Akuter Personalmangel im Gesundheitswesen !!!

Wie in der gesamten Bundesrepublik, macht sich der akute Fachkräftemangel in der Bundesrepublik Deutschland auch in Brandenburg massiv bemerkbar.

Aktuell haben viele Arbeitgeber im Gesundheitswesen mit einem starken Verlust an Fachpersonal, aber auch bei den Pflegehilfskräften zu kämpfen.

Wo dran liegt das?

Die Arbeit in der Betreuung und Pflege im Gesundheitswesen ist für viele Arbeitnehmer*innen einfach nicht mehr attraktiv genug.

Zum einen ist die Überbelastung auf Grund fehlenden Personals für viele nicht mehr tragbar. Die Folgen daraus sind: viele längerfristige Krankschreibungen durch Überbelastung und Erschöpfung der Mitarbeiter*innen, die von den Arbeitgebern jedoch nicht ersetzt werden können, weil einfach nicht genügend Personal zur Verfügung steht.

Für das noch verbleibende Personal bedeutet dies, noch mehr Arbeit! Extra Dienste müssen geleistet werden, demzufolge haben die Mitarbeiter*innen weniger Freizeit zu Verfügung.

Daraus folgt: Mitarbeiter*innen entschließen sich, aus gesundheitlichen und privaten Gründen

Ihren Arbeitgeber zu wechseln. Jedoch wechseln sie leider selten zu einem neuen Arbeitgeber im Gesundheitswesen. Es darf nicht sein, das auf Grund von Personalmangels, letztendlich die Versorgung und Pflege im Gesundheitswesen darunter leiden muss.

Es muss sich schnell etwas im Gesundheitswesen ändern, denn: Wer wird unsere Generation später einmal betreuen und pflegen???

Deshalb unsere Forderungen:

  • Besserer Arbeitsbedingungen durch mehr Personal
  • Anreize, für Arbeitnehmer*innen, kurzfristige Dienste zu übernehmen
  • Dienstpläne stabil abzusichern, um Fehlbesetzungen zu vermeiden

Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste: Klarheit bei der Impfpflicht!

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste stellt fest, dass sich der Gesetzgeber keine Gedanken über die Umsetzung der Impfpflicht im schon seit Jahren gebeutelten Gesundheits- und Sozialwesen gemacht hat.
Viele, auch arbeitsrechtliche Fragen, sind noch offen und verunsichern Kolleginnen und Kollegen vor Ort massiv – und das in einer Situation, in der die Pandemie nochmal alle Reserven erfordert. Daher fordert die DHV-Bundesfachgruppe von den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern Klarstellung folgender Punkte und Umsetzung folgender Forderungen:

  1. Warum Impfpflicht nur im Gesundheitswesen? Eine Pandemie lässt sich nicht einrichtungsbezogen bekämpfen!
  2. Akzeptanz aller Impfstoffe, auch bei Leiharbeitnehmern im Grenzgebiet!
  3. Klare Regelungen zum Entscheidungsspielraum der Gesundheitsämter – keine langen Hängepartien – auch für Kolleginnen und Kollegen, die die zusätzliche Arbeit übernehmen müssen!
  4. Bessere Informationen zum Umgang mit Impfschäden!
  5. Bessere Betreuung und einfachere Verfahren für Kolleginnen und Kollegen mit Long-COVID!

Wenn die Gesetzgebung nicht handelt, steuert Deutschland und somit wir alle in unseren Berufen auf eine große Krise im Betreuungs- und Gesundheitswesen, insbesondere der Pflege, zu!

Hintergrund: Die Mitglieder der Bundesfachgruppe kommen aus den Bereichen Rettungswesen, Erziehung, stationäre und ambulante Pflege, Kitabereiche, Sozialarbeiter in der Flüchtlingshilfe sowie der Schul- und stationären Jugendbetreuung. Die Bundesfachgruppe ist bundesweit organisiert. Sie beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen und den Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie erarbeitet Forderungs- und Positionspapiere.

Bundesfachgruppe Gesundheit: Klarheit bei der Impfpflicht!

