CGB BREMEN FORDERT NEUES KONZEPT FÜR SONNTAGSÖFFNUNGEN DES EINZELHANDELS

Am 2. Dezember berät die städtische Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz über einen Verordnungsentwurf über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2026. Der Verordnungsentwurf auf Grundlage eines Konzepts aus dem Jahre 2008 sieht für 2026 für 12 Veranstaltungen an 9 Sonntagen Ausnahmeregelungen von den gesetzlichen Ladenschlussregelungen vor.

Der Bremer CGB und seine für den Handel zuständigen Berufsgewerkschaft DHV lehnen den vorliegenden Verordnungsentwurf ab und fordern vom Senat ein neues Konzept für Sonntagsöffnungen des stadtbremischen Einzelhandels. Sie hoffen dabei auf die Unterstützung der Bremischen Evangelischen Kirche und des Katholischen Gemeindeverbandes, die beide am Konzept von 2008 mitgewirkt haben.

In der Abwägung zwischen den Wünschen des Einzelhandels nach zusätzlichen Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe haben für die christlichen Gewerkschaften die Belange der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen. DHV und CGB erinnern daran, dass das Bundesverwaltungsgericht bereits 2014 in einer Entscheidung (69/2014) über Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

In seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf verweist der CGB darauf, dass vom Handel bereits die nach dem Bremischen Ladenschlussgesetz gebotenen großzügigen Möglichkeiten zu Ladenöffnungen nicht vollumfänglich wahrgenommen werden. In der Bremer City sind die Mehrzahl der Geschäfte werktags lediglich zwischen 10 und 19 Uhr geöffnet. In den Stadtteilen schließen viele Läden schon um 18 Uhr und samstags sogar bereits mittags. Dass die Attraktivität von orts- oder stadtteilbezogenen Veranstaltungen nicht von der Möglichkeit zu einem Sonntags-Shopping abhängt, beweist der Verein Die Wachmannstraße e.V., der mitseinem jährlichen Wachmannstraßenfest und Candellight-Shopping über Schwachhausen hinaus Anziehungskraft entwickelt hat und damit auch Handel und Gastronomie vor Ort fördert. Ähnliches sollte auch den Organisatoren örtlicher Events anderer Orts- und Stadtteile möglich sein. Für die Mehrzahl der im Verordnungsentwurf genannten Anlässe sieht der CGB daher keine Notwendigkeit zur Gewährung von Ausnahmenregelungen  vom Bremischen Ladenschlussgesetz. Im Übrigen verweist der Gewerkschaftsbund darauf, dass bereits nach dem seit 2009 geltenden Konzept Ausnahmeregelungen nur für Events von überregionaler Bedeutung zur Anwendung kommen sollen. Veranstaltungen wie der Gröpelinger Sommer, das Borfelder Sommerfest, das Sommerfest Habenhausen oder der Findorffer Genussmarkt erfüllen dies Kriterium mit Sicherheit nicht.

Überregionale Veranstaltungen von wirtschaftlicher oder touristischer Bedeutung, die nach Auffassung von DHV und CGB aufgrund hoher Besucherzahlen die Öffnung von Läden an Sonntagen gerechtfertigt erscheinen lassen, sind die Osterwiese, die Gewerbeschau Osterholz, das Straßenkunstfestival La Strada, das Vegefest, der Bremer Freimarkt sowie die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit, der 2026 von Bremen ausgerichtet wird. Bei einer Sonntagsöffnung anlässlich des Bremer Freimarkt könnte nach Auffassung des CGB aufgrund der unstrittig besonderen Bedeutung dieses Volksfestes auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden.

H&M-Filiale in Nürnberg schließt – Beschäftigte vor unzumutbarer Situation

DHV: Vorgehen der Geschäftsführung ist moralisch nicht vertretbar

Nürnberg – Die bevorstehende Schließung der H&M-Filiale in der Nürnberger Innenstadt setzt die Beschäftigten massiv unter Druck. Erst im Mai 2024 war ein weiteres Geschäft derselben Kette in unmittelbarer Nähe eröffnet worden, doch die Mitarbeitenden des alten Standorts sollen nicht automatisch übernommen werden. Stattdessen sollen sie sich auf neue Stellen am anderen Standort bewerben, allerdings zu veränderten Konditionen und ohne jede Garantie einer Anstellung. Viele Betroffene arbeiten seit Jahrzehnten für das Unternehmen, das ihnen nun faktisch die berufliche Zukunft entzieht.

