Gehaltstarifverhandlungen KKH: DHV weist erstes Arbeitgeberangebot zurück!

In der Verhandlung am 07.08.2020 präsentierte die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot: 

  • Laufzeit: 12 Monate bis zum 30.06.2021
  • 1,5 % Erhöhung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen rückwirkend ab 01.07.2020
  • Erhöhung der Sanierungsbeiträge für die bis zum 30.09.2018 geltende betriebliche Altersvorsorge um 0,5 % auf insgesamt 0,9 %

Dieses Arbeitgeberangebot lehnen wir ab! Die angebotene Gehaltserhöhung ist noch weit von einem tragfähigen Kompromiss entfernt. Abzüglich der von der KKH geforderten Erhöhung des Sanierungsbeitrages um 0,5 % bleibt unter dem Strich nur eine effektive Erhöhung von 1,0 % übrig. Eine solch geringe Erhöhung ist vollkommen inakzeptabel!

Der Erhöhungsbetrag gleicht zudem in keiner Weise die gestiegenen Kosten bei den Waren und Gütern des täglichen Bedarfs aus: Laut Angaben der Statista GmbH betrugen die Preissteigerungen im Juni 2020 bei Obst 11,1 %, bei Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken 4,1 %, bei Alkohol/Tabakwaren 3,9 %, bei anderen Waren und Dienstleistungen 2,6 % und bei Gemüse 1,4 %! Das Arbeitgeberangebot ist damit nur ein Tropfen auf dem heißen Stein!

Die von der Arbeitgeberseite geforderte Erhöhung des Sanierungsbeitrages für die alte betriebliche Altersversorgung erweist sich zunehmend als Knackpunkt der Verhandlungen. Hier ist noch kein tragfähiger Kompromiss absehbar. In einem Tarifgespräch mit einem Experten der Hamburger Pensionsverwaltung soll Anfang September der Versuch einer Annäherung unternommen werden.

Unsere Forderung nach einer Corona-Prämienbedingten Einmalzahlung von 500 € lehnt die Arbeitgeberseite ab. Sie ist der Auffassung, dass eine Corona-Prämie nicht für die KKH-Beschäftigten, sondern für andere Beschäftigtengruppen wie z.B. Pflegekräfte angebrachter ist.

Bezüglich unserer Forderung nach einem Digitalisierungstarifvertrag zur Regelung der Rahmenbedingungen für Homeoffice/mobiles Arbeiten verweist die Arbeitgeberseite auf die Verhandlungen mit dem HPR zum Abschluss eines Piloten zur Telearbeit. Sie will erst einmal diesen Piloten auf den Weg bringen und die Ergebnisse abwarten.

Die Verhandlungen werden im September fortgesetzt.

Die Ergebnisse der Verhandlung vom 07.08. sind nicht befriedigend. Wir erwarten in der nächsten Verhandlung eine deutliche Steigerung des Arbeitgeberangebotes!

Unsere Forderungen:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 %
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate
  • Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages für Homeoffice/mobiles Arbeiten mit den Kernpunkten Raumausstattung, Arbeitsschutz und Erreichbarkeit!

GALERIA Karstadt Kaufhof: Getroffene Hunde bellen laut!

Unsere Information mit dem Thema „Exklusiver verdi-Mitgliederbonus: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!“ hat verdi dazu veranlasst, mal wieder den Schmutzkübel über uns auszugießen. Auf ihrer Internetseite hat verdi ein Pamphlet veröffentlicht: Es wird uns mal wieder unterstellt, wir hätten die Beschäftigten bei real verraten und verkauft. Angeblich hätten wir zusammen mit dem real-Management einen Tarifvertrag abgeschlossen, der neuen Beschäftigten durchschnittlich 23 Prozent weniger Gehalt und längere Arbeitszeiten gebracht hätte. Und dann holt verdi auch noch die Nazi-Keule heraus, schreibt über uns als braune Gewerkschaft mit neuem Namen und alter Gesinnung. Mit dem Setzen von großen Unterschriften wird der Eindruck erzeugt, als ob die DHV immer noch heute in der braunen Ecke zu finden sei.

