Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung

Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:

  • 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
  • Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
  • Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
  1. Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
  2. Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
  3. Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
  • Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
  • Laufzeit bis 31.12.2015

Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.

V.i.s.d.P.        Klaas Kuhlmann

DAK-Gesundheit: Tarifverhandlung vorerst gescheitert – Ergebnis der Mitgliederbefragung – weitere Maßnahmen!

Auch am 14.11.2014 gab es keine Einigung zwischen DHV und DAK-Gesundheit.

Nach Aussage von verdi wurde mit der DAK-Gesundheit ein Tarifvertrag über lineare Gehaltserhöhungen und über eine zusätzliche Einmalzahlung für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen.
Ein unterschriebener Tarifvertrag wurde den Beschäftigten noch nicht vorgelegt.

Wie bereits mitgeteilt legte der Arbeitgeber der DHV ein anderes Angebot vor. Die DHV-Tarifkommission befragte die DHV-Mitglieder, ob diese beim angebotenen Tarifabschluss mitgehen möchten.

Es haben sich erfreulich viele Mitglieder an der DHV Umfrage beteiligt.
Das Votum der Mitglieder ist eindeutig gegen die Annahme des Arbeitgeberangebotes und auch eindeutig für weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitgeberangebotes.

Das Ergebnis der Mitgliederbefragung wurde dem Arbeitgeber am Verhandlungstag mitgeteilt. Davon zeigte sich die DAK-Gesundheit noch unbeeindruckt.

Erstaunlich, denn der gleiche Arbeitgeber startet derzeit eine interne Kampagne:
 
“Wir möchten damit auch ein Zeichen unserer Wertschätzung und Dankbarkeit für den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen setzen. Ohne dieses Engagement und die Identifikation mit unserer Marke DAK-Gesundheit würden alle Aktionen nach außen verpuffen”

Markenbuch, oranger Kalender und Kugelschreiber ersetzen keinen fairen und gerechten Tarifvertrag.

Die Stimmung der Beschäftigten zeigt sich auch durch die Mitgliederbefragung der DHV.
Die hohe Beteiligung und das eindeutige Ergebnis sollte der Vorstand als Zeichen betrachten.

Die DHV-Tarifkommission beurteilt durch die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers die Tarifverhandlungen als derzeit gescheitert. Sämtliche Kompromissvorschläge der DHV wurden zurückgewiesen.

Wir fordern den Arbeitgeber auf ein verbessertes Angebot vorzulegen und damit die DAK-Gesundheit in dieser schwierigen Situation vor weiterer Beschädigung zu bewahren.

Wir freuen uns über zahlreiche neue DHV-Mitglieder, die mit Ihrem Beitritt ihren Verdruss über das Handeln des Arbeitgebers und das vorgelegte Tarifangebot zum Ausdruck bringen. Sie Stärken mit Ihrer Mitgliedschaft das Verhandlungsmandat der DHV! Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

V.I.S.d.P. Henning Röders

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % ab Februar 2015

In den späten Abendstunden des 29.10.2014 einigten sich DHV und AVR auf einen Tarifabschluss für rund 160.000 Beschäftigte der Volks- und Raiffeisenbanken. Die wichtigsten Inhalte:

  • Einmalzahlungen: Für Beschäftigte in Höhe von 10 % des Dezembergehalts in Dezember 2014; für Auszubildende in Höhe von 10 % der Auszubildendenvergütung in Dezember 2014
  • Zweistufige lineare Gehaltserhöhung: 3,0 % ab Februar 2015; 1,2 % ab Februar 2016
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 30 € für alle Ausbildungsjahre ab Februar 2015; ab Februar 2016 Erhöhung: 1. Ausbildungsjahr: auf 930 €; 2. Ausbildungsjahr: auf 980 €; 3. Ausbildungsjahr: auf 1.040 €  
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.10.2016
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis Ende 2016
  • Verlängerung der Regelung zu den Langzeitkonten bis Ende 2016 • Verlängerung der Regelung zum Gesundheitstag bis Ende 2016; Verpflichtung, in 2016 eine Verlängerung oder Entfristung zu prüfen  
  • Neu: Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für Beschäftigte ab 3 Jahren vor der Rente: Reduzierung der Wochenarbeitszeit um bis zu 4 Stunden auf 35 Wochenstunden. Der Arbeitgeber übernimmt 50 % des Verdienstausfalls
  • Vereinbarung einer Verpflichtung, in der nächsten Tarifrunde über tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge zu beraten. 
  • Wiederinkraftsetzung der Ende 2008 ausgelaufenen 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung mit Befristung bis Ende 2016
  • Verbesserungen im Rationalisierungsschutzabkommen: Neu: Möglichkeit des Angebots zum Wechsel in eine Transfergesellschaft. Neu: Zahlung einer Abfindung auch an Beschäftigte, die einen Anspruch auf eine Rente mit Abschlägen haben (bisher: Kein Abfindungsanspruch)

