Metro Properties – Abschluss nach langem Ringen

Im November 2019 hatten die Tarifverhandlungen mit der Metro Properties begonnen. Der Start war holprig, der Verlauf der Verhandlungen stand im Zeichen der Unsicherheit bezüglich der Zukunft von real und der weiteren Entwicklungen im MetroKonzern. Schließlich trat die Corona-Krise noch als weiterer Unsicherheitsfaktor hinzu. Im April haben sich die DHVTarifkommission und die Arbeitgeberseite auf einen Tarifabschluss mit einer kurzen Laufzeit geeinigt, der den Mitarbeiter/innen direkt zugutekommt. Die Einigung umfasst:  

  • eine Einmalzahlung von 1.125,00 € bei Vollzeit, bei Teilzeit entsprechend des Vollzeitgrades 
  • eine DHV-Mitgliederprämie von 300,00 €

Die Einmalzahlung und die Zahlung der Mitgliederprämie für die bis zum 31.03.2020 eingetretenen DHV-Mitglieder erfolgen mit dem Maigehalt. Der Abschluss umfasst ein Geschäftsjahr und ist zum 30.09.2020 kündbar. Die Tarifpartner hoffen, dass sich in einigen Monaten eine bessere allgemeine Planbarkeit, so dass der nächste Tarifvertrag wieder eine längere Laufzeit umfassen kann.

Foto 2tv edeka

EDEKA – Abschluss eines Nachtrags zum Tarifvertag in Würzburg

Am ersten Tag der Lockerungen nach dem strengen Regelungen in Bayern wurde am 27. April ein Nachtrag zu einem Tarifvertrag abgeschlossen zwischen der DHV und der EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen mbH.
In der Sache handelt es sich um einen Beitritt der EDEKA Rechenzentrum Süd GmbH mit ca. 50 Mitarbeitern/-innen mit Sitz in Würzburg, nach § 3 Betriebsverfassungsgesetz.
Eine schwere Verhandlung war nicht zu erwarten, Tarifkommission und Arbeitgeber waren sich zügig in der Sache einig.
Die Verhandlung verlief in einer etwas ungewöhnlichen Atmosphäre, ohne Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung und weit getrennt sitzend im Verhandlungsraum.
Nochmals herzlichen Dank an die Mitglieder der Tarifkommission.

 Foto 2tv edeka

Eine ungewöhnliche Tarifverhandlung in Zeiten der Coronakrise Die Verhandlungskommission v.l.n.r. : Walter Öhrlein, Friedhelm Dömges und Michael Staab

Tarifinformation Privates Versicherungsgewerbe Hintergrundinformationen zum Tarifvertrag Kurzarbeit

Mittlerweile haben alle drei Gewerkschaften den Tarifvertrag (TV) zur Kurzarbeit für die private Versicherungswirtschaft abgeschlossen.

Folgende Hintergrundinformationen hierzu:

  • Was bedeutet Kurzarbeit?
    Infolge Kurzarbeit kann (nur) vorübergehend die mit dem Beschäftigten vereinbarte Arbeitszeit anteilig oder vollständig reduziert werden. Dies erfordert die Zustimmung des Beschäftigten. Sie kann im Arbeitsvertrag bereits vereinbart worden sein oder sich z.B. aus einem TV ergeben. In der Versicherungswirtschaft sieht § 11 Ziffer 1 Abs. 5 Manteltarifvertrag (MTV) die einseitige Reduzierung der Arbeitszeit von 38 Wochenstunden auf bis zu 30 Wochenstunden vor. Die Regelung ist über 24 Jahre alt.
    Durch den im April 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag (TV) kann jetzt darüber hinaus die Arbeitszeit bis auf „Null“ abgesenkt werden.
  • Kurzarbeit Null wird es selten in einem Versicherungsunternehmen geben
    Dafür sprechen zwei Gründe:
    Im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe bricht die Einnahmenseite bei den Versicherungen nicht komplett weg, weil die Versicherungsnehmer ihre Beiträge überwiegend zahlen werden. Es wird weiterhin Arbeitsbedarf in unterschiedlichem Umfang anfallen.
    Freilich wird es Einbußen im Neugeschäft geben. Das alleine rechtfertigt aber nicht unbedingt Kurzarbeit einzuführen und somit erfolgreich Kurzarbeitergeld beantragen zu können.
    Kurzarbeitergeld kann nämlich nur der Arbeitgeber beantragen, in dessen Betrieb mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
    Außerdem müssen grundsätzlich zunächst Überstunden und Arbeitszeitguthaben abgebaut werden.
  • Ohne Zustimmung der Betriebsräte keine Kurzarbeit
    Nach dem TV kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nur einführen, wenn er zuvor die Einzelheiten mit dem Betriebsrat (BR) in einer Betriebsvereinbarung geregelt hat. Die Zustimmung des BR kann nicht erzwungen werden. Der BR kann auch bessere Konditionen vereinbaren als im TV bestimmt.
  • Schwachpunkte des TV Kurzarbeit
    Nach § 2 des TV ist ein Nettogehalt (einschließlich Kurzarbeitergeld) von 90% garantiert. Für bestimmte Personengruppen liegt es sogar bei 95%. Nach der Auffassung des Arbeitgeberverbandes ist bei der Berechnung des Nettoeinkommens aber nur der Tariflohn maßgeblich. Darüber hinaus gehende Gehaltsbestandteile wie freiwillige Zulagen fallen ebenso wenig darunter wie AT- oder ÜT-Gehälter. Die BR`s haben die Möglichkeit hier bessere Regelungen zu vereinbaren.
    Dies gilt in gleicher Weise für die Höhe der Aufstockungssätze. So können bis zu 100% des Nettogehaltes vereinbart und vom BR auch mit guten Gründen gefordert werden. Denn im Gegensatz zum produzierenden Gewerbe verfügen die Versicherer über eine stabile Einnahmenseite.

Gerade in Krisenzeiten zeigt sich der Wert einer Gewerkschaftsmitgliedschaft: Sichern Sie sich Tarifschutz und Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz für maximal 25 € im Monat!

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Katja Höper, Gothaer Krankenversicherung AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Johann Lindmeier, Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Sabine Müllers. Barmenia Versicherungen
Ina Pabst, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Heike Rottmann, Barmenia Versicherungen
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung AG
Sascha Smatula, Gothaer Krankenversicherung AG
Rose-Maria Sommer, Aufsichtsrätin Allianz Beratungs- und Vertriebs AG
Thomas Völk, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Roland Maria Weigt, Allianz SE

DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat, zu den Bezirkspersonalräten der Geschäftsgebiete und des Vertriebs sowie zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit über 400 Kandidatinnen und Kandidaten an. Das Motto der DHV-Listen lautet „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Darüber hinaus treten zahlreiche DHV-Mitglieder als Kandidatinnen und Kandidaten zu den Wahlen der örtlichen Personalräte der einzelnen Dienststellen an.

Die außergewöhnlich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Nachfolgend eine Auswahl der Flyer zu den Personalratswahlen:

2020 HPR

BPR Regional Vertrieb 2020.pdf

DHV BPR GG Nord.pdf

DHV BPR GG Ost.pdf

DHV BPR GG Sd.pdf

DHV BPR GG West.pdf

DHV BPR Kooperationsvertrieb.pdf

DHV BPR Multiplikatoren Vertrieb.pdf

DHV BPR Partner Vertrieb.pdf

PRZ 2020_2020-04-03.pdf

 

 

Stellungnahme Bundesfachgruppe Handel zur Corona-Pandemie

Stellungnahme der Bundesfachgruppe Handel: Lockerungsmaßnahmen benachteiligen größere Einzelhandelsgeschäfte und verschärfen die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze

Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen stellen eine kaum nachvollziehbare Benachteiligung größerer Einzelhandelsgeschäfte dar, die zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin großen Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze führt.