Erstaunlich schmallippig gibt sich aber verdi zum eigentlichen Kern unserer Information, nämlich dass verdi-Mitglieder exklusiv von einem Mitgliederbonus profitieren, die Einschnitte aber zu Lasten aller Beschäftigten gehen! Verdi preist, dass sich die Beschäftigten mit mutigen Aktionen gegen den Kahlschlag der Unternehmensführung wehren. Mit diesem Preisen auch der Nichtmitglieder und DHV-Mitglieder müsste verdi doch auch unseren Vorschlag, allen Mitarbeiter/innen einen Gutschein in Höhe von 770 € auszuzahlen, gutheißen. Unseren Vorschlag erwähnt aber verdi mit keinem Wort, sondern widmet den Rest ihres Pamphlets mit unhaltbaren Vorwürfen gegen uns.

Die Angriffe von verdi gegen uns erinnern an ein bewährtes Verhaltensmuster des US-Präsidenten Donald Trump: Mit der Eröffnung von Angriffen auf anderen Themenschauplätzen und dem Streuen von Fakenews versucht er, vom Versagen bei der Corona-Pandemie abzulenken! Mit einem genauso durchsichtigen Manöver handelt verdi in ihrer Veröffentlichung gegen uns:

  • Thema real: Die DHV war nie Tarifpartnerin von real! Das Unternehmen wendet schlichtweg einen DHV-Tarifvertrag aus dem Bereich Facilitymanagement an. Dieser Tarifvertrag hat überhaupt nichts mit dem Einzelhandel zu tun – ebenso gut hätte das Unternehmen auch einen verdi-Tarifvertrag z.B. aus dem Bereich Friseurhandwerk NRW mit einem Gehalt von 1.667,25 € in der untersten Vergütungsgruppe anwenden können. Dagegen ist Fakt, dass verdi zusammen mit GALERIA Karstadt Kaufhof empfindliche Einkommenseinbußen für Beschäftigte vereinbart hat!
  • Thema Rechtsextremismus: Wer selber im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen auf andere werfen! Bereits im Jahr 2005 führten die DGB-Stiftungen – die Hans Böckler-Stiftung und die Otto Brenner-Stiftung – eine Studie unter den Mitgliedern der DGB-Gewerkschaften zum Thema Rechtsextremismus durch und kamen zum Ergebnis, dass 20 % der Gewerkschaftsmitglieder eine rechte bis rechtsextreme Einstellung haben. An dieser Faktenlage dürfte sich in den vergangenen 15 Jahren wenig geändert, sondern im Gegenteil mit dem Aufstieg der AfD noch verstärkt haben. Anstatt den Finger auf uns zu zeigen, sollte verdi ihre Probleme vor der eigenen Haustür kehren und sich eingestehen, dass sie ein großes Extremismusproblem in ihren eigenen Reihen hat!

Liebe Kolleginnen/Kollegen von GALERIA Karstadt Kaufhof, lasst Euch nicht blenden: Diese unhaltbaren Vorwürfe gegen uns haben nichts mit Eurer Situation zu tun – ganz im Gegensatz zu der verdi-Praxis, allen Kaufhof-Beschäftigten Einschnitte zuzumuten, dagegen aber nur für einen exklusiven Kreis von verdi-Mitgliedern Vorteile herauszuholen! Das ist keine Unterstützung der Beschäftigten in der existentiellen Krise des Unternehmens, sondern pure Mitgliederfängerei!

Arbeitsschutzkontrollgesetz: CGB fordert höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitsschutz

Der CGB kritisiert die im Referentenentwurf vorgesehene Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften als unzureichend. Dagegen begrüßt der CGB das geplante Verbot von Werkverträgen und des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen sowie den vorgesehenen Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Beschäftigungsverbot.

