Tarifverhandlungen bei Metro Campus Service GmbH: 6% für 12 Monate gefordert!

Die DHV hat fristgemäß den Entgelttarifvertrag zum 31.03.2021 gekündigt. Im Vorfeld der Verhandlungen ist die DHV-Tarifkommission neu gewählt worden. Wiedergewählte und neue Mitglieder der DHV-Tarifkommission nehmen sich der Herausforderung der anstehenden Tarifverhandlungen zum Entgelttarifvertrag an.

Die DHV-Mitglieder haben die Tarifkommission mit folgenden Hauptforderungen in die Verhandlungen geschickt:

  •     6% mehr Gehalt auf 12 Monate!
  •     Eine Corona-Prämie in Höhe von 500€!
  •     Die Nichtanrechenbarkeit von Zulagen auf tarifliche Erhöhungen!

Zudem fordert die DHV-Tarifkommission mehr Mitspracherecht bei den Stellen- und Tätigkeitsbeschreibungen des Stellenbeschreibungskatalogs! 

Die erste Runde fand Ende April statt, beide Seiten tauschten ihre Forderungen aus. Die Arbeitgeberseite gab ein Angebot für eine Entgelterhöhung von 1% auf 12 Monate ab. Dieses dürftige Angebot lehnt die DHV-Tarifkommission ab! Im Mai wird nun weiterverhandelt.

Die DHV-Tarifkommission wird für die Forderungen weiterkämpfen und sich für die Kolleginnen und Kollegen ins Zeug legen!

Tarifverhandlungen 2021 Öffentliche Banken: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus!

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 24.06.2021 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate!
Die Corona-Pandemie ist keine Bankenkrise – die öffentlichen Banken sind bislang gut durch die Turbulenzen der vergangenen 14 Monate gekommen! In einem herausfordernden Umfeld konnten sie sich gut behaupten und auch Gewinne erwirtschaften. Diese gute Entwicklung ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten – sie verdienen einen Gehaltsabschluss, der den Rückstand zu den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen aufholt!

Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und duale Studenten um 150 €!
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftemangels hält es die DHV-Tarifkommission für geboten, mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Vergütungen die Attraktivität der Ausbildung bei den Banken weiter zu stärken!

Im Fokus: Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt zunehmend in den Fokus der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass diesem Wunsch auch entsprochen werden kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Wir fordern:

  • Tariflicher Anspruch auf Umwandlung von 50 % der Sonderzahlung in freie Tage!
  • Darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in freie Tage umzuwandeln!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Langzeitkonto! Bei den Volks- und Raiffeisenbanken besteht ein solcher Anspruch bereits seit 2019.
  • Verhandlungsverpflichtung zu einem Tarifvertrag mobiles Arbeiten und Telearbeit! Der Tarifvertrag soll Mindeststandards für ein Arbeiten zu Hause definieren. Bei den Versicherungen gibt es bereits seit 2019 einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2021 hinaus!

Ergänzung im Rationalisierungsabkommen: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vor dem Ausspruch einer Versetzung in einen anderen Betrieb Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten!
Umstrukturierungen sind oftmals mit Versetzungen und längeren Fahrtzeiten verbunden. Die Corona-Pandemie zeigt aber, dass Arbeiten von zu Hause aus auch möglich ist. Die sozialen Härten einer Versetzung können dadurch abgefedert werden.

Der VÖB hatte im vergangenen Jahr die Tarifgemeinschaft mit den Privatbanken beendet. Diese Entscheidung und die sich daraus ergebende Konsequenz getrennter Tarifverhandlungen bedauern wir! Mit einem nahezu gleichlautenden Forderungspaket kämpfen wir in der Gehaltstarifrunde 2021 gegen ein Auseinanderdriften der Tarifvertragsniveaus von öffentlichen Banken und Privatbanken!

Tarifverhandlungen 2021 Privatbanken: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus!

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 01.07.2021 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate!
Die Corona-Pandemie ist keine Bankenkrise – die Privatbanken sind bislang gut durch die Turbulenzen der vergangenen 14 Monate gekommen! Die Deutsche Bank hat in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 so viel verdient wie seit sieben Jahren nicht mehr! Auch die Commerzbank plant für 2021 mit einem positi-ven operativen Ergebnis. Diese gute Entwicklung ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten – sie verdienen einen Gehaltsabschluss, der den Rückstand zu den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen aufholt!

Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und duale Studenten um 150 €!
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftemangels hält es die DHV-Tarifkommission für geboten, mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Vergütungen die Attraktivität der Ausbildung bei den Banken weiter zu stärken!

Im Fokus: Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt zunehmend in den Fokus der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass diesem Wunsch auch entsprochen werden kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Wir fordern:

  • Tariflicher Anspruch auf Umwandlung von 50 % der Sonderzahlung in freie Tage!
  • Darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in freie Tage umzuwandeln!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Langzeitkonto! Bei den Volks- und Raiffeisenbanken besteht ein solcher Anspruch bereits seit 2019.
  • Darüber hinaus: Anspruch auf ein Sabbatical für alle Beschäftigten! Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit haben, in bestimmten Abständen eine unbezahlte Auszeit mit Rückkehranspruch für eine Dauer von 3-12 Monaten nehmen zu können!
  • Verhandlungsverpflichtung zu einem Tarifvertrag mobiles Arbeiten und Telearbeit! Der Tarifvertrag soll Mindeststandards für ein Arbeiten zu Hause definieren. Bei den Versicherungen gibt es bereits seit 2019 einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2021 hinaus!

Anspruch auf Arbeitsfreistellung für individuelle Fort-/ Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu zwei Tagen pro Jahr!
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt ist die Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich – deshalb soll es einen Arbeitsfreistellungsanspruch der Beschäftigten für individuelle Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen geben.

Ergänzung im Rationalisierungsabkommen: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vor dem Ausspruch einer Versetzung in einen anderen Betrieb Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten!
Umstrukturierungen sind oftmals mit Versetzungen und längeren Fahrtzeiten verbunden. Die Corona-Pandemie zeigt aber, dass Arbeiten von zu Hause aus auch möglich ist. Die sozialen Härten einer Versetzung können dadurch abgefedert werden.

 

Nächstes Online-Seminar des DHV-Bildungswerks am 27.05.2021

Auch mit dem Beginn des Monats Mai bleibt die Corona-Virus-Pandemie das alles beherrschende Thema. Hinsichtlich unserer Bildungsarbeit sind wir froh, über das DHV-Bildungswerks ein digitales Bildungsprogramm und damit eine Corona-konforme Alternative anbieten zu können. Nach den allgemein sehr positiven Rückmeldungen zu unseren beiden Pilotveranstaltungen im April haben wir beschlossen, für Ende Mai noch einen weiteren Termin durchzuführen.

Dabei handelt es sich um eine Fortsetzung unseres Themenblocks Arbeitsschutz, konkret widmet sich der Vortrag einigen aktuellen Fragestellungen rund um den Komplex „Corona und Arbeitsrecht“. Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) wird erneut als Referentin auftreten, und Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV Rheinland-Pfalz/Saar) übernimmt wieder die Organisation und Moderation der Veranstaltung.

Termin: Donnerstag, 27.05.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr zum Thema „Corona und Arbeitsrecht“

Technische Voraussetzungen, um an diesem online Seminar teilzunehmen, sind ein Computer mit Internetzugang, ein Mikrofon und ein Lautsprecher. Des Weiteren ist es auch möglich, den Audiozugang über die Einwahl mit einem Telefon vorzunehmen.      

Auch diese Veranstaltung wird von den DHV Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar gemeinsam durchgeführt, ist aber für alle DHV-Mitglieder offen. Zur Anmeldung senden Sie bitte eine Email an die Adresse saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.

Wir freuen uns auf bereits bekannte sowie neue Teilnehmer.

Tarifkonflikt: Vion Crailsheim – Verhandlungen gehen weiter

Nachdem unser am 29.03. erfolgreich durchgeführter Warnstreik den Arbeitgeber an den Verhandlungstisch gebracht hatte, fand am 16.04. auch ein erster Verhandlungstermin statt. Leider führte dieser Termin zu keinen nennenswerten Ergebnissen. Das Hauptaugenmerk lag auf der Integration der Werksvertragsmitarbeiter in das bestehende Entgeltsystem.

Mittlerweile hat der Arbeitgeber einen Neuentwurf für den Entgeltrahmentarifvertrag vorgelegt, der derzeit von der Verhandlungskommission geprüft wird. Über eine Entgeltsteigerung war der Arbeitgeber vor dem Hintergrund der Verhandlungen über einen Branchenmindestlohn nicht bereit zu verhandeln, sondern bot lediglich 2% ab dem 01.04. in Form einer Regelungsabrede an. Dies wurde von der DHV Verhandlungskommission als unzureichend entschieden zurückgewiesen.

