Das Thema Kinderbetreuung in Corona-Zeiten stellt Beschäftigte mit Kindern vor die große Herausfoderung, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Wir haben eine zweiteilige DHV-Information erstellt mit der wir Sie über die Beschlüsse zur Verlängerung und Ausweitung der Kinderkrankengeldzahlung sowie über die Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz informieren möchten.
Harter Lockdown: Politik muss bis zum Ende der Pandemie gesetzliche Vorgaben zum Homeoffice an die Realität anpassen!
Die DHV appelliert an die Bundesregierung und an die Länder, bei dem Beschluss über einen verschärften Lockdown die gesetzlichen Vorschriften zur Homeofficearbeit zumindest für die Dauer der Pandemie von bürokratischen Hemmnissen zu befreien und die geplanten Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz schnellstmöglich umzusetzen! Die Unternehmen sind gefordert, unter den Pandemiebedingungen Homeofficearbeit zu ermöglichen!
Die Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen sollte im Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern erfolgen, weil es dem beiderseitigen Interesse entspricht. Derzeit bewegen sich viele Beschäftigte und Unternehmen mit der praktizierten Homeofficearbeit in einer rechtlichen Grauzone. Es geschehen zahlreiche Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen, die zwar nicht sanktioniert werden, weil Homeoffice von der Politik, von den Beschäftigten und von den Unternehmen in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation ausdrücklich erwünscht ist, die aber im Falle einer Ahndung von Verstößen durchaus Konfliktpotential bieten könnten! Das gilt auch hinsichtlich des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes: Das Bringen und Abholen der Kinder zur/von der Kita/Schule sind derzeit nicht gesetzlich unfallversichert. Sogar Unfälle auf dem Gang zur Toilette und zur Küche sind derzeit nicht abgesichert. Die Bundesregierung hat diese Lücke erkannt und will mit dem beabsichtigten Gesetz für diese Fälle den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zur Anwendung bringen.
Die DHV fordert die Politik auf, schnellstmöglich die bestehenden gesetzlichen Regelungen für die Arbeit im Homeoffice auf den Prüfstand zu stellen! Schnellstmöglich, d.h. in den nächsten Tagen müssen die vorgesehenen Verbesserungen beim gesetzlichen Unfallschutz beschlossen werden! Ebenso ist erforderlich, für die Zeit der Pandemie, d.h. bis Mitte des Jahres, die zum Teil strikten Anforderungen des Arbeitsschutzrechts so zu gestalten, dass Homeofficearbeit unter Pandemiebedingungen möglichst schnell und unbürokratisch realisiert werden kann und nicht in einer rechtlichen Grauzone stattfindet!
DHV begrüßt verlängerte Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes
Die Berufsgewerkschaft DHV sieht in der Entscheidung des Bundestages zur verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes ein richtiges Signal an berufstätige Eltern.
Es ist richtig und gut, in dieser außergewöhnlichen Pandemiesituation Eltern in ihrer Sorge zu entlasten, den oft nicht möglichen Spagat zwischen Berufstätigkeit und Betreuung der Kinder zu Hause zu leisten. Auch unter dem Aspekt, so wenige Kinder wie möglich in Kitas und Schulen zu betreuen, ist diese Unterstützung von berufstätigen Eltern, die zu Hause bleiben, zu begrüßen. Die Dauer der Unterstützungsleistung – bis zu 20 Tage pro Elternteil und bis zu 40 Tage für Alleinerziehende – ist auch der besonderen Situation angemessen.
Es ist zwar ordnungspolitisch nicht korrekt, die Unterstützungsleistung in Form einer verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes zu gewähren. Denn: Eltern, die wegen geschlossener Schulen oder Kindergärten die Kinder betreuen müssen, leisten keine Betreuung für kranke Kinder. Eigentlich müsste die finanzielle Kompensation der Betreuung von Kindern zu Hause aus Steuermitteln und nicht durch die Krankenkassen geleistet werden. Aber angesichts der Notwendigkeit eines schnellen und möglichst einfachen Handelns ist der Weg einer verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes akzeptabel.