Die DHV – Die Berufsgewerkschaft – bewertet dieses Vorgehen als bewusst kalkuliert und moralisch nicht vertretbar. Nach ihrer Einschätzung handelt die Geschäftsführung auf Kosten der langjährigen Beschäftigten, deren Einsatz und Loyalität die Basis des Unternehmens bilden. Es sei unzumutbar, Mitarbeitende nach jahrelanger Betriebszugehörigkeit vor die Wahl zu stellen, entweder völlig unsichere Perspektiven zu akzeptieren oder Arbeitsbedingungen zu übernehmen, die weit unter den bisherigen Standards liegen.

Die psychische Belastung der Belegschaft ist erheblich, da viele Mitarbeitende älter sind und gesundheitliche Probleme haben. Für diese Personen sei es fast unmöglich, alternative Arbeitsplätze zu finden. Zugleich liegen die angebotenen Stellen teilweise weit entfernt, obwohl erst vor kurzem eine neue H&M-Filiale in Nürnberg eröffnet hat, oder erfordern Arbeitszeitmodelle, die insbesondere alleinerziehende Mitarbeitende kaum vereinbaren können.

Aus Sicht der DHV verfolgt die Geschäftsführung eine berechnende Strategie, die darauf abzielt, Mitarbeitende, die nicht flexibel genug sind, auszusondern und gleichzeitig die Bedingungen für die verbleibenden Beschäftigten zu verschlechtern. Wirtschaftsexperten bestätigen, dass solche Methoden zwar rechtlich schwer angreifbar sein können, moralisch jedoch nicht zu rechtfertigen sind. Es handele sich um eine bewusste Benachteiligung älterer Mitarbeitender oder solcher mit gesundheitlichen Einschränkungen, die auf ein systematisches Kalkül der Unternehmensleitung hindeutet.

H&M begründet das Fehlen eines Sozialplans damit, dass die Vorstellungen von Arbeitgeberseite und Betriebsrat zu weit auseinanderlägen, und verweist darauf, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten würden und Mitarbeitende sich auf offene Stellen bewerben könnten. Die DHV weist jedoch darauf hin, dass gesetzliche Korrektheit allein moralische Verantwortung nicht ersetzt und dass wirtschaftliche Interessen nicht über die Würde und die Existenz der Beschäftigten gestellt werden dürfen.

Für die DHV bleibt die Situation ein klarer Beleg dafür, dass die Geschäftsführung von H&M skrupellos und verantwortungslos handelt, indem sie langjährige Mitarbeitende unter Druck setzt, um sich betriebliche Vorteile zu verschaffen, während sie die soziale Verantwortung völlig außer Acht lässt. Dieses Vorgehen ist nicht nur symptomatisch in Nürnberg, sondern auch an anderen Standorten der Kette H&M zu verfolgen. 

Neue Bundesregierung: Keine Entlastung für Krankenkassen in Sicht

Der von Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Amtsantritt versprochene Aufbruch ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die neue Bundesregierung ist noch nicht einmal 100 Tage im Amt, und schon nimmt sie Abstand von einem zentralen Entlastungsversprechen.

 

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgeber bezahlen über den Beitragssatz für Leistungen von Bürgergeldempfängern und bekommen nur einen Teil vom Bund zurück. Sie müssen mit höheren Beiträgen dafür zahlen, dass die Politik den Krankenkassen versicherungsfremde Leistungen aufdrückt, anstatt diese aus dem Steueraufkommen zu finanzieren, wie es ordnungspolitisch der richtige Weg wäre.

 

Ministerin Warken sollte und wollte diese Ungerechtigkeit beenden. Jetzt rudert sie zurück, weil die Koalition das Geld im Etat für den Bundeshaushalt nicht zur Verfügung stellt. Auf jährlich rund 10 Milliarden Euro Kosten bleiben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung damit weiterhin sitzen! Der Staat wälzt die Kosten auf die Beitragszahler der GKV ab. Die privat Krankenversicherten sind fein raus.