Der Abschluss ist Ergebnis eines 13-stündigen Verhandlungsmarathons in der dritten Verhandlungsrunde. Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als guten Kompromiss. Vor allem die erste Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % im Februar 2015 ist ein Verhandlungserfolg. Hart gerungen wurde um die zweite Gehaltserhöhungsstufe und um die Laufzeit: Bis zuletzt beharrte die Arbeitgeberseite auf eine Gehaltserhöhung um 1,2 % ab April 2016 und auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.  Die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 1,2 % ist ein noch vertretbarer Kompromiss, der den Ungewissheiten bezüglich der sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung trägt. Überproportional erhöht wurden die Auszubildendenvergütungen (um bis zu 7,8 % für die gesamte Lauf-zeit). Auch die Einmalzahlung in Höhe von 10 % ist ein Verhandlungserfolg der DHV. Vertretbar ist der Abschluss auch in den weiteren Punkten. Die erneute Verlängerung des Anspruchs auf einen halben Tag Freistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und die Vereinbarung der Verpflichtung, in 2016 über eine mögliche Entfristung zu sprechen,  bewertet die DHV als ein Zeichen, dass dieser tarifvertragliche Anspruch dabei ist, sich dauerhaft zu etablieren. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens. Die Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für vor der Rente stehende Beschäftigte ist ein zusätzlicher Baustein für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand.  Mit den Ergänzungen im Rationalisierungsschutzabkommen ist eine Ungleichbehandlung bei älteren Be-schäftigten beseitigt worden. Mit der Möglichkeit des Angebots eines Wechsels in eine Transfergesellschaft ist der Maßnahmenkatalog des Rationalisierungsschutzabkommens um ein weiteres Instrument erweitert. Die DHV-Verhandlungskommission hofft nicht, dass in Zukunft das Rationalisierungsschutzabkommen stärker greift. Es ist aber gut, dass für den Fall der Fälle Verbesserungen vereinbart worden sind. 

Tarifabschluss DRK-Westerland: 5,0 % in zwei Stufen

Nach einer intensiv geführten Verhandlung konnten sich DHV und Arbeitgeber in den späten Nachmittagsstunden des 08.08.2014 auf einen Tarifabschluss einigen. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Lineare Erhöhung der Gehälter, Stunden- und Praktikantenvergütungen: 3,0 % zum 01.10.2014; 2,0 % zum 01.01.2016
  • Zwei Einmalzahlungen für DHV-Mitglieder: 200 € zum 01.10.2014 und 200 € zum 01.01.2016
  • Vereinbarung einer Verpflichtung der Betriebsparteien, über eine Betriebsvereinbarung zum Rahmendienstplan für den Urlaub und die Freiwochen zu verhandeln.
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.12.2016

Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als tragbaren Kompromiss. Insbesondere in der Gehaltsfrage konnte die DHV die Arbeitgeberseite zu bedeutenden Zugeständnissen bewegen. Das erste Arbeitgeberangebot sah nur eine zweistufige Gehaltserhöhung von 0,75 % zum 01.01.2015 und von 1,0 % zum 01.01.2016 vor. Lange hielt die Arbeitgeberseite an ihrer Position einer linearen Gehaltserhöhung von unter 3,0 % erst zum 01.01.2015 fest. Erst zum Schluss konnte sie zum Sprung auf die 3,0 % noch in 2014 bewegt werden.
Ein weiterer Streitpunkt war die Frage der Einmalzahlung. Zunächst gab die Arbeitgeberseite kein Angebot ab. Schließlich konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite in ihrem letzten Angebot zu 400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder bewegen. Damit setzte die DHV eine ihrer Forderungen (400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder) in vollem Umfang durch! Die DHV-Forderung nach einem Urlaubstag für DHV-Mitglieder stieß auf kategorische Ablehnung des Arbeitgebers. Er war in diesem Punkt nicht verhandlungsbereit.

