CGB WEIST FORDERUNG DES HANDELSVERBANDES DEUTSCHLAND NACH MEHR SPIELRAUM FÜR SONNTAGSÖFFNUNGEN ENTSCHIEDEN ZURÜCK

CGB-Sprecher Peter Rudolph: „Es ist unerträglich, wie Verbandsfunktionäre des Einzelhandels immer wieder unter Missachtung der geltenden Ladenschlussgesetze und des grundgesetzlich geschützten Sonntages als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung für zusätzliche Möglichkeiten zu Sonntagsöffnungen des Einzelhandels plädieren. Wenn ausgerechnet der Präsident des Handelsverbandes Deutschlands, Alexander von Preen, fordert, Kommunen und Händler sollten frei über verkaufsoffene Sonntage entscheiden können, so zeugt dies nicht nur von Unkenntnis über die Rechtslage, sondern auch vom fehlenden Verständnis für die Belange der Beschäftigten. Aber wahrscheinlich hat Herr von Preen eher die Interessen der der in 56 Ländern vertretenen Sporthandelsgruppe Intersport im Blickpunkt gehabt, deren CEO er ist, als die mehr als 318.000 Einzelhandelsbetriebe, deren Interessensvertreter er sein sollte. Die Mehrzahl der deutschen Einzelhändler hat ganz andere Sorgen als fehlende Möglichkeiten zur Sonntagsöffnung. Wenn Herr von Preen sich mal der Mühe unterziehen würde, deutsche Innenstädte zu besuchen, würde er feststellen, dass in vielen Städten die Ladenöffnungszeiten heute kürzer sind als noch zu Zeiten des Bundesladenschlussgesetzes. Nur ein ver-schwindend geringer Teil der Einzelhandelsgeschäfte nimmt die nach den meisten Landes-Ladenschlussgesetzen erweiterten Ladenöffnungszeiten in Anspruch. So sind in der Bremer Innenstadt die meisten Geschäfte lediglich gerade noch von 10 bis 19 Uhr geöffnet, in den Nebenzentren an Samstagen vielfach sogar nur bis 12 oder 13 Uhr. Die wachsende Zahl leerstehender Ladenlokale und die damit verbundene Verödung vieler Innenstädte lässt sich somit sicherlich nicht mit unzureichenden Möglichkeiten zur Ladenöffnung begründen. Statt die Obergrenzen für Sonntagsöffnungen abzulehnen und damit den Sonntagsschutz infrage zu stellen, sollte sich der Handelsverband lieber verstärkt darüber Gedanken machen, wie der hohen Zahl von Insolvenzen im Einzelhandel Einhalt geboten und die Attraktivität des stationären Einzelhandels gestärkt werden kann.“

Der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen. Die Politik steht damit in der Verantwortung , die weitere Ausbreitung kommerziell begründeter Sonn- und Feiertagsarbeit zu unterbinden anstatt sie durch Ausnahmeregelungen, wie sie auch nach den Ladenschlussgesetzen möglich sind, zu legalisieren und zu fördern.

Tarifverhandlungen Private Versicherungen Innendienst: DHV liegt goldrichtig…

Die Tarifrunde 2025 für die Innendienstbeschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe sind am 21.03.25 gestartet. Wie üblich war der Verhandlungsauftakt ein reiner Austausch der Positionen zwischen dem AGV und Verdi.

Am 28.04.werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt, und der AGV wird höchstwahrscheinlich ein erstes Angebot unterbreiten. 

Die Gewerkschaft Verdi rechnet einen Reallohnverlust von 8.1 % auf 3 Jahre vor.  Insofern liegt die Tarifempfehlung der DHV mit 2×8% und einer Laufzeit von 24 Monaten goldrichtig. 

Wir begleiten die Tarifverhandlungen konstruktiv und bringen uns mit unseren Positionen ein. Zwischen der 2. und 3 Verhandlungsrunde wird es ein Tarifgespräch mit dem AGV Versicherungen geben.

Wir sind zuversichtlich, dass wir die nächsten Tarifverhandlungen wieder als tariffähige Gewerkschaft neben Verdi begleiten werden.

