DRK Rettungsdienst Parchim-Ludwigslust gGmbH und Ludwigslust – Parchimer Rettungsgienst gGmbH Tarifabschluss zum 01.01.2020 rückwirkend

Nach langen und harten Verhandlungen ist es gemeinsam gelungen, die bestehenden Tarifverträge komplett zu überarbeiten. Sowohl Manteltarifvertrag als auch Entgelttarifvertrag liegen jetzt in neuer Form vor.

Die wichtigsten Eckdaten, die auf Forderung der Tarifkommission durchgesetzt werden konnten:

·    Entgeltsteigerung gekoppelt an den TVöD
·    Genereller Urlaubsanspruch von 30 Tagen – keine Staffelung mehr
·    Anerkennung von Rüstzeiten durch zusätzliche Urlaubstage
·    Erhöhung der Funktionszulagen
·    Weihnachtsgeld bleibt
·    Krankengeldzuschuss bis zur Höhe von 200,00 € bei Langzeiterkrankung
·    jährliche Einmalzahlung i. H. v. 350,00 € für DHV-Mitglieder
·    Laufzeit bis zum 31.12.2020

Für Euch verhandelten: Nadine Radtke, Tino Klockmann, Robert Stunek, Christoph Baudisch, Carsten Eberhardt und Silke Schönherr-Wagner

Gesundheit und soziale Dienste – Information der Bundesfachgruppe

Am 05. und 06. März 2020 trafen sich die Mitglieder der Bundesfachgruppe Gesundheitswesen und soziale Dienste in Leipzig zu ihrer regelmäßigen Tagung.

Die DHV Bundesfachgruppe befürwortet das Pilotprojekt „Praxisintegrierte Ausbildung Erzieher/in (PIA)“ und würde sich wünschen, dass das Projekt bundesweit Anwendung findet. Ziel ist es, zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen und gleichzeitig weitere Zielgruppen für die Erzieher/-innen-Ausbildung zu gewinnen.

Die Mitglieder der Bundesfachgruppe diskutieren das Konzept „Konzertierte Aktion Pflege“ (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege.html) und kritisieren in diesem Zusammenhang, dass die Voraussetzungen für dieses Gesetz nicht gegeben sind und fordern: bundeseinheitliche Pflegeschlüssel sowie keine Zusatzbelastung für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Ein weiterer Punkt in der Diskussion ist der unzureichende Ausbau der Digitalisierung und der Vernetzung der einzelnen Bereiche.

Darüber hinaus besteht Handlungsbedarf in der interdisziplinären Zusammenarbeit.

Hintergrund: Die Mitglieder der Bundesfachgruppe kommen aus den Bereichen Rettungswesen, Erziehung und Pflege. Die Bundesfachgruppe ist bundesweit organisiert. Sie beschäftigt sich originär mit der Tarifpolitik, den Rahmenbedingungen und den Herausforderungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Sie erarbeitet Forderungs- und Positionspapiere.

Privates Versicherungsgewerbe – Gehälter steigen ab April 2020 um 2,8 %

Die Coronavirus-Pandemie beherrscht die Schlagzeilen der letzten Wochen. Die Angst um die eigene Gesundheit und um die eigene berufliche Zukunft macht auch vor den Privaten Versicherungen nicht Halt.

In dieser schweren Zeit gibt es aber einen Lichtblick: Dank des Tarifabschlusses Ende November 2019 steigt Ihr Gehalt ab April um 2,8 %!

Die neue Gehaltstabelle auf einem Blick:

  Berufsjahr Gehaltsgruppe und Gehalt in €
  I II III IV V VI VII VIII
  im 1.     2.668         2.694          2.777          2.842             
  im 2. u. 3.       2.843     2.854     2.962        
  im 4. u. 5.         3.011     3.077     3.260           
  im 6. u. 7.         3.171     3.191     3.377     3.561          3.750       
  im 8. u. 9.           3.303     3.519     3.746     3.969     4.321     
  im 10. u. 11.             3.417     3.674     3.936     4.197     4.618
im 12. u. 13.           3.529     3.829     4.127     4.429     4.912
  ab 14.             3.989     4.321     4.655     5.210

 

  Gehaltsgruppen

  A und B:  

      Ausbildungsvergütungen:
  Gehaltsgruppe A  

  1. Berufsjahr

  ab dem 2. Berufsjahr

  1.783 €  

  1.849 €

  1. Ausbildungsjahr: 1.040 €  

  2. Ausbildungsjahr: 1.115 €

  3. Ausbildungsjahr: 1.200 €

  Gehaltsgruppe B

  1. Berufsjahr

  2. und 3. Berufsjahr

  ab dem 4. Berufsjahr

  1.980 €

  2.048 €

  2.115 €

 

Dank unseres Einsatzes für Ihre Interessen, mit dem wir den Gehaltstarifvertrag Ende November 2019 durchsetzen konnten, können Sie sich auf eine Gehaltserhöhung im nächsten Monat freuen!

