Privates Versicherungsgewerbe: Tarifabschluss: 3,2 % Gehaltserhöhung ab 01.08.2013

7. Juni 2013

Nach einer zähen, von Angeboten der Arbeitgeber und Gegenangeboten der DHV geprägten dritten Ver-handlungsrunde konnte in den späten Abendstunden des 07.06.2013 folgender Abschluss erzielt werden:

•    3,2 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.08.2013
•    2,2 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2014
•    Einmalzahlung für die Gehaltsgruppen A und B: 150 € zum 01.08.2013 und 150 € zum 01.10.2014
•    Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in zwei Stufen um jeweils:

  01.08.2013  01.10.2014 
1.  Ausbildungsjahr   25 €  25 €
2.  Ausbildungsjahr  25 €  25 €
3.  Ausbildungsjahr  30 €  30 €

•    Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.03.2015
•    Unveränderte Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2015
•    Verlängerung der Arbeitszeitkorridorregelung bis zum 31.12.2015

Die DHV bewertet das Verhandlungsergebnis als guten Abschluss. Besonders die erste Gehaltserhöhung von 3,2 % bedeutet eine erfreuliche, deutlich über dem Inflationsniveau liegende Steigerung des Vergü-tungsniveaus. Die zweite Gehaltserhöhung von 2,2 % ist ebenfalls akzeptabel, zumal sie nur für einen Zeit-raum von 6 Monaten zum Tragen kommt.

Mit den beiden Einmalzahlungen von insgesamt 300 € für die Gehaltsgruppen A und B konnte die DHV der Arbeitgeberseite ein deutliches Zugeständnis abringen.

Erfreulich ist die Anhebung der Auszubildendenvergütungen. Die beiden Erhöhungsstufen liegen im Schnitt über 3 %. Ursprünglich lag nur ein Angebot über eine einmalige Erhöhung der Auszubildendenvergütungen von 25 – 30 € auf dem Tisch. Die DHV konnte aber die Arbeitgeberseite davon überzeugen, dass dieses Angebot nicht ausreichend zur Steigerung der Attraktivität der Versicherungsbranche für junge Menschen war.

Hart gerungen wurde um die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens. Die Arbeitgeber hatten eine Ver-längerung zu deutlich schlechteren Konditionen angeboten: So wollten sie den Aufstockungsbetrag von 30 % auf 20 % absenken. Außerdem sollte der finanzielle Ausgleich für den Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt ersatzlos gestrichen werden. Die DHV blieb hartnäckig und konnte letztendlich die Verlänge-rung des bestehenden Abkommens um weitere zwei Jahre durchsetzen. Die Verlängerung der Arbeitszeit-korridorregelung ist dabei ein akzeptabler Kompromiss. Im Gegensatz zu einer größeren Gewerkschaft haben wir das Altersteilzeitabkommen im Blick gehabt und eine Sicherung der bisherigen Vertrags-konditionen um weitere zwei Jahre erreicht! 

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