Allerdings muss die Bundesregierung gewährleisten, dass die Kosten dieser zusätzlichen sozialpolitischen Leistung auch vollständig vom Staat getragen werden. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen zusätzlichen Zuschuss von 300 Mio. Euro für die Refinanzierung der verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes in den Gesundheitsfonds einzahlen wird. Abgerechnet wird aber am Ende des Tages, und da steht die Bundesregierung in der Pflicht, den Krankenkassen die tatsächlich aufgelaufenen Kosten zu erstatten, sollten mehr berufstätige Eltern als ursprünglich gerechnet von der verlängerten Bezugsdauer des Kinderkrankengeldes Gebrauch machen! Die Ausweitung des Kinderkrankengeldes darf nicht dazu führen, dass letztendlich die Versicherten in Form eines höheren Krankenkassenbeitragssatzes und die Beschäftigten in Form von geringeren Leistungen ihres Arbeitgebers mit die Zeche zahlen müssen!
Kunzler Fleischwaren: Rückblick auf 2020 – Aussicht auf 2021 Was wurde erreicht? Was steht noch an?
Das Krisenjahr 2020 ist vergangen aber der Jahreswechsel hat die erhoffte Entspannung nicht gebracht. Die Zahl der Corona-Infektionen steigt, die Lockdown-Maßnahmen werden verlängert und die Impfkampagne verzögert sich. Angesichts dieser angespannten Gesamtsituation braucht es eine ruhige Hand und eine klare Sicht auf die Dinge, wie sie wirklich sind, um erfolgreich etwas zu bewegen. Das gilt insbesondere auch für die Tätigkeit von Gewerkschaften, denn wir übernehmen Verantwortung für andere, sprich unsere Mitglieder und ihre Kolleginnen und Kollegen in ihrem jeweiligen Betrieb. Das in uns gesetzte Vertrauen gilt es immer wieder von Neuem zu bestätigen.
Inwieweit ist die DHV gegenüber den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG diesem Anspruch im Jahr 2020 nachgekommen, und was plant sie für das Jahr 2021?
Bereits im April 2020 einigten sich die Betriebsparteien darauf, dass die Beschäftigten eine Sonderprämie von 20 % eines durchschnittlichen Monatslohns erhalten sollten, mit denen ihre Leistungen angesichts der Auswirkungen der Corona-Virus Pandemie anerkannt wurden. Des Weiteren wurde abgesprochen bei anhaltend angespannter Lage über eine zweite Bonuszahlung zu diskutieren. Diese Situation traf ein und es wurde eine zweite Sonderzahlung vereinbart, die diesmal sogar 25 % eines durchschnittlichen Monatslohns betrug. Auch wurden mit dem Abschluss des Manteltarifvertrages wichtige Leistungen gesichert und teilweise verbessert. So bleibt es weiterhin bei den Zuzahlungen des Arbeitgebers zur VWL, das Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden leicht angehoben und nicht zu Letzt wurde die Jobgarantie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH u. Co. KG erneut bestätigt.
Für 2021 steht nun der Neuabschluss des Lohn- und Gehaltstarifvertrag an. Über die Bedingungen sind sich die Tarifparteien bereits weitgehend einig, der Abschluss wird sicherlich noch im ersten Quartal des Jahres erfolgen. Hier schon mal bedeutende Eckpunkte: Erhöhung des Sockellohns um 2,0% zum 01.07.21 und erneut zum 01.01.22 um 1,0%. Die Einstiegsvergütung für Auszubildende wird deutlich angehoben, so dass sie bei 1.000,00 € liegen wird.
Das sind die Ergebnisse und Aussichten, die der Betriebsrat und die DHV für euch erreicht haben.
Erfolgreiche Arbeit in der Vergangenheit und in der Zukunft – mit der DHV!
Darf mich der Arbeitgeber zum Impfen gegen Corona zwingen?
