Tarifverhandlungen 2021 Öffentliche Banken: DHV-Gehaltsforderung im Volumen 8,0 % für 18 Monate – Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Fokus!

Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 24.06.2021 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:

Gehalt: 8 % für 18 Monate!
Die Corona-Pandemie ist keine Bankenkrise – die öffentlichen Banken sind bislang gut durch die Turbulenzen der vergangenen 14 Monate gekommen! In einem herausfordernden Umfeld konnten sie sich gut behaupten und auch Gewinne erwirtschaften. Diese gute Entwicklung ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten – sie verdienen einen Gehaltsabschluss, der den Rückstand zu den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen aufholt!

Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und duale Studenten um 150 €!
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftemangels hält es die DHV-Tarifkommission für geboten, mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Vergütungen die Attraktivität der Ausbildung bei den Banken weiter zu stärken!

Im Fokus: Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt zunehmend in den Fokus der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass diesem Wunsch auch entsprochen werden kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Wir fordern:

  • Tariflicher Anspruch auf Umwandlung von 50 % der Sonderzahlung in freie Tage!
  • Darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in freie Tage umzuwandeln!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Langzeitkonto! Bei den Volks- und Raiffeisenbanken besteht ein solcher Anspruch bereits seit 2019.
  • Verhandlungsverpflichtung zu einem Tarifvertrag mobiles Arbeiten und Telearbeit! Der Tarifvertrag soll Mindeststandards für ein Arbeiten zu Hause definieren. Bei den Versicherungen gibt es bereits seit 2019 einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten.

Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2021 hinaus!

Ergänzung im Rationalisierungsabkommen: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vor dem Ausspruch einer Versetzung in einen anderen Betrieb Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten!
Umstrukturierungen sind oftmals mit Versetzungen und längeren Fahrtzeiten verbunden. Die Corona-Pandemie zeigt aber, dass Arbeiten von zu Hause aus auch möglich ist. Die sozialen Härten einer Versetzung können dadurch abgefedert werden.

Der VÖB hatte im vergangenen Jahr die Tarifgemeinschaft mit den Privatbanken beendet. Diese Entscheidung und die sich daraus ergebende Konsequenz getrennter Tarifverhandlungen bedauern wir! Mit einem nahezu gleichlautenden Forderungspaket kämpfen wir in der Gehaltstarifrunde 2021 gegen ein Auseinanderdriften der Tarifvertragsniveaus von öffentlichen Banken und Privatbanken!

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