Der CGB hat in der Anhörung zum Referentenentwurf des Arbeitsschutzkontrollgesetzes klar Position bezogen. Er kritisierte vor allem zwei Punkte:

1. Die unzumutbar kurze Anhörungsfrist spricht rechtsstaatlichen Grundsätzen Hohn!

Am 22.07.2020 erhielt der CGB-Bundesgeschäftsstelle um 11.49 Uhr den Referentenentwurf. Dem CGB wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 23.07.2020 um 13.00 Uhr eingeräumt. Eine Frist von nur 25 Stunden für die Prüfung und Bewertung eines Gesetzentwurfs sowie für den Entwurf und die interne Abstimmung einer Stellungnahme ist ein rechtsstaatliches Unding und spricht dem Sinn eines gesetzlichen Anhörungsverfahrens – die verschiedenen Argumente der anzuhörenden Verbände einzuholen und sie im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen – Hohn! Der CGB hat deutlich sein Missfallen zum Ausdruck gebracht und das federführende Ministerium für Arbeit und Soziales aufgefordert, bei zukünftigen Gesetzesvorhaben eine angemessene Anhörungsfrist vorzugeben. 

 2. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften ist weiterhin viel zu niedrig und muss deutlich erhöht  werden!

Das Arbeitsschutzgesetz sieht einen Bußgeldrahmen von nur 5.000 € bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen und von nur 25.000 € bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine behördliche vollziehbare Anordnung vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung auf 30.000 € bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung ist noch nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein. Nicht hinnehmbar ist, dass der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen arbeitsschutzrechtliche Vorschriften weiterhin nur 5.000 € betragen soll! Mit solch lächerlich niedrigen Geldbeträgen kann der Staat den schwarzen Schafen in den Unternehmen, die im Interesse der Gewinnmaximierung z.B. Arbeiter/innen in unzumutbaren Behausungen unterbringen oder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gegen arbeitsschutzrechtliche Auflagen am Arbeitsplatz verstoßen, kaum beikommen. Orientierungspunkt für eine Änderung des Bußgeldrahmens des Arbeitsschutzgesetzes sollte die Europäische Datenschutzgrundverordnung sein, die ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 4 % eines Unternehmensjahresumsatzes vorsieht. Der CGB fordert daher:

  • Bis zu 500.000 €, maximal 2 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens, bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine Verordnung nach § 18 Arbeitsschutzgesetz. Bei Verstößen des Arbeitnehmers kann der bisherige Rahmen (5.000 €) bleiben.
  • Bis zu 4 % eines Jahresumsatzes des Unternehmens bei Verstößen des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung der zuständigen Behörde.

3.    Der CGB begrüßt die anderen Punkte des Gesetzesvorhabens  
Die anderen Punkte des Gesetzesvorhabens begrüßt der CGB dagegen ausdrücklich:

  • Verbot von Werkverträgen und des Einsatzes von Leiharbeitnehmer/innen im Bereich der Fleischverarbeitung
    Das geplante Verbot beurteilt der CGB positiv. Damit werden outgesourcte Arbeiten wieder in die Unternehmen geholt, der Gefahr von Dumpingarbeit wird Vorschub geleistet. Der CGB regt allerdings an, die geplante Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal über den Bereich der Fleischverarbeitung hinaus auf Bereiche auszuweiten wo Stammbelegschaften durch Werkverträge und/oder durch Leiharbeitnehmer/innen ersetzt werden. Ein ausschließlich auf den Bereich der Fleischwirtschaft bezogenes Verbot hält der CGB für verfassungsrechtlich problematisch.
  • Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Verbot: 30.000 €, 50.000 € und 500.000 €
    Ein empfindlich wirkender Bußgeldrahmen ist geeignet, die vorgesehene Änderung der Beschäftigungskultur in der Fleischwirtschaft wirksam zu begleiten.
  • Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften zur Bereitstellung von geeignetem Wohnraum
    Mit den vorgesehenen Regelungen wird eine menschenwürdige Unterbringung von Beschäftigten in Dienstwohnungen gewährleistet. Schreckensbilder von dreckigen Unterkünften mit viel zu vielen Menschen auf engstem Raum werden hoffentlich bald der Vergangenheit angehören!
  • Mindestbesichtigungsquote von jährlich 5 % der Betriebe ab 2026
    Der CGB begrüßt diesen Punkt. Er regt aber eine Vorverlegung des Zeitraumbeginns auf 2024 an. die Länder hätten dann immer noch über 3 Jahre Zeit, um das für die Intensivierung der Kontrollen fehlende Personal einzustellen und zu schulen. Eine Möglichkeit wäre z.B. eine verstärkte Einstellung von Auszubildenden, die im Rahmen ihrer 2 bis 3-jährigen Ausbildung gezielt auf den Einsatz im Betriebsprüfungsbereich vorbereitet werden.

