Median Kliniken Bad Kösen & Bad Salzdethfurth: Verhandlungen mussten abgesagt werden!

Der Arbeitgeber zwingt uns seit Beginn der Tarifverhandlungen aufgrund seines Hygienekonzeptes zu digitalen Sitzungen.

Nicht zum ersten Mal ist die DHV-Tarifkommission auf die Grenzen der digitalen Möglichkeiten bei den Median-Kliniken gestoßen.

Dieser Manteltarifvertrag ist wichtig für alle Kolleg*innen! Gute Vorbereitung ist das A und O!

Gute Vorbereitung ohne die notwendigen Voraussetzungen ist für die Tarifkommission nicht möglich. Wir waren gezwungen, die Sitzung der Tarifkommission abzubrechen, da die technischen Voraussetzungen nicht ausgereicht haben. Darum mussten wir schweren Herzens auch die Tarifverhandlungen absagen.

Wir haben dem Arbeitgeber unsere Forderungen mitgeteilt. Zusätzlich fordern wir:

  1. Benennung eines nächsten Verhandlungstermins
  2. Schaffung der technischen Voraussetzungen für die vom Arbeitgeber geforderten digitalen Sitzungen 
  3. Zahlung einer angemessenen steuerfreien Corona-Sonderzahlung noch in diesem Jahr ohne weitere Verhandlung!
201119 Median

MEDIAN Rehakliniken Bad Kösen: Eindrucksvolle Protestkundgebung in Zeiten von Corona

Dass die Corona-Pandemie gewerkschaftliche Aktionen nicht lahmlegen können, zeigten eindrucksvoll die DHV-Mitglieder in den Median Rehakliniken Bad Kösen:

80 Beschäftigte folgten am 19.11.2020 dem Aufruf der DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V. zu einer Protestkundgebung! Dabei hielten sich die Teilnehmer/innen vorbildlich an die Auflagen des Ordnungsamtes sowie an die Corona (AHA) Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen. Wir hätten locker noch mehr Beschäftigte auf die Straße bringen können. Aber die Protestkundgebung war nur mit maximal 80 Personen genehmigt. So der der DHV-Geschäftsführer für Mitteldeutschland, Sebastian Gräfe. Damit bildete der Protestmarsch nur einen Teil der Unterstützer/innen ab, die die DHV im Kreise der Beschäftigten der Kliniken hat. Anlass der Protestkundgebung waren die festgefahrenen Tarifverhandlungen. Die Geschäftsführung will weder über eine Lohnerhöhung noch über eine Coronaprämie (steuerfreie Sonderzahlung) verhandeln mit der Begründung, dass die Refinanzierung einer Erhöhung durch die Kassen nicht gewährleistet werden kann. Stattdessen fordert die Geschäftsführung Verschlechterungen im Manteltarifvertrag. Diese Arbeitgeberhaltung stößt auf Empörung unter den Beschäftigten. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich der Entgelttarifvertrag seit Monaten in einem Zustand der Nachwirkung befindet – und damit seit 01.08.2020 eine Lohnerhöhung auf sich warten lässt – ist das Arbeitgeberverhalten aus Sicht der Beschäftigten skandalös!Die Teilnehmer/innen der Protestaktion gaben ein eindrucksvolles Zeichen an die DHV-Tarifkommission, standhaft zu bleiben und diese, wenn nötig, mit weiteren Aktionen zu zeigen. Die nächsten Verhandlungen finden am 02.12.2020 in Form einer Videokonferenz statt.               

Unsere Kernforderungen sind: Manteltarifverbesserungen und nicht nur verschlechterte Bedingungen!

  • faire Entlohnung
  • einen zeitgemäßen Manteltarifvertrag
  • Corona Prämie auch für die Kolleginnen und Kollegen der Rehakliniken! Sonderzahlung steuerfrei!
  • angemessener Gesundheitsbonus-Erholungsbeihilfe muss Bestandteil des MTV bleiben!
  • Feste Sonderzahlung (Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgeld)

Wir halten an den Forderungen der Belegschaft fest und werden Euch in den Verhandlungen vertreten!

Bitte sorgt für eine breite Unterstützung! Nur wenn alle gemeinsam für unsere Forderung kämpfen, können wir unser Ziel erreichen!

Jetzt oder nie! Wir lassen nicht locker!

