Tarifliche Kurzarbeiterregelung Volks- und Raiffeisenbanken: DHV und AVR zeigen Handlungsfähigkeiten in schwierigen Zeiten

Die Corona-Pandemie stürzt Deutschland in eine Rezession, von der auch die Volks- und Raiffeisenbanken nicht verschont bleiben. Bereits jetzt zum Anfang der Krise werden Filialen geschlossen, und in einigen Banken bricht das Beratungsgeschäft ein.
 
Das Gebot der Stunde ist, alles zu unternehmen, damit die Beschäftigung in der genossenschaftlichen Bankengruppe gehalten wird und es zu keinen Entlassungen kommt!
 
Die tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungssicherungsklausel zur Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 20 % ist nicht für solche historischen Krisen wie die Corona-Pandemie gedacht und damit nicht das geeignete Instrument. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kurzarbeiterregelung dagegen ist die richtige Antwort auf die Krise. Mit diesem Arbeitsmarktinstrument können Entlassungen vermieden werden, und die Beschäftigten, deren Arbeitszeit erheblich reduziert wird oder die wegen fehlender Beschäftigung zu Hause bleiben müssen, erhalten einen Ausgleich. Nur kommt die gesetzliche Kurzarbeiterregelung nicht zur Anwendung, wenn es eine zwingende tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel gibt!
 
Mit einer tariflichen Vereinbarung, die die Anwendung der gesetzlichen Kurzarbeiterregelung an Stelle der tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel ermöglichen soll, zeigen DHV und AVR in dieser historisch schwierigen Situation schnelle Geschlossenheit in dem gemeinsamen Ziel, die Beschäftigung so weitestgehend wie möglich zu erhalten!
 
Der Vorteil der gesetzlichen Regelung zur Kurzarbeit zur tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel zeigt der folgende Vergleich bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (netto 2.240 € bei LStKl III, 1 Kind, Kirchenmitglied):
 
Arbeitszeitverkürzung Tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel Gesetzliche Kurzarbeiterregelung
Um 20 %
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 € brutto
  • Brutto-Differenz: 600 €
  • Ausgleich: 20 %
  • Gesamtgehalt netto: 1.950 €
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 €
  • Netto-Differenz: 370 €
  • Ausgleich 67 %: 248 € netto
  • Gesamtgehalt netto: 2.118 €
100 % (vollständige Freistellung)

Eine vollständige Freistellung ist nach der tariflichen Bewschäftigungssicherungsklausel nicht vorgesehen.

Es droht eine Entlassung der betroffenen Beschäftigten!

  • Reduziertes Gehalt: 0 €
  • Netto-Differenz: 2.240 €
  • Ausgleich 67 %: 1.501 €
  • Gesamtgehalt netto: 1.501 €
 
Wir möchten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
Warum gibt es die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel, wenn die gesetzliche Kurzarbeiterregelung deutlich vorteilhafter sind?
Das gesetzliche Kurzarbeiterregelung in der auf dem Weg gebrachten erleichterten Form dient allein dem Zweck, die Beschäftigung in dieser historischen Krise zu erhalten und den Banken finanzielle Erleichterung zu geben. Wenn die Krise überstanden sein wird, wird diese gesetzliche Kurzarbeiterregelung auslaufen. Dann greift wieder die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel als Schutzmechanismus vor Personalabbau.
Kann die Arbeitgeberin einseitig Kurzarbeit anordnen?
Hierzu ein klares Nein! Der Betriebsrat ist bei der Entscheidung, ob zum Instrument der Kurzarbeit gegriffen werden muss, mit im Boot. Ohne seine Zustimmung kann keine Kurzarbeit angeordnet werden!