Warengenossenschaften: Tarifverhandlungen im Oktober

Die Entgelttarifverträge West und Ost mit dem Genossenschaftlichen Arbeitgeberverband Norddeutschland  wurden fristgerecht zum 30.06.2020 gekündigt. Aufgrund der allgemeinen Situation durch die Corona-Pandemie kam es allerdings bisher nicht zu Tarifverhandlungen. Aus diesem Grund hat die Tarifkommission der DHV die Arbeitgeberseite zu Sondierungsgesprächen aufgefordert um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Am 23.07.2020 fand nun ein erstes Sondierungsgespräch zwischen der DHV und der Arbeitgeberseite statt.

Die Arbeitgeberseite hat wie zu erwarten dargestellt, wie schlecht es um die Genossenschaften bestellt ist, dass die Erträge massiv eingebrochen seien, die anhaltende Dürre durch die Klimaveränderungen, die geforderte Reduzierung der Düngemittel und nicht zuletzt Corona wirtschaftlich zu erheblicher Belastung geführt haben.

Wir haben erklärt, dass mit uns eine Null-Runde nicht zu machen ist, und haben unsere vorläufigen Forderungen auf den Tisch gelegt:

•    Zeitnaher Verhandlungstermin
•    Rückwirkender Abschluss zum 01.07.2020,
•    adäquate Gehaltssteigerung mit einer Angleichung Ost – West
•    Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung
•    Öffnungsklausel für Entgeltumwandlung
•    Öffnungsklausel Homeoffice/Mobiles Arbeiten

Diese Forderungen werden wir auch bei den Verhandlungen am 15.10.2020 vertreten!

Private Versicherungen Aussendienst: Im Westen leider nichts neues – ein Tarifabschluss ohne bedeutende Vorteile für die Beschäftigten ist da!

Der Tarifabschluss für den Außendienst bei den Privaten Versicherungen ist da – und das nach nur einer Verhandlungsrunde

Die Tarifkommission der DHV hatte sich nach dem ersten Verhandlungsdurchgang auf längere Verhandlungen und mehrere Verhandlungstage eingestellt, da es zahlreiche strittige Forderungen gab und man weit entfernt von den realistischen und berechtigten DHV-Forderungen war. Somit war von mindestens einer zweiten oder dritten Runde auszugehen.

Umso überraschender war es, dass verdi de facto die Forderungen der Arbeitgeberseite fast Eins zu Eins mit marginalen Änderungen übernahm und bereits nach einigen Stunden ein dementsprechendes Verhandlungsergebnis erzielte. Die gesamte Tarifkommission der DHV war mit diesem Ergebnis äußerst unzufrieden.

Da verdi für sich behauptet, das Verhandlungsmandat zu haben, besteht für alle anderen Gewerkschaften nach dem Tarifeinheitsgesetz nur noch die Möglichkeit, den verdi Tarifvertrag nachzuzeichnen, oder mit leeren Händen dazustehen.

Um in den nächsten Jahren keinen tariflosen Zustand für unsere Mitglieder zu haben, hat sich die DHV Tarifkommission trotz massiver Bedenken nach knapper Abstimmung der Tarifkommission entschlossen, den Tarifvertrag nachzuzeichnen. Somit gelten die Verhandlungsergebnisse auch für alle DHV Mitglieder.