Nach dem offiziellen Scheitern dieser Verhandlungen wurde der Arbeitgeber erneut zu Verhandlungen über die Entgeltsteigerungen für 2021 aufgefordert. Hier zeigte unsere mit der Aufforderung zu Verhandlungen verbundene Drohung von erneuten Warnstreikaktionen ihre Wirkung und der Arbeitgeber wird sich am 12.05. mit der DHV Verhandlungskommission zu einer zweiten Verhandlungsrunde treffen und auf dieser ein konkretes Angebot vorlegen. Sollte der Arbeitgeber kein tragfähiges Angebot vorlegen, wurden ihm schon weitere Warnstreikaktionen angekündigt. Es wird Zeit, dass sich der Arbeitgeber bewegt.

 

Maiaufruf 2021: Klare Kante für Arbeitnehmerrechte – CGB!

Noch nie war die Zeit von so großen Unsicherheiten und Sorgen um die Zukunft behaftet wie während der Pandemie. Dies gilt besonders in der Welt der Arbeit. Die Pandemie revolutioniert die Arbeitswelt in einem nicht gekannten Ausmaß.

Vor der Versuchung, Rechte unter dem Deckmantel der Pandemie einzuschränken, bleiben auch die Arbeitnehmerrechte nicht verschont. Viel zu viele Arbeitgeber versuchen, die Pandemie dazu zu nutzen, die Rechtsstellung der Arbeitnehmer im Betrieb zurück zu drehen und damit Arbeitnehmerrechte einzuschränken. Viel zu viele Arbeitgeber schlagen Nutzen aus der Pandemie, indem sie durch Kurzarbeitergeld ihre Bilanzen verbessern und dennoch Arbeitsplätze abbauen. Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, erfahren oft zu wenig Unterstützung durch ihre Arbeitgeber.

Mit dem Schreckgespenst einer lahmenden Wirtschaft sollen Arbeitnehmer auf Errungenschaften wie Kündigungsschutz, familienfreundliche Arbeitszeiten, angemessene Vergütung durch Tarifverträge und Arbeitsschutz verzichten – Errungenschaften, für die wir als christliche Gewerkschafter über viele Jahrzehnte gekämpft und gestritten haben! Viele im Homeoffice arbeitende Beschäftigte haben keine optimalen Arbeitsbedingungen und sind zudem einem Spagat zwischen Erfüllung der Arbeitspflicht, den Aufgaben in Haushalt, Familie und der Kinderbetreuung ausgesetzt. Hier besteht Handlungsbedarf auf betrieblicher und gesetzlicher Ebene!

Wir christliche Gewerkschafter werden es nicht zulassen, dass der Kündigungsschutz, die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften oder die tarifgerechte Vergütung aufgeweicht werden! Wir streiten für den Erhalt unserer Arbeitsplätze genauso wie für den Erhalt unserer Arbeitsbedingungen, denn wir wissen, dass ein Arbeitsplatz nur so gut ist, wie die Bedingungen, unter denen gearbeitet werden muss! Wir lassen uns unsere jahrelange, erfolgreiche Arbeit für die Arbeitnehmerschutzrechte nicht per Federstrich wegnehmen!

Die stetig sinkende Tarifbindung und die sinkende Anzahl von Betriebsräten spielen den Arbeitgebern in die Hände. Viel zu oft halten sich Arbeitgeber nicht an Regeln und viel zu oft kommen sie damit auch durch. Die Verhinderung von Betriebsratsgründungen und die Behinderung der Betriebsratsarbeit sind inzwischen in vielen Branchen Methode geworden. Unsere vielen Kolleginnen und Kollegen in den Betriebs- und Personalräten wissen von den Schwierigkeiten mit den Arbeitgebern ein Lied zu singen.

Die Aushöhlung unserer Rechte als Arbeitnehmer muss ein Ende haben!