Bei der Fitnesspauschale vereinbarten Arbeitgeber und DHV einen Eigenanteil der Mitarbeiter in Höhe von einem Drittel der anfallenden Kosten (Monatsbeitrag) für Fitnessstudio und Schwimmbad. Die Höhe der Förderung von maximal 30 € im Monat bleibt aber weiterhin bestehen. Des Weiteren gilt die Förderung der betrieblichen Zusatzver-sorgung nur noch für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses hauptamtlich beim DRK Ortsverein Westerland beschäftigt sind. Für zukünftige Mitarbeiter gilt die Anlage Zusatzversorgung nicht mehr.
Beide Punkte waren Bedingung der Arbeitgeber für den Tarifabschluss!

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschied sich die DHV-Tarifkommission, in diesen für die Arbeitgeberseite entscheidenden Punkten, kompromissbereit zu sein, zumal es auch nachvollziehbare sachliche Gründe gibt:
Der Eigenanteil bei der Fitnesspauschale soll Mitnahmeeffekte begrenzen und die Ernsthaftigkeit der Beschäftigten fördern, mit dem Besuch des Fitnessstudio und des Schwimmbads auch wirklich einen Beitrag zur Fitness zu leisten. Ab einem Monatsbeitrag von 45 € für den Arbeitnehmer bleibt es bei der vollen Förderung des Arbeitgebers in Höhe von 30 € pro Monat.
Die Zusatzversorgung in ihrer bisherigen Form droht den Arbeitgeber langfristig erheblich zu belasten, da die Rentensteigerungen bei der Betriebsrente durch den DRK Ortsverein finanziert werden muss. Zur Vermeidung einer finanziellen Überforderung und damit zur weiteren Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des DRK Ortsvereins hat sich die DHV-Tarifkommission unter der Bedingung einer vollumfänglichen Besitzstandswahrung für Bestandsbeschäftig-te zur Schließung der Zusatzvorsorge für zukünftige Beschäftigte durchgerungen.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

DAK-Gesundheit: DHV-Tarifforderung 2014

20. Mai 2014

Die DHV Tarifkommission hat die Tarifforderung der DHV festgelegt und dem Arbeitgeber vorgelegt.
Die DHV fordert:

  • Erhöhung der Vergütungen um 4,5% zum 01.08.2014 und weitere 4,5% zum 01.08.2015 (=9%)
  • 125,00 Euro Sockelerhöhung am 01.08.2014 und am 01.08.2015 (=250,00 Euro)
  • 50,00 Euro Erhöhung der Auszubildendenvergütung am 01.08.2014 und 2015 (=100,00 Euro)
  • Laufzeit 24 Monate (01.08.2014 – 31.07.2016)
  • Zusage zur Einstellung und Übernahme von Auszubildenden während der Laufzeit des TV
  • Abschluss eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Erhalt der Leistungen des Manteltarifvertrages (DAK-TV)!

Mit dem letzten Tarifabschluss in 2012 konnte nur knapp ein Inflationsausgleich erreicht werden. Die gefühlte Inflation für Waren des täglichen Bedarfs lag sogar höher. Diese Vergangenheit muss in den Forderungen berücksichtigt werden. Deshalb ist die Gehaltsforderung der DHV berechtigt!

Zudem waren die letzten Jahre von einer Vielzahl von Tarifabschlüssen mit zum Teil deutlichen Reallohnsteigerungen geprägt. Dieser Trend setzt sich auch 2014 fort.

Die DHV-Tarifkommission strebt einen Abschluss an, der beiden Seiten Planungssicherheit gibt.

Insbesondere die Auszubildenden und die Beschäftigten in den unteren Vergütungsgruppen haben unter den relativ geringen Lohnsteigerungen und den steigenden Preisen für die Lebenshaltungskosten zu leiden. Die DHV Tarifkommission fordert daher Sockelerhöhungen für diese Personenkreise.

Letztes Gehaltsangebot der Arbeitgeber: 5,0 % in zwei Stufen mit Laufzeit bis 31.01.2016

In der dritten Verhandlungsrunde am 24.04.2014 in Wuppertal legte die Arbeitgeberseite ein weiteres verbessertes Gehaltsangebot auf den Tisch:

Lineare Erhöhungen der Gehälter und Auszubildendenvergütungen:

  • 3,0 % ab dem 01.04.2014
  • 2,0 % ab dem 01.07.2015

Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.01.2016

Kontrovers verhandelt wurde über eine mögliche Einmalzahlung zum Ausgleich der drei Nullmonate von Januar bis März 2014. Die Arbeitgeberseite stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Einmalzahlung nur vereinbart werden könne, wenn die DHV zugleich zu Abstrichen bei der linearen Gehaltserhöhung bereit sei. Auch den von der DHV-Verhandlungskommission vorgeschlagenen Kompromiss eine Einmalzahlung im Januar 2015 lehnte Arbeitgeberseite leider ab. Sie brachte schließlich den finalen Charakter des Angebotes deutlich zum Ausdruck.

