Corona-Verdienstausfall: Infektionsschutzgesetz oder Tarifvertrag?

In vielen Tarifverträgen sind bezahlte  Arbeitsbefreiungen geregelt. Dies bedeutet in bestimmten, dort aufgezählten Fällen kann der Arbeitnehmer frei nehmen, während der Arbeitgeber weiter das Gehalt zahlt. Typischerweise sind damit Fälle wie Eheschließung, Todesfälle, Einschulung, etc. gemeint. In nahezu allen Fällen sind diese Beispielskataloge abschließend, also nur auf diese Fälle beschränkt.

Nun haben viele Arbeitgeber bei Quarantäne-Fällen betreuungsbedürftiger Angehöriger bzw. Schul- und Kitaschließungen ihre Arbeitnehmer auf die Inanspruchnahme  von Urlaubstagen verwiesen. Manche Arbeitnehmer haben versucht, die tariflichen Ansprüche auf bezahlte Arbeitsbefreiung mit dem Argument der Gleichartigkeit auf diese Fälle anzuwenden.

Beides ist falsch. Denn seit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gibt es eine gesetzliche Regelung, die über einer tariflichen Regelung steht. Nach §56 Absatz 1a) IfSG erhält nun jede erwerbstätige Person staatliche Entschädigung für Zeiten, in denen wegen Schul- oder Kitaschließung  Kinder betreut werden müssen, keine Alternative zur Verfügung steht und deshalb diese Person einen Verdienstausfall erleidet. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer somit unbezahlt freizustellen, unabhängig von bestehenden Tarifverträgen.

Den Nachweis darüber muss jede Person gegenüber der Behörde führen können, auf sein Verlangen auch gegenüber dem Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer kann diesen Verdienstausfall gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Dieser muss sich dann an die zuständige Behörde wenden.

Die Höhe der Entschädigung in Fällen des Absatzes 1a) beträgt für die ersten 10 Wochen 67 Prozent des Verdienstausfalls der erwerbstätigen Person. Der Verdienstausfall ist das Netto-Entgelt, das der  Arbeitnehmer in seiner regelmäßigen Arbeitszeit erzielt. Zulagen fallen nicht darunter.

Damit bietet dieser Anspruch eine Erleichterung für Eltern, die Kinderbetreuung und Arbeitsleistung in Corona-Zeiten unter einen Hut bringen müssen. Zur Überbrückung von längerfristigen Schul- und Kita-Schließungen ist dieser Anspruch aber nicht geeignet. Angesichts der wochenlangen staatlich angeordneten Schließungen in diesem Frühjahr und der jetzt schon wieder erfolgten Schließungen einzelner Kitas und Schulen fordert die DHV daher eine Anhebung auf 100 % des Verdienstausfalles. Familie zu haben darf auch in Corona-Zeiten kein Nachteil sein!

Tarifverhandlungen öffentliche Banken aufgenommen

Die öffentlichen Banken hatten sich im Tarifabschluss 2019 verpflichtet, Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Eingruppierungen und zu einem Ausbildungstarifvertrag aufzunehmen. Wegen der im Frühjahr erfolgten Auflösung der Tarifgemeinschaft zwischen Privatbanken und öffentlichen Banken finden nun separate Verhandlungen mit den öffentlichen Banken statt.

Thema des Verhandlungsauftaktes am 06.11.2020 war der Ausbildungstarifvertrag. Von beiden Seiten wurden erste Positionsbestimmungen vorgenommen. Einig sind sich DHV und öffentliche Banken, dass Verhandlungen zu einem Nachwuchskräftetarifvertrag geführt werden, der neben den Auszu-bildenden auch die dualen Studenten umfassen soll. Die Forderung der DHV-Tarifkommission nach einem Sabbatical für junge Beschäftigte nach ihrer Ausbildung stieß auf der Arbeitgeberseite auf Interesse, auch wenn es sich dabei erst einmal um ein vorsichtiges, unter dem Vorbehalt der internen Beratung stehendes Zeichen handelt.

Die Verhandlungen werden im November und Dezember weitergeführt. Zunächst soll das thema Nachwuchskräftetarifvertrag verhandelt werden. DHV und Arbeitgeber sind gewillt, bis Jahresende zu einer Einigung zu kommen. In 2021 werden die Verhandlungen mit dem Thema Eingruppierung fortgeführt.

Schwerpunkte Tarifverhandlungen DRK Thüringen: Entgeltsteigerung für 2022 und Verbesserungen des Manteltarifvertrages

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen und der Arbeitgeberverband sind nach der „Corona-Pause“ wieder in die zähen Tarifverhandlungen um den sehr hart umkämpften Entgelttarifvertrag für 2022 und Manteltarifvertrag eingestiegen. Schwerpunkte der Tarifverhandlungen am 15.10.2020 waren und sind die Entgeltsteigerungen für 2022 und Verbesserungen am Manteltarifvertrag. Darüber hinaus bleiben unsererseits alle weiteren Forderungen bestehen!