Die DHV Tarifkommission hat jedoch gegenüber der Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass dieses Ergebnis sehr unbefriedigend ist und sie die strittigen Themen des Manteltarifvertrages in den kommenden Monaten erneut zur Verhandlung bringen wird.

KKH: Erste Runde Gehaltstarifverhandlungen 2020: Noch kein Arbeitgeberangebot

Am 29.06. fand der Auftakt der Gehaltstarifrunde 2020 in Form einer Videokonferenz statt. Die DHV erläuterte ihre Forderungen:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 % p.a.
    Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungs-spielraum für eine angemessene Gehaltser-höhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
    Der engagierte Einsatz der KKH-Beschäftigten gerade unter den erschwerten Bedingungen infolge der Corona-Pandemie muss angemessen in Form einer außerordentlichen Einmalzahlung gewürdigt werden!
  • Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:
    Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
    Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
    Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
    Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

Es erfolgte ein intensiver Austausch über den DHV-Forderungskatalog:
Die DHV-Forderung nach einer Corona-Prämienbedingten Einmalzahlung sieht die Arbeitgeberseite kritisch. Sie möchte den Fokus eher auf die Ge-haltserhöhung richten. Ein konkretes Angebot wurde aber nicht abgegeben. Die Themen Digitalisierung und Homeoffice sind auch für die KKH ein wichtiges Anliegen. Der Verhandlungsführer Herr Dr. Vollert wies in diesem Zusammenhang auf den für August geplanten Piloten hin. Allerdings sieht die Arbeitgeberseite die Themen Digitalisierung/Homeoffice eher auf der betrieblichen Ebene angesiedelt. Wir sehen weiterhin das Thema Homeoffice auf tariflicher Ebene und halten an unserer Forderung nach einer tarifvertraglichen Rahmenregelung fest!   

Ein Knackpunkt der Gehaltstarifverhandlungen ist die Arbeitgeberforderung nach einem höheren Sanierungsbeitrag für die betriebliche Altersversorgung, der aktuell bei 0,4 % liegt. Hier sieht die KKH weiteren Handlungsbedarf zur weiteren finanziellen Sicherung. Wir sehen diese Arbeitgeberforderung sehr kritisch! Die Arbeitgeberseite soll erst einmal nachvollziehbare Berechnungen darlegen!

Ein weiteres Anliegen der Arbeitgeberseite ist die Überarbeitung der Anlage 5 (Eingruppierungen). Die Verbesserung der Einstufungsrichtlinien (Anlage 5) ist schon seit Jahren eine wichtige Forderung der DHV! Wir hatten schon in früheren Verhandlungen den Vorschlag geäußert, in einer Arbeitsgruppe Vorschläge zur Überarbeitung der Anlage 5 zu erarbeiten. Wer von den KKH-Beschäftigten Interesse an einer Mitarbeit hat, kann sich gerne als DHV-Mitglied mit Ideen und Vorschlägen einbringen!

Die Verhandlungen werden am 07.08.2020 fortgeführt.

Neues von Real – Die Zerteilung hat begonnen!

Es hat nicht lange gedauert, schon kurz nach dem Besitzerwechsel bei Real zum russischen Inverstor SCP kamen die ersten Hiobsbotschaften für die dortigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Von den 276 Filialen von real soll man sich bei 141 Filialen bereits mit Edeka und Kaufland handelseinig sein und diese weiterverkaufen. Hier sollen alle Arbeitnehmer übernommen werden, was dieses aber im Einzelfall bedeutet, ist nicht unbedingt klar.

Wir können unseren DHV-Mitgliedern bei Real versprechen, dass wir die Situation mit Argusaugen weiter begleiten und beobachten werden und Ihnen zur Seite stehen.
 
8 Filialen sollen im kommenden Jahr geschlossen werden und man kann annehmen, dass der Rest weiter zerschlagen wird. Stand heute soll es ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen, welche ihre Arbeitsstelle wohl verlieren werden.

Die DHV protestiert auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
 
Die acht genannten Standorte in Duisburg-Süd, Goslar, Berlin-Spandau, Herten-Westerholt, Leißling-Weißenfels, Mönchengladbach-Rheydt, Bitterfeld-Wolfen und Frankenthal sollen im kommenden Jahr den Betrieb einstellen.