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

Am 18.03.2025 wurde für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken ein Tarifabschluss mit einer Laufzeit bis Mai 2027 erzielt. Die wesentlichen Inhalte des Abschlusses:
 
Gehalt:

  • 6,0 % zum 01.04.2025
  • 3,5 % zum 01.05.2026
  • 1,5 % zum 01.04.2027

Ausbildungsvergütungen: Erhöhung um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
 
Diese Erhöhungen sind ein erfreuliches Signal zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung bei den Volks- und Raiffeisenbanken. Gerade die 6,0 % in der ersten Erhöhungsstufe sind ein wichtiges psychologisches Signal. Leider stehen dieser guten Gehaltserhöhung drei Nullmonate entgegen. Eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis März hätte den Abschluss noch abgerundet

 
Verbesserung der Tabellenstruktur:
Ein weiterer wesentlicher und positiver Bestandteil des Abschlusses ist die Verbesserung der Tabellenstruktur der seit 2020 geltenden Vergütungsgruppen A, B und C. Die im Vergleich zur alten Tabellenstruktur niedrigere Vergütung in den höheren Vergütungsstufen war ein Kritikpunkt, den wir schon 2019 in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gebracht hatten. Damals lag aber der Fokus des Abschlusses vor allem auf die deutliche Anhebung der unteren Vergütungsstufen. Wegen der damaligen Prämisse einer aufkommensneutralen Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war der AVR damals nicht mehr zu weiteren Kompromissen bereit gewesen.

Es ist anerkennenswert, dass der AVR nun zu weiteren Anpassungen bereit gewesen ist. Damit wird die Attraktivität der Vergütung deutlich gesteigert.

 

Weitere Punkte:

  • Änderungen im Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte: Heraufsetzung der Grenze für den Kündigungsschutz von bisher 50 Jahren auf 10 Jahre vor der Regelaltersrente (= zukünftig ab 57 Jahre) sowie Vereinbarung einer höheren Abfindung nach dem Rationalisierungsschutzabkommen
  • Verlängerung der rentennahe Teilzeit (renaTe), des Langzeitkontentarifvertrages und des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2027
  • Erweiterung Mitarbeitergewinnungszulage (= bis zu 20 % des Gehaltes) um eine Mitgliederbindungszulage
  • Entfall des Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Arbeit nach 20.00 Uhr und am Samstag entfallen, wenn Mitarbeiter/innen mit entsprechender Arbeitsflexibilität eigenverantwortlich und ohne arbeitgeberseitige Veranlassung zuschlagspflichtige Zeiten nutzen, um persönlichen Belangen, wie der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Rechnung zu tragen. Diese Regelung sieht die DHV-Tarifkommission kritisch. Damit haben DBV und AVR einen Schritt in Richtung Samstagsarbeit als Regelarbeitstag getan. Rechtlich ist dieser Punkt problematisch. Denn Samstagszuschläge fallen laut Tarifvertrag für Mehrarbeit an Samstagen an, die aber vom Arbeitgeber angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt werden müssen.

 

DHV-Position zur anstehenden Tarifrunde Versicherungen: Eine Gehaltserhöhung, die dem Nachholbedarf gerecht wird!

Bei den anstehenden Gehaltstarifverhandlungen für den Innendienst gilt es, die Schere zwischen den mageren Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre (3 % zum 01.09.2022; 2 % zum 01.09.2023; 3 % zum 01.09.2024) und den in anderen Branchen getätigten Tarifabschlüsse zu schließen. Der Abschluss muss sowohl dem Nachholbedürfnis bei den Gehältern als auch der wirtschaftlichen Situation der Versicherungsunternehmen Rechnung tragen.

Nach unserer Auffassung sollte eine Gehaltsforderung mit einem Verhandlungsspielraum versehen sein, der so nah wie möglich an einem voraussichtlichen Verhandlungsergebnis ist:

Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %) 

Der Abschluss sollte weitere Punkte beinhalten:

1. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)

Die Versicherungswirtschaft muss ihre Attraktivität für junge Arbeitnehmer/innen steigern. Eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist daher erforderlich.

2. Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)

Die Beschäftigten in den Niedriglohngruppen A und B sind die Leidtragenden der starken Inflation der vergangenen Jahre. Deshalb ist eine überproportionale Erhöhung der Vergütungen notwendig.

3. Verlängerung des Altersteilzeitabkommens

4. Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

Die aus den 1970er/1980er-Jahren stammenden Eingruppierungsregelungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen grundlegend überarbeitet werden, um den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Ziel muss auch sein, die Beschäftigten im Außendienst in den Eingruppierungskatalog einzuordnen mit dem Ziel einer leistungsgerechten Vergütung im Rahmen des Tarifwerkes.