Klare Antwort: Nein! Solange es keine allgemeine Impfpflicht zum Schutz gegen das Corona-Virus gibt, darf der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht zu einer Impfung verpflichten. Gleiches gilt für Einstellungen: auch hier darf der Arbeitgeber keine Impfung verlangen. Auch der Betriebsrat bzw. Personalrat darf nicht über eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber einen Impfzwang herbeiführen. Die Entscheidung bleibt Privatsache des Arbeitnehmers.
Denn der Arbeitgeber müsste beweisen, dass er Arbeitnehmer ohne eine Impfung und aufgrund gesundheitlicher Folgen nicht länger beschäftigen könne. Daher gilt der Grundsatz nicht ohne weiteres in Berufen, in denen Menschen mit gefährdeten Personen arbeiten – wie z.B. in Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Wenn Geimpfte tatsächlich nicht mehr infektiös sind, kann der Arbeitgeber entscheiden, dass die Corona-Impfung eine Voraussetzung für die Einstellung ist. Die bereits Eingestellten können in diesem Fall nicht zu einer Impfung gezwungen werden. Den Arbeitnehmern darf dann aber gekündigt werden.
BARMER: Gehaltserhöhung aus Tarifabschluss 2021 gilt ab Januar 2021
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Die DHV wünscht allen Beschäftigten der BARMER ein glückliches, erfolgreiches und vor allem gesundes neue Jahr 2021! Wichtig ist: Bleiben Sie bitte von Corona verschont!
Im neuen Jahr stehen zwar keine Gehaltstarifverhandlungen an, aber dennoch stehen aus unserer Sicht tarifpolitische Themen auf der Tagesordnung, wie z.B.; Überprüfung der Eingruppierungen, Rahmenbedingungen für Telearbeit, Förderung der Gesundheit und Weiterbildung der Beschäftigten. Daneben werden wir die Umstrukturierungen bei der BARMER kritisch begleiten.
Zunächst steht aber ein erfreuliches Thema an: Zum 01.01.2021 sind die Gehälter um 2,3 % und die Ausbildungsvergütungen um 80 € erhöht worden! Freuen Sie sich auf die nächste Januar-Gehaltszahlung!
Diese Gehaltserhöhung konnten wir nur mit Unterstützung unserer Mitglieder durchsetzen! Denn: Je mehr Beschäftigte Gewerkschaftsmitglied sind, desto besser können wir uns für deren Interessen einsetzen! Deshalb lohnt sich auch in 2021 eine DHV-Mitgliedschaft!
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DHV-Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit wünscht ein frohes und gesundes Jahr 2021!
Bei einer virtuellen Tagung der DHV-Bundesbetriebsgruppe legten die Delegierten der DHV die Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 fest.
- DHV fordert eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit.
- DHV fordert zusätzlich eine dauerhafte Token Regelung für Mitarbeitende, für die ein dauerhaftes Arbeiten von zu Hause nicht möglich ist. Kolleg*innen sollten die Möglichkeit haben, an einzelnen Tagen „spontan“ von zu Hause aus zu arbeiten, zum Beispiel beim Warten auf Lieferungen oder
Handwerker. Ebenso an Tagen mit leichter Erkrankung wo sich oftmals die Frage stellt, ob ggf. ein Arztbesuch notwendig ist oder die Fahrt ins Büro angetreten wird – die Gefahr der Ansteckung von Kolleg*innen inklusive. - Beide Heimarbeitsangebote könnten dazu beitragen, die Gesundheitsquote der DAK-Gesundheit dauerhaft um 1 %, vermutlich sogar um 2 % zu steigern. Die Zusatzkosten für die Angebote würden alleine damit amortisiert.
- DHV fordert Steigerung der Möglichkeit zur Heimarbeit für Kundenberater*innen. Der Power Dialer muss auch zu Hause funktionieren.
- DHV fordert Innovationen bei den Themen virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung.
- Der Ausbau der Infrastruktur für virtuelles Lernen und virtuelle Fort- und Weiterbildung würde es mehr Teilzeitbeschäftigten – überwiegend Frauen – ermöglichen, berufliche Weiterentwicklung und Familie besser zu vereinen und Karrierechancen wahrzunehmen. Auch der Aufbau einer Infrastruktur für virtuelle Tagungen würde zur Verbesserung der Chancen von Teilzeitbeschäftigten beitragen.