Mitteilung zum 1. Mai des CGB-Saar

Liebe Mitglieder aller Teilgewerkschaften des CGB im Saarland,

zu Beginn des letzten Jahres hatten wir das hundertjährige Jubiläum des Saarlandes begangen. Das Saarland hat in dieser Zeitspanne ein Vielfaches an politischen und ökonomischen Umweltzungen erlebt. Zwei Mal war es ein politisches eigenständiges Gemeinwesen und zwei Mal erfolgte die Eingliederung in den deutschen Staat. In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts sorgte der Niedergang der Kohle- und Stahlindustrie für einen Umbruch gewaltigen Ausmaßes für viele Beschäftigte in ihrem Berufsleben aber auch für einen allgemeinen sozialen Wandel. Diese Transformationsprozesse haben viel Kraft in Anspruch genommen und waren auch immer wieder schmerzhaft, aber in vielen Bereichen erfolgreich.

Nun erleben wir erneut einen einschneidenden Umbruch, aus einer Richtung, die kaum einer von uns erwartet hat. Seit über einem Jahr hat die Corona-Virus-Pandemie mit ihren globalen Auswirkungen den Alltag von uns allen auf eine Art beeinflusst, die wir vorher nicht für möglich gehalten haben. Zunächst schien es so, dass das Virus die Fehler und Schwächen der Globalisierung gnadenlos aufdeckt, etwa in dem die Anfälligkeit von Lieferketten, die den Großteil der Erde umspannen, offensichtlich wird. Dieser Effekt hat sich mittlerweile in vielen Bereichen, besonders im Zusammenhang des Einkaufens und des Bezahlens, ins Gegenteil gewandelt. Die Digitalisierung hat hier noch stärker an Fahrt aufgenommen, so dass dem Virus hier aus der Rückschau eher die Rolle eines Katalysators zukommt, der bereits bestehende Entwicklungen noch beschleunigt.

Die Wucht der Auswirkungen des letzten Jahres ist für uns alle bereits spürbar aber die tatsächlichen und kompletten Folgen, werden wir noch lange nicht vollständig überblicken können. Das Mittel der Kurzarbeit ist für Beschäftigte sowohl im produzierenden Sektor, wie auch im Dienstleistungsgewerbe zu einem bekannten Begleiter geworden. Hier wird die Sicherheit des Arbeitsplatzes gegen einen akuten monetären Verzicht versprochen. Ein Versprechen, dass sich hoffentlich für die meisten Betroffenen bewahrheitet. Andere Bereiche, wie die Gastronomie, wurden vor Monaten komplett in den Ruhemodus versetzt und erleben erst seit Kurzem wieder die Möglichkeit unter massiven Auflagen ihrem Geschäft nachzugehen. Für viele Gaststätten wird leider auch gelten, was sich für zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte deutlich abzeichnet, die Türen werden dauerhaft geschlossen bleiben.

Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist es, unser Gesundheitssystem vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Gesundheitssektor ist die Zeit der Corona-Virus-Pandemie mit besonders großen Herausforderungen und Belastungen verbunden, und dabei war die Ausgangslage alles andere als ideal. Kaum einem Beschäftigten, außerhalb von Krankenhäusern, war vor einem Jahr der Begriff Triage bekannt, dass wir seine umfassende Umsetzung nicht erleben mussten, verdanken wir dem medizinischen Personal in all seinen Ausprägungen. Ihrem unermüdlichen Einsatz unter schweren Bedingungen gilt unser besonderer Dank.

Das letzte Jahr stand im Zeichen der Eindämmung, mit dem Ziel das Schlimmste, in Form einer unkontrollierten Virusausbreitung, zu verhindern. Hoffentlich werden wir in einem Jahr sagen können, dies erreicht zu haben. Dann gilt es aber auch, uns mit unser veränderten Situation nicht zuletzt in unserem Arbeitsumfeld auseinanderzusetzen. Hier hat der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) mit seinem diesjährigen Mai-Motto

Klare Kante für Arbeitnehmerrechte

einen entscheidenden Eckpunkt gesetzt. Wir christlichen Gewerkschaften werden weiterhin alles daransetzen, unsere Errungenschaften in den Bereichen von familienfreundlichen Arbeitszeiten, Kündigungsschutz, angemessener tariflich festgelegter Vergütung, Arbeitsschutz und vielem Mehr entschieden zu verteidigen. Mit dem Wissen um den Erhalt unserer über lange Zeit erkämpften Fortschritte können wir uns erneut den Herausforderungen der Zukunft stellen und auch den nächsten Wandlungsprozess meistern. In diesen unsicheren und unübersichtlichen Zeiten müssen wir uns unserer Erfahrungen und Kenntnisse erinnern, damit wir nicht Gefahr laufen unseren inneren Kompass aus dem Blick zu verlieren. Lasst uns Hoffnung und Zuversicht aus den überwunden Katastrophen und Hindernissen der letzten hundert Jahre ziehen, so werden wir auch die vor uns liegenden Herausforderungen bestehen.    
 