201119 Median

Metro Properties: Erneute Einigung über einen Jahresabschluss

Schon der letzte Abschluss in den Verhandlungen zwischen der DHV und der AHD über den Lohn- und Gehaltstarifvertrag der Metro Properties war auf den Zeitraum von einem Jahr beschränkt. Die erhoffte Entspannung hinsichtlich der Corona-Virus-Pandemie und die sich daraus ergebende allgemeine Planungssicherheit blieben aber bekanntermaßen aus. Daher waren sich die Mitglieder der DHV-Tarifkommission und die Arbeitgebervertreter schnell einig, dass erneut auf Sicht gefahren werden muss. So war eine längere Laufzeit des Tarifvertrages oder bedeutende Änderungen im Betriebsablauf, wie Arbeitszeitverkürzung, schnell wieder vom Tisch.

Die Verhandlungen über die monetären Anpassungen wurden kontrovers und engagiert über mehrere Runden geführt. Die Arbeitgebervertreter führten die allgemein unübersichtliche Gesamtsituation und den Verkauf von real ins Feld. Die Gewerkschaftsvertreter erinnerten daran, dass aufgrund des Dienstleistungsvertrages mit SCP der Verkauf von real keine Arbeitsentlastung gebracht hatte. Des Weiteren waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer guten Arbeitsmoral und Anpassungsfähigkeit an die, durch das Corona-Virus verursachten, Herausforderungen für das gute Funktionieren der Metro Properties in der Krise direkt mit verantwortlich.

Am Ende stand der folgende, für beide Seiten tragbare, Kompromiss:

  • Laufzeit des neuen Lohn- und Gehaltstarifvertrages vom 01.10.2020-30.09.2021
  • lineare Entgeltsteigerung zum 01.10.2020 um 1,9 %, mit rückwirkender Auszahlung im November
  • eine Einmalzahlung von 50,00 € für Vollzeitbeschäftigte, für Teilzeitbeschäftigte anteilige Auszahlung
  • Mitglieder der DHV erhalten im Dezember 2020 einen Bonus über 300,00 €, wenn sie der Gewerkschaft wenigstens seit dem 01.10.2020 angehören

In der momentanen Situation ist schon das Durchführen von Tarifverhandlungen schwer geworden aber erneut wurde in einer komplizierten Lage, das Beste aus dem Möglichen herausgeholt.

KKH: Finales Gehaltsangebot auf dem Tisch

In der Verhandlung am 11.11.2020 besserte die KKH ihr in der Verhandlung im September unterbreitetes zweites Gehaltsangebot (1,5 % zum 01.07.2020; 0,5 % zum 01.01.2021; Laufzeit: Bis 30.06.2021) nach und legte folgendes Gesamtpaket vor:

  •  Gehaltserhöhungen:
    1,5 % rückwirkend zum 01.07.2020
    1,5 % zum 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021:
    1. und 2. Ausbildungsjahr: 15 €
    3. Ausbildungsjahr: 20 €
  • Zahlung einer Zulage für dual Studierende in Höhe von 25 % der Ausbildungsvergütung 1. Ausbildungsjahr 
  • Laufzeit: Bis 31.12.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung von Urlaubsgeld in 4 freie Tage (1 freier Tag = 5 % der Grundvergütung)
  • Angebot, über eine Firmenkooperation Fitnesskurse zu besuchen und dafür 25 €/Monat Zuschuss vom Arbeitgeber zu erhalten. Die Kasse muss hierfür noch eine Ausschreibung starten, so dass mit der Wahrnehmung dieses Angebotes ab dem 2. Halbjahr zu rechnen ist.

Dieses Angebot bezeichnet die Arbeitgeberseite als final!

Damit befinden sich die Gehaltstarifverhandlungen in der entscheidenden Phase. Sie hatten sich zu einer monatelangen Hängepartie entwickelt, weil die KKH diese mit einer Einigung zur weiteren Entwicklung des Sanierungsbeitrages für die seit September 2018 geschlossene betriebliche Altersvorsorge verbunden hatte. Die Arbeitgeberseite hat die mit den anderen Gewerkschaften bereits getroffene Vereinbarung auch uns angeboten.

Inhalt:

  • Der zusätzlich zum Arbeitnehmeranteil von 1,41 % erhobene Sanierungsbeitrag wird zum 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,7 % und danach schrittweise bis 01.01.2024 auf 1,57 % erhöht. 
  • Der zusätzliche Arbeitgeber-Sanierungsbeitrag erhöht sich ab 01.01.2021 von 0,4 % auf 0,9 % und steigt schrittweise bis zum 01.01.2024 auf 2,3 % – jeweils zuzüglich zum Arbeitgeberanteil von 2,41 %.

