DRK Kreisverband Schönebeck: Manteltarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen

Die DHV Tarifkommission konnte in der dritten Verhandlungsrunde mit der Arbeitgeberseite ein akzeptables Ergebnis erreichen. Die Verbesserungen treten rückwirkend ab dem 01.04.2014 in Kraft.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Verdoppelung der vermögenswirksamen Leistungen auf 13,00 €
  2. Erhöhung des Nachtzuschlages um 38% auf 2,82€ je Stunde
  3. Erhöhung des Feiertagszuschlages auf 40%
  4. Einführung eines Samstagszuschlages von 14:00 bis 24:00 Uhr in Höhe von 25%
  5. Einführung eines Vorfesttagszuschlages (24.12. und 31.12.) von 14:00 bis 24:00 Uhr, in Höhe von 25%
  6. Neuregelung der Funktionszulagen
  7. Verbesserung der Jubiläumszuwendungen
  8. Verbesserung der Arbeitsfreistellungen

Dieses Ergebnis konnte nur durch Euer Unterstützung und das große Engagement der Tarifkommission erzielt werden.

V.i.S.d.P.: Michael Scholz

DRK LV Thüringen: Erfolgreicher Tarifabschluss – 5,25% Lohnerhöhung

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In der am 2. April 2014 stattgefundenen vierten Verhandlungsrunde, konnte die DHV Tarifkommission nach zähem Ringen einen akzeptablen Entgelttarifabschluss erreichen.

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Die Entgelte der Beschäftigten steigen in folgenden Schritten:

  • 1,75% Entgeltsteigerung zum 01.07.2014
  • 3,50% Entgeltsteigerung zum 01.01.2015

Die Lohnuntergrenze im DRK Thüringen steigt bei Vollzeitbeschäftigung auf 1.480,-€ pro Monat.

Dieses Ergebnis ist vorrangig dem Engagement unserer Mitglieder, einem spürbaren Mitgliederzuwachs in den letzten Monaten und der sehr guten Arbeit der Tarifkommission zu verdanken.
Für die im Herbst beginnenden Neuverhandlungen zum Manteltarifvertrag benötigen wir weiterhin Eure Unterstützung!

Die Tarifkommission              Michael Scholz, Landesgeschäftsführer

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Aufruf zur Protestaktion BARMER GEK

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Aufruf

Liebe Kolleginnen und Kollegen der BARMER GEK,

 

wie Ihnen sicher bekannt ist, tagt am 2. April 2014 der Verwaltungsrat der BARMER GEK im Hotel „THE WESTIN“ in Leipzig.

In diesem Zusammenhang hat die Gewerkschaft verdi bundesweit zu einer Protestkundgebung gegen die anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen und deren Folgen für die Beschäftigten aufgerufen.

Wir als Gewerkschaft DHV begrüßen es außerordentlich, wenn sich unsere Mitglieder an diesem Protest beteiligen und damit gewerkschaftliche Stärke demonstrieren.

Ein Vertreter der DHV wird unsere Mitglieder ab 9:00 Uhr in Empfang nehmen. Treffpunkt ist vor der Filiale der Sparkasse in der Humboldtstraße 25, gegenüber dem Hoteleingang.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir bei Teilnahme um eine kurze Rückmeldung an die folgende E-Mail Adresse: dhv.leipzig@dhv-cgb.de

 

Mit herzlichen Grüßen
                                                                    
Henning Röders                    Michael Scholz
Bundesvorsitzender              Landesgeschäftsführer

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VION Straubing: Entgelttarifvertrag verhandelt, Gewinnbeteiligung kommt!

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Am 24.02.2014 fanden Verhandlungen über den neuen Entgelttarifvertrag statt. Die Diskussionen über die Eingruppierungsmerkmale wurde am 20.01.2014 bereits abgeschlossen. Der Text für den Vertrag steht und auch über die konkreten Zahlen ist man sich soweit einig.

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Als nächstes erfolgt Anfang April die Probeeingruppierung in Pfarrkirchen und sobald diese abgeschlossen ist, kann der Entgelttarifvertrag voraussichtlich im Mai diesen Jahres noch abgeschlossen werden und die Verhandlungen über einen Manteltarifvertrag, in dem auch die Arbeitszeit eine Rolle spielen wird können beginnen.

