Von DHV unterstützte Arbeitnehmerliste DHV & Freunde erzielt beachtliche Erfolge bei Personalratswahlen

Bei der DAK-Gesundheit fanden im Oktober 2024 Personalratswahlen statt. Aufgrund einer Umstrukturierung fanden die Wahlen außerhalb des regulären gesetzlichen Zeitraums 01.03.-31.05.2024 statt.

Bei den Listenwahlen konnte die von der DHV unterstützte Arbeitnehmerliste „DHV & Freunde“ sehr gute Ergebnisse erzielen:

  • 5603 Thüringen/Nordhessen: 4 Sitze

Verdi erzielte nur 3 Sitze, die Arbeitnehmerliste stellt damit die Mehrheit!

  • 5601 Berlin/Brandenburg: 2 Sitze
  • 5605 Hessen: 1 Sitz
  • 5602 Sachsen: 1 Sitz 
  • 5701 Südbayern: 1 Sitz
  • 5504 Niedersachsen: 1 Sitz
  • Rheinlandpfalz/Saar: 2 Sitze

Diese erfreulichen Wahlergebnisse zeigen den großen Wunsch der Beschäftigten, anderen Listen als die Gewerkschaftslisten von verdi und GdS ihr Vertrauen zu schenken. Der Bundesbetriebsgruppenvorsitzende DAK-Gesundheit Jörg Steinbrück „Ich gratuliere den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Arbeitnehmerliste „DHV & Freunde“. Ich freue mich über die Erfolge, die auch in der neuen Amtsperiode eine gute Präsenz von DHV-Arbeitnehmervertretern in den Personalratsgremien der DAK-Gesundheit ermöglicht haben.“   

Die DHV gratuliert den gewählten DHV-Mitgliedern zu ihrer Wahl und wünscht ihnen viel Erfolg in ihrer Arbeit für die Interessen der Beschäftigten der DAK-Gesundheit!

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Handel und Logistik: “Champagner in der Zentrale, Wasser im Markt? – Zeit für echte Wertschätzung!”

Die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Märkten und der Logistik im Vergleich zu Mitarbeitern in der Unternehmenszentrale ist ein weitverbreitetes Phänomen, das tiefgreifende Auswirkungen auf die Unternehmenskultur und den Geschäftserfolg hat. In vielen Unternehmen lässt sich eine deutliche Diskrepanz zwischen den Arbeitsbedingungen und Vergünstigungen dieser verschiedenen Mitarbeitergruppen beobachten.

Besonders auffällig sind die Unterschiede bei den Arbeitszeiten und der gewährten Flexibilität. Während Mitarbeiter in der Zentrale häufig von flexiblen Arbeitszeiten, Home-Office-Möglichkeiten und Gleitzeit-Modellen profitieren, sind Beschäftigte in Märkten und Logistikzentren im Regelfall an starre Schichtsysteme gebunden. Sie müssen ihre Arbeit zwingend vor Ort verrichten und häufig auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Diese unterschiedliche Behandlung setzt sich bei der Vergütung und den Zusatzleistungen fort. Die Zentrale-Mitarbeiter erhalten in der Regel höhere Grundgehälter, haben Zugang zu Leistungsboni und variablen Vergütungsmodellen sowie umfangreichen Zusatzleistungen wie Firmenwagen oder Diensthandys. Im Gegensatz dazu müssen sich Mitarbeiter in Märkten und Logistik meist mit niedrigeren Gehaltsstufen und weniger Zusatzleistungen zufriedengeben, wobei häufig nur tarifliche Mindeststandards erfüllt werden.  Es wirkt hier wie der Unterschied zwischen Front und Etappe.

Dennoch sollte der Arbeitgeber und vor allem Zentralen nicht vergessen, wer die eigentliche Arbeit verrichtet und wo das Geld verdient wird. Ohne Märkte und Logistik braucht man im Regelfall auch keine Zentrale.

Auch die grundlegenden Arbeitsbedingungen unterscheiden sich erheblich. In der Zentrale ist eine ergonomische Büroausstattung selbstverständlich. Die Räume sind klimatisiert und bieten eine ruhige Arbeitsumgebung. Demgegenüber sind Markt- und Logistikmitarbeiter mit körperlich belastenden Tätigkeiten konfrontiert, arbeiten teilweise unter extremen Temperaturbedingungen und erfahren eine hohe physische Beanspruchung.