Auf folgende Punkte haben sich die Verhandlungskommissionen von DHV und DRK Thüringen schon jetzt (natürlich unter Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommissionen) verständigt:

  • Das Entgelt für 2022 wird neu verhandelt! Ein klarer Schritt zum TVÖD-Niveau muss erkennbar sein!
  • Die Funktionszulagen werden neu definiert und verhandelt!
  • Jubiläumszuwendungen – 15 Jahren in Höhe von 250,-€ (neu).
  • Jubiläumszuwendungen – 35 Jahren in Höhe von 450,-€ (neu).
  • Sonderzahlung – auch bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei Eintritt in die Regelaltersrente, sowie bei einem vorgezogenen Eintritt in eine gesetzliche Altersrente (vorzeitiger Ruhestand) oder bei ordentlicher Kündigung (neu).

Diese oben genannten Punkte sind beispielhaft und nicht abschließend.

Keine Einigung gab es bei unseren Forderungen zur Festschreibung der Sonderzahlung und der sog. Corona-Prämie für gefährdete DRK-Mitarbeiter. Diese und auch andere Punkte unseres Forderungskatalogs, werden von der Arbeitgeberseite noch immer kategorisch abgelehnt! Wir wünschen und fordern mehr Anerkennung und Wertschätzung für die DRK-Mitarbeiter/innen in Thüringen!

Wir halten weiter an unseren Forderungen fest! Wir verhandeln für Euch am 20.11.2020 erneut mit dem DRK LV Thüringen u. a. folgende Punkte:

  •  Tarifentgeltentwicklung / Steigerungen für 2022 – ein klarer Schritt in Richtung TVÖD-Niveau muss erkennbar sein!
  •  Sonderzahlung-Festschreibung! Ursprüngliche Forderung: mindestens 90%! 
  •  Aufgrund kategorischer Ablehnung der Arbeitgeber, einen Zusatztarifvertrag zur „Corona-Prämie“ abzuschließen (den wir dem DRK LV Thüringen bereits im Frühjahr 2020 zugestellt haben!) fordern wir unseren Tarifpartner das DRK Thüringen jetzt auf, mit der DHV die Zahlung einer Gefahrenzulage in Höhe von 15 Euro pro Infektionstransport im Krankentransport / Rettungsdienst mit max. 60 Euro pro Tag in den Entgelt- und/oder Manteltarifvertrag mit aufzunehmen! Wir werden die Gefahrenzulage für alle DRK-Mitarbeiter/innen in Thüringen fordern, die beruflich mit „infektiösen Patienten“ Kontakt haben!

Die Verhandlungen mit dem DRK Thüringen gestalten sich langwierig und hart! Deshalb unterstützt uns auch in diesem Jahr! Die DHV-Tarifkommission verhandelt für Eure Interessen! Wir brauchen Eure Unterstützung! Werden Sie Mitglied der DHV – „Die Berufsgewerkschaft e.V.“, es lohnt sich!

Median Kliniken: Verhandlungen zum Mantel-Tarifvertrag haben begonnen!

Noch immer sind die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland zu spüren. Und die Zahlen steigen erneut. Das ist auch der Grund dafür, dass wir nicht in gemeinsamen Sitzungen mit der Arbeitgeberseite verhandeln können.

Die gute Nachricht ist: Es finden trotzdem Verhandlungen statt, leider nur im Rahmen von Video-Konferenzen. Das sind schwierige Verhandlungen! Aber auch dabei machen wir uns für Euch stark und vertreten Euch und Eure Interessen!

Eure Arbeit soll sich lohnen! Das gilt auch und vor allem für nichtmedizinisches Personal. Dafür verhandeln wir!

Am 12. November 2020 geht es in die nächste Verhandlungsrunde. Noch sind viele unterschiedliche Positionen zu klären. Wir bleiben dabei: Mantel- und Entgelt-Tarifvertrag müssen parallel verhandelt werden! Wir fordern mehr Urlaub, höheres Gehalt, erweiterte Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Einmalzahlung für Mitglieder der DHV und vieles mehr.

DHV steht hinter Michael Adlhoch!

Eigentlich ein ganz normaler Vorgang: Ein deutschlandweit vertretender genossenschaft-licher Händler möchte ein neues großes Logistikzentrum bauen. Vor Ort ist dieses Vorhaben nicht unumstritten.  Die Gegner des Vorhabens fordern, auf den Neubau zu verzichten, um den Ackerboden zu schützen.

