CGB-Sprecher Peter Rudolph: „Es ist unerträglich, wie Verbandsfunktionäre des Einzelhandels immer wieder unter Missachtung der geltenden Ladenschlussgesetze und des grundgesetzlich geschützten Sonntages als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung für zusätzliche Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen des Einzelhandels plädieren. Wenn ausgerechnet der Präsident des Handelsverbandes Deutschlands, Alexander von Preen, fordert, Kommunen und Händler sollten frei über verkaufsoffene Sonntage entscheiden können, so zeugt dies nicht nur von Unkenntnis über die Rechtslage, sondern auch vom fehlenden Verständnis für die Belange der Beschäftigten. Aber wahrscheinlich hat Herr von Preen eher die Interessen der der in 56 Ländern vertretenen Sporthandelsgruppe Intersport im Blickpunkt gehabt, deren CEO er ist, als die mehr als 318.000 Einzelhandelsbetriebe, deren Interessensvertreter er sein sollte. Die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler hat ganz andere Sorgen als fehlende Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung. Wenn Herr von Preen sich mal der Mühe unterziehen würde, deutsche Innenstädte zu besuchen, würde er feststellen, dass in vielen Städten die Ladenöffnungszeiten heute kürzer sind als noch zu Zeiten des Bundesladenschlussgesetzes. Nur ein ver-schwindend geringer Teil der Einzelhandelsgeschäfte nimmt die nach den meisten Landes-Ladenschlussgesetzen erweiterten Ladenöffnungszeiten in Anspruch. So sind in der Bremer Innenstadt die meisten Geschäfte lediglich gerade noch von 10 bis 19 Uhr geöffnet, in den Nebenzentren an Samstagen vielfach sogar nur bis 12 oder 13 Uhr. Die wachsende Zahl leerstehender Ladenlokale und die damit verbundene Verödung vieler Innenstädte lässt sich somit sicherlich nicht mit unzureichenden Möglichkeiten zur Ladenöffnung begründen. Statt die Obergrenzen für Sonntagsöffnungen abzulehnen und damit den Sonntagsschutz infrage zu stellen, sollte sich der Handelsverband lieber verstärkt darüber Gedanken machen, wie der hohen Zahl von Insolvenzen im Einzelhandel Einhalt geboten und die Attraktivität des stationären Einzelhandels gestärkt werden kann.“
Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen. Die Politik steht damit in der Verantwortung , die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen, wie sie auch nach den Ladenschlussgesetzen möglich sind, zu legalisieren und zu fördern.