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021

Nach einem zweitägigen Verhandlungsmarathon einigten sich DHV- und AVR auf einen umfassenden Tarifabschluss:

  • Gehaltserhöhungen:  3,0 % zum 01.01.2020 und 1,5 % zum 01.04.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: 50 € zum 01.01.2020 und 50 € zum 01.04.2021
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: 6,5 Tage in 2020 und 9 Tage in 2021
  • Neu: Anspruch für junge Beschäftigte auf ein zweimonatiges Sabbatical in einem Zeitraum von 3 Jahren nach ihrer Ausbildung
  • Dauerhafte Entfristung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Gesundheitsprävention in Höhe von einem halben Tag pro Jahr
  • Neu: Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die erstmalige Aufnahme eines Elternteils in eine stationäre Pflege in Höhe von 2 Tagen
    Anspruch Auf Arbeitsbefreiung zur Einschulung des Kindes
  • Neufassung des Langzeitkontentarifvertrages Neu: Anspruch auf ein Langzeitarbeitskonto für Beschäftigte in Banken ab 200 MAK ab 01.09.2020
  • Unbefristete Verlängerung des Anspruchs auf einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Verlängerung der Regelung zur Reduzierung der Arbeitszeit für ältere Beschäftigte, die höchstens 3 Jahre von der Regelaltersrente entfernt sind.
    Neu: Erweiterung des Anspruchs von 4 Stunden auf 8 Stunden die Woche mit Teillohnausgleich
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Neu: Vereinbarung einer neuen Vergütungsordnung für Neueinstellungen ab dem 01.01.2020. Für Bestandsbeschäftigte gilt weiterhin das alte Vergütungssystem – eine umfangreiche Besitzstandswahrung ist vereinbart.
  • Neu: Möglichkeit der Samstagsarbeit in Kundendialogcentern auf freiwilliger, individueller Basis mit einem Zuschlag für jede geleistete Stunde in Höhe von 25 %
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.03.2022

Der Abschluss ist das Ergebnis eines intensiven Verhandlungsprozesses, der im September 2018 mit ersten vorbereitenden Tarifgesprächen gestartet wurde. Insbesondere mit der ersten Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % konnten wir dem ein AVR deutliches Zugeständnis abringen – und das angesichts der sich verschärfenden Niedrigzinsphase und einer sich deutlich verschlechternden Konjunktur! Mit der Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage wird die Regelung aus dem Abschluss 2016, die auf sehr positive Resonanz der Beschäftigten gestoßen war, fortgeschrieben.

Mit der neuen Vergütungsordnung leisten DHV und AVR einen bedeutenden Beitrag zur weiteren Zukunftsfähigkeit des Flächentarifvertrages. Nach Abstimmung der komplexen Einzelheiten dieses Verhandlungsteils werden wir ausführlich informieren. Wichtig ist aber die Botschaft, dass für Bestandsbeschäftigte weiterhin die alte Vergütungssystematik gilt!

Ein Zugeständnis machen mussten wir mit der Vereinbarung der Herausnahme von Beschäftigten aus dem Tarifvertrag, die mehr als 20 % des Endgehalts der höchsten Stufe verdienen. Dieses Zugeständnis halten wir aber vor dem Hintergrund vertretbar, dass für die betroffenen Bestandsbeschäftigten in der Regel individualvertraglich auf den Flächentarifvertrag Bezug genommen wird.

Zusammen mit den weiteren Regelungen stellt der Tarifabschluss ein attraktives Gesamtpaket für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken dar.

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Gehaltstarifabschluss nach zähem Ringen erreicht – DHV setzt sich mit Forderung nach Gesundheitsprävention durch!

