DHV bietet im April Kurzseminare für Mitglieder zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen an

Die Corona-Virus-Pandemie hat unser aller Privat- und Arbeitsleben stark durcheinandergewirbelt. In vielen Bereichen waren große Anstrengungen, Anpassungen oder einiges an Verzicht vonnöten. Auch die betriebliche Bildungsarbeit musste aufgrund des Gesundheitsschutzes und anderer Notwendigkeiten stark eingeschränkt werden. Über das DHV-Bildungswerk e.V. wird DHV-Mitgliedern nun, neben unseren klassischen Betriebs- und Personalräteseminaren im Präsenzformat, auch eine online Schulungsmöglichkeit angeboten. Diese online Seminare sind für DHV Mitglieder kostenfrei und richten sich zum einen an Betriebs- und Personalräte, sie sind aber auch zum anderen eine Möglichkeit für interessierte Mitglieder, mal in das Bildungsangebot des DHV „hinein zu schnuppern“.

Wir starten im April mit einem Block zum Thema Arbeitsschutz, wobei besonders auf aktuelle Problemstellungen eingegangen wird. Geleitet werden die Veranstaltungen von Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) als Referentin und Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV Rheinland-Pfalz/Saar), der sich um die Organisation und die Moderation der Veranstaltungen kümmern wird.

Termine:

  • Donnerstag, 08.04.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr zum Thema „Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz“  
  • Dienstag, 20.04.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr zum Thema „Home-Office und mobiles Arbeiten“

Technische Voraussetzungen, um an diesen online Seminaren teilzunehmen, sind ein Computer mit Internetzugang, ein Mikrofon und ein Lautsprecher. Der Zugang wird dann über die WebEx-Plattform erfolgen. 

Die beiden Veranstaltungen sind eine Kooperation zwischen den DHV Bildungswerken Nord und Rheinland-Pfalz/Saar. Zur Anmeldung senden DHV-Mitglieder bitte eine Email an die Adresse saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.

Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme.

Keine Erholung des Ausbildungsstellenmarktes in Aussicht: CGB fordert Ausbildungsgarantie nach Vorbild Österreichs

Der CGB ist besorgt über den Rückgang an Ausbildungsplätzen in Deutschland. Er fordert daher eine Ausbildungsgarantie, wie Österreich sie Jugendlichen bereits seit mehreren Jahren bietet. Nach der im österreichischen Berufsausbildungsgesetz (BAG) verankerten Ausbildungsgarantie hat jeder junge Mensch ohne berufliche Ausbildung, der sich an den Arbeitsmarktservice (AMS) wendet, Anspruch auf eine berufliche Ausbildung. Gelingt es nicht, den Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln, findet die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte statt.

Christian Hertzog, CGB Generalsekretär: „Ebenso wie wir jedem Kind den Schulbesuch ermöglichen und finanzieren, müssen wir auch sicherstellen, dass jeder Jugendliche Rechtsanspruch auf eine Berufsausbildung erhält. Es ist beschämend, dass in der größten Volkswirtschaft Europa  1,3 Millionen junger Menschen im Alter von 20 bis 29 Jahren über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.“

Der CGB befürchtet, dass die Zahl der junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung infolge der Corona-Pandemie weiteransteigt, wenn nicht zügig gegengesteuert wird. Er verweist darauf, dass die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vorjahr um 11 Prozent zurückgegangen ist und mit 467.500 erstmalig unter 500.000 sank. Der negative Trend auf dem Ausbildungsstellenmarkt hat sich in diesem Jahr fortgesetzt. Von Oktober 2020 bis Februar 2021 wurden der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern 387.471 Ausbildungsstellen gemeldet. Dies waren 36.635 bzw. 9 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebotes sind daher zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Die von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung und Erweiterung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“, die vom CGB begrüßt wird, reicht allein nicht aus.

Adalbert Ewen, CGB Bundesvorsitzender resümiert: „Das Bundesprogramm war bislang nicht sonderlich erfolgreich. Bis zum Januar wurden erst 29.500 Förderanträge positiv beschieden.“

Nach Auffassung des CGB sollte das Bundesprogramm für Betriebe aller Größen geöffnet und über 2021 hinaus verlängert werden. Die vorgesehene Anhebung des Kreises der antragsberechtigten Unternehmen auf Mittelbetriebe bis zu 499 Beschäftigten reicht nicht aus. Die Betroffenheit von Corona ist nicht von der Betriebsgröße abhängig. Gerade Großbetriebe haben in den letzten Wochen den Abbau von Arbeitsplätzen im großen Stil angekündigt, der auch Ausbildungsplätze betreffen dürfte, wenn diese Betriebe weiterhin vom Bundesprogramm ausgeschlossen bleiben.