Anstelle im Koalitionsvertrag unsinnige und rechtlich nicht haltbare Forderungen – wie den Eingriff in die Tarifautonomie der Krankenkassen durch Vorgabe, dass zukünftig das TVÖD-Gehaltsniveau zu gelten habe*) – zu avisieren, sollte die Bundesregierung Verantwortung übernehmen, die von ihr maßgeblich verursachte Schieflage der Kassenfinanzen zu beheben. Nicht nur 10 Milliarden Kosten für Bürgergeldempfänger fehlen, auch andere Versicherungsfremde Kosten tragen nur die gesetzlich Versicherten. Der Bundeszuschuss dafür deckt die Kosten bei weitem nicht. Etliche Milliarden fehlen. Um bis zu 2,54 Beitragssatzpunkte werden die Kassenbeiträge durchschnittlich durch die versicherungsfremden Leistungen in die Höhe getrieben. Der GKV-Beitragszahler wird mit 740 Euro pro Jahr im Durchschnitt belastet.!

 

Schluss mit Verschiebebahnhöfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherten! Liebe Bundesregierung schaffen Sie keine Probleme, die an den Sorgen und Nöten der Bundesbürger vorbeigehen (z.B. gescheiterte Verfassungsrichterwahl), sondern kümmern Sie sich um die echten Probleme!

Die Tarifautonomie gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung!

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dass sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen am TVÖD orientieren sollen. Die Koalition verspricht sich davon erhebliche Kosteneinsparungen.

 

Wie kommt die Regierungskoalition zu der Annahme eines erheblichen Kosteneinsparungspotentials? Fakt ist:

  • Der Anteil der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bloße 4 Prozent!
  • Die Aufwendungen für Gehälter der Arbeitnehmer einschließlich der Vorstandsbezüge betrugen 2024 rund 7,568 Mrd. Euro (Quelle: Bundesgesundheitsministerium) – und das bei Ausgaben von 327,4 Milliarden Euro!

 

Nach unserer Auffassung geben die durchaus bestehenden Unterschiede zwischen den Tarifverträgen der gesetzlichen Krankenkassen und dem TVÖD keinen Anlass für die Annahme erheblicher Einsparpotentiale durch ein Tarifdiktat der Bundesregierung. Aber selbst wenn sich die neue Bundesregierung ein drastisches (vollkommen unrealistisches) Einsparpotential von vielleicht 15 Prozent erhofft, würden diese Einsparungen in etwa zu einer Reduzierung des Beitragssatzes von rund 0,35 Prozent führen!

 

Ein solches von der Bundesregierung erhofftes „erhebliches Einsparpotential“ würde angesichts der Dimensionen der anderen Ausgaben in der gesetzlichen Sozialversicherung und vor allem angesichts mancher geplanter sozialer Wohltaten (u.a. die Ausweitung der „Mütterrente“, die allein voraussichtlich 5 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr verursachen wird) nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und schnell verpuffen.

 

In keinem Verhältnis stünde dieses verschwindend geringe Einsparpotential zu dem erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltung der Krankenkassen und in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie! Die Krankenkassen sind selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Körperschaften. Als solche genießen sie auch den Schutz der Tarifautonomie und haben das autonome Recht, zu entscheiden, ob, mit welcher Gewerkschaft und unter welchen Bedingungen sie Tarifverträge abschließen. Die Beschäftigten der Krankenkassen haben das verfassungsrechtlich garantierte Recht, für einen Tarifvertrag zu kämpfen, der andere Regelungen als der TVÖD beinhaltet. Die Bundesregierung kann nicht so einfach die grundrechtliche Tarifautonomie ausblenden und bestimmen, welcher Tarifvertrag zu gelten hat. Auch eine Bundesregierung muss sich an das Grundgesetz halten.

 

Das Vorhaben der Bundesregierung ist nach unserer Auffassung ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit! Deshalb:

 

NEIN ZUM GEPLANTEN TARIFDIKTAT DER BUNDESREGIERUNG!