04.07.2019

Nach einem zähen Ringen einigten wir uns in der Nacht der 5. Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern auf einen Tarifabschluss:

  • Laufzeit: 29 Monate (bis Juni 2021)
  • Gehaltserhöhungen: 2,0 % ab 01.09.2019 und 2,0 % ab 01.11.2020
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 60 € ab 01.09.2019
  • Anspruch auf bezahlte Freistellung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum bis zum 31.12.2021
  • Verlängerung der Langzeitkontenregelung und der 31 Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2021
  • Vereinbarung eines jährlichen Qualifizierungsgesprächs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Ziel der Prüfung des Qualifizierungsbedarfs und der Vereinbarung zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Regelung für die Übernahme von Ausgebildeten

Als Gesamtpaket ist der Kompromiss für uns vertretbar. Positiv zu bewerten sind vor allem die Höhe der zweiten Gehaltserhöhungsstufe mit 2,0 % und die Vereinbarung des Anspruchs auf bezahlte Freistellung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Mit dem erreichten Freistellungsanspruch haben wir unsere Forderung nach einem freien Tag für die Inanspruchnahme von Gesundheitsvorsorgemaßnahmen durchgesetzt! Dieser Bestandteil des Gesamtpakets ist ein wichtiger Baustein zur Förderung der Gesunderhaltung der Beschäftigten.

Auch mit der Verlängerung des Altersteilzeitabkommens und der Vereinbarung eines Qualifizierungsgesprächs sind die Arbeitgeber auf das DHV-Forderungspaket eingegangen. Positiv ist insbesondere zudem die Regelung zur Azubi-Übernahme.

Dagegen hatten wir uns insbesondere eine höhere erste Gehaltserhöhungsstufe, einen Ausgleich für die sieben Leermonate sowie eine zweite Erhöhungsstufe bei den Auszubildendenvergütungen gewünscht. Ein Zugeständnis mussten wir den Arbeitgebern bei der Verlängerung des Ausgleichszeitraums bei abweichenden Arbeitszeitregelungen von 6 auf 12 Monate machen. Aber letztendlich erreichten die Verhandlungen in den Nachtstunden eine rote Linie. Die Alternative wäre ein endgültiges Scheitern der Verhandlungen gewesen!

Bis zuletzt hatten wir für eine Öffnungsklausel zur Absenkung der Arbeitszeit und für eine Inflationssicherungsklausel gekämpft. Diese beiden Forderungen, die nur wir in die Verhandlungen eingebracht hatten, werden wir auch in zukünftigen Runden auf unserer Agenda haben!

Die Verhandlungen gehen weiter! Denn weitere Bestandteile des Gesamtpakets sind Verhandlungsverpflichtungen für die Reform des Tarif-Entgeltsystems, für einen Ausbildungstarifvertrag und für einen Tarifvertrag zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

Wir möchten uns bei allen unseren Mitgliedern bedanken, die uns bei der Durchführung von Protest- und Warnstreikaktionen unterstützt hatten! Unser Einsatz für Ihre Interessen geht weiter – Ihre Unterstützung der DHV ist deshalb auch in Ihrem Sinne!

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Gehaltstarifkonflikt Privatbanken: Starke Mittagspause vor dem Hauptgebäude der HypoVereinsbank/UniCredit Bank AG in München

Am Mittwoch, dem 26. Juni 2019, fand zum wiederholten Mal während der laufenden Tarifverhandlungen für das private Bankgewerbe eine Aktion der Beschäftigten der HypoVereinsbank/UniCredit Bank statt.

Trotz der fast tropischen Temperaturen fanden sich ca. 350 Kolleginnen und Kollegen ein und gaben lautstark ihrem Unmut über das vollkommen unzureichende Tarifangebot der Arbeitgeberseite zum Ausdruck.

Die starke und engagierte Betriebsgruppe der DHV zeigte hohe Präsenz, unsere Fahnen setzten ein deutliches, gut sichtbares optisches Signal.

Besonders erfreulich war, dass noch während der Protestkundgebung bisher noch nicht organisierte Kolleginnen und Kollegen DHV-Mitgliedschaftsanträge abgaben.

Die Arbeitgeber sollten erkennen, das man so nicht mit uns umgehen kann! Sollte es in der nächsten Verhandlung am 03.07.2019 zu keinem Tarifabschluss kommen, werden weitere Aktionen stattfinden!