Es stellen sich Fragen, auf die es keine befriedigenden Antworten gibt:

  • Warum dürfen Buchhandlungen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen, während Kaufhäuser, die neben Bücher andere Waren anbieten, auf max. 800 m2 Verkaufsfläche beschränkt sind?
  • Warum dürfen Baumärkte und Gartencenter unabhängig von ihrer Größe öffnen, während Elektronikfachmärkte, die mit ihrem Sortiment gerade in Zeiten des Homeoffices und der verstärkten Elektroniknutzung zu Hause ebenfalls Systemrelevanz haben dürften, auf 800 m2 begrenzt sind?
  • Warum dürfen in Einkaufszentren Geschäfte mit weniger als 800 m2 Verkaufsfläche und Buchhandlungen, Fahrradläden und Supermärkte unabhängig von ihrer Größe öffnen, während andere größere Geschäfte dies nicht tun dürfen? Diese Beschränkung dürfte wenig dazu geeignet sein, die Zahl der Besucher, die sich im Aufenthaltsbereich der Einkaufszentren bewegen, im Sinne des Infektionsschutzes wesentlich zu verringern.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind in dieser Hinsicht zu kritisieren. Es wäre nachvollziehbarer und für den Einzelhandel akzeptabler gewesen, als Maßstab für die Öffnung der Geschäfte und Einkaufszentren eine maximal zulässige Zahl von im Geschäft oder im Einkaufszentrum anwesenden Kunden auf die Quadratmeter Verkaufsfläche festzulegen, z.B. pro 5 m2 ein Kunde. Die Geschäfte und Einkaufszentren hätten zur Einhaltung von strikten Kontrollen als Voraussetzung für die Öffnung verpflichtet werden können. Stattdessen verschärft der Beschluss von Bund und Ländern weiter die Existenzkrise insbesondere bei größeren Einzelhandelsunternehmen. Damit stehen weiterhin viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, und Beschäftigte, die bei einer Öffnung gebraucht würden, bleiben weiterhin in Kurzarbeit mit einem wesentlich niedrigeren Kurzarbeitergeld.

Im Hinblick auf den Einzelhandel stellen die Beschlüsse zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen einen großen Wermutstropfen in einem Maßnahmenpaket dar, dessen andere Bestandteile ausdrücklich als notwendige und geeignete Abwägung zwischen der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und des Wiederanfahrens des öffentlichen und Wirtschaftslebens in Deutschland zu begrüßen sind.  Die Bundesfachgruppe Handel erkennt insbesondere die Notwendigkeit und die Bemühungen von Bund und Ländern an, weiterhin die Begegnungen im öffentlichen Raum möglichst niedrig dosiert zu halten und insbesondere eine übermäßige Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden. Die Bundesbürger sind weiterhin aufgefordert, in den nächsten Wochen nur die nötigsten Besorgungen zu verrichten und weitgehend auf die Nutzung von Bussen und Bahnen zu verzichten! Andernfalls ist eine umgehende Rückkehr zu den bisher geltenden strikten Maßnahmen zur Schließung aller für den täglichen Bedarf nicht notwendigen Geschäfte unbedingt geboten!

DRK Rettungsdienst Parchim-Ludwigslust gGmbH und Ludwigslust – Parchimer Rettungsgienst gGmbH Tarifabschluss zum 01.01.2020 rückwirkend

Nach langen und harten Verhandlungen ist es gemeinsam gelungen, die bestehenden Tarifverträge komplett zu überarbeiten. Sowohl Manteltarifvertrag als auch Entgelttarifvertrag liegen jetzt in neuer Form vor.

Die wichtigsten Eckdaten, die auf Forderung der Tarifkommission durchgesetzt werden konnten:

·    Entgeltsteigerung gekoppelt an den TVöD
·    Genereller Urlaubsanspruch von 30 Tagen – keine Staffelung mehr
·    Anerkennung von Rüstzeiten durch zusätzliche Urlaubstage
·    Erhöhung der Funktionszulagen
·    Weihnachtsgeld bleibt
·    Krankengeldzuschuss bis zur Höhe von 200,00 € bei Langzeiterkrankung
·    jährliche Einmalzahlung i. H. v. 350,00 € für DHV-Mitglieder
·    Laufzeit bis zum 31.12.2020

Für Euch verhandelten: Nadine Radtke, Tino Klockmann, Robert Stunek, Christoph Baudisch, Carsten Eberhardt und Silke Schönherr-Wagner

Gesundheit und soziale Dienste – Information der Bundesfachgruppe

Am 05. und 06. März 2020 trafen sich die Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu ihrer regelmäßigen Tagung.