Doch Vorwürfe statt Sachargumente prägen mittlerweile die andauernde Diskussion im hessischen Wölfersheim. Michael Adlhoch, Betriebsratsvorsitzender der REWE-Region Mitte, Mitglied des REWE-Aufsichtsrats und der DHV, hat sich angesichts der Schwierigkeiten in einem offenen Brief Luft gemacht und u.a. darauf hingewiesen, welche Vorteile neue Arbeitsräume und bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter bedeuten. Er hat das gemacht, wofür er gewählt wurde: Er setzt sich für seine Kolleginnen und Kollegen ein. Sein Engagement gerade in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie verdient die uneingeschränkte Solidarität auch der Gewerkschaften, diese hat die DHV erklärt!

Verdi dagegen fällt dem Kollegen Adlhoch öffentlich in einer Publikation in den Rücken. Sie verweigert ihm die Solidarität, greift ihn persönlich an und verbindet diesen Angriff auch noch als Generalangriff auf die DHV als gewerkschaftliche Konkurrentin. Das geht völlig an der Sache vorbei. Die DHV fordert, die persönlichen Angriffe auf Michael Adlhoch einzustellen! Stattdessen sollte man sich den Realitäten stellen.

Nicht nur Logistiker der REWE in Hessen, sondern alle Kollegen in der Logistik und im Handel bundesweit stehen vor dem Problem, dass neue Logistikflächen vor Ort abgelehnt werden. Gleichwohl hat der Kunde sich an stets volle Regale und Lieferungen am Tag nach der Online-Bestellung gewöhnt – Corona-Krise hin oder her; egal, wie es dem einzelnen Mitarbeiter dabei geht.

In der Tat sind der Flächenverbrauch und unsere Art des Konsums große Probleme. Diese können jedoch nicht mittels medialer Attacken auf einen einzelnen Menschen  gelöst werden.  Für die politische Lösung dieser Probleme sind u.a. Bundestagswahlen da. Das Jahr 2021 bietet da Handlungsmöglichkeiten für uns alle!

Telefonische Krankschreibung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab heute erneut via Telefon möglich

Aufgrund der steigenden Infektionsgefahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag (15. Oktober 2020) beschlossen, die Regelung der telefonischen Krankschreibung erneut einzuführen. Bereits im Frühjahr, als die Infektionszahlen mit dem Coronavirus zu steigen begannen, wurde die telefonische Krankschreibung temporär eingeführt. Die Möglichkeit einer Krankschreibung via Telefon gab es im Sommer mit Ende der Erkältungszeit dann nicht mehr, die entsprechende Regelung wurde wieder aufgehoben.

Folgendes gilt für die telefonische Krankschreibung zu beachten: Ein Anruf allein reicht nicht aus! Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen müssen sich persönlich – am Telefon – vom Zustand des Patienten durch eine eingehende Befragung überzeugen. Nur dann ist die telefonische Krankschreibung möglich. Die Krankschreibung kann laut Gemeinsamem Bundesausschuss einmalige für weitere sieben Tage verlängert werden Die Regelung ist zunächst bis Jahresende (31. Dezember 2020) befristet.

Hier finden Sie unser aktualisiertes Infoblatt.

Tarifverträge Vion/Moksel gekündigt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Vion/Moksel!

Der Bundestag plant die Verabschiedung eines gesetzlichen Verbots der Beschäftigung von Werkvertragsmitarbeitern/innen und Leiharbeitnehmern/innen. Diese sollen im Betrieb festangestellt werden. Wie von uns schon befürchtet, hat die Geschäftsführung vor dem Hintergrund des geplanten Gesetzes den Mantel- und den Entgeltrahmentarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt.

Unsere Vermutung: Die Geschäftsleitung will die Lohn- und Arbeitsbedingungen drücken! Die neuen Mitarbeiter sollen zu schlechteren Konditionen als bisher eingestellt werden, z.B. nur zum gesetzlichen Mindestlohn und Mindesturlaub. Sie sollen günstiger arbeiten, das wird auch Auswirkungen auf Euch haben! Denn warum Euch teuer bezahlen und zu besseren Arbeitsbedingungen arbeiten lassen, wenn es auch billiger geht? Irgendwann im nächsten Jahr werdet Ihr womöglich vor der Wahl stehen, entweder einer Verschlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen zuzustimmen oder zu gehen.

Dagegen könnt Ihr etwas tun! Werdet so schnell wie möglich DHV-Mitglied und sichert Euch Eure Rechte aus dem  DHV-Tarifvertrag!

Wie geht das? Durch die erfolgte Kündigung treten die Tarifverträge zum 01.01.2021 in die sogenannte Nachwirkung.

Was dies bedeutet haben wir hier kurz zusammengefasst:

Was bedeutet Nachwirkung?

Nachwirkung bedeutet, dass auch gekündigte Tarifverträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten, aber nicht für jeden, sondern nur für die Kollegen/innen, die sich bis zum 31.12.2020 für eine DHV-Mitgliedschaft entscheiden!