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen und werden Sie DHV-Mitglied. Das gilt vor allem in diesen schwierigen Zeiten!

Ihre Vorteile als DHV-Mitglied:

  • Tarifschutz: Sie haben Anspruch auf die tariflichen Leistungen!
  • Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz!
  • Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, insbesondere zur Coronavirus-Pandemie!
  • Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!

Gehaltstarifabschluss BARMER – Große Mehrheit der DHV-Mitglieder für Variante B

Wir haben trotz der aufgrund der Corona-Pandemie turbulenten letzten Wochen viele Rückmeldungen unserer Mitglieder erhalten. Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Eine große Mehrheit von 86,4 % haben für die Variante B tendiert! Die DHV-Tarifkommission ist diesem Votum der Mitglieder gefolgt und hat sich für die Variante B ausgesprochen:

 

Variante B (24 Monate)
Ab 01.01.2020: Unbefristete Arbeitszeitreduzierung um 0,5 Std. pro Woche (vei Vollzeit) auf 38 Stunden

Einmalzahlng im Juli 2020:

600 Euro / 900 Euro DHV Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder

Ab 01.01.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro

Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro

Juli 2021 – Einmalzahlung

250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigte und Auszubildende

Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

 

Voraussetzung für die Zahlung von 900 € an DHV-Mitglieder ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft am 15.06.2020! Wir werden unseren Mitgliedern rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung zusenden.

Werden Sie DHV-Mitglied und profitieren Sie von dem Mehrwert einer DHV-Mitgliedschaft! Ihr Vorteile:

 

Höhere Einmalzahlung 300 € !

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 25 €:

Beitrag bis Ende 2020:    200 €

Höhere Einmalzahlung:  300 €

Vorteil:                            100 €

Unschlagbarer Vorteil für Auszubildende!

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 3 €

Beitrag bis Ende 2020:     24 €

Höhere Einmalzahlung: 100 €

Vorteil:                             76 €

Steuerliche Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrages!
Ein freier Tag für DHV-Mitglieder pro Jahr!
Ein besonderes Willkommensgeschenk für Sie: Ein Tankgutschein im Wert von 20 €!
Rechtsberatung und Rechtsschutz vor Arbeits- und Sozialgerichten!
Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!

Auswirkungen der Corona-Krise im Handel – Schluss mit Hamsterkäufen!

19.03.2020

Trotz wiederholter Politiker-Statements in den Medien zur sicheren Versorgung sind nach wie vor Hamsterkäufe im Lebensmittelhandel zu beobachten.

Die DHV fordert daher: Die Politik muss Hamsterkäufe energischer bekämpfen! 

Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und in der Logistik arbeiten am Anschlag und darüber hinaus. Sie erbringen Höchstleistungen wie noch nie in der Nachkriegszeit!  Sie sind überlastet gerade weil die Menschen hamstern. Eine Sonntagsöffnung kann nur vorübergehend eine Lösung sein, denn auf die Gesundheit der Mitarbeiter im Handel kommt es in der aktuellen Situation besonders an. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind weiterhin einzuhalten!

Offenbar reichen Stellungnahmen der Bundes-Ernährungsministerin und der Handelsverbände in der Bundespressekonferenz nicht aus. Hier muss stärkere Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Aber nicht nur die Politik, auch die Arbeitgeber im Handel müssen sich in dieser Situation häufiger und aktiver in den Medien einbringen, um diese Situation unter Kontrolle zu bringen!

Der Handel trägt neben dem Gesundheitssektor und den Sicherheitsbehörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei. Mit anderen Worten: Auch der Handel ist systemrelevant! Das muss in Zukunft anerkannt werden!

Für die Bereiche des Handels, die aufgrund der staatlichen Maßnahmen in der Existenz bedroht sind, müssen schneller unbürokratische Lösungen gefunden werden!