Nach dem es Haupt- und Förderschüler auf dem Ausbildungsstellenmarkt besonders schwer haben, plädiert der CGB für diesen Personenkreis für zusätzliche Förderprogramme, wie sie z.B. im vergangenem Jahr das Land Hessen aufgelegt hat.

Sorge bereiten dem CGB auch die „Passungsprobleme“ auf dem Ausbildungsstellenmarkt, die ihre Ursache u.a. in der mangelnden Attraktivität mancher Berufe haben. Gerade in Branchen mit hohem Fachkräftebedarf wie der Pflege, müssen die Berufe attraktiver gemacht werden. Hierzu gehört insbesondere eine bessere Bezahlung. Da dies auf absehbare Zeit nicht flächendeckend über Tarifverträge zu erreichen ist, plädiert der CGB zur Durchsetzung höherer Mindestlöhne für den baldigen Erlass einer Rechtsverordnung auf Basis der Empfehlungen der Pflegekommission.

AWO Thüringen: NEIN zur Unsicherheit – JA zur Perspektive

Momentan herrscht große Unsicherheit über die Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und der AWO-Thüringen. Die Forderung der DHV-Tarifkommission, unter anderen die Entgelte an den TVÖD anzugleichen, hatten wir im März schriftlich mitgeteilt. Um einen zeitnahen Verhandlungstermin haben wir gebeten. Statt die gemeinsame Partnerschaft weiterzuführen und die Verhandlungen zum Entgelttarifvertrag aufzunehmen, hat die Geschäftsführung uns über die Presse informieren lassen, keine Tarifverträge mehr abschließen zu wollen! Als Begründung führt sie das DHV-Tariffähigkeitsverfahren an.

Diese Begründung ist verwunderlich! Das Tariffähigkeitsverfahren gegen die DHV läuft schon seit über sieben Jahren – ohne, dass die AWO-Thüringen dieses zum Anlass genommen hatte, die Tarifpartnerschaft mit der DHV in Frage zu stellen! Im Übrigen: So lange das Verfahren läuft, ist die DHV weiterhin eine tariffähige Gewerkschaft!

Der Grund für die Beendigung der Tarifpartnerschaft ist unserer Meinung nach vorgeschoben. Unsere Vermutung: Die AWO will mit einer anderen Gewerkschaft einen Tarifvertrag abschließen und die Standards des DHV-Tarifvertrages ändern! Dabei ist die DHV nach unserer Kenntnis die mitgliederstärkste Gewerkschaft!

Wir stehen zu unserer Tarifpartnerschaft mit der AWO Thüringen und werden nichts unversucht lassen diese fortzuführen! Der DHV-Tarifvertrag läuft noch bis Ende des Jahres. Die Vorteile aus den über die letzten Jahre gemeinsam mit und für Euch ausgehandelten Tarifverträge bleiben für die DHV-Mitglieder weiterhin bestehen – während der Laufzeit in 2021 und ab 2022 in Form der Nachwirkung.

GEBO in Bayreuth: Eröffnung des Wahlkampfes für die Personalrat- und Gesamtpersonalratswahlen im Juni 2021

Am 23. März eröffneten Frank Lehmann, leitender kaufmännischer Mitarbeiter der GeBO und der Geschäftsführer des Landesverbandes Bayern der DHV, Friedhelm Dömges den Wahlkampf für die anstehenden Personalrats- und Gesamtpersonalratswahlen.
An einem kleinen Infostand, gut gelegen vor der stark frequentierten Kantine, kamen die beiden mit vielen Mitarbeiten in direkten und konstruktiven Kontakt, selbstverständlich unter Einhaltung der aktuellen Corona Hygieneregeln.
Frank Lehmann kam aus eigener Initiative zur DHV, unzufrieden mit den Angeboten der beiden im Betrieb vertretenen Gewerkschaften VERDI und dem Beamtenbund.

Nach einigen Vorbereitungen starten wir hier nun den aktiven Aufbau einer starken und rührigen Betriebsgruppe. Erstes Ziel ist es bei den anstehenden Wahlen Sitze im Personalrat und natürlich auch im Gesamtpersonalrat zu erringen.
Der Aktionstag am 23. März war ein guter Auftakt, die Präsenz der DHV wurde positiv aufgenommen. Viele Gesprächspartner begrüßten das Engagement einer neuen aber trotzdem traditionsreichen Gewerkschaft bei der GeBO.
Wir planen bis zur Wahl im Juni, die aller Voraussicht als Briefwahl stattfindet, weitere Aktionen.