Ebenso wurde das erste Gespräch zwischen den Vertretern der Arbeitgeberseite und den Vertretern der DHV-Tarifkommission über die Einführung einer Gewinnbeteiligung am Standort Straubing statt.
Das erste Gespräch verlief sehr zufriedenstellend. Es wird, sobald die Geschäftsführung zugestimmt hat ein Prämienmodel geben, mit dem alle Mitarbeiter am Erfolg des Standortes profitieren.
Angedacht ist eine Prämie, die abhängig vom Erfolg des Standortes zwischen 50 € und 600 € liegen wird. Sobald einen Gewinn von ca. 1.000.000 €, was einem ROS-Wert von 1,5 % entspricht, im Geschäftsjahr zu verzeichnen ist,  beginnt die Prämienwirksamkeit und sie steigt dann in Schritten von je 50€ pro 0,1% bis zu einem ROS-Wert von 2,6%, welcher dann ca. 1.600.000 € und einer Prämie von 600€ pro Mitarbeiter entspricht.

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VION GmbH: Erste Überprüfung der Eingruppierungstabelle erfolgreich

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Neue Verhandlungsrunde für die VION-Standorten Straubing und Pfarrkirchen

25.11.2013

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Am 25.11.2013 fand eine weitere Runde in den Tarifverhandlungen zur Ausarbeitung eines Tarifvertrages über die Arbeitsentgeltregelung für die Vion Standorte Straubing und Pfarrkirchen zwischen den Vertretern der Arbeitgeberseite und den Vertretern der Tarifkommission der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. statt.
Nachdem in den letzten Runden bereits Verhandlungen über die Entgeltgruppen und deren Eingruppierungsmerkmale geführt worden waren, wurden bei diesem Termin die Anwendbarkeit der ausgearbeiteten Eingruppierungsmerkmale exemplarisch am VION Standort Straubing überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, dass mit der neuen Eingruppierungstabelle im Großen und Ganzen die Realität am Standort Straubing wiedergegeben werden kann. Allerdings wurde auch deutlich, dass an der ein oder anderen Stelle noch etwas nachgebessert werden muss. Hierfür einigte man sich auf einen neuen Termin zum 20.01.2014.
Es ist davon auszugehen, dass nach diesem Termin über die neue Vergütungstabelle und über konkrete Zahlen verhandelt werden kann. Auch wurde zu diesem Termin die Thematik Regelungsabrede erörtert. Hierzu werden die Verhandlungen in kürze aufgenommen werden, um in absehbarer Zeit für Sie eine angemessene Lohnerhöhung zu erreichen!

Marc Endlich    
DHV – Landesverband  Bayern

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DAK-Gesundheit: DHV-Tarifabschluss

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13.12. 2013

Am Ende eines von vielen Verhandlungsrunden geprägten Jahres wurde ein DHV-Tarifabschluss zur Anpassung des Manteltarifvertrages an die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur AGG-konformen Gehaltstabelle erreicht.

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Hier die Eckpunkte des DHV-Tarifvertrages:

• Neue Gehaltstabelle ab 01.07.2014 (inkl. § 16 Zulage und Ortsklassenzuschlag 17,90 €): Somit erhalten ab 01.07.2014 alle einen OKZ.

Keiner bekommt im Juli weniger als im Vormonat!

VG

Steigerungs-betrag

Aufrückungs-zulage

Anfangsgrund-vergütung

Höchstgrund-vergütung

1

81,56

 

2.002,26

2.408,84

2

90,28

90,91

2.159,79

2.616,19

3

110,82

107,72

2.397,62

2.841,58

4

142,59

124,53

2.510,96

3.118,03

5

150,67

139,46

2.657,90

3.432,46

6

161,26

160,64

2.763,74

3.789,24

7

163,13

198,01

3.014,04

4.117,99

8

178,08

223,52

3.312,92

4.497,17

9

195,51

239,73

3.736,95

4.902,50

10

212,95

252,17

4.093,72

5.342,74

11

230,38

268,37

4.621,71

5.805,36

12

265,24

284,56

5.035,14

6.393,74

13

297,01

297,01

5.682,69

7.015,77

14

321,91

314,43

6.206,34

7.589,23

15

348,68

338,09

6.762,34

8.191,31

16

389,77

353,66

7.404,92

8.995,77

 

  • Urlaubsregelung: Beibehaltung der bisherigen 30/32-Regelung Vereinbarung des sachlichen Grundes, dass ab 40 Jahre ein gesteigertes Urlaubsbedürfnis besteht.
  • Weihnachtsgeld ab 2014: (Gemäß Tarifabschluss 2012 könnte es evtl. eine hälftige Weihnachtsgeldzahlung in November 2014 und eine hälftige Sonderzahlung im Januar 2015 geben.)

