Privatbanken und öffentliche Banken: Tarifverhandlungen zum Entgeltsystem aufgenommen

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Im Gehaltstarifabschluss 2016 hatte die DHV mit dem Arbeitgeberverband Banken und der Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken vereinbart, in 2017 Tarifverhandlungen zur Neuregelung des Entgeltgruppensystems aufzunehmen. Gemäß dieser Vereinbarung nahmen DHV und die Arbeitgeber am 18.07.2017 in München diese Tarifverhandlungen auf.

Das Entgeltgruppensystem stammt noch aus den 1970er Jahren, es regelt eine überholte Arbeitswelt aus den Anfängen des Computerzeitalters. Bereits in den 1990er Jahren gab es einen letztendlich erfolglosen Versuch, das Entgeltgruppensystem zu reformieren. DHV und Arbeitgeber wollen nun erneut versuchen, zu einem gemeinsamen Verständnis über ein zeitgemäßes Entgeltgruppensystem zu kommen.

Grundsätzliches Einverständnis erzielten DHV und Arbeitgeber über das Fortbestehen des Tarifgruppensystems als solches und über die Beibehaltung einer einheitlichen flächentarifvertraglichen Regelung. Eine Trennung von Vertrieb und Backoffice soll es nicht geben. In den Detailfragen erwarten beide Seiten aber sachlich harte Verhandlungen.

Die DHV-Kommission machte deutlich, dass sich die Berufsjahressteigerungen bewährt haben und dass eine Neuregelung der Entgeltgruppensystematik nur auf Grundlage von transparenten, überprüfbaren und für alle Beschäftigten gerechten Kriterien erfolgen kann. Darüber hinaus dürfen Beschäftigte durch eine Neuregelung der Entgeltgruppensystematik nicht schlechter als bisher gestellt werden.

DHV und Arbeitgeber vereinbarten die Fortführung der Verhandlungen im Herbst. Ziel ist die Vereinbarung eines neuen Entgeltgruppensystems bis zu den Gehaltstarifverhandlungen Anfang 2019.

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Tarifabschluss Privatbanken: Hartes Ringen im Zeichen von Brexit und italienischer Bankenkrise

13.07.2016

Nach einer harten Auseinandersetzung und erst in der 4. Verhandlungsrunde konnten sich DHV und Arbeitgeber auf einen Tarifabschluss einigen:

  • 1,5 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2016
  • 1,1 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.01.2018
  • 1,1 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.11.2018
  • 50 € Erhöhung der Auszubildendenvergütungen ab 01.10.2016
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis 31.01.2019
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2019
  • Verlängerung der 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2019
  • Verlängerung des Langzeitkontentarifvertrages bis zum 31.12.2019

Die Tarifverhandlungen waren geprägt von einem harten Ringen um einen tragfähigen Kompromiss und zwei Ereignissen, die auf der Zielgeraden noch den Verhandlungsspielraum einengten und damit erheblichen Einfluss auf das Verhandlungsergebnis hatten. Der Brexit hat für Turbulenzen auf den Aktienmärkten gesorgt und stellt eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung für die wirtschaftliche Entwicklung Europas dar, der sich auch die Banken nicht entziehen können. Die italienische Bankenkrise, die gerade erst in die Schlagzeilen gekommen ist, stellt eine ernsthafte Herausforderung für den europäischen Bankensektors dar, die noch größer sein könnte als die Krise nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahr 2008.

Vor dem Hintergrund der aufziehenden Anzeichen einer Krise liefen die Warnstreikaktionen der vergange-nen beiden Wochen. Die DHV-Aufrufe zu den Warnstreiks in den Banken und die Durchführung eines Schwerpunktwarnstreiks bei der Wüstenrot in Ludwigsburg am 11.07.2016 haben Wirkung gezeigt und die Arbeitgeberseite zur Verbesserung ihres Angebotes vom 28.06.2016 bewegt:

  • Die Arbeitgeber verbesserten den Umfang ihres Gehaltsangebotes um 0,9 Prozentpunkte.
  • Die Arbeitgeber reduzierten die angebotene Laufzeit um 3 Monate.