Die DHV Bundesfachgruppe befürwortet das Pilotprojekt „Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in (PIA)“ und würde sich wünschen, dass das Projekt bundesweit Anwendung findet. Ziel ist es, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig weitere Zielgruppen für die Erzieher/-innen-Ausbildung zu gewinnen.

Die Mitglieder der Bundesfachgruppe diskutieren das Konzept „Konzertierte Aktion Pflege“ (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html) und kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die Voraussetzungen für dieses Gesetz nicht gegeben sind und fordern: bundeseinheitliche Pflegeschlüssel sowie keine Zusatzbelastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Ein weiterer Punkt in der Diskussion ist der unzureichende Ausbau der Digitalisierung und der Vernetzung der einzelnen Bereiche.

Darüber hinaus besteht Handlungsbedarf in der interdisziplinären Zusammenarbeit.

Hintergrund: Die Mitglieder der Bundesfachgruppe kommen aus den Bereichen Rettungswesen, Erziehung und Pflege. Die Bundesfachgruppe ist bundesweit organisiert. Sie beschäftigt sich originär mit der Tarifpolitik, den Rahmenbedingungen und den Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie erarbeitet Forderungs- und Positionspapiere.

Privates Versicherungsgewerbe – Gehälter steigen ab April 2020 um 2,8 %

Die Coronavirus-Pandemie beherrscht die Schlagzeilen der letzten Wochen. Die Angst um die eigene Gesundheit und um die eigene berufliche Zukunft macht auch vor den Privaten Versicherungen nicht Halt.

In dieser schweren Zeit gibt es aber einen Lichtblick: Dank des Tarifabschlusses Ende November 2019 steigt Ihr Gehalt ab April um 2,8 %!

Die neue Gehaltstabelle auf einem Blick:

  Berufsjahr Gehaltsgruppe und Gehalt in €
  I II III IV V VI VII VIII
  im 1.     2.668         2.694          2.777          2.842             
  im 2. u. 3.       2.843     2.854     2.962        
  im 4. u. 5.         3.011     3.077     3.260           
  im 6. u. 7.         3.171     3.191     3.377     3.561          3.750       
  im 8. u. 9.           3.303     3.519     3.746     3.969     4.321     
  im 10. u. 11.             3.417     3.674     3.936     4.197     4.618
im 12. u. 13.           3.529     3.829     4.127     4.429     4.912
  ab 14.             3.989     4.321     4.655     5.210

 

  Gehaltsgruppen

  A und B:  

      Ausbildungsvergütungen:
  Gehaltsgruppe A  

  1. Berufsjahr

  ab dem 2. Berufsjahr

  1.783 €  

  1.849 €

  1. Ausbildungsjahr: 1.040 €  

  2. Ausbildungsjahr: 1.115 €

  3. Ausbildungsjahr: 1.200 €

  Gehaltsgruppe B

  1. Berufsjahr

  2. und 3. Berufsjahr

  ab dem 4. Berufsjahr

  1.980 €

  2.048 €

  2.115 €

 

Dank unseres Einsatzes für Ihre Interessen, mit dem wir den Gehaltstarifvertrag Ende November 2019 durchsetzen konnten, können Sie sich auf eine Gehaltserhöhung im nächsten Monat freuen!

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen und werden Sie DHV-Mitglied. Das gilt vor allem in diesen schwierigen Zeiten!

Ihre Vorteile als DHV-Mitglied:

  • Tarifschutz: Sie haben Anspruch auf die tariflichen Leistungen!
  • Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz!
  • Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, insbesondere zur Coronavirus-Pandemie!
  • Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!