Am 15.02.2022 veranstalteten die DHV-Geschäftsführer Christine Weise (Landesverband Nordost) und Sebastian Gräfe (Landesverband Mitteldeutschland) ein Online-Meeting der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste. Anlass war die bevorstehende Umsetzung der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Der Teilnehmerkreis stellte fest, dass sich der Gesetzgeber keine ausreichenden Gedanken über die Umsetzung der Impfpflicht im ohnehin schon seit Jahren gebeutelten  Gesundheits- und Sozialbereich gemacht hat. Der hessische DHV-Geschäftsführer Alexander Henf wies auf die vielen juristischen Fragen hin, deren Folgen noch ungeklärt sind.

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste hat einen Forderungs-katalog an die politisch Verantwortlichen aufgestellt, um auf die vielfältigen Probleme hinzuweisen. Die Teilnehmer fordern Klarheit und Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort!

Stellungnahme des DHV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen zur Corona-Impfpflicht in Gesundheitsberufen

Am 10. Dezember 2021 wurde vom Bundesrat und Bundestag beschlossen, in Deutschland zum 15./16. März 2022 eine Corona-Impfpflicht in den Gesundheitsberufen einzuführen. Es ist mit vielen Kündigungen und arbeitsrechtlichen Sanktionen und Konsequenzen in diesen Bereichen zu rechnen. Dem ohnehin bereits überlasteten Sektor droht ein schwer zu verkraftender Aderlass. Es ist anzunehmen, dass sich der Pflegenotstand hierdurch verschärfen wird.

Betroffen sind 15 Berufe/Berufsfelder im Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Hebammentätigkeit, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste, Zentren nach §119 und nach §119c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, ambulante Pflege, Betreuung und Pflege.

Wer sich aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Kontraindikationen nicht impfen lassen kann, braucht hierüber einen ärztlichen Nachweis.  Die Nachweispflicht gilt ausnahmslos für alle Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtungen. Die Weigerung, den Nachweis beizubringen oder gar der Impfung selbst, kann zu Bußgeldern oder einem Berufsverbot führen.

Der DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen rechnet mit mehreren hunderten Kündigungen im Bereich der Pflegekräfte allein in Nordrhein-Westfalen. Es ist anzunehmen, dass eine Weiterbeschäftigung von Impfverweigerern oder Nachweisverweigerern nach dem 15. respektive 16. März 2022 in diesen 15 gesundheitsberuflichen Bereichen wahrscheinlich unmöglich sein wird.

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,

Protestkundgebung bei den Median Kliniken

Seit Monaten schwelt bei den Median Kliniken ein Tarifkonflikt zwischen DHV und der Geschäftsleitung. Diese hatte die Verhandlungen mit der DHV abgebrochen und versucht stattdessen, unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen Arbeitsbedingungen zu regeln. Dieses durchsichtige Spiel der Geschäftsleitung, die bei den Mediankliniken etablierte und mitgliederstärkste Gewerkschaft DHV loszuwerden und nach Gutsherrenart (was kümmert uns das Gesetz?) die Kliniken zu führen, lassen sich die Beschäftigten nicht bieten! Dass die Corona-Pandemie gewerkschaftliche Aktionen nicht lahmlegen kann, zeigten die DHV-Mitglieder in den MEDIAN Rehakliniken Bad Kösen bereits im November des letzten Jahres. Mit einer lautstarken Protestaktion unterstützen sie den DHV-Forderungskatalog:
  • Manteltarifverbesserungen und nicht nur verschlechterte Bedingungen! Das bedeutet vor allem die sofortige Wiederaufnahme der Entgelt- und Manteltarifverhandlungen.
  • Ein faires tarifliches Entlohnungssystem und keine verbotenen Betriebsvereinbarungen!
  • Eine Corona Prämie für die Kolleginnen und Kollegen der Rehakliniken
  • Ein angemessener Gesundheitsbonus
  • Die Erholungsbeihilfe muss unbedingt Bestandteil des Manteltarifvertrages bleiben.
  • Nicht zuletzt muss eine feste Sonderzahlung in Form einer Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgeld mit umgesetzt und festgeschrieben werden
Dieser Forderungskatalog hat auch in 2021 weiter Bestand. Die Rehakliniken sind nun wieder auf volle Arbeitskapazität hochgefahren. Die täglichen Herausforderungen in der Arbeit der Beschäftigten sind nach wie vor sehr groß. Wo bleibt bei all den gemeisterten harten arbeitsreichen und durch Kurzarbeit geprägten Zeiten die längst überfällige Wertschätzung der Belegschaft? Das Handeln der Geschäftsleitung gibt keine befriedigende Antwort auf diese drängende Frage. Deshalb rief die DHV für den 01.06.2021 zu einer erneuten Protestaktion auf. Die wegen der Corona-Auflagen maximal zulässige Teilnehmergrenze wurde erreicht. Das zeigt die weiter bestehende breite Unterstützung der Beschäftigten für die DHV! Der Geschäftsführer des Landesverbandes Mitteldeutschland, Sebastian Gräfe, brachte auf der Protestkundgebung die Stimmung der Beschäftigten treffend auf den Punkt: „Die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten der Median Kliniken. Sehr geehrte Damen und Herren der Ge-schäftsleitung, so geht das nicht weiter! Jetzt müssen wir die Geschäftsleitung zum Verhandeln an den Tisch bringen! Wir halten an den Forderungen der Belegschaft fest und werden Euch in den Verhandlungen vertreten! Denn eines ist sicher: Wenn wir 2021 nicht handeln, werden wir sehr viel verlieren. Nur wenn alle gemeinsam für unsere Forderung kämpfen, können wir unser Ziel erreichen!“ Unterstützung erfuhr die DHV-Protestaktion durch die SPD-Kandidatin für die Landtagswahl Sachsen-Anhalt, Manuela Hartung. Diese versprach ihre Unterstützung der Beschäftigten in ihrem Kampf um einen fairen Tarifabschluss und gegen die unlautere Vorgehensweise der Geschäftsleitung.