Kommentar des DHV-Landesvorsitzenden Bayern zum Ausgang der Tarifverhandlungen des Versicherungsinnendienstes

Unser Landesvorsitzender Bayern und engagiertes Mitglied der Bundesfachgruppe Versicherungen kommentiert den Ausgang der Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe wie folgt:

Till Eulenspiegel
Wenn ich jemanden gerne im Mittelalter getroffen hätte, dann wäre es Till Eulenspiegel gewesen.  Jemand der durch seine schelmenhafte Weise den Menschen den Blick in den Eulen [Symbolisch für Weisheit] Spiegel [Blick in die Selbstreflexion] ermöglicht hat. 


Hinter uns liegen die letzten Monate der Tarifverhandlungen im Versicherungsgewerbe für den Innendienst. Als kaufmännische Berufsgewerkschaft hat unsere Bundesfachgruppe Versicherungen den gesamten Verlauf sehr professionell intern und im Dialog mit den Beschäftigten und dem AGV begleitet. Wir haben gesehen das es für uns gar nicht notwendig ist eine tarifzeichnende Gewerkschaft zu sein, um gestalten und wirken zu können.


Ich persönlich würde sogar sagen: Wir waren besser unterwegs als in der Zeit, wo wir noch tarifzeichnend waren. 


Hier müssen wir auch lernen: Wir sind im Transformationsprozess zu einem neuen Gewerkschaftsformat. Wir haben die ersten existenzbedrohenden Jahre nach dem BAG-Urteil überstanden. Wir haben unsere Strukturen und unsere Art zu arbeiten verändert. 

    • Sollte uns der EGMR die Möglichkeit geben wieder Tarifverhandlungen zu führen und abzuschließen, müssen wir 3 Dinge beachten:
      Mit realistischen Tarifforderung in die Verhandlung gehen (das hat die DHV in der Regel sowieso immer gemacht.)

    • Mit dem AGV partnerschaftlich zusammenarbeiten – das fällt uns als Gewerkschaft, die nicht aus dem Klassenkampf, sondern aus der reformistischen Gewerkschaftsbewegung kommt, sowieso leichter.

    • Keinen Tarifabschluss tätigen, der nicht unseren Standards als kaufmännische Berufsgewerkschaft erfüllt. Was in der aktuellen Tarifrunde bedeutet hätte dass wir zu den angebotenen Konditionen im Gegensatz zu Verdi und DBV nicht abgeschlossen hätten.

Johann Lindmeier
DHV Landesvorsitzender Bayern 

 

Auf einen Kaffee mehr im Monat: Enttäuschender Abschluss der Gehaltstarifverhandlungen Versicherungsinnendienst

Nach über einem Monat Hängepartie haben sich der AGV Versicherungen und die verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf einen Tarifabschluss verständigt:

  • Laufzeit: 26 Monate
  • Gehaltserhöhungen: 5,0 % ab 01.08.2025 mit einer Mindesterhöhung von 200 Euro; 3,0 % ab 01.09.2026
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen i.H.v. 150 Euro ab 01.08.2025 und von 100 Euro ab 01.09.2026

 

Dieser Abschluss ist angesichts der hohen Erwartungen, die die verhandelnden Gewerkschaften mit ihren Forderungen geschürt hatten, enttäuschend! Zur Erinnerung: Der DBV war ursprünglich mit einer Gehaltsforderung von 17 % für ein Jahr und einer Arbeitszeitverkürzung von einer Stunde in die Tarifrunde 2025 gegangen. Verdi hatte eine Anhebung der Gehälter um 12 % und eine Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 250 Euro – jeweils für 12 Monate – gefordert. Mit dem im Abschluss erzielten linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 8,3 % zzgl. Mindesterhöhung haben die verhandelnden Gewerkschaften bezogen auf 12 Monate noch nicht einmal annähernd die Hälfte dessen erzielt, was sie gefordert haben!