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Volks- und Raiffeisenbanken: Erstes unzureichendes Arbeitgeberangebot

In der Tarifverhandlung am 06.06.2019 in Langen (Hessen) unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot:

  • Laufzeit: 34 Monate (01.06.2019-31.03.2022)
  • 2,5 % Gehaltserhöhung zum 01.11.2019
  • 1,5 % Gehaltserhöhung zum 01.03.2021

Dieses erste Gehaltsangebot haben wir als vollkommen unzureichend abgelehnt!

Zwar liegt das Angebot über dem aktuellen Gehaltsangebot bei den gleichzeitig laufenden Tarifverhandlungen der Privatbanken und öffentlichen Banken (Laufzeit 36 Monate; 6 Nullmonate; 1,7 % zum 01.08.2019; 1,2 % zum 01.08.2020; 1,2 % zum 01.08.2021). Aber das Angebot, liegt noch weit von einem akzeptablen Abschluss entfernt:

  • Die Laufzeit ist viel zu lange!
  • 5 Nullmonate sind inakzeptabel!
  • Eine Gehaltssteigerung von insgesamt 4 % für fast 3 Jahre liegt weit unter der voraussichtlichen Inflation und bedeutet einen Reallohnverlust für die Beschäftigten!
  • Die Auszubildenden sind in dem Angebot überhaupt nicht berücksichtigt – mit einer Erhöhung der Auszubildendenvergütungen entsprechend dem Gehaltsangebot werden die Volks- und Raiffeisenbanken im Wettbewerb um die jungen Fachkräfte von morgen weiter ins Hintertreffen geraten!

Die zweite Verhandlungsrunde war von schwierigen Diskussionen nicht nur in der Gehaltsfrage, sondern auch in den Fragen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge der Volks- und Raiffeisenbanken gekennzeichnet. DHV und der AVR hatten sich im Tarifabschluss 2016 verpflichtet, in den diesjährigen Tarifverhandlungen auch die Weiterentwicklung der Tarifverträge als Thema zu behandeln. In einer Konferenz von DHV-Betriebsräten mit dem AVR wurde in 2018 ein erstes Statement zu diesem Thema abgegeben, welches im Nachgang zu dieser Veranstaltung in weiteren bilateralen Gesprächen zu konkretisieren war. Die DHV-Vorstellungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge haben ihren Niederschlag in dem Forderungspaket zur diesjährigen Tarifrunde gefunden. Immerhin ist in einigen Punk-ten Bewegung auf Seiten des AVR zu erkennen, wie z.B. bei der DHV-Forderung nach Ausbau des Gesundheitstages: Der AVR ist bereit, den Anspruch der Beschäftigten auf Freistellung für gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen zu entfristen und nicht mehr an die Laufzeit des Tarifvertrages zu koppeln!

Kontrovers diskutiert wurden auch Fragen zu Änderungen an der Entgeltgruppensystematik für zukünftige Beschäftigte. Die Überprüfung der Regelungen zu den Entgeltgruppen ist ein Thema, auf das sich DHV und AVR im Nachgang der Betriebsrätekonferenz verständigt hatten. Die Gespräche gestalten sich schwierig, aber immerhin sind nach der zweiten Verhandlungsrunde Annäherungen in den zum Teil erheblich auseinanderliegenden Positionen von DHV und AVR erkennbar.

Die Verhandlungen werden am 06./07.08.2019 in Neu Isenburg fortgesetzt. Es gilt, ein Gesamtpaket aus einem guten Gehaltskompromiss, einer angemessenen Berücksichtigung der DHV-Forderungen für einen zukunftsgerichteten Tarifvertrag und einem attraktiven Entgeltsystem für zukünftige Beschäftigte zu schnüren.

Für Sie verhandeln Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Volks- und Raiffeisenbanken:
Markus Baur, Patrick Brandt, Klaus Dönig, Markus Glogowski, Stefan Heine, Roland Herbstritt, Bernd Herrmann, Armin Schmutz, Friedrich Schneider, Hubert Serrer, Beate Zander
Von hauptamtlicher DHV-Seite:
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Alexander Henf, DHV-Geschäftsführer

4. Gehaltstarifrunde Privatbanken und öffentliche Banken: Außer Spesen nichts gewesen

22.05.2019

Mit einem völlig unbefriedigenden Vertagen der Verhandlungen in der Nacht vom 20. auf den 21.05.2019 endete die vierte Verhandlungsrunde in Wiesbaden.