AWO-Rügen: Erfolgreicher Tarifabschluss für 2022

Am 27. Mai 2021 trafen sich die Vertreter der Arbeitgeberseite, der Tarifkommission sowie der im Unternehmen vertretenden Gewerkschaft DHV-Die Berufsgewerkschaft zu den aktuellen Tarifverhandlungen.

Wie schon in den vergangenen Jahren, fanden auch die aktuellen Tarifverhandlungen in einer sehr entspannten und angenehmen Atmosphäre statt. Dafür möchten wir uns als Gewerkschaft bei allen Beteiligten rechtherzlich bedanken!

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für das Jahr 2022:

  •  Erhöhung aller Entgeltstufen ab 01.01.2022 um 5,4%
  •  Anerkennung der Betriebszugehörigkeit in Stufen, monatliche Vergütung!
    ab 2. Jahr     60,00 €
    ab 4. Jahr   110,00 €
    ab 7. Jahr   170,00 €
    ab 12. Jahr 240,00 €
    ab 16. Jahr 310,00 €
    ab 21. Jahr 380,00 €
    ab 25. Jahr 450,00 €

Mit diesem Tarifabschluss haben wir gemeinsam ein gutes Ergebnis erreicht!

Protestkundgebung MEDIAN Rehakliniken Bad Kösen:harte Zeiten bedürfen harter & eindrucksvoller Maßnahmen

Dass die Corona-Pandemie gewerkschaftliche Aktionen nicht lahmlegen kann, zeigten die DHV-Mitglieder in den MEDIAN Rehakliniken Bad Kösen bereits am 19.11.2020.

Aus heutiger Sicht hat sich an den Forderungen der DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V. Mitglieder nichts geändert. Die Geschäftsleitung der MEDIAN Unternehmens-gruppe hat sich nach mehrmaligen Aufforderungen zur Wiederaufnahme der Verhandlungen nicht gemeldet. Ein Spitzengespräch war bisher auch nicht möglich.

Jetzt müssen wir sie zum Verhandeln an den Tisch bringen!

Die Rehakliniken sind wieder auf voller Fahrt.
Doch wo bleibt bei all den gemeisterten harten arbeitsreichen und durch Kurzarbeit geprägten Zeiten die nun überfällige Wertschätzung der Belegschaft?

Unsere Kernforderungen haben noch immer Bestand: Manteltarifverbesserungen und nicht nur verschlechterte Bedingungen!