Die DHV wird die anstehenden Tarifverhandlungen kritisch und konstruktiv begleiten.

 

 

 

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

DHV-LANDESVERBAND MITTELDEUTSCHLAND KRITISIERT DIE UMSETZUNG DER TARIFÜBERLEITUNGEN IN DEN DRK-REFORMTARIFVERTRAG AB 01.01.2025. DIESE BERGEN ERHEBLICHE RISIKEN UND WERDEN SOWOHL INDIVIDUELLE ALS AUCH STRUKTURELLE NACHTEILE NACH SICH ZIEHEN.

Die abgeschlossenen Überleitungstarifverträge, von der DHV zu Verdi für das DRK Thüringen, bringen einige problematische Aspekte mit sich, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.

  1. Einschnitte bei Besitzstandswahrung und Zulagenregelung
  2. Geringe Entgeltsteigerungen und Anpassungsgeschwindigkeit
  3. Ausdehnung der tariflichen Arbeitszeitregelung auf 44 Wochenstunden weiterhin möglich
  4. Widersprüchliche Tarifentwicklung und mangelnde Anpassung an Branchenspezifika
  5. Luft nach oben bei Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Arbeitsbedingungen
  6. Kürzungen bei Sonderzahlungen: Ein unhaltbarer Zustand für DRK-Mitarbeiter/innen

Fazit des DHV-Geschäftsführers Sebastian Gräfe: Die Überleitungstarifverträge bis hin zum DRK-Reformtarifvertrag wurden zwar mit einem gewissen Enthusiasmus aufgenommen, doch die Realität sieht für viele Mitarbeiter im DRK Thüringen ganz anders aus. Die vermeintlichen Chancen, die diese Verträge bieten, erweisen sich oft als trügerisch. Zwar gibt es einige positive Aspekte, wie die Zulagen zur Besitzstandswahrung, doch diese sind kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entgeltsteigerungen sind sehr langsam, und die Unklarheiten bezüglich der Arbeitszeitregelungen sind nicht nur frustrierend, sondern auch inakzeptabel.

Der Reformtarifvertrag kann in keiner Weise mit den maßgeschneiderten Lösungen des ehemaligen DHV-TV mithalten, was zu einer wachsenden Unzufriedenheit unter den Beschäftigten führt. Es ist schwer nachzuvollziehen, wie ein so bedeutender Arbeitgeber wie das DRK Thüringen es sich leisten kann, seine Mitarbeiter mit einem derart unzureichenden Tarifvertrag abzuspeisen. Um im harten Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können, muss der Tarifvertrag an vielen Stellen dringend überarbeitet werden.

Die Kürzung der Sonderzahlungen um ein Zwölftel ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter, die ohnehin schon unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Die versprochenen Inflationsausgleiche sind mehr als fragwürdig und werfen die Frage auf, ob das DRK wirklich an einer fairen Entlohnung interessiert ist. Auch die 24-Stunden-Dienste werden nicht nur als Belastung wahrgenommen, sondern auch die Wertschätzung der Mitarbeiter bleibt auf der Strecke.

Es ist höchste Zeit, dass das DRK Thüringen die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter ernst nimmt und die notwendigen Schritte unternimmt, um einen fairen und zukunftsfähigen Tarifvertrag zu schaffen. Andernfalls wird es nicht nur an Fachkräften mangeln, sondern auch an der Loyalität und Motivation derjenigen, die bereits für das DRK arbeiten.

Zum Herunterladen der Pressemitteilung

DHV-Position zur Absage der Tarifverhandlungen zwischen dem AGV Versicherungen und dem DBV

2021 hat uns das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit als tariffähige Gewerkschaft abgesprochen und eine jahrzehntelange bewährte Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) beendet.

Aktuell lassen wir dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen. Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist aus unserer Sicht vor allem in zweierlei Hinsicht falsch:

  1. Die Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist nicht mehr zeitgemäß! 
  2. Die Beschäftigten, die sich bewusst für die Mitgliedschaft in der DHV als christliche Weltanschauungsgewerkschaft entschieden haben, haben keine Möglichkeit der Teilhabe am Tarifverhandlungsprozess.

Wir rechnen mit einer Entscheidung des EGMR in 2025 und gerade wenn man sich die aktuelle Entwicklung im Versicherungsbereich anschaut, wäre es wichtig, dass wir zeitnah dort wieder in Tarifverhandlungen einsteigen.

Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV hat im Bereich der Versicherungen eine Lücke hinterlassen, die die Kombination aus dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) und der nicht tariffähigen Arbeitnehmerorganisation NAG nicht ausfüllen kann. Im Gegenteil: Nun hat der AGV Versicherungen die Verhandlungen mit dem DBV abgesagt, weil aus seiner Sicht die Forderungen der Gewerkschaft völlig überzogen sind.

Der Wunsch der Beschäftigten in den Versicherungen nach einer deutlichen Gehaltserhöhung ist berechtigt – gerade vor dem Hintergrund, dass der unbefriedigende letzte Gehaltstarifabschluss und die unnötige Verlängerung des Gehaltstarifvertrages mit einer dürftigen Gehaltserhöhung als Preis für eine Inflationsausgleichszahlung zu einem krassen Nettolohnverlust der Beschäftigten geführt haben. Diese Erwartungshaltung muss in einer Gehaltsforderung angemessen berücksichtigt werden. ABER: Eine Gehaltsforderung darf nicht jegliches Maß verlieren, da sie sonst utopisch ist! Eine Forderung, die in ihrer Gesamtheit ein Plus von über 20 Prozent auf 12 Monate bedeuten würde, fällt unter diese Kategorie – zumal, wenn dieselbe Gewerkschaft vor ein paar Wochen einen Tarifabschluss im Finanzbereich mit einer Laufzeit von 33 Monaten und mit einer Gehaltserhöhung in mehreren Stufen und einem Gesamtvolumen von 11,9 Prozent getätigt hatte! Eine Gewerkschaft, die ein solches Vorgehen an den Tag legt, darf sich nicht darüber wundern, wenn der Verhandlungspartner keine Basis für Verhandlungen sieht!

Mit ihrem Vorgehen hat sich DBV/NAG als seriöse und realistische gewerkschaftliche Kraft zu verdi zumindest für die anstehende Tarifrunde aus dem Spiel gebracht.

Es bleibt also nur verdi und die Hoffnung das die DHV wieder zurückkehrt an den Verhandlungstisch und anstelle von Utopien, mit viel Engagement und Realismus die Interessen der Arbeitnehmer in der Versicherungsbranche vertritt.

Unsere Bundesfachgruppe Versicherungen wird eine Tarifempfehlung für die kommende Tarifrunde im 1. Quartal 2025 abgeben und ist offen für jede Form von Dialog mit dem AGV.

Henning Röders DHV-Bundesvorsitzender; Matthias Rickel Mitglied des DHV-Hauptvorstands Konzernbetriebsratsvorsitzender Talanx AG; Johann Lindmeier Vorsitzender des DHV-Landesverbands Bayern                                                                                               

DHV-Positionen zu den Tarifverhandlungen Volks- und Raiffeisenbanken

Im Januar 2025 beginnen die Tarifverhandlungen bei den Volks- und Raiffeisenbanken. DHV und AVR treffen sich am 13.12.2024 in Bonn zu einem Austausch über die gegenseitigen Positionen.

Die DHV stellt an die tarifverhandelnden Parteien folgende Erwartungen für einen fairen Tarifabschluss:

Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate

Das Gehaltsniveau bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist derzeit nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen Branchen. Das zeigt sich darin, dass immer mehr Institute betriebliche Ausnahmeregelungen vom Tarifvertrag anwenden, um jüngere Beschäftigte zu gewinnen und um Bestandsbeschäftigte von einem Abwandern zu anderen Arbeitgebern abzuhalten. Betriebliche Abweichungen von der tariflichen Vergütung müssen aber die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden – deshalb ist eine deutliche Gehaltssteigerung notwendig!

Wegen der zunehmenden Unsicherheitsfaktoren, die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten beeinflussen können, sollte der Gehaltstarifvertrag eine kurze Laufzeit haben. Dies würde die Tarifparteien in die Lage versetzen, zeitnah zu reagieren, sollte die Inflation wieder anziehen.

Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 350 Euro

Um junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, muss die Kohle stimmen! Die Privatbanken und öffentlichen Banken sind hinsichtlich des Azubi-Vergütungsniveaus mit den jüngsten Abschlüssen den Volks- und Raiffeisenbanken enteilt. Deshalb ist eine ordentliche Erhöhung geboten!

Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde oder höhere Sonderzahlung

Viele Beschäftigte legen einen immer größeren Wert auf die Work-Life-Balance. Bei den öffentlichen Banken haben die Tarifpartner diesem Bedürfnis nach einer stärkeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen. Seit dem 01.01.2024 gilt eine Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden. Die DHV spricht sich bei den Volks- und Raiffeisenbanken ebenfalls für eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden aus. Alternativ sollen die Beschäftigten weiter 39 Wochenstunden arbeiten können und dafür einen Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 150 % (bislang 100 %) des Gehalts erhalten. Die Betriebsparteien sollen auch die Möglichkeit haben, den Zuschlag auf die Sonderzahlung auf das monatliche Gehalt umzulegen.

Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung

Ab Januar 2025 gilt die Instant Payment EU-Verordnung. Die Banken müssen dann an jedem Tag des Jahres zu jeder Zeit einen reibungslosen Ablauf von Sofort-Überweisungen sicherstellen. Es wird erforderlich sein, dass die Bankbeschäftigten Rufbereitschaft leisten. Die DHV erwartet von den Tarifverhandlungen, dass der über die normale hinausgehende Rufbereitschaftsdienst eine angemessene tarifliche Berücksichtigung in Form einer Zuschlagsregelung entsprechend dem TVÖD findet:

  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache des tariflichen Stundenentgelts

Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)

Die rentennahe Teilzeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit unter den Beschäftigten. Für die Banken ist renaTe ein gutes Instrument, ältere Mitarbeiter/innen in einem sozialverträglichen Umfang in Beschäftigung zu halten.

Die rentennahe Teilzeit läuft zwar noch bis zum 31.12.2025. Doch schon mit dem Anfang 2025 zu erwartenden Tarifabschluss sollte eine unbefristete Dauer von renaTe vereinbart werden.

Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Das bis zum 31.12.2025 befristete Altersteilzeitabkommen soll im Rahmen der Tarifrunde Anfang 2025 ebenfalls verlängert werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten. Hierzu wird das Gespräch mit dem AVR weitergesucht.

 

 

EU Instant Payment-Verordnung: Betriebsparteien sind in der Handlungspflicht!

Ab dem 09.01.2025 gilt die EU Instant Payment-Verordnung. Gemäß deren Maßgaben müssen die Banken für einen reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr sorgen. Sofortüberweisungen müssen innerhalb von 10 Sekunden ausgeführt können – auch wenn es keinen zwingenden Grund dafür gibt.

Was bedeutet diese EU-Verordnung für die Beschäftigten n den Banken? Welche Auswirkungen hat diese auf die betriebliche Mitbestimmung? Auf diese Fragen gibt die angehängte DHV-Information Antworten.

Zum Herunterladen der Information

Von DHV unterstützte Arbeitnehmerliste DHV & Freunde erzielt beachtliche Erfolge bei Personalratswahlen

Bei der DAK-Gesundheit fanden im Oktober 2024 Personalratswahlen statt. Aufgrund einer Umstrukturierung fanden die Wahlen außerhalb des regulären gesetzlichen Zeitraums 01.03.-31.05.2024 statt.

Bei den Listenwahlen konnte die von der DHV unterstützte Arbeitnehmerliste „DHV & Freunde“ sehr gute Ergebnisse erzielen:

  • 5603 Thüringen/Nordhessen: 4 Sitze

Verdi erzielte nur 3 Sitze, die Arbeitnehmerliste stellt damit die Mehrheit!

  • 5601 Berlin/Brandenburg: 2 Sitze
  • 5605 Hessen: 1 Sitz
  • 5602 Sachsen: 1 Sitz 
  • 5701 Südbayern: 1 Sitz
  • 5504 Niedersachsen: 1 Sitz
  • Rheinlandpfalz/Saar: 2 Sitze

Diese erfreulichen Wahlergebnisse zeigen den großen Wunsch der Beschäftigten, anderen Listen als die Gewerkschaftslisten von verdi und GdS ihr Vertrauen zu schenken. Der Bundesbetriebsgruppenvorsitzende DAK-Gesundheit Jörg Steinbrück „Ich gratuliere den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Arbeitnehmerliste „DHV & Freunde“. Ich freue mich über die Erfolge, die auch in der neuen Amtsperiode eine gute Präsenz von DHV-Arbeitnehmervertretern in den Personalratsgremien der DAK-Gesundheit ermöglicht haben.“   

Die DHV gratuliert den gewählten DHV-Mitgliedern zu ihrer Wahl und wünscht ihnen viel Erfolg in ihrer Arbeit für die Interessen der Beschäftigten der DAK-Gesundheit!

V.i.S.d.P.: Henning Röders