Hier noch einige Informationen zu GeBO:
Die Aufgaben der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) liegen in der Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Krankenhausleistungen, vor allem im Bereich Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Das Bezirksklinikum Obermain behandelt auch somatische Beschwerden.
In den Gesundheitseinrichtungen des Bezirks werden pflegebedürftige und kranke Menschen stationär versorgt, therapiert und gepflegt. Ambulanten und teilstationäre Leistungen sowie Leistungen der Rehabilitation und Prävention vor allem im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik runden das umfangreiche Angebot ab.

Median Kliniken Bad Kösen und Bad Salzdetfurth: Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Heute: Warum hat der Arbeitgeber die Tarifverhandlungen eigentlich abgebrochen?

In unserer letzten Tarifinformation hatten wir Euch mitgeteilt, dass die langjährig Beschäftigten nach Meinung der Arbeitgeberseite in 17 Punkten Verschlechterungen durch den neuen Manteltarifvertrag hinnehmen sollten. Wir sind in die Tarifverhandlungen eingestiegen, um die neuen und die alten Arbeitsverträge auf ein Niveau zu bringen. Wir sind von der Bereitschaft des Arbeitgebers ausgegangen, gleiche gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter festzulegen. Dabei mussten wir schnell feststellen, dass der Arbeitgeber lediglich im Sinn hatte, gleich schlechte Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter festzulegen. Darum forderten wir von Anfang an Besitzstandswahrung und sind und waren nicht bereit, einen Manteltarifvertrag um jeden Preis abzuschließen, was der Arbeitgeber letztlich zum Anlass nahm, ohne jedwede Ankündigung sämtliche Verhandlungen abzubrechen.

In einer einseitigen Tarifinformation kann man nicht alle Punkte aufführen. Weil es Nachfragen gab und weil wir Euch informieren wollen, werden wir in kurzen Abständen weitere Tarifinformationen herausgeben, um Euch die Haltung des Arbeitgebers während der gesamten Verhandlungen vorzustellen. Wir starten heute mit der Nummer 1:

Wir haben gefordert: Weihnachtsgeld oder Wertschätzungsprämie für alle Mitarbeiter.Das lehnte der Arbeitgeber ab und bot uns stattdessen folgende Gesundheitsprämie an:

(1) Die Arbeitnehmer, die im laufenden Kalenderjahr weniger als 5 (fünf) Arbeitstage arbeitsunfähig sind, erhalten im folgenden Kalenderjahr zwei arbeitsfreie Gesundheitstage. (…)
(2) Die Arbeitnehmer, die im laufenden Kalenderjahr keinen Arbeitstag arbeitsunfähig sind, erhalten im folgenden Kalenderjahr zusätzlich zum Gesundheitstag einen Gesundheitsbonus in Höhe von brutto 400,00 € (…)

Wertschätzung sieht anders aus!
Darum mussten wir für Euch den Vorschlag des Arbeitgebers ablehnen!
Darum hat der Arbeitgeber hingeschmissen!
Wir fordern sofortige Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen und faire Angebote!

Verhandlungen mit Rehaklinikum Bad Säckingen kurz vor dem Abschluss

Es gibt gute Nachrichten zu verkünden! Nach intensivem Austausch steht der aktuelle Tarifabschluss zwischen den Betreibern des Rehaklinikums Bad Säckingen und der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V. kurz vor der Unterzeichnung.

In den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern einigten sich beide Seiten auf Entgeltsteigerungen, die sich sehen lassen können.
Die Steigerungen erfolgen in zwei Stufen:

  • Entgeltsteigerung rückwirkend zum 01.01.2021                  1,8%
  • Eine weitere Entgeltsteigerung zum 01.01.2022                  2,0%

Darüber hinaus konnten wir erreichen:

  • die Zahlung einer Coronaprämie
  • Weitergewährung eines zusätzlichen Urlaubstages im Jahr exklusiv  für DHV-Mitglieder!

Damit werden höhere Steigerungen erreicht, als sie der vergleichbare Tarifvertag des öffentlichen Dienstes vorsieht! Ein voller Erfolg für die Beschäftigten des Klinikums. Und mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2022 Sicherheit für 24 Monate!

Insbesondere war uns wichtig, dass die DHV-Mitglieder wieder ihren verdienten Bonus in Form eines zusätzlichen Urlaubstages im Jahr erhalten. Wer sich für eine Mitgliedschaft in der DHV entschieden hat, ist über diese direkt am erreichten Erfolg der Verhandlungen mitbeteiligt. Jedes Mitglied ist wichtig und die Stärke unserer Betriebsgruppe vor Ort, spiegelt sich direkt in unseren Verhandlungsergebnissen wider. Sprich: Mit weiteren Mitgliedern können wir als Gewerkschaft in der Zukunft noch mehr für die Beschäftigten erreichen!