Diese Ungleichbehandlung führt zu verschiedenen negativen Folgen. Die Motivation der Mitarbeiter in Märkten und Logistik sinkt, was sich in einer höheren Fluktuation in diesen Bereichen niederschlägt. Es entsteht eine Art “Zwei-Klassen-Gesellschaft” im Unternehmen, die den Wissensaustausch zwischen den Abteilungen erschwert.  Ein Beispiel bietet sich gerade an bei einer Firma aus Düsseldorf, die gerade jedem Mitarbeiter in der Verwaltung ein Paar Turnschuhe eines deutschen Traditionsunternehmens mit drei Streifen im Firmendesign geschenkt hat, während die restlichen Arbeitnehmer in den Märkten und der Logistik einen Tiefkühl-Muffin der Eigenmarke erhielten. Zudem erhielten die Mitarbeiter der Zentrale wohl einen extra Urlaubstag während auch hier die anderen Arbeitnehmer keinen Sonderurlaub zum Firmenjahrestag erhielten. Von der eigentlichen Geburtstagsfeier mit internationalem Stargast mal ganz abgesehen. Für uns als Gewerkschaft ist dies unverständlich und nicht nachvollziehbar. Wertschätzung und gegenseitiger Respekt sieht anders aus.

Für das Unternehmen ergeben sich daraus ernst zu nehmende Risiken, wie der Verlust qualifizierter Mitarbeiter, mögliche Imageschäden, eine ineffiziente Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und potenzielle arbeitsrechtliche Konflikte.

Um diese Probleme anzugehen, sind sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen erforderlich. Kurzfristig sollten Unternehmen eine Angleichung der Sozialleistungen anstreben, die Arbeitsplatzausstattung verbessern und Partizipationsmöglichkeiten einführen. Langfristig ist die Entwicklung durchlässiger Karrierewege wichtig und die Förderung des abteilungsübergreifenden Austauschs.

Die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern in verschiedenen Unternehmensbereichen stellt eine bedeutende Herausforderung dar, die aktiv angegangen werden muss. Eine schrittweise Angleichung der Arbeitsbedingungen ist nicht nur aus Fairness-Gründen geboten, sondern auch betriebswirtschaftlich sinnvoll. Nur wenn Unternehmen diese Thematik ernst nehmen und konkrete Verbesserungsmaßnahmen einleiten, können sie langfristig erfolgreich und nachhaltig wirtschaften. Die Investition in faire und ausgewogene Arbeitsbedingungen über alle Unternehmensbereiche hinweg zahlt sich durch höhere Mitarbeiterzufriedenheit, geringere Fluktuation und bessere Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen aus.

Liebe Arbeitgeber, wir wissen, dass es verschieden Ausbildungs- und Arbeitslevel und auch verschiedene Arbeitsplätze gibt. Dennoch kann man – wenn man möchte – versuchen, es besser zu machen und nicht noch zu verschlimmern.

 

Tarifabschluss Öffentliche Banken: Kein großer Wurf

Nach einem langen Ringen erzielten die Tarifparteien in der vergangenen Woche einen Gehaltstarifabschluss.

Das Gesamtvolumen des Abschlusses in Höhe von 11,9 % klingt dabei größer, als es die vereinbarten Gehaltserhöhungen und die Gesamtlaufzeit letztendlich hergeben.

  • Die Laufzeit von 33 Monaten ist enttäuschend lange – vor allem vor dem Hintergrund der ebenfalls überaus langen Laufzeit des letzten Abschlusses (35 Monate).
  • Eine Einmalzahlung zum Ausgleich der 5 Nullmonate vom 01.06.-31.10.2024 ist nicht vereinbart worden.
  • Die Gehaltserhöhung von 6,0 % zum 01.11.2024 sieht zwar ordentlich aus. Die letzte Gehaltserhöhung zum 01.07.2023 liegt aber bereits über ein Jahr zurück. Zudem fiel diese mit 2,0 % in der Zeit der historisch höchsten Inflation der Bundesrepublik Deutschland äußerst dürftig aus.
  • Die Erhöhungen von 2,8 % zum 01.11.2025 und von 2,7 % zum 01.11.2026 können kaum zufriedenstellen. Sie mögen zwar nominell über der derzeitigen Inflation von 1,9 % liegen. Gefühlt liegt aber die Inflation bei den Dingen des täglichen Lebensbedarfs weitaus höher. Zudem ist schon allein wegen der steigenden CO 2-Bepreisung und der von vielen Gasversorgern angekündigten deutlichen Erhöhung der Gaspreise-Netzentgelte mit einem Wiederanziehen der Inflation im nächsten Jahr zu rechnen.