Die Gehaltserhöhung für 2016 liegt über der amtlichen Inflationsrate und bedeutet damit eine Reallohnsteigerung. Der Tarifvertrag wird bereits drei Monate nach der dritten Gehaltserhöhungsstufe von 1,1 % kündbar sein. Die Chancen stehen dann gut, dass bei einem Tarifabschluss Anfang 2019 die Gehaltssteigerung auf ein Jahr gesehen deutlich über 1,1 % liegen wird. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu bewerten. Damit haben die Arbeitgeberseite eine der DHV-Forderungen erfüllt.

Aus diesen Gründen hat die DHV schweren Herzens, aber gemäß ihrer Verpflichtung als verantwortungsvoll handelnde Tarifpartnerin dem Tarifkompromiss zugestimmt.

Zudem haben DHV und Arbeitgeber vereinbart, im Februar 2017 Gespräche im Rahmen eines Ausbildungsgipfels mit dem Ziel aufzunehmen, die Attraktivität der Ausbildung in der Bankenbranche zu erhöhen. Des Weiteren werden DHV und Arbeitgeberseite im Jahr 2017 ergebnisoffene Verhandlungen über Vorschläge für eine mögliche Reform des Tarif-Entgeltsystems aufnehmen.

Für Sie verhandelten: Michael Freitag, Alexander Henf, Petra Knodt, Harald Leifer, Andreas Rothbauer, Henning Röders, Peter Schellenberg, Christoph Seeger Thomas Stahl, Silvia Steinberg, Michael Voß, Günter Zweckinger

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % ab Februar 2015

In den späten Abendstunden des 29.10.2014 einigten sich DHV und AVR auf einen Tarifabschluss für rund 160.000 Beschäftigte der Volks- und Raiffeisenbanken. Die wichtigsten Inhalte:

  • Einmalzahlungen: Für Beschäftigte in Höhe von 10 % des Dezembergehalts in Dezember 2014; für Auszubildende in Höhe von 10 % der Auszubildendenvergütung in Dezember 2014
  • Zweistufige lineare Gehaltserhöhung: 3,0 % ab Februar 2015; 1,2 % ab Februar 2016
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 30 € für alle Ausbildungsjahre ab Februar 2015; ab Februar 2016 Erhöhung: 1. Ausbildungsjahr: auf 930 €; 2. Ausbildungsjahr: auf 980 €; 3. Ausbildungsjahr: auf 1.040 €  
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.10.2016
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis Ende 2016
  • Verlängerung der Regelung zu den Langzeitkonten bis Ende 2016 • Verlängerung der Regelung zum Gesundheitstag bis Ende 2016; Verpflichtung, in 2016 eine Verlängerung oder Entfristung zu prüfen  
  • Neu: Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für Beschäftigte ab 3 Jahren vor der Rente: Reduzierung der Wochenarbeitszeit um bis zu 4 Stunden auf 35 Wochenstunden. Der Arbeitgeber übernimmt 50 % des Verdienstausfalls
  • Vereinbarung einer Verpflichtung, in der nächsten Tarifrunde über tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge zu beraten. 
  • Wiederinkraftsetzung der Ende 2008 ausgelaufenen 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung mit Befristung bis Ende 2016
  • Verbesserungen im Rationalisierungsschutzabkommen: Neu: Möglichkeit des Angebots zum Wechsel in eine Transfergesellschaft. Neu: Zahlung einer Abfindung auch an Beschäftigte, die einen Anspruch auf eine Rente mit Abschlägen haben (bisher: Kein Abfindungsanspruch)

Der Abschluss ist Ergebnis eines 13-stündigen Verhandlungsmarathons in der dritten Verhandlungsrunde. Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als guten Kompromiss. Vor allem die erste Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % im Februar 2015 ist ein Verhandlungserfolg. Hart gerungen wurde um die zweite Gehaltserhöhungsstufe und um die Laufzeit: Bis zuletzt beharrte die Arbeitgeberseite auf eine Gehaltserhöhung um 1,2 % ab April 2016 und auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.  Die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 1,2 % ist ein noch vertretbarer Kompromiss, der den Ungewissheiten bezüglich der sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung trägt. Überproportional erhöht wurden die Auszubildendenvergütungen (um bis zu 7,8 % für die gesamte Lauf-zeit). Auch die Einmalzahlung in Höhe von 10 % ist ein Verhandlungserfolg der DHV. Vertretbar ist der Abschluss auch in den weiteren Punkten. Die erneute Verlängerung des Anspruchs auf einen halben Tag Freistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und die Vereinbarung der Verpflichtung, in 2016 über eine mögliche Entfristung zu sprechen,  bewertet die DHV als ein Zeichen, dass dieser tarifvertragliche Anspruch dabei ist, sich dauerhaft zu etablieren. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens. Die Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für vor der Rente stehende Beschäftigte ist ein zusätzlicher Baustein für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand.  Mit den Ergänzungen im Rationalisierungsschutzabkommen ist eine Ungleichbehandlung bei älteren Be-schäftigten beseitigt worden. Mit der Möglichkeit des Angebots eines Wechsels in eine Transfergesellschaft ist der Maßnahmenkatalog des Rationalisierungsschutzabkommens um ein weiteres Instrument erweitert. Die DHV-Verhandlungskommission hofft nicht, dass in Zukunft das Rationalisierungsschutzabkommen stärker greift. Es ist aber gut, dass für den Fall der Fälle Verbesserungen vereinbart worden sind. 