 Zuletzt lag ein verbessertes Arbeitgeberangebot auf dem Tisch:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,7 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,2 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,2 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Der Verhandlungsabbruch war vor allem deswegen unbefriedigend, weil die Arbeitgeber die Verhandlungen beim Stande des zweiten Gehaltsangebotes abbrachen – normalerweise wird es in der entscheidenden Verhandlung erst ab dem vierten Arbeitgeberangebot spannend. Dass es zu weiteren Arbeitgeberangeboten nicht kam, lag vor allem an den komplexen Nebenthemen. DHV und Arbeitgeberseite diskutierten vor allem folgende Punkte kontrovers:

Reduzierung der Wochenarbeitszeit: Die Arbeitgeber lehnen diese Forderung weiterhin ab. Aber immerhin konnten wir ein Signal des Nachdenkens beim Verhandlungsführer der Arbeitgeber erkennen, als wir unseren Kompromissvorschlag einer Öffnungsklausel betriebliche Regelungen zur Reduzierung der Arbeitszeit bei entsprechendem Lohnausgleich präsentierten.

Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen: Die Arbeitgeber lehnen diese Forderung zwar nach wie vor ab. Aber in einer intensiven Diskussion konnten wir zumindest den Eindruck gewinnen, dass in diesem Punkt Verhandlungsspielraum besteht. Belastet wurde dieser Verhandlungspunkt durch die Forderung einer separat verhandelnden Gewerkschaft nach 6 Tagen für gesundheitliche Präventionsmaßnahmen: Insbesondere an diesem Punkt scheiterte in den Nachtstunden die Einigung!  

Anspruch auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen in Freizeit: In diesem Punkt zeigt sich die Arbeitgeberseite nach wie vor nicht kompromissbereit.

Bewegung gab es immerhin bei der DHV-Forderung nach Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages. Die Arbeitgeber bieten eine Vereinbarung zur Durchführung eines individuellen Qualifizierungsbedarfsgesprächs und zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen bei Bestehen eines entsprechenden Qualifizierungsbedarfs und im Rahmen eines bestehenden Weiterbildungsbudgets.

Den Verhandlungsstand nach der 4. Verhandlungsrunde hätte man schon nach der 3. Verhandlungsrunde erreichen können! Wir hatten bereits in der zweiten Verhandlungsrunde angeboten, in Arbeitsgesprächen zwischen den Verhandlungsrunden die Kompromissmöglichkeiten bei den Nebenthemen auszuloten. Bei einem entsprechenden Willen aller Verhandlungsparteien hätten mögliche Einigungschancen bereits vor der abschließenden vierten Verhandlungsrunde festgestanden! Leider war die Arbeitgeberseite nicht auf das DHV-Angebot eingegangen.

Der weitere Fortgang der Verhandlungen ist noch völlig offen. Immerhin zeigten die Arbeitgeber mit ihrem zweiten Gehaltsangebot mit 0,7 % mehr Volumen deutliche Bewegung, so dass die DHV-Tarifkommission das Scheitern der Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt der Verhandlungen nicht erklären will. Aber der Termin einer fünften Verhandlungsrunde steht noch nicht fest. Die DHV-Tarifkommission wird über die weitere Vorgehensweise beraten.

 

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Monday for Money – Rund 200 Teilnehmer bei Kundgebung der DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot

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Unter dem Motto „Monday for Money“ lud die DHV-Betriebsgruppe der Hauptverwaltung der Wüstenrot Bausparkasse am 13.05.2019 zu einer Kundgebung ein. Dem Aufruf, in einer aktiven Mittagspause ihre Unterstützung der DHV-Tarifkommission bei den Gehaltstarifverhandlungen zu bekunden, waren rund 200 Beschäftigte gefolgt.