Der letzte Tarifabschluss von 2022 mit den Gehaltserhöhungen von 3,0 % zum 01.07.2022 und von 2,0 % zum 01.07.2023 bedeutete für die Beschäftigten der öffentlichen Banken einen kräftigen Reallohnverlust. Dieser wird mit dem jüngsten Tarifabschluss nicht ausgeglichen. Gemessen an den Gehaltsforderungen der Gewerkschaften

  • DBV: 14,5 % auf 12 Monate, Mindesterhöhung von 500 €
  • Verdi: 12,5 % für 12 Monate, Mindesterhöhung 500 €

haben diese mit dem jüngsten Tarifabschluss einen Offenbarungseid geleistet. Denn sie haben noch nicht einmal mit einer Vertragslaufzeit von 33 Monaten das Gehaltserhöhungsvolumen erreicht, das sie für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert hatten. Eine solche Fehleinschätzung, was man in einer Tarifrunde erreichen kann, sollte den verhandelnden Gewerkschaften zu denken geben.

 

Gehaltstarifabschluss Privatbanken

Anfang Juli einigte sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes mit den verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf folgenden Tarifabschluss:

  • 2 Nullmonate (Juni und Juli)
  • Gehaltserhöhungen:

5,5 % mehr ab 1.8.2024

3 % mehr ab 1.8,2025

2 % mehr ab 1.7.2026

  • Erhöhungen Nachwuchskräftevergütungen:

150 Euro mehr ab 1.8.2024

50 Euro mehr ab 1.8.2025

50 Euro mehr ab 1.7.2026

  • Laufzeit bis September 2026 (28 Monate)

Des Weiteren einigten sich die Tarifparteien auf Tarifgespräche zur Weiterentwicklung des Tarifentgeltsystems und zu einer modernen und individuellen Arbeitszeitgestaltung.

Die Gewerkschaften waren mit sehr hohen Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

Verdi: 12,5 %, mindestens 500 Euro und 250 Euro mehr für Nachwuchskräfte – und das bei 12 Monaten.

DBV: 16 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, mindestens 600 Euro mehr; Nachwuchskräfte 250 Euro mehr; 1 Stunde Arbeitszeitverkürzung auf 38 Wochenstunden

Begleitet wurden die Verhandlungsrunden mit der üblichen Begleitmusik von Warnstreikaktionen.

Gemessen an den hohen Forderungen ist der Tarifabschluss ernüchternd. „Die Kunst des Machbaren“, wie der DBV seine Tarifinformation als Überschrift versieht, ist noch eine freundliche Umschreibung dieses Verhandlungsergebnisses, das weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurückgeblieben ist. 10, 5 % mehr Gehalt und 250 Euro mehr Nachwuchskräftevergütung bei einer Laufzeit von 28 Monaten haben die durch die Tarifforderungen geschürten hohen Erwartungen nur unzureichend erfüllt. Besonders der Tarifabschluss 2022 war mit 13 Nullmonaten und zwei linearen Gehaltserhöhungen mit einem Gesamtvolumen von sehr mageren 5,0 % bei einer Laufzeit von 35 Monaten ein Schlag ins Kontor für die Beschäftigten der Privatbanken. Die Kluft zu den Beschäftigten der Sparkassen hat sich mit dem Abschluss Anfang Juli noch vergrößert. Denn diese profitierten von einer monatlichen Stückelung der Inflationsausgleichsprämie in 2023, einer Sockelanhebung von 200 Euro und einer Gehaltserhöhung von 5,5 % ab März 2024. In den unteren und mittleren Entgeltgruppen beträgt die Gesamtsteigerung damit deutlich über 10 % bis über 16 % – und das bei einer Laufzeit von nur 24 Monaten!