  1. Die sofortige Wiederaufnahme der Entgelt- und Manteltarifverhandlungen
  2. faire Entlohnungssysteme – Schluss mit unlauteren     Betriebsvereinbarungen
  3. zeitgemäßer Manteltarifvertrag
  4. Corona Prämie auch für die Kolleginnen und Kollegen der Rehakliniken – Sonderzahlung steuerfrei   
  5. angemessener Gesundheitsbonus – Erholungsbeihilfe muss Bestandteil des MTV bleiben!
  6. feste Sonderzahlung (Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgeld)
        Wir halten an den Forderungen der Belegschaft fest und werden Euch in den Verhandlungen vertreten!
      Eins ist sicher, wenn wir 2021 nicht handeln, werden wir sehr viel verlieren.

                              Bitte sorgt am 01.06.2021 für breite Unterstützung!

Nur wenn alle gemeinsam für unsere Forderung kämpfen, können wir unser Ziel erreichen!

Jetzt oder nie! Wir lassen nicht locker!

 

Tarifgespräche Privatkliniken Hessen/Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der letzten Verhandlungsrunde stellten DHV und der Verband der Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz fest, dass es im neuen Tarifwerk durch die vorgenommenen Änderungen im letzten Jahr fehlerhafte Verweise und Bezugnahmen gibt. Insbesondere der neue Auszubildenden-Tarifvertrag muss in dieser Hinsicht überarbeitet werden.
Die dazu vereinbarten Tarifgespräche wurden am 11.05.2021 durchgeführt, um die jeweiligen Vorstellungen abzuklopfen. Die Arbeitgeberseite hatte umfangreiche Änderungswünsche.
Nach kritischer Prüfung wird feststehen, welche Änderungen aufgenommen werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

DHV Forderung für alle Mitarbeiter des DRK Mitteldeutschlands

Leipzig/Naumburg: Noch immer wütet das neuartige Corona-Virus Sars-CoV2 in Deutschland und stellt große Teile des Gesundheitswesens vor immer neue Herausforderungen. Täglich sterben hunderte Menschen daran. Auch die Mitarbeiter/innen des Deutschen Roten Kreuz in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gehen zudem hohe gesundheitliche Risiken und Gefahren ein, sich selbst zu infizieren und ernsthaft zu erkranken. Covid-19 wird mittlerweile gegebenenfalls als Berufskrankheit (Post-Covid-Syndrom) anerkannt.

Der Geschäftsführer des DHV-Landesverbands Mitteldeutschland hatte unter anderen die Verantwortlichen des DRK Landesverbandes DRK-Thüringen e. V. wie auch in ganz Mitteldeutschland bereits im Frühjahr 2020 auf diese belastende Situation hingewiesen und aufgefordert, einen Zusatztarifvertrag zur Zahlung einer steuerfeien Corona-Prämie von 500 € monatlich für alle Mitarbeiter/innen der kritischen Infrastruktur DRK-Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen abzuschließen. Doch statt die herausragenden Arbeitsleistungen der DRK-Mitarbeiter/innen in Mitteldeutschland wertzuschätzen und anzuerkennen, wurden alle Diskussionen und Verhandlungsversuche zu diesem Thema für beendet erklärt!

Auf Grund der Tatsache, dass hierzulande bereits hunderttausenden Arbeitnehmer/innen eine anerkennende steuerfreie Corona-Prämie in unterschiedlicher Höhe bezahlt wird (z. B. in Teilen der Bauwirtschaft, Lebensmittel, Handel, Logistik, …), ist die diesbezügliche Blockadehaltung der Arbeitgeber unverständlich und unangemessen!
Nun drängt jedoch die Zeit, denn die Corona-Prämien sind (Stand jetzt) nur noch bis 30. Juni 2021 steuerfrei!

„Die DHV und ihre Mitglieder fordern die Arbeitgeber nochmals auf, Verantwortung zu übernehmen, die Frist zu wahren und Ihren Mitarbeitern beim DRK in den drei Bundesländern in Mitteldeutschland eine steuerfeie Corona-Prämie 2021 zu bezahlen“, so Sebastian Gräfe, Geschäftsführer der DHV Mitteldeutschland. So konnte er noch hinzufügen, dass die Verhandlungen sich langwierig und hart gestalten. Dennoch möchte man die Arbeitgeber letztmalig wachrütteln, weil die DHV sehr stark für die Interessen der Beschäftigten des gesamten Gesundheitswesens eintritt.