 

Die verhandelnden Gewerkschaften haben zwar Verbesserungen gegenüber dem Arbeitgeberangebot der dritten Verhandlungsrunde erzielt. Bezogen auf 10. und 11. Berufsjahr der Gehaltsgruppe V bedeutet die „Verbesserung“ 8 Euro brutto im Monat – netto in etwa einen Pott Kaffee mehr im Monat! In der höchsten Stufe der Gehaltsgruppe VIII beträgt die „Verbesserung“ ganze 11 Euro brutto! Von der „Aufnahme eines starken Signals der Beschäftigten durch die Arbeitgeber“ ist diese leichte Verbesserung weit entfernt. In den unteren Gehaltsgruppen und in den Gehaltsgruppen A und B hat die vierte Verhandlungsrunde mit der Sockelanhebung von 200 Euro zwar deutlichere Gehaltszuwächse gebracht. Aber in der Gesamtschau können diese das enttäuschende Ergebnis der Hängepartie für viele Beschäftigten im Versicherungsinnendienst nicht aufwiegen! Darin fügt sich auch das Zugeständnis bei den Azubivergütungen: Zwar immerhin um 30 Euro besser als im Vergleich zur dritten Verhandlungsrunde – aber bei weitem kein „Azubibooster“, wie von verdi in ihrer Tarifmitteilung bejubelt.

 

Besonders enttäuschend ist auch, dass die Beschäftigten im Versicherungsinnendienst vier Nullmonate ohne Ausgleich durch eine Einmalzahlung beschert bekommen.

 

Gegenüber den Tarifabschlüssen vergleichbarer Branchen hinkt der Abschluss im Versicherungsinnendienst hinterher. Die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken erhalten mit dem Abschluss von März 2025 Gehaltserhöhungen im Gesamtvolumen von 11,4 % – bei einer nur dreimonatigen längeren Laufzeit (29 Monate). Die Tarifabschlüsse 2024 bei den Öffentlichen Banken und Privatbanken liegen in den Gesamtvolumina ebenfalls deutlich über den Abschluss des Versicherungsinnendienstes. Mit dem Abschluss haben die privaten Versicherungen weiter die Rote Laterne bei den Tarifabschlüssen. Die Beschäftigten verlieren weiter Anschluss an vergleichbare Branchen. Für den Kampf um die Fach- und Führungskräfte von morgen verheißt das nichts Gutes! Die verhandelnden Gewerkschaften sollten angesichts dieses enttäuschenden Abschlusses ihre Strategie überdenken, mit hohen Forderungen eine hohe Erwartungshaltung zu wecken und diese noch durch Warnstreikaktionen zu schüren – um am Ende beim Tarifabschluss wieder als Bettvorleger zu landen.

Versicherungsinnendienst: Tarifverhandlungen werden am 04.07.2025 fortgeführt

In die festgefahrenen Verhandlungen des Versicherungsinnendienstes ist wieder Bewegung gekommen. Der AGV Versicherungen und die tarifverhandelnden Gewerkschaften wollen am 04.07. einen neuen Versuch unternehmen, zu einer Einigung zu kommen.

Die DHV begrüßt den Versuch, noch vor der Sommerpause zu einer Einigung zu kommen. Eine längere Hängepartie bis in den Herbst hinein muss unbedingt vermieden werden! Voraussetzung für eine Einigung ist aber, dass der AGV Versicherungen sein enttäuschendes Angebot aus der letzten Verhandlungsrunde (4,8 % zum 01.08.2025; 3,3 % zum 01.09.2026; Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro; Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen) noch einmal deutlich aufstockt.

Das noch auf dem Tisch liegende Arbeitgeberangebot liegt deutlich hinter den Abschlüssen zurück, wie sie zuletzt bei den Privatbanken, Öffentlichen Banken und Volks- und Raiffeisenbanken getätigt worden waren. Das ist nicht akzeptabel. Denn: Angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen seit 2022 ist es wichtig, nicht den Anschluss zu verlieren.

Die Beschäftigten der privaten Versicherungen dürfen nicht weiter hinter das Gehaltsniveau vergleichbarer Branchen zurückfallen!

Wir hatten dem AGV Versicherungen in einem Gespräch den Abschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken als Maßstab für einen akzeptablen Kompromiss genannt:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

Der AGV Versicherungen sollte sich auch im Bewusstsein an seine Verantwortung gegenüber den Miterbeitern/innen an dem Volksbankentarifabschluss orientieren. Denn letztlich sind es die Versicherungsnagestellten, die den Menschen in schwierigen, oft auch existenzbedrohenden Situationen zur Seite stehen und ihnen wichtige Hilfe leisten. Diese hohe Verantwortung sollte mit einem guten Gehaltsabschluss angemessen gewürdigt werden. 