Natürlich wachsen die Wünsche bei Tarifverhandlungen nicht in den Himmel. Ein Tarifabschluss stellt immer die Kunst des Machbaren dar. Auch gehört zur Wahrheit, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten der Privatbanken unter 10 Prozent liegt und somit weder verdi noch DBV ein ernstzunehmendes Druckpotential bei den Privatbanken entfalten können. Die verhandelnden Gewerkschaften sollten deshalb selbstkritisch reflektieren, ob man nicht zukünftig etwas realistischere Forderungen aufstellen sollte.

V.I.S.d.P.: Henning Röders

 

 

 

DHV-Information zu den jüngsten Verhandlungsergebnissen im Handel

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

“Ver.di’s Verhandlungsdebakel im Handel – Eine kritische Bestandsaufnahme”

Die jüngsten Verhandlungsergebnisse  von ver.di für den Einzel- sowie Groß- und Außenhandel lässt viele Beschäftigte ratlos zurück. Was als Durchbruch verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als mageres Zugeständnis, das an den realen Problemen der Branche vorbeigeht. Man sieht hier, wohin ein gewerkschaftliches Tarifmonopol führt.

Nehmen wir Petra S.*, langjährige Kassiererin bei einer großen Supermarktkette. “Mit der Lohnerhöhung kann ich mir gerade mal einen Kaffee mehr pro Woche leisten”, sagt sie kopfschüttelnd. “Von wegen Inflationsausgleich – das ist ein schlechter Witz.”

Ähnlich sieht es Markus K.*, Lagerist bei einem Großhändler. Er hatte auf Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und auf eine wesentlich höhere Lohnerhöhung gehofft. Stattdessen heißt es weiter: Überstunden schieben bei dünner Personaldecke. “Ver.di hat uns echt hängen lassen”, meint er enttäuscht.

Diese Einzelschicksale werfen ein Schlaglicht auf die größere Frage: Hat ver.di noch die Schlagkraft, um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten? Die Bilanz fällt ernüchternd aus. Der Handel muss sich mal wieder einmal dank der Einheitsgewerkschaft mit Brosamen begnügen.

Besonders bitter: Die Mobilisierungskraft von ver.di scheint zu schwinden. Groß angekündigte Warnstreiks verpufften weitgehend wirkungslos. In einer Großstadt wie Köln beteiligten sich gerade mal knapp über 200 Mitarbeiter aus dem Handel – ein Armutszeugnis für eine Millionenmetropole und für die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB. Vielleicht sollte sich die Einheitsgewerkschaft lieber auf ihr Kerngeschäft im öffentlichen Dienst zurückziehen. Hier sind sie ohne Frage sehr gut organisiert, in allen anderen Bereichen müsste man ein großes Fragezeichen setzen, wenn man die Tarifergebnisse als Grundlage nimmt.

Die Handelsbranche steht vor gewaltigen Herausforderungen wie Digitalisierung, Automatisierung der Verkaufsprozesse, Personalabbau und wachsender Konkurrenzdruck. Damit die Beschäftigten nicht im Hinblick auf die Arbeits- und Gehaltsbedingungen ins Hintertreffen geraten, ist es eine Rückbesinnung auf gewerkschaftliche Kernwerte wie Solidarität, Kampfbereitschaft und eine klare Kante gegenüber den Arbeitgebern notwendig. „Back to the roots“ – so sagt man im Neudeutschen. Ver.di hat es in dem über ein Jahr dauernden Tarifkonflikt im Handel nicht geschafft, dieser Herausforderung gerecht zu werden.  Die Gewerkschaft hat es versäumt, die realen Nöte der Basis in handfeste Forderungen und gute Abschlüsse zu übersetzen. Stattdessen wirkt sie angesichts der dürftigen Verhandlungsergebnisse wie ein zahnloser Tiger, der vor den Arbeitgebern einknickt.

*Namen für den Artikel geändert

Harm Marten Wellmann

Tarifeinigung Einzelhandel Bayern: Wirklich wie Dominosteine!

Nun auch eine Einigung der Tarife im Einzelhandel von Bayern nach über einem Jahr Verhandlungen.

Am Dienstag schlossen die Einheitsgewerkschaft verdi und der Arbeitgeberverband HBE nach einem Jahr Tarifverhandlungen und Streikaktionen im bayerischen Einzelhandel einen neuen Tarifvertrag ab. Der Pilotabschluss aus Hamburg, der bereits im Mai getätigt wurde, ist dabei auch Grundlage dieses Abschlusses für circa 320.000 Beschäftigte im bayrischen Freistaat.