1.-5. Beschäftigungsjahr

25 %

6.-7. Beschäftigungsjahr

75 %

Ab 8. Beschäftigungsjahr

100 %

Auszubildende

400 €

  • Sonderzahlung 2013: Beschäftigte, die DHV-Mitglied sind und bisher keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld hatten, erhalten im Februar 2014 eine Sonderzahlung in Höhe von 25 %.
    Auszubildende, die DHV-Mitglied sind, erhalten im Februar 2014 eine Zahlung von 400 €.
    Voraussetzung ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft. Bis zum 15. Januar 2014 muss der Nachweis in der Personalabteilung vorliegen!
    Entsprechende Bescheinigungen senden wir unseren Mitgliedern in den nächsten Tagen ohne Antrag per Post zu. Bitte melden, wenn diese bis zum 23.12. nicht vorliegt.
  • Im Juli 2014 wird die auf die Sonderzahlung Januar 2014 aus der Nichtberücksichtigung der §16 Zulage sich ergebene Differenz gezahlt.
  •  Der 24.12. und der 31.12. bleiben arbeitsfrei.
  • Unkündbarkeit: Beibehaltung der bisherigen 15/40-er Regelung. 

V.i.S.d.P.: Henning Röders

 

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Alexander Moksel GmbH: Neuer Entgelttarifvertrag abgeschlossen

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09.12.2013
2,15% mehr Lohn ab März 2014

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Am 9. Dezember 2013 haben sich die DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V. und die Arbeitgebervertreter der Alexander Moksel GmbH in der ersten Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

Man verständigte sich auf eine Erhöhung der Gehälter von 2,15 Prozent zum 01. März 2014, sowie eine Einmalzahlung für den Januar 2014 in Höhe von 50,00€. Sofern Beschäftigte übertarifliche Zulagen erhalten, so werden diese nicht mit der Gehaltserhöhung verrechnet.

Für die Auszubildenden wurde eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 20,00 Euro vereinbart. Dies entspricht etwa einer Steigerung der Ausbildungsvergütungen um im Durchschnitt 3,00 Prozent.  
Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 10 Monaten und ist zum 31. Dezember 2014 kündbar.

Prinzipiell wurde im Vorfeld auch über eine längere Laufzeit und ein größeres Paket nachgedacht. Diese Idee wurde allerdings verworfen, da im nächsten Jahr Verhandlungen über die Reduzierung der Arbeitszeit geführt werden sollen. Ein Signal zu Verhandlungsbereitschaft, gab die Arbeitgeberseite bei diesen Verhandlungen.

Marc Endlich
DHV – Landesverband  Bayern

 

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Tarifinfo DRK Naumburg – Erfolgreicher Tarifabschluß 2,8% Lohnsteigerung

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28.11.2013

Erfolgreicher Tarifabschluß – 2,8% Lohnsteigerung

8,85 € Mindestlohn im DRK!

Die DHV Tarifkommission hat in diesem Jahr eine weitere nennenswerte Steigerung der Entgelte erreichen können. Dies bedeutet einen echten Reallohnzuwachs für die Beschäftigten. Der Mindestlohn im DRK Kreisverband und den Tochtergesellschaften beträgt damit 8,85 €. Darüber hinaus befinden sich die Verhandlungen für den neuen Haustarifvertrag in der Endphase. Hier wird es in Zukunft deutlich mehr tarifliche Sicherheit geben.

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Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Die tarifliche Vergütung für die Beschäftigten erhöht sich folgendermaßen:
  2. Die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) werden in gleicher Art und Weise wie im vergangenen Jahr gewährt.
  3. Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2014.

– ab dem 01. Dezember 2013 um 2,8 %

V.i.S.d.P.: Michael Scholz

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Tarifinfo Stollberg – Erfolgreicher Tarifabschluss

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28.11.2013

Erfolgreicher Tarifabschluss

Nach mehreren Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite konnte die DHV bei der Kranken-hausservicegesellschaft Stollberg einen erfolgreichen Tarifabschluss tätigen.