Die DHV-Verhandlungskommission hält das Angebot der Arbeitgeber trotz der fehlenden Einmalzahlung für abschlussfähig. Mit einem linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 5,0 % in zwei Stufen über einen Zeitraum von 25 Monaten bedeutet das Arbeitgeberangebot eine deutliche, über der derzeitigen Inflations-rate liegende Gehaltssteigerung. Die 3,0 % Gehaltserhöhung für 2014 sind ein Zeichen der Anerkennung der engagierten Arbeitsleistung der Beschäftigten. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierungen ist diese Gehaltserhöhung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten. Die 2,0 % Gehaltserhöhung für 2015 sind eine akzeptable zweite Erhöhungsstufe für die weiteren sieben Monate der Laufzeit des Gehaltstarifvertrages.

Die DHV-Verhandlungskommission empfiehlt daher ihren Gremien die Annahme des Gehaltsangebotes.

Die Gehaltserhöhungen sollen mit den Besitzständen aus der Umstellung von der alten auf die neue Ge-haltstabelle verrechnet werden. Erst wenn der Besitzstand abgeschmolzen ist, werden die Vergütungen entsprechend der vereinbarten Gehaltserhöhung erhöht. Die Arbeitgeberseite verwies auf die diesbezüglich in dem Überleitungstarifvertrag von 2011 getroffene Vereinbarung. Die Gehaltserhöhungen von 2012 und 2013 auch für die Beschäftigten mit Besitzständen erfolgten auf Basis von einmaligen Ausnahmever-einbarungen. An einem abstrakten Beispiel lässt sich die Bedeutung darstellen:

  Gehalt bis 31.03.2014 3,0 % zum 01.04.2014 (ohne Rundung)  2,0 % zum 01.07.2015 (ohne Rundung) 
Tabellenvergütung: VG 6, Stufe 4a  3.683 € 3.793,49 € 3.869,35 €
Besitzstand: 150 € 3.833 € 3.833 € (Anrechnung volle 3 % auf Besitzstand, ca. 40 € Besitzstand bleiben übrig.)    3.869,35 € (Besitzstand wird vollständig abgebaut sein, der Beschäftigte erhält die zukünftigen Gehaltserhöhungen in vollem Umfang.)

Schlosspark-Klinik und Park-Klinik Weißensee: 8,8% Tabellenentgeltsteigerung mit neuer Stufe

Im Verhandlungstermin am 08.04.2014 haben sich die DHV-Tarifkommission und Arbeitgebervertreter auf ein Ergebnis geeinigt. Die DHV konnte ihr Ziel, eine weitere Stufe nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit einzuführen, durchsetzen. Diese wird in drei Erhöhungsschritten von jeweils 40 Euro basierend auf der bisherigen letzten Stufe aufgebaut, die zusätzlich zu der allgemeinen prozentualen Erhöhung erfolgt. Sie wirkt ab dem 01.01.2014 für etwa die Hälfte der Beschäftigtenzahl beider Häuser. Durch den Fixbetrag profitieren Beschäftigte in den kleineren Entgeltgruppen dabei stärker als in den höheren. Die DHV-Tarifkommission hat dabei einer Laufzeit von 3 Jahren zugestimmt.

Weiterhin wurde eine Angleichung der Bereitschaftsdienstvergütung zum ärztlichen Dienst, die Erweiterung der Funktionszulagen sowie die Anhebung der Auszubildendenvergütung vereinbart.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

1. Tabellenentgelterhöhung:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2014 um 2,0%
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2015 um 2,2%
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2016 um 2,5%

2. Einrichtung der Stufe „nach 15 Jahren“:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2014 um 2,0% + 40 Euro (= 3,2 – 4,2%)
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2015 um 2,2% + 40 Euro (= 3,3 – 4,3%)
  • Erhöhung der Tabellenentgelte zum 01.01.2016 um 2,5% + 40 Euro (= 3,6 – 4,5%)

3. Bewertung der Bereitschaftsdienststufe II mit 90%

4. Erhöhung der Zulage für Arbeitnehmer im Funktionsdienst der Ersten Hilfe auf 120 Euro

5. Funktionszulage für Hygienebeauftragte in Höhe von 85 Euro

6. Funktionszulage für Arbeitnehmer in Funktion eines Mentors in Höhe von 85 Euro (soweit nicht bereits nach § 4 Abs. 9 c) in 7b eingruppiert).