Nach fünf Nullmonaten werden die Löhne gemäß der Übereinkunft von verdi und dem Handelsverband Bayern (HBE) rückwirkend ab Oktober 2023 um 5,3 % und ab Mai 2024 um weitere 4,7 % gesteigert. Sie steigen im dritten Tarifjahr um 1,8 % und erhalten einen Festbetrag von 40€. Die Arbeitnehmer bekommen außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro netto. Der Tarif für die Altersvorsorge steigt von 300 auf 420 Euro pro Jahr. Bis April 2026 läuft der Tarifvertrag für 36 Monate.

Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

Tarifeinigung Einzelhandel NRW: Wie Dominosteine!

Eine plötzlich schnelle Einigung der Tarife im Einzelhandel von NRW nach einem Jahr Verhandlungen.

Mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zeichnen zwei große Tarifregionen den Anfang Mai in Hamburg erzielten Abschluss nach, was die Hängepartie im Tarifstreit im deutschen Einzelhandel bald beendet. Irritationen hatte Rheinland-Pfalz zuvor verursacht. In Rheinland-Pfalz hat die Arbeitgeberseite einen Rückzieher gemacht, obwohl die Tarifeinigung im rheinland-pfälzischen Einzelhandel bereits beschlossen worden war. Die Gewerkschaft droht jetzt mit Streik.

Die Löhne und Gehälter in NRW werden analog zum Tarifergebnis in Hamburg ab dem 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent rückwirkend erhöht. Am 1. Mai 2024 werden es noch 4,7 Prozent mehr sein. Zum 1. Mai 2025 steigen die Gebühren im dritten Tarifjahr zunächst um einen festgelegten Betrag von 40 Euro und dann um zusätzliche 1,8 %. Nach Angaben der Arbeitgeber liegt die Gesamtentwicklung bei einer Laufzeit von 36 Monaten bei 13,67 Prozent, wobei doch die Forderung von verdi bei 13% für 12 Monate lag. Die Arbeitnehmer erhalten außerdem eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000 Euro, wenn sie in Vollzeit arbeiteten. Dies gilt anteilig für Teilzeitbeschäftigte. Die Auszubildenden erhalten 500 Euro. Darüber hinaus wird der Betrag für tarifliche Altersvorsorge laut den Informationen von 300 Euro pro Jahr auf 420 Euro erhöht. Gemäß verdi NRW werden den Mitarbeitern ab dem 1. Januar 2025 zusätzliche 120 Euro gezahlt. Für den Tarifvertrag gelten 36 Monate als Laufzeit.

Auch hier, genau wie in Hamburg, klafft das Delta zwischen Tarifergebnis und Forderung als eine große Lücke, welche die Gewerkschaft verdi ihren Mitgliedern und den Arbeitnehmern erklären muss. (Nur am Rande: Die DHV ist keine Ausrede mehr!) Es scheint, als wirke die tarifliche Monopolstellung sich nicht auf das Tarifergebnis oder die Verhandlungskünste aus. Zudem hat sich verdi so eine 36-monatige Streikpause im Handel erkauft. Denn streiken ist teuer, so munkelt man.

Nicht alle Beschäftigten im Handel in NRW sind von dem neuen Tarif betroffen. In Nordrhein-Westfalen arbeiten über 700.000 Menschen im Einzelhandel. In der Branche ist die Tarifbindung jedoch nicht sehr stark und eher sinkend. Nach Ansicht der Arbeitgeber gilt der Abschluss für über die Hälfte der Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberseite betonte daher, dass der Tarifvertrag für zahlreiche Unternehmen, die sich daran orientieren, eine bedeutende Leitlinie darstellt. Der Anteil der Arbeitnehmer, die Mitglied der tarifvertragschließenden Gewerkschaft verdi und damit tarifgebunden sind, dürfte dagegen weit unter 10 Prozent liegen! Viele Unternehmen lehnen sich an den Tarifvertrag an.  Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen schätzt, dass viele der tarifgebundenen Unternehmen einer Verbandsempfehlung gefolgt sind und bereits die erste Stufe von 5,3 Prozent gezahlt haben. Zudem wirft die Verhandlungsfolge und in diesem Falle die Nachzeichnungen des Tarifergebnisses aus Hamburg die Frage auf, ob nicht gleich bundesweit verhandelt werden sollte. Denn in Rheinland-Pfalz hatte man für die Arbeitnehmer bereits ein besseres Ergebnis, welches dann wieder revidiert wurde. Wir können auch hier nur wiederholen: Schade um die verlorenen drei Jahre für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Handel!