Die besondere Problematik der aktuellen Situation konnte auch in einer Coronaprämie gelöst werden. Dies war ein großer Streitpunkt, da Rehakliniken nicht als Direktkrankenhäuser gelten und damit keine finanzielle Unterstützung von Land und Bund erhalten. Trotz dieser komplizierten Ausgangslage, haben die Tarifparteien hiermit ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten unter Beweis gestellt

Aktion Moksel Buchloe Weltfrauentag

DHV-Aktion zum Weltfrauentag bei Vion/Moksel

Am 08.03. führte die DHV an den Standorten des Vion/Moksel-Konzerns, mit denen die DHV bisher eine langjährige Tarifpartnerschaft gestaltet hatte – Crailsheim, Buchloe, Hilden und Altenburg -, eine Aktion zum Weltfrauentag durch. Unter dem Motto:

Mehr als nur Lippenbekenntnisse! Gleiche Arbeit, Gleicher Lohn, Gleiche Chancen! Tarifverträge schützen! Damit das so bleibt: DHV!

überreichten DHV-Vertreter/innen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Labellostifte und informierten diese über die Aufkündigung der Tarifpartnerschaft mit der DHV durch die Geschäftsleitungen. Die Kündigungen waren u.a. mit der Begründung erfolgt, dass die Integration der ehemaligen Werkvertragsmitarbeiter/innen in den Vion/Moksel-Konzern ein konzerneinheitliches Vorgehen erfordert und der Vion/Moksel-Konzern daher mit der NGG verhandeln wolle. Unsere Befürchtung: Die Arbeitgeber wollen den Vorwand eines konzerneinheitlichen Vorgehens nutzen, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen mit Hilfe einer anderen Gewerkschaft zu drücken! Das ist mit uns nicht zu machen! Dem Vorhaben stehen die Bedingungen des gekündigten DHV-Tarifvertrages, der seit Anfang 2021 in der Nachwirkung für alle bis zum 31.12.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder ist, entgegen. Die DHV ist an den betroffenen Standorten Crailsheim, Buchloe, Hilden und Altenburg klar die stärkste Gewerkschaft.
Die Aktion fand unter den Beschäftigten der Standorte große Aufmerksamkeit. Die DHV wird mit weiteren Aktionen den Druck auf die Geschäftsleitung aufrechterhalten.

Aktion Moksel Buchloe Weltfrauentag

Foto: In Buchloe führten die Betriebsräte Holger Böhm und Freddy Schütt sowie der DHV-Geschäftsführer Friedhelm Dömges (v.r.n.l.) mit Erfolg die Aktion durch.

Aktion Vion Crailsheim Weltfrauentag 1

In Crailsheim  verteilten der Betriebsratsvorsitzende Wolfram Herrmann, der stv. Betriebsratsvorsitzende Michael Kugler und der DHV-Geschäftsführer Marc Endlich (v. li. N. r.) die Informationen und Präsente an die Beschäftigten.

1700 Jahre freier Sonntag – Internationaler Gedenktag – CGB plädiert für Berichte zur Entwicklung der Sonntagsarbeit

Am 3.März 321 hat der römische Kaiser Konstantin per Edikt den Sonntag zum wöchentlichen Ruhetag im Römischen Reich bestimmt. „Alle Richter, Stadtbewohner und Gewerbetreibende sollen am ehrwürdigen Tag der Sonne ruhen!“ lautete die kaiserliche Verfügung, an die jährlich am 3.März mit einem internationalen Gedenktag erinnert wird.

Der CGB nimmt das 1700-jährige Jubiläum der kaiserlichen Verfügung zum Anlass, um an die Bedeutung des Sonntags als «Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» zu erinnern, wie er im Artikel 140 des Grundgesetzes verankert ist. Sonntagsschutz, wie sie von Kaiser Konstantin verordnet wurde, ist keine Selbstverständlichkeit. In Deutschland wurde Sonntagsarbeit erst 1892 mit Inkrafttreten des Arbeiterschutzgesetzes weitgehend verboten. Das Arbeitszeitgesetz definiert bis heute eine Vielzahl von Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Sonntagsarbeit. Ähnlich sieht es in den anderen europäischen Ländern aus.