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, am 04.07.2025 zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

Ergebnislose dritte Verhandlungsrunde: Arbeitgeberangebot bleibt hinter den Erwartungen der Beschäftigten zurück

Die dritte Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen 2025 Versicherungsinnendienst ist mit einem enttäuschenden Abbruch zu Ende gegangen. Das letzte Arbeitgeberangebot mit einer Laufzeit von 28 Monaten entspricht in den monetären Aspekten nicht den Erwartungen der Beschäftigten an einen guten Kompromiss:

  • Gehaltserhöhungen von 4,8 % zum 01.08.2025 und von 3,3 % zum 01.09.2026
  • Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen
  • Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro.

Die DHV hatte in einem Gespräch mit dem AGV Versicherungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Maßstab für einen guten Kompromiss der im März 2025 vereinbarte Tarifabschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken sein sollte:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

 

Die Arbeitgeberseite brachte ihre großen Bedenken gegen den Volks- und Raiffeisenbankenabschluss zum Ausdruck. Dieser sei für den AGV in der Höhe nicht darstellbar.

Das Gespräch zeigte, dass ein Kompromiss zwischen dem AGV und den verhandelnden Gewerkschaften in der dritten Verhandlungsrunde angesichts der weit auseinanderliegenden Positionen schwer zu erreichen sein würde. Es ist aber eine Enttäuschung, dass das letzte Arbeitgeberangebot noch deutlich hinter dem Tarifabschluss Privatbanken vom Juli 2024 – 5,5 Prozent ab August 2024, 3,0 Prozent ab August 2025 und weitere 2,0 Prozent ab Juli 2026 bei einer Laufzeit von 28 Monaten – zurückliegt! Mit einem Abschluss in Höhe des Arbeitgeberangebotes wären die Beschäftigten der Versicherungen gegenüber den Beschäftigten vergleichbarer Branchen ins Hintertreffen geraten. Insofern ist die Ablehnung des Arbeitgeberangebotes folgerichtig.

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, zügig zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg       

 

Tarifrunde Versicherungsinnendienst: Vollkommen ungenügendes Arbeitgeberangebot.

Der AGV Versicherungen hat in der zweiten Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2025 Versicherungsinnendienst ein vollkommen ungenügendes erstes Gehaltsangebot vorgelegt:

  • 5 Nullmonate ohne Einmalzahlung sind nicht akzeptabel!

Angesichts des bereits zum 31.03.2025 ausgelaufenen Gehaltstarifvertrages bedeutet die angebotene Gehaltserhöhung zum 01.09.2025 die Hinnahme von 5 Nullmonaten. Das ist ein nicht akzeptables Hinhalten der Beschäftigten, zumal das Arbeitgeberangebot keine Kompensation durch eine Einmalzahlung beinhaltet. Wir erwarten eine deutlich zeitnähere Gehaltserhöhung und eine Kompensation von eventuellen Nullmonaten in Form einer Einmalzahlung!

  • Angebotene Gehaltserhöhungen sind viel zu niedrig!

Die vom AGV angebotenen Gehaltserhöhungen (3,6 % ab 01.09.2025; 2,7 % ab 01.09.2026; 2,1 % ab 01.09.2027) sind angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre viel zu niedrig. Ein Vergleich mit den Inflationsraten zeigen den deutlichen Reallohnverlust der Beschäftigten:

Durchschnittliche Inflation 2022: 6,9 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2022

Durchschnittliche Inflation 2023: 5,9 % – Gehaltserhöhung: 2 % zum 01.09.2023

Durchschnittliche Inflation 2024: 2,2 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2024

Der AGV sollte sich ein Beispiel am jüngsten Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken nehmen! Den dort ebenfalls bestehenden erheblichen Nachholbedarf wurde mit deutlichen Gehaltserhöhungen von 6 %, 3,5 % und von 1,5 % zwei Monate vor Laufzeitende Rechnung getragen – und das mit einer deutlich geringeren Laufzeit von 29 Monaten!