Lukas Menzel

Homeoffice: Auch die Bundesregierung muss ihre Hausaufgaben machen!

Die Corona-Pandemie ist ein Katalysator für die Verlagerung der Arbeit vom Büro nach Hause. Der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise in Telearbeit oder in mobiler Arbeit (beides nachfolgend unter „Homeoffice“ zusammengefasst) von ihrem zuhause aus tätig sind, ist erheblich angestiegen.

Die Berufsgewerkschaft DHV begleitet diesen Wandel in der Arbeitswelt aufgeschlossen und konstruktiv. Angesichts der weiter angespannten Coronalage ist das Arbeiten im Homeoffice überall dort, wo es arbeitsorganisatorisch und technisch möglich ist, ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Infektionsgeschehens und zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Über den Zeitraum der Pandemie hinaus ist diese Arbeitsform ein gutes Angebot an die Beschäftigten, Familie und Beruf besser zu vereinbaren sowie durch die Einsparung von Fahrzeiten in das Büro Lebensqualität sowie mehr finanziellen Spielraum zu erlangen.

Angesichts der Bedeutung des Homeoffices in Zeiten der Corona-Pandemie und perspektivisch als eine wichtige Arbeitsform der Zukunft ist es für die DHV nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht ausreichend macht und es bislang versäumt, wichtige gesetzliche Weichenstellungen auf den Weg zu bringen!

Die Bundesregierung nimmt zwar die Arbeitgeber in die Pflicht, verstärkt Homeoffice anzubieten. Mit der in der vergangenen Woche verabschiedeten Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sie sogar die Pflicht zum Homeoffice gesetzlich festgeschrieben. Allerdings fehlen Sanktionsvorschriften für den Fall, dass ein Arbeitgeber seiner Angebotspflicht zum Homeoffice nicht nachkommt. Damit dürfte sich diese gesetzliche Pflicht im Konfliktfall als stumpfes Schwert erweisen.

Noch erheblicher und vor allem unverständlicher ist das Versäumnis der Bundesregierung, den Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum „Mobile Arbeit-Gesetz“ in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Seit November 2020 liegt dieser auf dem Tisch. Er beinhaltet eine klare Definition sowie verbindliche Vorgaben für das mobile Arbeiten. Vor allem regelt der Referentenentwurf, dass für die Arbeit zu Hause der gleiche Unfallversicherungsschutz wie für die Arbeit im Büro gilt und dass das Bringen/Abholen der Kinder zum Zwecke der Schule und Kita auch unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen soll. Gerade die Klarstellung bezüglich des Unfallversicherungsschutz ist wichtig. Nach derzeitiger Rechtslage sind im Homeoffice die Wege zur/von Schule/Kita nicht unfallversichert. Gleiches gilt für notwendige, aber nicht unmittelbar arbeitsbezogene Tätigkeiten wie der Gang zur Toilette oder zum Zwecke von Essen und Trinken in die Küche. Das darf nicht sein! Muss erst ein rechtlicher Präzedenzfall zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice eintreten, damit die Bundesregierung endlich aufwacht und dringenden Handlungsbedarf erkennt?

Die DHV fordert die Bundesregierung auf, ihre Hausaufgaben zu machen:

  • Den Referentenentwurf zum „Mobile Arbeit-Gesetz“ in das Gesetzgebungsverfahren einbringen!
  • Den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für die Arbeit im Homeoffice rechtssicher regeln!
  • Verstöße des Arbeitgebers hinsichtlich des Angebotes zur Arbeit im Homeoffice mit Bußgeld sanktionieren!

Erfolgreicher Start von DHV-Online-Seminaren

Viele Seminare, die in Präsenz geplant waren mussten aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden. Wir haben neue Wege gesucht und eine Arbeitsgruppe innerhalb der DHV hat sich intensiv damit beschäftigt. Online hieß das Zauberwort, wird doch in der bereits seit über einem Jahr andauernden Pandemie so vieles digital durchgeführt. Online-Seminare sind zwar kein vollwertiger Ersatz, wir wollen aber auch weiterhin unsere Betriebs- und Personalratsmitglieder mit Informationen versorgen. Das ist uns ein Anliegen, besonders, da sich im letzten Pandemiejahr viele neue Fragen ergeben haben und viele arbeitsrechtliche  Änderungen vorgenommen wurden.