Diese gesellen sich zu den bereits im März dieses Jahres zur Schließung angekündigten Filialen in Rheine, Wildau, Bamberg, Deggendorf, Bad Sobernheim, Papenburg und Augsburg.
Es soll noch circa 22 weitere Filialen in Zukunft zusätzlich geschlossen werden. Diese sind bis jetzt aber offiziell noch nicht genannt.

Wie man hier mit den Ängsten und Sorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgeht, entspricht nicht unserem Verständnis eines fürsorglichen Arbeitgebers.

Nach Aussage der Real Geschäftsführung sind diese Schließungen unumgänglich.

Wir, als DHV, erklären uns den Kolleginnen und Kollegen bei real solidarisch und unterstützen unsere DHV-Kollegen in ihrem Kampf!

Exklusiver verdi-Mitgliederbonus bei Galeria Karstadt Kaufhof: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Bei Galeria Karstadt Kaufhof brennt die Hütte: 62 Filialen schließen dazu noch 20 von Karstadt Sport und mehrere Tausend Arbeitnehmer verlieren Ihre Arbeitsstelle.

Dagegen erhalten Beschäftigte, die Mitglied von verdi sind, in diesem Jahr einen Warengutschein in Höhe von 270 €. Nächstes Jahr sollen es laut auf mehreren Betriebsversammlungen geäußerten Quellen sogar 500 € sein. Diesen exklusiven Mitgliederbonus haben die verdi-Mitglieder ihrer Gewerkschaft zu verdanken, die zugleich mit einem Sozialtarifvertrag im Dezember 2019 Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle ehemaligen Kaufhof-Beschäftigten vereinbart hatte. Man kann es auch mit dem von verdi oft kritisierten Verhalten von Konzernen halten: Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert!

Nun hat sich seit Dezember 2019 die Lage mit der Insolvenz des Unternehmens und der geplanten massenhaften Schließung der Standorte nochmals verschlechtert. Was aber bleibt ist der exklusive verdi-Bonus und die damit exklusive Mitgliederwerbemöglichkeit dieser Gewerkschaft.

Wir, als DHV halten ein solches Handeln in Zeiten der Insolvenz und des Stellenabbaus für moralisch höchst zweifelhaft und fragwürdig! Anscheinend endet die Solidarität der Genossen beim eigenen Geldbeutel. Man könnte fragen, ob hier noch alle Tassen im Schrank sind und ob dort irgendwo noch das Licht brennt?  Wo bitte ist die hier so viel gerühmte und oft zitierte Solidarität?   

Wir hoffen, dass alle verdi-Kollegen/innen, die solch einen Gutschein erhalten, diesen mit den von zukünftiger Arbeitslosigkeit betroffenen Kolleginnen und Kollegen teilen oder ein Abschiedsgeschenk kaufen, so solidarisch sollte man doch sein. Falls es nicht der Fall sein sollte, ist die von verdi so oft genannte Solidarität nicht einen Pfifferling wert und eine leere Hülle, die gebetsmühlenartig von dieser Gewerkschaft genutzt wird. Es wirkt eher wie eine Dividenden Ausschüttung an Aktionäre als durch den harten Arbeitskampf erreichte Ziele.

Bei dem Exklusiv-Warengutschein scheint es sich um eine blanke Gewerkschaftswerbemaßnahme zu handeln die vom Arbeitgeber finanziert wird. Für solch eine Exklusiv-Werbemaßnahme in Zeiten, wo die Hütte brennt und ein Unternehmen in die Insolvenz geschlittert ist, stehen wir nicht! Wenn, dann sollen alle Beschäftigten von Galeria Karstadt Kaufhof „mitfeiern“ dürfen. Wir fordern daher aus Solidarität einen Gutschein in Höhe von 770 € für alle Mitarbeiter/innen, ob Gewerkschafter oder nicht!

DRK Westerland: Tarifabschluss nach zähen Verhandlungen: 1,75% rückwirkend zum 01.01.2020 und 2 freie Tage in 2020!