Wir fordern Wertschätzung der Mitarbeiter im Handel – vor Ort in den Filialen und in der Logistik! Wertschätzung von Kunden, aber auch von den verantwortlichen Arbeitgebern und Politikern! Daher appelliert die DHV an die Verantwortlichen: Handeln Sie!

Tarifliche Kurzarbeiterregelung Volks- und Raiffeisenbanken: DHV und AVR zeigen Handlungsfähigkeiten in schwierigen Zeiten

Die Corona-Pandemie stürzt Deutschland in eine Rezession, von der auch die Volks- und Raiffeisenbanken nicht verschont bleiben. Bereits jetzt zum Anfang der Krise werden Filialen geschlossen, und in einigen Banken bricht das Beratungsgeschäft ein.
 
Das Gebot der Stunde ist, alles zu unternehmen, damit die Beschäftigung in der genossenschaftlichen Bankengruppe gehalten wird und es zu keinen Entlassungen kommt!
 
Die tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungssicherungsklausel zur Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 20 % ist nicht für solche historischen Krisen wie die Corona-Pandemie gedacht und damit nicht das geeignete Instrument. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kurzarbeiterregelung dagegen ist die richtige Antwort auf die Krise. Mit diesem Arbeitsmarktinstrument können Entlassungen vermieden werden, und die Beschäftigten, deren Arbeitszeit erheblich reduziert wird oder die wegen fehlender Beschäftigung zu Hause bleiben müssen, erhalten einen Ausgleich. Nur kommt die gesetzliche Kurzarbeiterregelung nicht zur Anwendung, wenn es eine zwingende tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel gibt!
 
Mit einer tariflichen Vereinbarung, die die Anwendung der gesetzlichen Kurzarbeiterregelung an Stelle der tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel ermöglichen soll, zeigen DHV und AVR in dieser historisch schwierigen Situation schnelle Geschlossenheit in dem gemeinsamen Ziel, die Beschäftigung so weitestgehend wie möglich zu erhalten!
 
Der Vorteil der gesetzlichen Regelung zur Kurzarbeit zur tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel zeigt der folgende Vergleich bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (netto 2.240 € bei LStKl III, 1 Kind, Kirchenmitglied):
 
Arbeitszeitverkürzung Tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel Gesetzliche Kurzarbeiterregelung
Um 20 %
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 € brutto
  • Brutto-Differenz: 600 €
  • Ausgleich: 20 %
  • Gesamtgehalt netto: 1.950 €
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 €
  • Netto-Differenz: 370 €
  • Ausgleich 67 %: 248 € netto
  • Gesamtgehalt netto: 2.118 €
100 % (vollständige Freistellung)

Eine vollständige Freistellung ist nach der tariflichen Bewschäftigungssicherungsklausel nicht vorgesehen.

Es droht eine Entlassung der betroffenen Beschäftigten!

  • Reduziertes Gehalt: 0 €
  • Netto-Differenz: 2.240 €
  • Ausgleich 67 %: 1.501 €
  • Gesamtgehalt netto: 1.501 €
 
Wir möchten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
Warum gibt es die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel, wenn die gesetzliche Kurzarbeiterregelung deutlich vorteilhafter sind?
Das gesetzliche Kurzarbeiterregelung in der auf dem Weg gebrachten erleichterten Form dient allein dem Zweck, die Beschäftigung in dieser historischen Krise zu erhalten und den Banken finanzielle Erleichterung zu geben. Wenn die Krise überstanden sein wird, wird diese gesetzliche Kurzarbeiterregelung auslaufen. Dann greift wieder die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel als Schutzmechanismus vor Personalabbau.
Kann die Arbeitgeberin einseitig Kurzarbeit anordnen?
Hierzu ein klares Nein! Der Betriebsrat ist bei der Entscheidung, ob zum Instrument der Kurzarbeit gegriffen werden muss, mit im Boot. Ohne seine Zustimmung kann keine Kurzarbeit angeordnet werden!

Tarifverhandlungen bei Vion Hilden abgeschlossen!

Die Tarifverhandlungen zwischen Vion in Hilden und der DHV  gestalteten sich seit Anfang November 2019 schwierig. Die anfänglichen teils hohen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen, aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungspausen unterbrochen.
 