Die DHV-Tarifkommission prüft das Arbeitgeberangebot. Die Arbeitgeberseite war nicht bereit, eine Gehaltserhöhung mit einer 2 vor dem Komma zu akzeptieren. Auch dass nicht die Bereitschaft besteht, Regelungen oder wenigstens eine Verhandlungsverpflichtung zu unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag mit Regelungen zum Homeoffice zu vereinbaren, ist enttäuschend. Andererseits: Die 1,5 % Gehaltserhöhung rückwirkend zum 01.07.2020 ist die zweite nach 1,4 % zum 01.01.2020. Das Gehaltserhöhungsvolumen von 3 % über eine Laufzeit von 18 Monaten muss auch vor dem Hintergrund der schwersten Nachkriegsrezession betrachtet werden. Für viele Kollegen/innen ist Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiges Gut. Und das angebotene Paket bietet eine verlässliche Perspektive in der betrieblichen Altersversorgung für die nächsten 5 Jahre und darüber hinaus mit der Umwandlungsmöglichkeit von Urlaubsgeld in freie Tage sowie mit der Gesundheitsförderung weitere bedenkenswerte Ansätze.

Corona-Verdienstausfall: Infektionsschutzgesetz oder Tarifvertrag?

In vielen Tarifverträgen sind bezahlte  Arbeitsbefreiungen geregelt. Dies bedeutet in bestimmten, dort aufgezählten Fällen kann der Arbeitnehmer frei nehmen, während der Arbeitgeber weiter das Gehalt zahlt. Typischerweise sind damit Fälle wie Eheschließung, Todesfälle, Einschulung, etc. gemeint. In nahezu allen Fällen sind diese Beispielskataloge abschließend, also nur auf diese Fälle beschränkt.

Nun haben viele Arbeitgeber bei Quarantäne-Fällen betreuungsbedürftiger Angehöriger bzw. Schul- und Kitaschließungen ihre Arbeitnehmer auf die Inanspruchnahme  von Urlaubstagen verwiesen. Manche Arbeitnehmer haben versucht, die tariflichen Ansprüche auf bezahlte Arbeitsbefreiung mit dem Argument der Gleichartigkeit auf diese Fälle anzuwenden.

Beides ist falsch. Denn seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gibt es eine gesetzliche Regelung, die über einer tariflichen Regelung steht. Nach §56 Absatz 1a) IfSG erhält nun jede erwerbstätige Person staatliche Entschädigung für Zeiten, in denen wegen Schul- oder Kitaschließung  Kinder betreut werden müssen, keine Alternative zur Verfügung steht und deshalb diese Person einen Verdienstausfall erleidet. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer somit unbezahlt freizustellen, unabhängig von bestehenden Tarifverträgen.

Den Nachweis darüber muss jede Person gegenüber der Behörde führen können, auf sein Verlangen auch gegenüber dem Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer kann diesen Verdienstausfall gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Dieser muss sich dann an die zuständige Behörde wenden.

Die Höhe der Entschädigung in Fällen des Absatzes 1a) beträgt für die ersten 10 Wochen 67 Prozent des Verdienstausfalls der erwerbstätigen Person. Der Verdienstausfall ist das Netto-Entgelt, das der  Arbeitnehmer in seiner regelmäßigen Arbeitszeit erzielt. Zulagen fallen nicht darunter.

Damit bietet dieser Anspruch eine Erleichterung für Eltern, die Kinderbetreuung und Arbeitsleistung in Corona-Zeiten unter einen Hut bringen müssen. Zur Überbrückung von längerfristigen Schul- und Kita-Schließungen ist dieser Anspruch aber nicht geeignet. Angesichts der wochenlangen staatlich angeordneten Schließungen in diesem Frühjahr und der jetzt schon wieder erfolgten Schließungen einzelner Kitas und Schulen fordert die DHV daher eine Anhebung auf 100 % des Verdienstausfalles. Familie zu haben darf auch in Corona-Zeiten kein Nachteil sein!

Tarifverhandlungen öffentliche Banken aufgenommen

Die öffentlichen Banken hatten sich im Tarifabschluss 2019 verpflichtet, Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Eingruppierungen und zu einem Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Wegen der im Frühjahr erfolgten Auflösung der Tarifgemeinschaft zwischen Privatbanken und öffentlichen Banken finden nun separate Verhandlungen mit den öffentlichen Banken statt.