Der Betriebsratsvorsitzende der Wüstenrot Zentrale Ludwigsburg, Andreas Rothbauer, der zugleich Mitglied der DHV-Tarifkommission ist, trug die DHV-Forderungen der laufenden Tarifrunde vor:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der eigens für die Kundgebung aus Hamburg angereist war, bezeichnete das aktuelle Arbeitgeberangebot als Provokation und als Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, das in keiner Weise eine Wertschätzung für die engagierte Arbeit der Bankbeschäftigten darstellt. Während die Banken Milliarden an Bonizahlungen für Investmentbanker ausgeben, und das wie im Beispiel Deutsche Bank trotz dreistelligen Millionenverlusten, werde den normalen Tarifbeschäftigten nur Brotkrumen hingeworfen. Sie sollen die Malaise mit dürftigen Gehaltserhöhungen ausbaden. „Monday for Money – am heutigen Montag demonstrieren wir für mehr Gehalt. Am nächsten Montag werden wir uns in den Verhandlungen für einen Abschluss einsetzen, der den Beschäftigten mehr „Money“ beschert.“ Mit dieser Aussage schloss Henning Röders seine Ansprache.

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In seiner gewohnt kämpferischen Art ging der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Christoph Seeger auf die DHV-Forderung nach einer Arbeitszeitreduzierung um eine Stunde auf 38 Stunden ein. Es dürfe nicht länger hingenommen werden, dass bei einem Mischkonzern wie die Wüstenrot 70 % der Beschäftigten, die unter den Versicherungstarifvertrag fallen, nur 38 Stunden die Woche arbeiten, während für die übrigen 30 % der Beschäftigten – insbesondere die Beschäftigten der Wüstenrot Bausparkasse – nach wie vor die 39 Stunden-Woche gilt. Christoph Seeger hob hervor, dass die DHV als einzige Gewerkschaft die Verkürzung der Wochenarbeitszeit fordert.
„Wenn die Tarifpartner die Arbeitszeitverkürzung nicht in dieser Tarifrunde schaffen, dann kämpfen wir für eine betriebliche Regelung. Und wer mich kennt, der weiß, dass ich nicht lockerlasse!“ Diese klare Ansage untermauerte Christoph Seeger mit einem Schreiben des Vorstands, in dem dieser die Bereitschaft für eine betriebliche Regelung signalisierte.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders bekräftigte gegenüber dem anwesenden Journalisten der Ludwigsburger Zeitung, dass die DHV bei ihrer Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit nicht lockerlassen wird: „Tarifverhandlungen sind oftmals wie das Bohren dicker Bretter. Wenn man eine Forderung nicht in einer Runde durchbekommt, dann versucht man es in der nächsten Tarifrunde, und mit der notwendigen Beharrlichkeit kommt man irgendwann ans Ziel.“

Abgerundet wurde die Protestaktion mit Fleischkäse im Brötchen und Getränken.

Die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot hat mit dem eingängigen Slogan „Monday for Money“ und der Botschaft, dass sich die DHV als einzige Gewerkschaft in dieser Tarifrunde für die Verkürzung der Arbeitszeit einsetzt, zwei wichtige Ausrufezeichen gesetzt, die bei den Beschäftigten hängenbleiben werden.

Henning Röders

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken: DHV ruft Beschäftigte der Unicredit Bank AG zum Streik auf!

Die Arbeitgeber hatten in der Verhandlung am 12.04.2019 ein äußerst mickriges Angebot unterbreitet:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,4 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,0 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,0 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Dieses Arbeitgeberangebot ist eine reine Provokation der Beschäftigten! Deshalb haben wir dieses indiskutable Angebot aufs Schärfste zurückgewiesen!