Nach langwierigen Tarifverhandlungen haben die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit rückwirkender Wirkung ab 01.01.2020 erzielt:
  • Laufzeit: 24 Monate bis 31.12.2021.
  • Gehaltserhöhungen: 2,3 % ab 01.01.2020 und weitere 2,3 % ab 01.01.2021
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen: Im 1. Jahr: 750 Euro; im 2. Jahr: 850 Euro; im 3. Jahr: 990 Euro
  • Gewerbliche Auszubildende erhalten eine Zulage von 100,00 € pro Monat.
Zudem wurde eine Betriebszugehörigkeitsklausel erstmals für Vion Hilden vereinbart welche die 5- und die 10-jährige Betriebszugehörigkeit honoriert.
 
Mit Erreichen der 5.-jährigen Betriebszugehörigkeit erhalten die Beschäftigten 25,00 € mehr pro Monat und ab 10.- jähriger Betriebszugehörigkeit erhält man 50,00 € mehr pro Monat auf ihr reguläres Tarifgehalt. Diese Regelung findet auf alle Vertragsverhältnisse der Vion Hilden auch rückwirkend Anwendung.
 
Immer wieder wurden Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel von der DHV-Tarifkommission zurückgewiesen. Man verhandelte lange und hart über die Konditionen des Entgelttarifvertrages. Nach harten Verhandlungen wurde ein für beide Seiten respektables Ergebnis erzielt.
 

Wandel im Handel (ein Kommentar der Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik)

Die Probleme des Handels und der Warenlogistik in Deutschland sind vielfältig und vielschichtig.
Der Handel ist einem steten Wandel unterzogen, dies gilt im Besonderen für dieses Jahr sowie für das neue Jahrzehnt.
Immer weiter dringt die Digitalisierung in den Bereich des Handels und der Warenlogistik vor. Unternehmen präsentieren oft voller Stolz digitalisierte Läger, Selbstscan-Kassen oder auch mittlerweile Supermärkte ohne Kassierer/innen. Die Unternehmen erklären, dass sie sich im Zuge der demographischen Entwicklung in Deutschland weiterentwickeln müssen.

Wir als DHV möchten uns nicht gegen die Zukunft stellen, sondern diese mitgestalten, gerade im Bereich Handel und Warenlogistik, denn hier sind unsere Wurzeln. Wir wollen diesen Prozess kritisch, sachlich und fachlich begleiten und mitgestalten.
Sonn- und Feiertagsarbeit und auch moderne Arbeitszeiten wollen wir nicht generell verurteilen oder ablehnen. Aber wir müssen Entwicklungen kritisch hinterfragen. Insbesondere lehnen wir eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes und eine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsarbeit ab und bekämpfen entschieden dahingehende Bestrebungen!

Seit 1893 setzen wir uns für unsere Mitglieder im Handel ein. Der Bereich Handel schließt auch die Warenlogistik mit ein. Wir haben unsere Mitglieder durch gute und schlechte Zeiten des deutschen Handels begleitet. Es gilt: „Ohne Handel keine Warenlogistik und ohne Warenlogistik kein Handel“. Nur gemeinsam und solidarisch können wir vieles erreichen!

Zuletzt konnten wir sehen, wie z.B. im Bereich der Kaufhäuser die Monopolisierung durch den Zusammenschluss von Karstadt und Galeria Kaufhof stattgefunden hat. Es gibt nun nur noch eine große deutsche Kaufhauskette namens Galeria Karstadt Kaufhof GmbH.  

Wir stellen fest, dass sich der Preiskampf auf die einzelnen Firmen auswirkt und darüber hinaus vieles an Belastungen auf den Rücken der einzelnen Arbeitnehmer verteilt wird.Wir kritisieren diese Entwicklungen auf das Heftigste und Schärfste. Auch muss man im Zuge dessen im Handel und in der Warenlogistik das Leitbild des „gläsernen Kunden“ und des „gläsernen Arbeitnehmers“ sehr reflektiert und kritisch hinterfragen.

Wir müssen feststellen, dass sich die Geschäftszeiten immer weiter der sogenannten modernen Arbeitswelt anpassen. Diese Entwicklung ist in weiten Bereichen sozial und familiär vollkommen unverträglich, und dort, wo Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz stattfinden, gesetzeswidrig! Deshalb setzen wir uns für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ein und fordern eine Verschärfung der Sanktionsvorschriften! Insbesondere muss der Bußgeldrahmen für Arbeitszeitverstöße von 15.000 € auf bis zu 4 % eines Unternehmensumsatzes hochgesetzt werden! 