  • Indiskutable Laufzeit von 35 Monaten!

Positiv zu würdigen sind die Bereitschaft des AGV zu einer überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen und zu strukturellen Veränderungen in der Vergütungsstruktur der A- und B-Tarifgruppen. Bei letzterem scheint der AGV der von uns in der Vergangenheit immer wieder vorgetragenen Kritik an der Existenz dieser Tarifgruppen zumindest zum Teil Rechnung tragen zu wollen. Aber auch hier gibt es noch Luft nach oben im Hinblick auf einen konsensfähigen Abschluss.

Die weiteren Bestandteile des Arbeitgeberangebotes, u.a. die Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses, die Entfristung des Qualifizierungstarifvertrages und das signalisierte Entgegenkommen in der Frage von freien Tagen für Auszubildende zwecks Prüfungsvorbereitung, gehen in die richtige Richtung. Diese Nebenpunkte kompensieren aber keinesfalls die eklatanten Mängel des Arbeitgeberangebotes in der Gehaltsfrage!

Wir erwarten für die dritte Verhandlungsrunde deutliche Bewegung beim AGV und einen tragfähigen Tarifabschluss!

Die DHV ist im Dialog mit dem AGV Versicherungen. Im Mai findet ein Gespräch mit dem AGV zwecks Austausches über die gegenseitigen Positionen statt.

Unsere Erwartungen an einen tragfähigen Abschluss:

  • Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %)
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)
  • Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
  • Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

 

DAK-Gesundheit: 10 Jahre Hängepartie Anlage 5 – Dringend Zeit, endlich zu handeln!

DAK-Gesundheit und verdi führen derzeit Sondierungsgespräche zur Neugestaltung der Anlage 5 – Eingruppierungen. Dieses Tarifthema ist eine Hängepartie, die bereits 10 Jahre andauert!

Zu Verhandlungen bereits 2015 aufgefordert!

Mit Schreiben vom 08.06.2015 forderten wir den damaligen Vorstand folgenden Handlungsbedarf mit:

  • Handlungsbedarf FZMB Sachbearbeiter im Team 10
  • FZMB Sachbearbeiter Mitgliedschaften: Höhere VG als VG 6
  • Neuschaffung Stelle „stellvertretender Leiter“ in den FZMB
  • Schulungsleiter Fachzentren und Vertrieb: Höhere Vergütung als VG 7
  • Eingruppierung der weiteren neu geschaffenen Stellentypen in der Zentrale sowie in der Fläche
  • Eingruppierung Bezirksleiter/innen im Partnervertrieb

 

Auszug aus unserer Info vom 27.08.2018 zum Reformbedarf bei der Anlage 5:

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

Seit Jahren Reformbedarf bei den Digi-Zentren!

Obwohl es keine einfachen Tätigkeiten mehr gibt, werden Beschäftigte der Digi-Zentren immer noch nach VG 1 vergütet. Wir erwarten eine deutliche Aufwertung der Vergütung der betroffenen Beschäftigten in den Digi-Zentren!

Trotz des dringenden Handlungsbedarfs sind in den vergangenen 10 Jahren keine grundlegenden Änderungen in der Anlage 5 erfolgt! 

Es ist Zeit, endlich zu einer vernünftigen und zeitgemäßen Einigung zu kommen. Denn die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen 10 Jahren rasant gewandelt! Die DAK-Gesundheit muss einiges tun um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die Anforderungen an die Beschäftigten haben sich in den Jahren massiv verändert. Einfache Tätigkeiten übernimmt inzwischen ein Roboter. Dem muss bei den Eingruppierungen Rechnung getragen werden. Es fehlt in der aktuellen Struktur auch an Lösungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die gerne etwas weniger verantwortungsvolle bzw. belastende Tätigkeiten ausüben wollen bzw. können. Es fehlt auch an Möglichkeiten Leistungsträger im Rahmen einer Fachkarriere Optionen aufzuzeigen, ohne den Weg in die Zentrale. Es stellt sich auch die Frage, ob eine gesonderte Eingruppierung für die Zentrale zeitgemäß ist. Herausfordernde Arbeit gibt es in Fläche und Zentrale gleichermaßen.