Wir rufen vor der entscheidenden Verhandlung am 20.05.2019 unsere Mitglieder bei der UniCredit Bank zum Streik am 16./17.05.2019 auf! Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren berechtigten Forderungen Ausdruck verleihen:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Wir treffen uns am Donnerstag den 16.5.2019 um 9 Uhr am Tucherpark und gehen gemeinsam zu einer Kundgebung am Max-Josef-Platz, Beginn 10 Uhr.

Informationen zum Streik:

  • Bei der Streikaktion am 16./1705.2019 handelt es sich um einen Warnstreik
  • Mit Ihrer Teilnahme am Warnstreik sind Sie nicht verpflichtet, zur Arbeit zu gehen.
  • Ihr Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Sie wegen Ihrer Teilnahme am Warnstreik ergreifen!
  • Während Ihrer Teilnahme am Warnstreik entfällt die Gehaltszahlungspflicht Ihres Arbeitgebers!
  • DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine Streikunterstützung – deshalb lohnt es sich, DHV-Mitglied zu sein! Den Antrag auf Streikunterstützung können DHV-Mitglieder unbürokratisch unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: h.roeders@dhv-cgb.de

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen! Denn es geht um Ihr Geld und um Ihre Arbeitsbedingungen!

Volks- und Raiffeisenbanken: Auftakt Gehaltstarifrunde 2019 ohne konkrete Ergebnisse

Am 02.05.2019 fand in Neu Isenburg der Auftakt zu den Gehaltstarifverhandlungen 2019 statt. Die DHV-Tarifkommission trug ihre Forderungen vor:

Gehaltserhöhung: 9 % für 18 Monate

Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger laufenden Abschlusses: Entsprechende Anpassung des Gehalts, wenn die Inflation über einem bestimmten Wert liegt.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 150 €

Anspruch auf Umwandlung der Gehaltserhöhung in freie Tage

Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zu Kinderbetreuungskosten

Gesundheitstag ausbauen:
Anspruch auf Freistellung bis zu einem Tag
Entfristung der Regelung
Wegfall der vorrangigen Geltung von zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses 2012 bestehenden betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen

Vereinbarung von Regelungen zum mobilen Arbeiten/Homeoffice

Ausbau des Anspruchs auf Reduzierung der Arbeitszeit vor Erreichen der Regelaltersrente:
Entfristung des Anspruchs
Anspruch für Beschäftigte ab 60 Jahre
Reduzierung der Wochenarbeitszeit um bis zu 8 Wochenstunden

Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeitabkommens

Einen Schwerpunkt der Verhandlung nahm die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen und der Branchensituation ein. Die DHV-Verhandlungskommission brachte deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltsforderung und die Forderung zur Erhöhung der Auszubildendenvergütungen mehr als berechtigt sind, denn:

  • Trotz eines schwierigen Marktumfelds konnten die Volks- und Raiffeisenbanken ihre Erträge und das bilanzielle Eigenkapital deutlich steigern!
  • Der Erfolg der genossenschaftlichen Bankengruppe in Zeiten des Niedrigzinses und gestiegener wirtschaftlicher Risiken ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten!
  • Es besteht ein erheblicher Nachholbedarf gegenüber Tarifabschlüssen vergleichbarer Branchen, die Beschäftigten dürfen nicht den Anschluss an die allgemeine Gehaltsentwicklung verlieren!
  • In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist ein attraktives Niveau der Gehälter und Ausbildungsvergütungen unerlässlich!

Die DHV-Verhandlungskommission machte des Weiteren deutlich, dass die sich rasant ändernde Arbeitswelt Lösungen erfordert, die über die Frage der Gehaltserhöhungen herausgehen. Die weiteren Forderungen der DHV sehen deshalb im Kontext der folgenden Herausforderungen:

  • Digitalisierung
  • Zunehmender Fachkräftemangel
  • Demographische Entwicklung
  • Verändere Prioritäten der Beschäftigten in der Arbeitswelt

Die Arbeitgeberseite zeigte sich noch nicht bereit, ein diskussionsfähiges Angebot abzugeben. Sie verwies auf die schwierigen Rahmenbedingungen. Die anhaltende Niedrigzinsphase und der deutlich geschmälerte Zinsüberschuss ließen keinen großen Spielraum zu. Ein moderater Abschluss sei notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Volks- und Raiffeisenbanken zu erhalten.