Der Niedergang des Einzelhandels, der durch den Onlinehandel immer mehr unter Druck geraten ist, zeichnet sich stetig ab. Das Ladensterben ist keine Seltenheit geworden, diese Entwicklung findet ihren Ausdruck in vielen verödeten Innenstädten. Es ist nicht zutreffend, den Onlinehandel für diese Entwicklung zu brandmarken. Der Onlinehandel setzt nur das fort, was Supermärkte, Discounter und Kaufhäuser schon angefangen hatten. Der Niedergang des Einzelhandels hat hier mehr Gründe als nur den Onlinehandel, wie z.B. Geschäftsaufgaben, weil sich kein Nachfolger findet, ein massiver Anstieg der Mieten und vor allem ein geändertes Kundenverhalten.

Die Verlagerung von Lagern zur On-Demand-Lieferung auf die Straße sehen wir alle an der Menge der Lastkraftwagen auf den Autobahnen. Auch im Kleinen sehen wir, was die Bestellung bei diversen namenhaften Online-Händlern bringt. Wie der Presse zu entnehmen ist, kommen die Paketdienste an ihre personellen und logistischen Grenzen.

Nachhaltigkeit, Regional und Bio sind zu geflügelten Wörtern – auch und gerade im Handel – geworden. Beruhigen diese doch das Gewissen des Verkäufers und des Käufers. Diese Schlagworte werfen neue Fragen auf. Regional z.B. bedeutet in der heutigen Zeit im Regelfall einen 500 km-Radius. Zudem ist es ein Widerspruch, wenn einerseits über Nachhaltigkeit, Bio, Regionalität und Klimaneutralität gesprochen wird, andererseits aber Produkte, wie z.B. Trauben, Erdbeeren oder Zwiebeln aus Ländern wie Indien, China, Chile, Kenia oder Namibia zu einem sehr günstigen Preis angeboten werden.

Der Handel sollte im Grundprinzip Angebot und Nachfrage abdecken. Dennoch wissen wir, dass es heute schwierig ist – auch für uns selbst – zu unterscheiden, was wirklich notwendig und was Luxus ist. Wir müssen uns selbst an die eigene Nase fassen oder uns einen Spiegel vorhalten und unser eigenes Kauf- und Konsumverhalten kritisch hinterfragen, ohne dies mit der ökologisch-ideologischen Verblendung einiger Gruppierungen zu tun. Wenn wir möchten, dass es ordentliche Arbeitsbedingungen ohne totale Überwachung und einen tariflich garantierten Lohn gibt, müssen wir dort einkaufen, wo eine Tarifbindung herrscht. Wir müssen sicherstellen, dass es gute Arbeitsbedingungen gibt und da kommen wir als Gewerkschaft mit ins Spiel.

Die DHV hat diese Erfahrungen aus 125-jähriger Tradition und Erfahrung im Handel.

Aus dem Handel kommen wir und im Handel bleiben wir!

Mit diesem soliden Fundament werden wir die Herausforderungen des neuen Jahrzehnts und der Zukunft in Angriff nehmen.

Wir sind an der Seite unserer Mitglieder, und wir bleiben an der Seite unserer Mitglieder – komme, was da wolle!

Wenn Sie im Handel oder in der Warenlogistik tätig sein sollten, dann unterstützen Sie uns und Ihre Kollegen in der DHV bei unserer Arbeit. Werden Sie DHV-Mitglied!

Metro Properties: Schwere Verhandlungen aber der Wille zur Einigung ist da!

Nach einem holprigen Start, sind nun zwei weitere Verhandlungsrunden zwischen den Tarifparteien absolviert worden, um ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erreichen. Die bestehende Unsicherheit der Zukunft von Real, sorgt für eine gewisse Unberechenbarkeit der weiteren Entwicklungen im Metro Konzern.  

Im Verlauf der Diskussionen zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern wurde eine Vielzahl verschiedener Modelle besprochen, die ein gegenseitiges Entgegenkommen darstellten. Die bisher vorgebrachten Vorschläge von Arbeitgeberseite zur Änderung der Jubiläumsprämien oder die Umstrukturierung des Weihnachtsgeldes konnte die Tarifkommission nicht überzeugen. Umgekehrt waren die geforderten Lohnsteigerungen und die Höhe der Sonderzahlungen der Arbeitnehmerseite für die Arbeitgebervertreter nicht zustimmungsfähig.