Die Bildungsstätten Nord und Rheinland-Pfalz/Saar haben im April gemeinsam erstmals kostenlose Online-Seminare für Betriebs- und Personalratsmitglieder angeboten. Die Online-Seminar-Reihe startete mit 3 Modulen zum Thema Arbeitsschutz. Fand bereits das erste Seminar „Psychische Belastungen erkennen und reduzieren“ großen Anklang, so konnte die Teilnehmeranzahl beim 2. Modul „Homeoffice und mobiles Arbeiten“ auf über 30 gesteigert werden.  Aus diesem Grund haben sich Silke Schönherr-Wagner (DHV Nord) und Lukas Menzel (DHV Rheinland-Pfalz/Saar) dazu entschlossen ein 3. Modul anzubieten. Das Dritte Online-Seminar in der Reihe Arbeitsschutz zum Thema „Corona und Arbeitsrecht“ findet am 27. Mai 2021 zwischen 18 und 19:30 Uhr statt.  Es liegen bereits jetzt viele Anmeldungen vor. Die Seminare dauern jeweils ca. 1 ½ Stunden.

Das durchweg positive Feedback bestätigt die Veranstalter darin, diese Reihe weiterzuführen. Darüber hinaus sind regelmäßige Online-Informations-Angebote für alle Mitglieder zu aktuellen Themen geplant. Auch ausführlichere Online-Seminare für Betriebsräte zu verschiedenen Themen mit einer Dauer von ca. 3 Stunden befinden sich in der Vorbereitung und wir starten damit voraussichtlich nach einer kurzen Sommerpause im August.

Informationen dazu werden über unsere Internetseite rechtzeitig veröffentlicht werden. Ein regelmäßiger Blick darauf lohnt sich also jetzt doppelt!

Silke Schönherr-Wagner

Sozialtarifvertrag zur Roadmap 2023 KKH: Kasse muss liefern!

Die Kasse hat ein neues Projekt – die Roadmap 2023 – angekündigt. Zentraler Bestandteil ist, die Verwaltungskostenlücke von derzeit -29 Mio. € zu schließen. Dieses Vorhaben könnte eine Einsparung von Kosten im Umfang von 400 MAK in noch nicht einmal zwei Jahren bedeuten!  

Angesichts dieses überaus ambitionierten Ziels – die KKH will kurzfristig etwas schaffen, was sie schon seit Jahren vergeblich versucht zu erreichen – war der Auftakt der Gespräche am 22.04.2021 sehr verwunderlich. Die Arbeitgeberseite war noch nicht in der Lage, konkrete Vorstellungen darzulegen. Die möglichen vom Personalabbau betroffenen Standorte und konkreten Personalabbaumaßnahmen seien noch in der internen Diskussion.

Das war unbefriedigend! Wir erwarten von der KKH, dass sie zügig ihre Pläne konkretisiert, damit wir wissen, welche Maßnahmen für einen Sozialtarifvertrag sinnvoll und notwendig sind!

Wir nutzten den gestrigen Verhandlungsauftakt, um erste Pflöcke einzuschlagen. Wir fordern:

  • Verhandlungen aufbauend auf TV Struktur 2020! Wir wollen auf diesen Tarifvertrag aufbauen und mehr für die Beschäftigten erreichen!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.

Ein weiteres Thema war die von der Bundesregierung geplante Krankenkassenwerbeverordnung. Mit dieser Verordnung will die Bundesregierung Einschränkungen im Bereich Sponsoring und Vertriebsprämien durchsetzen. Sollte diese Verordnung in Kraft gesetzt werden, ist das variable Vertriebsvergütungssystem der KKH ad acta gelegt! Es ist gut, dass die Vertriebsbeschäftigten auf unser beharrliches Wirken hin seit 2019 in die Anlage 5 KKH-TV reintegriert sind.  Im Fall einer Änderung der geltenden Rechtslage bedarf es keiner grundlegenden Verhandlungen mehr, sondern nur noch der Integration der Prämienzahlungen in die Systematik der Vergütungstabelle! Wir haben der Arbeitgeberseite unsere Bereitschaft signalisiert, kurzfristig in Verhandlungen zu treten, sollte die Bundesregierung die Krankenkassenwerbeverordnung umsetzen.

Die Verhandlungen werden im Mai fortgesetzt.