Für wen behalten sie ihre Gültigkeit?

Gültig bleiben sie auf jeden Fall für alle DHV Mitglieder.  Insbesondere die wichtigen Regelungen aus dem Manteltarifvertrag zu:

· Urlaubsgeld
· Jahressonderzahlung
· Zuschläge
· Hinterbliebenenunterstützung
· Urlaubsdauer
· usw.

Die Ansprüche sind für die DHV Mitglieder sicher!

Was ist mit denen, die bisher noch nicht Mitglied sind?

Für die Nichtmitglieder kann der Arbeitgeber jederzeit die Leistungen einstellen, reduzieren oder ändern, z.B. mit   einer Änderungskündigung. Einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die oben genannten Leistungen haben mit Eintritt der Nachwirkung ausschließlich DHV Mitglieder.

Was kann ich als Nichtmitglied tun?

Auf jeden Fall noch schnellstmöglich DHV Mitglied werden, nur so kann man sich noch die bisherigen Vorzüge und Errungenschaften des Tarifvertrages sichern!

Wie geht es mit den Tarifverträgen weiter?

Wir als DHV sind weiter für unsere Mitglieder da und kämpfen auch in Zukunft für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Eins ist sicher: Für den Neuabschluss und die Durchsetzung eines neuen Manteltarifvertrages benötigen wir Unterstützung der Mitarbeiter, also nicht zögern und gleich DHV Mitglied werden!

Und wichtig: Als DHV-Mitglied lassen wir Euch nicht im Regen stehen! Wir werden Euch beraten und Euch vor dem Gericht vertreten, wenn es hart auf hart kommt!

Corona Prämie II bei Kunzler

Erneute Auszahlung einer Prämie für den Einsatz der Beschäftigten unter den Bedingungen der Corona-Pandemie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch in der zweiten Jahreshälfte, trotz der weiterhin außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen, in Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen. Aufgrund dieser Tatsache, konnten sich die Betriebsparteien schnell darauf einigen, dass eine erneute Sonderzahlung im Rahmen einer Corona-Prämie nur angemessen ist.

Das Gespräch zwischen der Geschäftsleitung und den DHV-Betriebsräten lief äußerst produktiv ab und war ein Zeichen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern bei der Kunzler GmbH. Die Sondervergütung in Höhe von 25,0 % des durchschnittlichen Monatslohns liegt noch über dem in der ersten BV vereinbarten Wert und wird mit dem Oktober-Gehalt ausgezahlt.   

Die Betriebsratsvorsitzende Coralie Schwarz und DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel sind angesichts dieses Ergebnisses durchaus zufrieden. Schon die Auszahlung einer Prämie im April hat geholfen, trotz des gestiegenen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der Virus-Pandemie, die allgemein positive Stimmung in den verschiedenen Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH aufrecht zu erhalten.

Sowohl diese für alle Beschäftigten vorteilhafte Betriebsvereinbarung, wie auch das allgemein konstruktive Verhalten der Tarifparteien in den Verhandlungen zeigen, dass mit einem professionellen und vertrauensbasierten Umgang vorteilhafte Ergebnisse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. Für diesen Weg steht die DHV und wird ihn auch in der Zukunft weiterhin beschreiten. Um das Ziel eines sicheren und auskömmlichen Arbeitslebens für alle Beschäftigten zu erreichen, braucht es unsere Mitglieder. Wenn Sie noch nicht dem DHV angehören, werden Sie Mitglied und unterstützen uns auf dem Weg zu  unserem gemeinsamen Ziel!

Die DHV hat eine neue Information zum Thema Urlaub im Corona-Risikogebiet veröffentlicht

Die Information gibt Antworten zu folgenden Fragen:
•    Corona-Test: Zwang durch den Arbeitgeber?
•    Zwang durch den Staat?
•    Was gilt nun bei Dienstreisen?
•    Anspruch auf Bezahlung bei angeordneter Quarantäne?
•    Auf jeden Fall Entschädigung vom Staat?

Für Ihre Fragen und Anliegen zu diesem Thema stehen unsere Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.

Infoblatt_Corona-Urlaub_im_Risikogebiet_Teil_2.pdf

Die DHV hat eine neue Information zum Thema Urlaub im Corona-Risikogebiet veröffentlicht

Die Information gibt Antworten zu folgenden Fragen:
•    Corona-Test: Zwang durch den Arbeitgeber?
•    Zwang durch den Staat?
•    Was gilt nun bei Dienstreisen?
•    Anspruch auf Bezahlung bei angeordneter Quarantäne?
•    Auf jeden Fall Entschädigung vom Staat?

Für Ihre Fragen und Anliegen zu diesem Thema stehen unsere Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.

Infoblatt_Corona-Urlaub_im_Risikogebiet_Teil_2.pdf