Tarifinformation Bundesfachgruppe Bankgewerbe

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9. August 2012

Gehaltstarifrunde 2012 Volks- und Raiffeisenbanken: DHV fordert 6,0 % p.a.

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag mit den Volks- und Raiffeisenbanken fristgemäß zum 31.08.2012 gekündigt. Für die am 21.09.2102 beginnenden Tarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission ihre Forderungen aufgestellt:

  • Lineare Gehaltserhöhung: 2 x 6,0 % bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 24 Monaten
    Die Genossenschaftsbanken haben in den vergangenen beiden Jahren gute Ergebnisse erzielt und in besonderem Maße von der guten Wirtschaftsentwicklung profitiert. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat im März bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse von 2011 einen positiven Jahresausblick für 2012 abgegeben. Die bisherigen Entwicklungen in diesem Jahr bestätigen den Optimismus des BVR. Die DHV ist bei einem guten Gehaltskompromiss bereit, einen Tarifabschluss mit zweijähriger Laufzeit zu akzeptieren.
  • Ein Gesundheitstag pro Jahr
    Angesichts des steigenden Renteneintrittsalters und des steigenden Durchschnittsalters der Beschäftigten gewinnt die Gesundheitsvorsorge immer mehr an Bedeutung. Dafür soll ein Gesundheitstag jährlich durch Tarifvertrag vereinbart werden.
  • Tarifierung eines Anspruchs auf Familienpflegezeit
    Das neue Familienpflegezeitgesetz sieht die Möglichkeit für die Arbeitnehmer vor, zur Pflege eines nahen Angehörigen für maximal zwei Jahre in Teilzeit zu gehen und die Differenz zur bisherigen Vergütung um die Hälfte aufzustocken. Nach der Pflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer wieder gemäß seiner vertraglichen Arbeitszeit und erhält so lange nur die reduzierten Bezüge, bis er durch das einbehaltene Entgelt das aufgebaute negative Wertkonto ausgeglichen hat. Das Familienpflegezeitgesetz sieht allerdings keinen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Familienpflegezeit vor. Diesen will die DHV-Tarifkommission tarifvertraglich verankern.
  • Fünf Tage bezahlte Freistellung bei kurzfristig auftretenden Pflegefällen
    Die Inanspruchnahme von Beschäftigten durch kurzfristig auftretende Pflegefälle wird an Bedeutung zunehmen. Denn die Zahl der Kleinfamilien und der Singlehaushalte steigen.
  • Verlängerung der Öffnungsklausel für Langzeitkonten
    Die Öffnungsklausel zu den Langzeitkonten soll über den 31.12.2012 hinaus verlängert werden.
  • Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages
    Angesichts der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre ist es wichtig, sozialverträgliche Formen für einen Übergang in den Ruhestand zu vereinbaren. Denn nicht jede/r Beschäftigte/r wird bis 67 Jahre volle Arbeitsleistung erbringen. Die Altersteilzeit ist hierfür ein geeignetes Instrument und sollte unbefristet verlängert werden.
  • Übernahmegarantie Auszubildende: 1 Jahr
    In Zeiten des absehbaren Fachkräftemangels ist es wichtig, die Auszubildenden an die Unternehmen zu binden. Die Vereinbarung einer Übernahmegarantie sehen wir hierbei als eine geeignete Möglichkeit der längerfristigen Bindung von Nachwuchskräften an.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

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