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Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Entgeltsteigerungen zwischen 8,4% und 10,7% zum 01.01.2014
  2. Zuschlagserhöhung für Desinfektionen von 10% auf 15%
  3. Erhöhung der Betrieblichen Altersvorsorge von 20,- auf 25,-€
  4. Zahlung einer Wechselschichtzulage von 60,-€ je Monat
  5. Neuregelung Urlaubsanspruch:
    • ab Beginn von 25 auf 26 Tage
    • nach fünf Jahren von 26 auf 28 Tage
    • nach zehn Jahren von 28 auf 29 Tage

V.i.S.d.P. Michael Scholz

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KKH -Sozialtarifvertrag: Einigung erzielt

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26.11.2013

Nach vier kontrovers geführten Verhandlungsrunden konnten sich DHV und KKH in der gestrigen Verhandlung auf folgenden Abschluss eines Sozialtarifvertrages für die von der Umstrukturierung betroffenen Beschäftigten einigen.

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Die wichtigsten Punkte:

  • Mobilitätsunterstützung für die aufgrund der Umstrukturierung versetzten Beschäftigten: 50 % der anfallenden Mehrkosten für ein Jahr
  • Fahrzeitenanrechnung für Beschäftigte, deren tägliche Fahrzeit sich um mindestens 30 Minuten erhöht: Sieben zusätzliche freie Tage im ersten Jahr, vier zusätzliche freie Tage im zweiten Jahr
  • Angebot der Altersteilzeit für Beschäftigte ab 55 Jahren in den zu schließenden Dienststellen:
    • Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %
    • Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf 95 %
    • Laufzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt
    • Zahlung einer Abfindung als Teilausgleich für die Rentenabschläge/Rentenkürzungen:
      1,5 Monatsgehälter bis 20 Beschäftigungsjahre; 2 Monatsgehälter ab 20 Beschäftigungsjahren
  • Verbesserung der Regelungen zur Beurlaubung für die Beschäftigten in den zu schließenden Dienststellen:
    • Ab 60. Lebensjahr: Zahlung eines Übergangsgelds in Höhe von 75 % des letzten Bruttogehalts, wenn 35 Beschäftigungsjahre vollendet sind. Teilzeitbeschäftigte erhalten 75 % ihres letzten Teilzeitgehalts.
    • Sozialversicherungspflicht für alle Beurlaubungsfälle

Der Abschluss ist ein hart errungener Kompromiss, bei dem die DHV die Arbeitgeberseite zu wichtigen Zugeständnissen bewegen konnte:

  1. Mobilitätsunterstützung
    Das erste Arbeitgeberangebot lautete eine auf zwei Jahre gestaffelte Mobilitätsunterstützung in Höhe von 25 % für das erste Jahr und in Höhe von 20 % für das zweite Jahr. Das war zu wenig!
  2. Altersteilzeit
    Ursprünglich war die Arbeitgeberseite nur bereit, Altersteilzeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes zu gewähren. Das bedeutete: Möglichkeit der Blockbildung die Zahlung eines Aufstockungsbetrages nur in Höhe von 20 % und Zahlung des Rentenversicherungsbetrages nur bis zu 80 %, maximal bis zu 90 % der BBG RV. Mit dem erzielten Kompromiss konnte die Arbeitgeberseite zu deutlichen Zugeständnissen bewegt werden.
  3. Beurlaubung

    Ursprünglich wollte die Arbeitgeberseite im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für eine Dienstvereinbarung mit dem HPR vereinbaren. Das hätte aber nur zur Verzögerung des Verhandlungsprozesses und zur Verlängerung der Hängepartie für die betroffenen Beschäftigten geführt.

    Die Arbeitgeberseite wollte die Beurlaubungen nicht sozialversicherungspflichtig gestalten. Bewegung in dieser Frage kam erst zum Schluss der Verhandlungen. 

Die vereinbarten Regelungen zur Altersteilzeit und zur Beurlaubung verbessern die Beschäftigungsperspektiven für jüngere Beschäftigte!

Leider konnte in der Frage der Standort- und Beschäftigungssicherung keine Einigung erzielt werden. Die Arbeitgeberseite ist nicht bereit, sich in irgendeiner Weise auf eine Garantie festzulegen. So bleibt nur die Hoffnung, dass nach der Umstrukturierung nicht vor der Umstrukturierung ist. Die jetzige Umstrukturierung muss sitzen, nur so kann verlorenes Vertrauen der Beschäftigten in das Handeln des Vorstandes wiedergewonnen werden!

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