Der CGB verweist darauf, dass die Zahl der Arbeitnehmer, die in Deutschland Sonn- und Feiertagsarbeit leisten müssen, innerhalb von zwei Jahrzehnten um drei Millionen gestiegen ist. Laut Statistischem Bundesamt waren 2019 mehr als 7 Millionen Arbeitnehmer gezwungen, mindestens an einem Sonn- oder Feiertag im Monat zu arbeiten. Damit ist davon auszugehen, dass mittlerweile etwa 25 Prozent aller Erwerbstätigen verpflichtet sind, Wochenend- oder Feiertagsarbeit zu leisten. Für das Saarland hat die dortige Arbeitskammer für 2019 sogar eine Quote von 30,7 Prozent ermittelt. Solche Zahlen sind alarmierend und aus gewerkschaftlicher Sicht nicht akzeptabel.

Wochenendarbeit ist längst nicht mehr auf Tätigkeitsbereiche beschränkt, die aus Gründen der Daseinsvorsorge einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb erfordern. Auch Produktions- und Einzelhandelsbetriebe erwarten unter Hinweis auf Maschinenauslastung oder Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit von ihren Beschäftigten zunehmend Bereitschaft, am Wochenende und an Feiertagen zu arbeiten.

Der CGB befürchtet, dass die Sonn- und Feiertagsarbeit nach Ende der Corona-Pandemie kurzfristig erneut zunehmend wird. Bereits nach Ende des letzten Lock-Downs wurden insbesondere aus dem Einzelhandel Forderungen nach zusätzlichen Sonntagsöffnungen zum Ausgleich der Umsatzverluste während der coronabedingten Ladenschließungen laut. Es steht zu erwarten, dass auch andere Branchen zum Ausgleich ihrer Produktions- und Umsatzausfälle auf Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit drängen werden.

Für den CGB steht die Politik auch in Coronazeiten in der Verantwortung, die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen zu legalisieren und zu fördern. Er plädiert deshalb für die regelmäßige Vorlage von Berichten zur Entwicklung der Sonntagsarbeit und Einhaltung des Sonntagsschutzes.

Erfolgreicher Haustarifabschluss beim DRK-KV-Östliche Altmark e.V.

Nach harten und intensiven Verhandlungsgesprächen zwischen der DHV-Tarifkommission und den Vertretern des DRK Kreisverbandes Östliche Altmark e. V. wurden ab dem Beginn des Jahres 2021 eine sehr deutliche Entgeltsteigerung in allen Entgeltgruppen und Stufen verhandelt. Des Weiteren konnte sich die Akteure auf eine Steigerung der Weihnachtsgratifikation in 2 Stufen von 65 auf 75 Prozent einigen. Die Verhandlungen für das Jahr 2022 werden schon im ersten Quartal 2021 wiederaufgenommen, dies wurde in einer Verhandlungsverpflichtung zum Mantel- und Entgelttarifvertrag erklärt. Da die Auswirkungen dieser neuen Struktur individuell unterschiedlich sind, ist eine pauschale Aussage über die prozentuale Höhe der Steigerungen nicht möglich. Die Vorstellung der neuen Entgelttabellen erfolgt in den nächsten Betriebsversammlungen / Abteilungsversammlungen und gern auch in persönlichen sowie telefonischen Gesprächen mit den Beschäftigten. Weiterhin wurden folgende Verbesserungen und Veränderungen für den Bezirkstarifvertrag DRK Kreisverbandes Östliche Altmark e. V. vereinbart:

  • Lohnsteigerung im Durchschnitt über alle Lohngruppen ca. 4.0 Prozent; Verwaltung Durchschnitt ca. 3,02 Prozent
  • Steigerung der Weihnachtsgratifikation von 65 auf 70 Prozent! ab März 2021 voraussichtlich auf 75 Prozent!
  • Beitragsrückerstattung für DHV Mitglieder 2021 auf 80 Prozent
  • Bei Neueinstellung ab den 01.01.2021 erhält ein Mitarbeiter in der BP 1 eine Sonderzahlung in Höhe von 195 Euro pro Monat
  • Steigerung der Ausbildungsvergütungen um 11,48 Prozent
  • Erhöhung der Nachtzuschläge von 20:00 bis 06:00 Uhr auf 2 € pauschal pro geleisteter Nachtstunde
  • Weitere Verhandlungen wurden auf das erste Quartal 2021 vertagt (30.03.2021).
  • 4 neue Funktionszulagen in Höhe von 480 Euro bis 600 Euro Jährlich

Durch den neuen Tarifvertrag verbessern sich die Bedingungen der Beschäftigten spürbar. Danke an alle engagierten Mitglieder, die durch ihre tatkräftige Unterstützung dieses Ergebnis möglich gemacht haben.