Thema des Verhandlungsauftaktes am 06.11.2020 war der Ausbildungstarifvertrag. Von beiden Seiten wurden erste Positionsbestimmungen vorgenommen. Einig sind sich DHV und öffentliche Banken, dass Verhandlungen zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag geführt werden, der neben den Auszu-bildenden auch die dualen Studenten umfassen soll. Die Forderung der DHV-Tarifkommission nach einem Sabbatical für junge Beschäftigte nach ihrer Ausbildung stieß auf der Arbeitgeberseite auf Interesse, auch wenn es sich dabei erst einmal um ein vorsichtiges, unter dem Vorbehalt der internen Beratung stehendes Zeichen handelt.

Die Verhandlungen werden im November und Dezember weitergeführt. Zunächst soll das thema Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt werden. DHV und Arbeitgeber sind gewillt, bis Jahresende zu einer Einigung zu kommen. In 2021 werden die Verhandlungen mit dem Thema Eingruppierung fortgeführt.

Schwerpunkte Tarifverhandlungen DRK Thüringen: Entgeltsteigerung für 2022 und Verbesserungen des Manteltarifvertrages

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen und der Arbeitgeberverband sind nach der „Corona-Pause“ wieder in die zähen Tarifverhandlungen um den sehr hart umkämpften Entgelttarifvertrag für 2022 und Manteltarifvertrag eingestiegen. Schwerpunkte der Tarifverhandlungen am 15.10.2020 waren und sind die Entgeltsteigerungen für 2022 und Verbesserungen am Manteltarifvertrag. Darüber hinaus bleiben unsererseits alle weiteren Forderungen bestehen!

Auf folgende Punkte haben sich die Verhandlungskommissionen von DHV und DRK Thüringen schon jetzt (natürlich unter Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommissionen) verständigt:

  • Das Entgelt für 2022 wird neu verhandelt! Ein klarer Schritt zum TVÖD-Niveau muss erkennbar sein!
  • Die Funktionszulagen werden neu definiert und verhandelt!
  • Jubiläumszuwendungen – 15 Jahren in Höhe von 250,-€ (neu).
  • Jubiläumszuwendungen – 35 Jahren in Höhe von 450,-€ (neu).
  • Sonderzahlung – auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Eintritt in die Regelaltersrente, sowie bei einem vorgezogenen Eintritt in eine gesetzliche Altersrente (vorzeitiger Ruhestand) oder bei ordentlicher Kündigung (neu).

Diese oben genannten Punkte sind beispielhaft und nicht abschließend.

Keine Einigung gab es bei unseren Forderungen zur Festschreibung der Sonderzahlung und der sog. Corona-Prämie für gefährdete DRK-Mitarbeiter. Diese und auch andere Punkte unseres Forderungskatalogs, werden von der Arbeitgeberseite noch immer kategorisch abgelehnt! Wir wünschen und fordern mehr Anerkennung und Wertschätzung für die DRK-Mitarbeiter/innen in Thüringen!

Wir halten weiter an unseren Forderungen fest! Wir verhandeln für Euch am 20.11.2020 erneut mit dem DRK LV Thüringen u. a. folgende Punkte:

  •  Tarifentgeltentwicklung / Steigerungen für 2022 – ein klarer Schritt in Richtung TVÖD-Niveau muss erkennbar sein!
  •  Sonderzahlung-Festschreibung! Ursprüngliche Forderung: mindestens 90%! 
  •  Aufgrund kategorischer Ablehnung der Arbeitgeber, einen Zusatztarifvertrag zur „Corona-Prämie“ abzuschließen (den wir dem DRK LV Thüringen bereits im Frühjahr 2020 zugestellt haben!) fordern wir unseren Tarifpartner das DRK Thüringen jetzt auf, mit der DHV die Zahlung einer Gefahrenzulage in Höhe von 15 Euro pro Infektionstransport im Krankentransport / Rettungsdienst mit max. 60 Euro pro Tag in den Entgelt- und/oder Manteltarifvertrag mit aufzunehmen! Wir werden die Gefahrenzulage für alle DRK-Mitarbeiter/innen in Thüringen fordern, die beruflich mit „infektiösen Patienten“ Kontakt haben!

Die Verhandlungen mit dem DRK Thüringen gestalten sich langwierig und hart! Deshalb unterstützt uns auch in diesem Jahr! Die DHV-Tarifkommission verhandelt für Eure Interessen! Wir brauchen Eure Unterstützung! Werden Sie Mitglied der DHV – „Die Berufsgewerkschaft e.V.“, es lohnt sich!

Median Kliniken: Verhandlungen zum Mantel-Tarifvertrag haben begonnen!