Die Verhandlungsparteien sahen sich bisher nicht in der Lage, auf einer rein monetären Ebene zu einer Einigung zu gelangen. Es galt einen neuen Ansatz zu finden, um aus dieser Sackgasse heraus zu kommen. Die Vertreter der organisierten Arbeitnehmer brachten den Vorschlag ein, die wöchentliche Arbeitszeit bei der Metro Properties zur reduzieren. Dieser traf bei den Arbeitgebern auf Interesse und sie nahmen den Vorschlag zur Prüfung mit. Beide Seiten hoffen, durch die Ergänzung der Komponente Arbeitszeitreduzierung bald zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen.

Die sehr umfassenden und komplexen Tarifverhandlungen, die schon seit November andauern, sind auch ein Zeichen für die andauernden und umfassenden Umwälzungen im Metro Konzern. Angesichts dieser Situation ist jeder ehrliche Kompromiss hart erkämpft. Daher unser Aufruf an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Metro Properties GmbH, werdet DHV-Mitglied und bringt euch ein! Nur wer seinen Anliegen äußert, kann auch gehört werden!

Verhandlungsergebnis BARMER auf dem Tisch

Tarifkommission tendiert zu Variante B

In der Verhandlung am 17.02.2020 unterbreitete die BARMER auch der DHV das Angebot folgender Abschlussvarianten:

Ab 1.4.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individuellen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % 

Variante A (26 Monate) Variante B (24 Monate)
Für das Jahr 2020: Gutschrift von 20 Stunden (bei Vollzeit) als Zeitguthaben für alle und Verhandlungsverpflichtung für “Arbeitszeit der Zukunft” Ab 1.1.2020: Unbefristete Arbeitszeiteduzierung um 0,5 Std. pro Woche (bei Vollzeit) auf 38 Stunden
Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder
Ab 1.4.2021: Entgelterhöhung um 3 % Auszubildende: Statt der 3%-Steigerung Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro Ab 1.1.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro
  Juli 2021 – Einmalzahlung 250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigtte und Auszubildende
Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 % Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

Dieser Verhandlungsstand stellt nicht ganz zufrieden. Wir hätten uns ein eindeutiges Verhandlungsergebnis statt einer Wahl zwischen zwei Varianten gewünscht. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dies der Verhandlungsstand zwischen der BARMER und verdi ist und die BARMER mit der DHV keine abweichende Vereinbarung abschließen wird.

Die DHV-Tarifkommission tendiert zur Variante B, unsere Präferenz haben wir der Arbeitgeberseite mitgeteilt:

  • Der Wunsch nach einer dauerhaften Arbeitszeitreduzierung ist unter den Beschäftigten weit verbreitet, das gilt vor allem im Hinblick auf diejenigen, die wegen des Projekts „aufbruch“ weite Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Außerdem bietet diese Variante einen nachprüfbaren AK-Wert in der Personalbewirtschaftung
  • Positiv in der Variante B sind die frühere Gehaltserhöhung und die Anhebung des Sockelbetrages um 100 €, die vor allem den unteren Vergütungsgruppen bis VG 7/8 zugutekommt.
  • Die zusätzliche Einmalzahlung von 250 € im Juli 2021 gleicht zusammen mit der dauerhaften Arbeitszeitreduzierung die im Vergleich zur Variante A geringere Gehaltserhöhungsstufe positiv aus.
  • Zusammen mit den weiteren Punkten, insbesondere der überproportionalen Steigerung der Ausbildungsvergütungen und den hohen Einmalzahlungen für Auszubildende, ist das Gesamtpaket in Form der Variante B ein akzeptabler Kompromiss.

Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Wochen auf Grundlage der Rückmeldungen der Beschäftigten ihre endgültige Entscheidung treffen. Deshalb unsere Bitte: Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Leider hat unsere Forderung nach einem Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung eines leiblichen Kindes keinen Eingang in den Tarifkompromiss gefunden. Wir bleiben aber dran, und die Arbeitgeberseite hat zugesichert, diese Forderung in den Themenspeicher für zukünftige Tarifverhandlungen zu übernehmen!

Bezüglich des Verzichts auf die Gehaltskürzung wegen der Warnstreiks haben wir der Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass wir einen kompletten Verzicht bei allen Streikteilnehmern für richtig halten, denn: Das Verhandlungsergebnis ist der Erfolg aller Beschäftigten, die an den Warnstreiks teilgenommen hatten!  Von der Arbeitgeberseite haben wir das Signal eines kompletten Verzichts auf einen Gehaltsabzug sowie einer Erstattung von bereits vorgenommenem Gehaltsabzug im Falle des Tarifabschlusses aufgenommen.