Nach langwierigen Verhandlungen konnten sich DHV und DRK Westerland auf folgenden Tarifabschluss einigen:

  • Gehaltserhöhung: 1,75 % rückwirkend zum 01.01.2020
    Die Auszahlung der Gehaltserhöhung wird mit dem Junigehalt wirksam. Ebenfalls mit dem Junigehalt werden die Gehaltserhöhungsbeträge von Januar bis Mai ausgezahlt.
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 50 € rückwirkend ab Januar 2020
    Für die Zahlung der Ausbildungsvergütungen gilt die gleiche Regelung wie für die Gehaltszahlung.
  • Gewährung von 2 freien Tagen für 2020  
  • Zahlung einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 €

Hart gerungen wurde um die Gehaltserhöhung und um die Gewährung von zusätzlichen freien Tagen. Die Arbeitgeberseite hatte die Gehaltserhöhung von 1,75 % als rote Linie für eine Zustimmung markiert. Die Gewährung von zwei freien Tagen war Bedingung der DHV-Tarifkommission für die Zustimmung zur Gehaltserhöhung in der von der Arbeitgeberseite zuletzt angebotenen Höhe.

Letztlich hat die DHV-Tarifkommission auch anerkannt, dass die in 2019 erfolgte Gehaltserhöhung von über 6 % deutlich über dem Durchschnitt der im vergangenen Jahr vereinbarten Erhöhungen der Gehälter lag.

Die Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 € rundet das Gesamtpaket ab. Auch hier konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite zu einem deutlichen Zugeständnis bewegen. Denn ihr ursprüngliches Angebot lag nur bei 150 €.

Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen!

Die Arbeitgeberseite hatte bereits zum Auftakt der Verhandlungen angekündigt, den Tarifvertrag kündigen zu wollen. In der Verhandlung im Februar machte sie deutlich, dass sie Anpassungsbedarf beim Haustarifvertrag im Vergleich zum TVÖD sieht. Wir signalisierten Verhandlungsbereitschaft.

Mittlerweile hat das DRK Westerland ihren Ankündigungen Taten folgen lassen und den Tarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt. Wir haben die Arbeitgeberseite zu Verhandlungen ab Herbst aufgefordert.

Tarifverhandlungen 2020 KKH: DHV fordert 5% Gehaltserhöhung und Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages

Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 30.06.2020 gekündigt. Am 29.06.2020 werden DHV und KKH den Auftakt der Verhandlungen in Form einer Videokonferenz führen.

Die DHV geht mit folgenden Forderungen in die Tarifverhandlungen:

1.    Gehaltstarifvertrag:

Die Beschäftigten haben die letzten Monate infolge der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen gearbeitet und mit ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Kasse ihren Aufgaben im Interesse der Versicherten vollumfänglich gerecht wird. Dieser große Einsatz in Corona-Zeiten muss angemessen gewürdigt werden!
Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungsspielraum für eine angemessene Gehaltserhöhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
Wir fordern daher:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 %
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate

2.    Abschluss eines Tarifvertrages zur Digitalisierung – Anspruch auf Homeroffice

Die Corona-Pandemie hat eine Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice bewirkt. Die Entwicklungen der letzten Monate zeigen, dass Homeoffice für eine große Anzahl von Beschäftigten möglich ist, wenn der Wille dazu und die technischen Möglichkeiten vorhanden sind.
Das Thema Homeoffice ist ein wichtiges Anliegen vieler Beschäftigter der KKH – vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Umstrukturierungen und des Wunsches vieler Kolleginnen/en nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice ist ein wesentlicher, aber nicht der einzige Aspekt einer Ant-wort auf die Veränderungen der Arbeitswelt, die durch die Corona-Pandemie noch erheblich verstärkt werden. Es bedarf aus Sicht der DHV-Tarifkommission der Vereinbarung eines eigenständigen Tarifvertrages zur Digitalisierung.
Wir fordern daher den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:

  • Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
  • Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
    Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
    Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.