Noch immer sind die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland zu spüren. Und die Zahlen steigen erneut. Das ist auch der Grund dafür, dass wir nicht in gemeinsamen Sitzungen mit der Arbeitgeberseite verhandeln können.

Die gute Nachricht ist: Es finden trotzdem Verhandlungen statt, leider nur im Rahmen von Video-Konferenzen. Das sind schwierige Verhandlungen! Aber auch dabei machen wir uns für Euch stark und vertreten Euch und Eure Interessen!

Eure Arbeit soll sich lohnen! Das gilt auch und vor allem für nichtmedizinisches Personal. Dafür verhandeln wir!

Am 12. November 2020 geht es in die nächste Verhandlungsrunde. Noch sind viele unterschiedliche Positionen zu klären. Wir bleiben dabei: Mantel- und Entgelt-Tarifvertrag müssen parallel verhandelt werden! Wir fordern mehr Urlaub, höheres Gehalt, erweiterte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Einmalzahlung für Mitglieder der DHV und vieles mehr.

DHV steht hinter Michael Adlhoch!

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang: Ein deutschlandweit vertretender genossenschaft-licher Händler möchte ein neues großes Logistikzentrum bauen. Vor Ort ist dieses Vorhaben nicht unumstritten.  Die Gegner des Vorhabens fordern, auf den Neubau zu verzichten, um den Ackerboden zu schützen.

Doch Vorwürfe statt Sachargumente prägen mittlerweile die andauernde Diskussion im hessischen Wölfersheim. Michael Adlhoch, Betriebsratsvorsitzender der REWE-Region Mitte, Mitglied des REWE-Aufsichtsrats und der DHV, hat sich angesichts der Schwierigkeiten in einem offenen Brief Luft gemacht und u.a. darauf hingewiesen, welche Vorteile neue Arbeitsräume und bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter bedeuten. Er hat das gemacht, wofür er gewählt wurde: Er setzt sich für seine Kolleginnen und Kollegen ein. Sein Engagement gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie verdient die uneingeschränkte Solidarität auch der Gewerkschaften, diese hat die DHV erklärt!

Verdi dagegen fällt dem Kollegen Adlhoch öffentlich in einer Publikation in den Rücken. Sie verweigert ihm die Solidarität, greift ihn persönlich an und verbindet diesen Angriff auch noch als Generalangriff auf die DHV als gewerkschaftliche Konkurrentin. Das geht völlig an der Sache vorbei. Die DHV fordert, die persönlichen Angriffe auf Michael Adlhoch einzustellen! Stattdessen sollte man sich den Realitäten stellen.

Nicht nur Logistiker der REWE in Hessen, sondern alle Kollegen in der Logistik und im Handel bundesweit stehen vor dem Problem, dass neue Logistikflächen vor Ort abgelehnt werden. Gleichwohl hat der Kunde sich an stets volle Regale und Lieferungen am Tag nach der Online-Bestellung gewöhnt – Corona-Krise hin oder her; egal, wie es dem einzelnen Mitarbeiter dabei geht.

In der Tat sind der Flächenverbrauch und unsere Art des Konsums große Probleme. Diese können jedoch nicht mittels medialer Attacken auf einen einzelnen Menschen  gelöst werden.  Für die politische Lösung dieser Probleme sind u.a. Bundestagswahlen da. Das Jahr 2021 bietet da Handlungsmöglichkeiten für uns alle!

Telefonische Krankschreibung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab heute erneut via Telefon möglich

Aufgrund der steigenden Infektionsgefahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag (15. Oktober 2020) beschlossen, die Regelung der telefonischen Krankschreibung erneut einzuführen. Bereits im Frühjahr, als die Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu steigen begannen, wurde die telefonische Krankschreibung temporär eingeführt. Die Möglichkeit einer Krankschreibung via Telefon gab es im Sommer mit Ende der Erkältungszeit dann nicht mehr, die entsprechende Regelung wurde wieder aufgehoben.

Folgendes gilt für die telefonische Krankschreibung zu beachten: Ein Anruf allein reicht nicht aus! Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen müssen sich persönlich – am Telefon – vom Zustand des Patienten durch eine eingehende Befragung überzeugen. Nur dann ist die telefonische Krankschreibung möglich. Die Krankschreibung kann laut Gemeinsamem Bundesausschuss einmalige für weitere sieben Tage verlängert werden Die Regelung ist zunächst bis Jahresende (31. Dezember 2020) befristet.

Hier finden Sie unser aktualisiertes Infoblatt.