7. Erhöhung der Vergütung für Azubis zum Gesundheits- und Krankenpfleger um 100 Euro für jedes Ausbildungsjahr (statt prozentualer Steigerung).

8. Laufzeit bis 31.12.2016
    

Alle Änderungen treten rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft, soweit nicht anders benannt.

Mit der Schaffung der neuen Stufe wollen wir die längere Betriebszugehörigkeit vieler Beschäftigter honorieren und die Stufenentwicklung vergleichbar anderen Tarifen herstellen. Betriebsjüngeren Mitarbeitern bietet die zusätzliche Stufe eine bessere Perspektive im Betrieb.

DRK Kreisverband Schönebeck: Manteltarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen

Die DHV Tarifkommission konnte in der dritten Verhandlungsrunde mit der Arbeitgeberseite ein akzeptables Ergebnis erreichen. Die Verbesserungen treten rückwirkend ab dem 01.04.2014 in Kraft.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Verdoppelung der vermögenswirksamen Leistungen auf 13,00 €
  2. Erhöhung des Nachtzuschlages um 38% auf 2,82€ je Stunde
  3. Erhöhung des Feiertagszuschlages auf 40%
  4. Einführung eines Samstagszuschlages von 14:00 bis 24:00 Uhr in Höhe von 25%
  5. Einführung eines Vorfesttagszuschlages (24.12. und 31.12.) von 14:00 bis 24:00 Uhr, in Höhe von 25%
  6. Neuregelung der Funktionszulagen
  7. Verbesserung der Jubiläumszuwendungen
  8. Verbesserung der Arbeitsfreistellungen

Dieses Ergebnis konnte nur durch Euer Unterstützung und das große Engagement der Tarifkommission erzielt werden.

V.i.S.d.P.: Michael Scholz

DRK LV Thüringen: Erfolgreicher Tarifabschluss – 5,25% Lohnerhöhung

::introtext::

In der am 2. April 2014 stattgefundenen vierten Verhandlungsrunde, konnte die DHV Tarifkommission nach zähem Ringen einen akzeptablen Entgelttarifabschluss erreichen.

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::fulltext::

Die Entgelte der Beschäftigten steigen in folgenden Schritten:

  • 1,75% Entgeltsteigerung zum 01.07.2014
  • 3,50% Entgeltsteigerung zum 01.01.2015

Die Lohnuntergrenze im DRK Thüringen steigt bei Vollzeitbeschäftigung auf 1.480,-€ pro Monat.

Dieses Ergebnis ist vorrangig dem Engagement unserer Mitglieder, einem spürbaren Mitgliederzuwachs in den letzten Monaten und der sehr guten Arbeit der Tarifkommission zu verdanken.
Für die im Herbst beginnenden Neuverhandlungen zum Manteltarifvertrag benötigen wir weiterhin Eure Unterstützung!

Die Tarifkommission              Michael Scholz, Landesgeschäftsführer

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Aufruf zur Protestaktion BARMER GEK

::introtext::

Aufruf

Liebe Kolleginnen und Kollegen der BARMER GEK,

 

wie Ihnen sicher bekannt ist, tagt am 2. April 2014 der Verwaltungsrat der BARMER GEK im Hotel „THE WESTIN“ in Leipzig.

In diesem Zusammenhang hat die Gewerkschaft verdi bundesweit zu einer Protestkundgebung gegen die anstehenden Umstrukturierungsmaßnahmen und deren Folgen für die Beschäftigten aufgerufen.

Wir als Gewerkschaft DHV begrüßen es außerordentlich, wenn sich unsere Mitglieder an diesem Protest beteiligen und damit gewerkschaftliche Stärke demonstrieren.

Ein Vertreter der DHV wird unsere Mitglieder ab 9:00 Uhr in Empfang nehmen. Treffpunkt ist vor der Filiale der Sparkasse in der Humboldtstraße 25, gegenüber dem Hoteleingang.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir bei Teilnahme um eine kurze Rückmeldung an die folgende E-Mail Adresse: dhv.leipzig@dhv-cgb.de

 

Mit herzlichen Grüßen
                                                                    
Henning Röders                    Michael Scholz
Bundesvorsitzender              Landesgeschäftsführer

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