- Dafür notwendige Investitionen rechnen sich finanziell durch erhebliche Einsparungen von Übernachtungs- und Reisekosten.
- Moderne Aus- und Weiterbildungsmethoden steigern auch die Attraktivität der DAK-Gesundheit im zunehmend mehr umkämpften Markt um die Gewinnung künftiger Azubis.
- DHV fordert: Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen.
- DHV fordert in allen Fachzentren sowie im Vertrieb den Stellentyp Stellvertreter – auch damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden.
- DHV fordert im Vertrieb die Umwandlung der TA-Stellen in SB-Vertrieb-Stellen.
- DHV fordert Berücksichtigung von Ausbildungstätigkeit durch Abschläge bei MAK und Ziel.
Tarifvertrag Altersvorsorge Privatkliniken Hessen/Rheinland-Pfalz abgeschlossen!
Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen ist mit dem Landesverbänden der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz erneut abgeschlossen und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst worden.
Forderungen der DHV, den bisherigen Leistungsumfang auszuweiten und nicht nur Arbeitsbedingungen für Berufseinsteiger, sondern auch für langjährig Beschäftigte zu verbessern, konnten diesmal nicht durchgesetzt werden. Es bleibt damit bei der jährlichen Zahlung von 360 Euro an jeden Beschäftigten. Im Rahmen der nächsten Tarifverhandlungen wird dieses Thema aber Teil unseres Forderungspaketes werden!
Tarifverhandlungen INI-Klinik Hannover: Corona-Prämie vereinbart!
600 Euro für Vollzeitkräfte und eine anteilige Summe für Teilzeitkräfte, steuer- und abgabenfrei – auf diese Prämie in Form einer Einmalzahlung haben sich DHV und INI-Klinik Hannover geeinigt und am 10.12.2020 einen entsprechenden Tarifvertrag unterzeichnet.
Damit wird die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit genutzt, bis zum 31.12.2020 an Mitarbeiter eine Prämie ohne Steuer- und Sozialabgabenlast zu auszuzahlen.
Sicherlich ist diese Prämie ein Tropfen auf den heißen Stein. Dennoch hat sich die DHV-Tarifkommission zur Annahme des Tarifvertrages entschlossen, damit wenigstens ein kleines Signal der Anerkennung an die Arbeitnehmer raus geht.
In Sachen Vergütungstarifvertrag ist noch kein Durchbruch zu vermelden. Die weiteren Tarifverhandlungen werden im neuen Jahr fortgesetzt. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Erfolgreicher Neuabschluss der Manteltarifverträge der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co.KG und bei der Neu Handels KG!
Auch in Bezug auf Tarifverhandlungen war das Jahr 2020 kein Einfaches. Trotzdem ist es den Tarifparteien in der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG., sowie in der Neu Handels KG gelungen die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit am Ende des Jahres ein erfolgreicher Abschluss steht.
Die jeweiligen Manteltarifverträge beider Unternehmen wiesen an vielen Stellen noch die Strukturen der 1980er Jahre auf. Das neue Vertragswerk spiegelt nun die aktuelle Arbeitssituation und Rechtslage wieder. Die hohen Standards, die das alte Werk gesetzt hatte, wurden gehalten und durch zwei Änderungen in den Anlagen im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert.
Ab dem 01.01.2024 steigt das Urlaubsgeld um 1,00 € auf 25,00 € pro Urlaubstag an.
Die Weihnachtsgeldtabelle wurde so angepasst, dass bereits ab einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit das 100-fache des Tarifstundenlohns ausgezahlt wird. Zuvor war es der 95-fache Stundenlohn und der neue Wert wurde erst nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.
Neben den bereits abgeschlossenen Manteltarifverträgen, wurden auch die Lohn- und Gehaltstarifverträge neu ausgehandelt. Inhaltlich besteht zwischen den Parteien Einigkeit, so dass nach Erfüllung der Formalitäten hier noch weitere Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Neu Handels KG und der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG hinzukommen.