Kurzbericht zur Vertreterversammlung der BGHW am 15.05.2024

In der letzten Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) standen vor allem Gesundheitsförderung, Prävention und Öffentlichkeitsarbeit im Mittelpunkt.  

Der Vorstandsvorsitzende und die Geschäftsführung gaben einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen u.a. im Bereich der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung. Ein Vortrag vom Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), Frank Plate, über das Verhältnis des BAS zu den gewerblichen Berufs-genossenschaften krönte die Veranstaltung. Er betonte die Zusammenarbeit des BAS mit der BGHW und anderen gewerblichen Berufsgenossenschaften und deren Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Ein weiteres wichtiges Thema auf der Vertreterversammlung war Gesundheits-förderung und Teilhabe durch Sport. Die Bedeutung von Sport und Bewegung für die Gesundheit der Beschäftigten wurde diskutiert, ebenso wie Möglichkeiten der Förderung von sportlichen Aktivitäten am Arbeitsplatz.

Hier wurde besonderes Augenmerk auf den Behindertensport und Teilhabe auf die anstehenden Paralympics in Paris gelegt.       

Weitere Themen auf der Vertreterversammlung waren die Kampagne “Komm gut an.” in den sozialen Medien zur Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz, vor allem auf dem Arbeitsweg.

Die BGHW-Fachtagung “Sicherheit und Gesundheit im Handel und in der Waren-logistik” findet im September 2024 in Dresden statt.

Das ISSA Symposium Global Supply Chains Berlin im Oktober 2024 findet zum Thema Nachhaltigkeit entlang globaler Lieferketten statt.

Belohnungssysteme für Erste-Hilfe-Leistungen sowie Ausnahmegenehmigungen und die Sicherheit elektronischer Artikelsicherungssysteme im Einzelhandel bildeten weitere Themen in der Vertreterversammlung.

Abschließend wurden die nächsten Termine sowie die Sitzungstermine für das Jahr 2025 angekündigt.

Die BGHW setzt sich weiterhin aktiv für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Handel und in der Warenlogistik ein und fördert innovative Ansätze zur Prävention und Gesundheitsförderung.

Harm Marten Wellmann

 

Akuter Personalmangel im Gesundheitswesen !!!

Wie in der gesamten Bundesrepublik, macht sich der akute Fachkräftemangel in der Bundesrepublik Deutschland auch in Brandenburg massiv bemerkbar.

Aktuell haben viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen mit einem starken Verlust an Fachpersonal, aber auch bei den Pflegehilfskräften zu kämpfen.

Wo dran liegt das?

Die Arbeit in der Betreuung und Pflege im Gesundheitswesen ist für viele Arbeitnehmer*innen einfach nicht mehr attraktiv genug.

Zum einen ist die Überbelastung auf Grund fehlenden Personals für viele nicht mehr tragbar. Die Folgen daraus sind: viele längerfristige Krankschreibungen durch Überbelastung und Erschöpfung der Mitarbeiter*innen, die von den Arbeitgebern jedoch nicht ersetzt werden können, weil einfach nicht genügend Personal zur Verfügung steht.

Für das noch verbleibende Personal bedeutet dies, noch mehr Arbeit! Extra Dienste müssen geleistet werden, demzufolge haben die Mitarbeiter*innen weniger Freizeit zu Verfügung.

Daraus folgt: Mitarbeiter*innen entschließen sich, aus gesundheitlichen und privaten Gründen

Ihren Arbeitgeber zu wechseln. Jedoch wechseln sie leider selten zu einem neuen Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Es darf nicht sein, das auf Grund von Personalmangels, letztendlich die Versorgung und Pflege im Gesundheitswesen darunter leiden muss.

Es muss sich schnell etwas im Gesundheitswesen ändern, denn: Wer wird unsere Generation später einmal betreuen und pflegen???

Deshalb unsere Forderungen:

  • Besserer Arbeitsbedingungen durch mehr Personal
  • Anreize, für Arbeitnehmer*innen, kurzfristige Dienste zu übernehmen
  • Dienstpläne stabil abzusichern, um Fehlbesetzungen zu vermeiden