünf) Arbeitstage arbeitsunfähig sind, erhalten im folgenden Kalenderjahr zwei arbeitsfreie Gesundheitstage. (…)
(2) Die Arbeitnehmer, die im laufenden Kalenderjahr keinen Arbeitstag arbeitsunfähig sind, erhalten im folgenden Kalenderjahr zusätzlich zum Gesundheitstag einen Gesundheitsbonus in Höhe von brutto 400,00 € (…)

Wertschätzung sieht anders aus!
Darum mussten wir für Euch den Vorschlag des Arbeitgebers ablehnen!
Darum hat der Arbeitgeber hingeschmissen!
Wir fordern sofortige Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen und faire Angebote!

Verhandlungen mit Rehaklinikum Bad Säckingen kurz vor dem Abschluss

Es gibt gute Nachrichten zu verkünden! Nach intensivem Austausch steht der aktuelle Tarifabschluss zwischen den Betreibern des Rehaklinikums Bad Säckingen und der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V. kurz vor der Unterzeichnung.

In den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern einigten sich beide Seiten auf Entgeltsteigerungen, die sich sehen lassen können.
Die Steigerungen erfolgen in zwei Stufen:

  • Entgeltsteigerung rückwirkend zum 01.01.2021                  1,8%
  • Eine weitere Entgeltsteigerung zum 01.01.2022                  2,0%

Darüber hinaus konnten wir erreichen:

  • die Zahlung einer Coronaprämie
  • Weitergewährung eines zusätzlichen Urlaubstages im Jahr exklusiv  für DHV-Mitglieder!

Damit werden höhere Steigerungen erreicht, als sie der vergleichbare Tarifvertag des öffentlichen Dienstes vorsieht! Ein voller Erfolg für die Beschäftigten des Klinikums. Und mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2022 Sicherheit für 24 Monate!

Insbesondere war uns wichtig, dass die DHV-Mitglieder wieder ihren verdienten Bonus in Form eines zusätzlichen Urlaubstages im Jahr erhalten. Wer sich für eine Mitgliedschaft in der DHV entschieden hat, ist über diese direkt am erreichten Erfolg der Verhandlungen mitbeteiligt. Jedes Mitglied ist wichtig und die Stärke unserer Betriebsgruppe vor Ort, spiegelt sich direkt in unseren Verhandlungsergebnissen wider. Sprich: Mit weiteren Mitgliedern können wir als Gewerkschaft in der Zukunft noch mehr für die Beschäftigten erreichen!

Die besondere Problematik der aktuellen Situation konnte auch in einer Coronaprämie gelöst werden. Dies war ein großer Streitpunkt, da Rehakliniken nicht als Direktkrankenhäuser gelten und damit keine finanzielle Unterstützung von Land und Bund erhalten. Trotz dieser komplizierten Ausgangslage, haben die Tarifparteien hiermit ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten unter Beweis gestellt