Die Ausführungen der Arbeitgeber zur schwierigen wirtschaftlichen Lage und den ungewissen Zukunftsausschichten hören wir zu Beginn jeder Gehaltstarifrunde! Anstatt dieses Ritual zu pflegen, sollen die Arbeitgeber ein Signal setzen und ein Gehaltsangebot auf den Tisch packen, das den Namen „angemessene Honorierung der Leistungen der Beschäftigten” verdient! Denn: Gute Mitarbeiter sind die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg!

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken und Öffentliche Banken: Mickriges Arbeitgeberangebot ist Provokation!

In der dritten Tarifrunde am 11.04.2019 unterbreiteten die Arbeitgeber folgendes Gehaltsangebot:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,4 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,0 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,0 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Unsere Meinung: Dieses Arbeitgeberangebot ist eine reine Provokation der Beschäftigten! Deshalb haben wir dieses indiskutable Angebot aufs Schärfste zurückgewiesen!

Die Krone setzte dem ganzen noch die Einschätzung der Arbeitgebervertreter auf, dass das Angebot eine Belastung in 2019 in Höhe von 1,5 % bedeutet. Wie kommt das? Weil die Arbeitgeber die mickrige Gehaltserhöhung für 2018 aus dem letzten Abschluss – 1,1 % zum 01.11.2018 – mit in das Belastungsvolumen von 2019 eingerechnet haben! Das ist ein Witz!

Die Arbeitgebervertreter begründen ihr indiskutables Angebot mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Banken. Unsere Erwiderung: Die Banken können nicht alles auf die wirtschaftliche Situation schieben, es gibt auch viele hausgemachte Fehler! Warum schütten Banken hohe Bonuszahlungen trotz mauer Geschäfte aus, wie z.B. die Deutsche Bank mit 2,3 Milliarden Euro in 2018 trotz eines Verlustes von 735 Millionen Euro in 2017?

Die Investmentbanker mit hohen Bonuszahlungen verwöhnen, aber die normalen Beschäftigten mit mickrigen Gehaltserhöhungen abspeisen – das geht nicht, das ist keine Wertschätzung der normalen Bankbeschäftigten!

Auch in den anderen Punkten erzielten DHV und Privatbanken/öffentliche Banken keine Fortschritte. Die Stellungnahme der Arbeitgebervertreter:

  • Inflationssicherungsklausel: Zu teuer!
  • Wahloption auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen in freie Tage: Umsetzung zu unbürokratisch, außerdem haben die Beschäftigte schon genug Urlaub!
  • Verlängerung des Vorruhestandstarifvertrages: Zu teuer!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden: Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde beziffern die Arbeitgeber mit einem Volumen von 2,5 %, daher zu teuer! Außerdem sind laut Arbeitgeber angeblich 80 % der Beschäftigten mit ihrer Arbeitszeit zufrieden!
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages: Die Arbeitgeber lehnen einen Anspruch auf freie Tage für Weiterbildung ab und sehen keinen Bedarf für einen Tarifvertrag!
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen: Die Arbeitgeber sehen keinen Bedarf, denn die Banken würden schon viel für die Beschäftigten im Gesundheitsbereich anbieten!
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: Zu teuer!

Einzig bei der Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und bei der überproportionalen Anhebung der Auszubildendenvergütungen gab es Signale der Arbeitgeber, im Rahmen eines Gesamtpaketes Regelungen zu treffen.

Die Verhandlungen werden am 20.05.2019 fortgesetzt. Wir erwarten eine deutliche Bewegung der Arbeitgeber! Wir werden mit Aktionen unseren Forderungen Nachdruck verleihen!