Volks- und Raiffeisenbanken: Erstes unzureichendes Arbeitgeberangebot

In der Tarifverhandlung am 06.06.2019 in Langen (Hessen) unterbreitete die Arbeitgeberseite ein erstes Gehaltsangebot:

  • Laufzeit: 34 Monate (01.06.2019-31.03.2022)
  • 2,5 % Gehaltserhöhung zum 01.11.2019
  • 1,5 % Gehaltserhöhung zum 01.03.2021

Dieses erste Gehaltsangebot haben wir als vollkommen unzureichend abgelehnt!

Zwar liegt das Angebot über dem aktuellen Gehaltsangebot bei den gleichzeitig laufenden Tarifverhandlungen der Privatbanken und öffentlichen Banken (Laufzeit 36 Monate; 6 Nullmonate; 1,7 % zum 01.08.2019; 1,2 % zum 01.08.2020; 1,2 % zum 01.08.2021). Aber das Angebot, liegt noch weit von einem akzeptablen Abschluss entfernt:

  • Die Laufzeit ist viel zu lange!
  • 5 Nullmonate sind inakzeptabel!
  • Eine Gehaltssteigerung von insgesamt 4 % für fast 3 Jahre liegt weit unter der voraussichtlichen Inflation und bedeutet einen Reallohnverlust für die Beschäftigten!
  • Die Auszubildenden sind in dem Angebot überhaupt nicht berücksichtigt – mit einer Erhöhung der Auszubildendenvergütungen entsprechend dem Gehaltsangebot werden die Volks- und Raiffeisenbanken im Wettbewerb um die jungen Fachkräfte von morgen weiter ins Hintertreffen geraten!

Die zweite Verhandlungsrunde war von schwierigen Diskussionen nicht nur in der Gehaltsfrage, sondern auch in den Fragen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge der Volks- und Raiffeisenbanken gekennzeichnet. DHV und der AVR hatten sich im Tarifabschluss 2016 verpflichtet, in den diesjährigen Tarifverhandlungen auch die Weiterentwicklung der Tarifverträge als Thema zu behandeln. In einer Konferenz von DHV-Betriebsräten mit dem AVR wurde in 2018 ein erstes Statement zu diesem Thema abgegeben, welches im Nachgang zu dieser Veranstaltung in weiteren bilateralen Gesprächen zu konkretisieren war. Die DHV-Vorstellungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge haben ihren Niederschlag in dem Forderungspaket zur diesjährigen Tarifrunde gefunden. Immerhin ist in einigen Punk-ten Bewegung auf Seiten des AVR zu erkennen, wie z.B. bei der DHV-Forderung nach Ausbau des Gesundheitstages: Der AVR ist bereit, den Anspruch der Beschäftigten auf Freistellung für gesundheitliche Vorsorgeuntersuchungen zu entfristen und nicht mehr an die Laufzeit des Tarifvertrages zu koppeln!

Kontrovers diskutiert wurden auch Fragen zu Änderungen an der Entgeltgruppensystematik für zukünftige Beschäftigte. Die Überprüfung der Regelungen zu den Entgeltgruppen ist ein Thema, auf das sich DHV und AVR im Nachgang der Betriebsrätekonferenz verständigt hatten. Die Gespräche gestalten sich schwierig, aber immerhin sind nach der zweiten Verhandlungsrunde Annäherungen in den zum Teil erheblich auseinanderliegenden Positionen von DHV und AVR erkennbar.

Die Verhandlungen werden am 06./07.08.2019 in Neu Isenburg fortgesetzt. Es gilt, ein Gesamtpaket aus einem guten Gehaltskompromiss, einer angemessenen Berücksichtigung der DHV-Forderungen für einen zukunftsgerichteten Tarifvertrag und einem attraktiven Entgeltsystem für zukünftige Beschäftigte zu schnüren.

Für Sie verhandeln Ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Volks- und Raiffeisenbanken:
Markus Baur, Patrick Brandt, Klaus Dönig, Markus Glogowski, Stefan Heine, Roland Herbstritt, Bernd Herrmann, Armin Schmutz, Friedrich Schneider, Hubert Serrer, Beate Zander
Von hauptamtlicher DHV-Seite:
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Alexander Henf, DHV-Geschäftsführer

Barmer: Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag und zur Lebensarbeitszeit

DHV und BARMER haben die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fortgeführt und einen Einstieg in die Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag zur Lebensarbeitszeit vorgenommen.

Zukunftstarifvertrag: Noch einige Punkte offen

Beim Thema Zukunftstarifvertrag sind noch einige Punkte offen:

  • Die DHV-Verhandlungskommission trug zum wiederholten Male ihre Forderung vor, beim Punkteschema für eine eventuelle Sozialauswahl bei Anpassungsmaßnahmen auch die mit Schwerbehinderten Gleichgetellten zu berücksichtigen. Die Arbeitgeberseite ist weiter nicht gewillt, die Gleichgestellten im Punkteschema zu berücksichtigen. Sie wird aber rechtlich klären, ob Gleichgestellte berücksichtigt werden müssen.
  • Abfindung: Die DHV fordert eine höhere Abfindung, als sie im Rationalisierungsschutztarifvertrag derzeit geregelt ist (max. 12 Monatsgehälter). Die Arbeitgeberseite deutete Bewegungsspielraum in dieser Frage an.

Trotz einiger noch offener Punkte ist die DHV-Tarifkommission zuversichtlich, dass in den nächsten Wochen eine Einigung über den Zukunftstarifvertrag zustande kommt.

Einstieg in das Thema Lebensarbeitszeit

Ein weiteres Thema der Verhandlung war der Einstieg in das Thema Lebensarbeitszeit. Mit einem Tarifvertrag über Lebensarbeitszeitkonten soll den Beschäftigten ein Angebot unterbreitet werden, Arbeitszeit z.B. für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, für Sabbaticals von einer Dauer von über einem Monat oder für Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen.

Die DHV-Verhandlungskommission gab zu einigen Punkten schon erste Stellungnahmen ab:

  • Für die Anlage des Wertguthabens sollte eine sichere Anlageart mit einer Garantieverzinsung in Betracht kommen. Nach Auffassung der DHV-Verhandlungskommission müssen die Rahmenbedingungen für die Anlage des Wertguthabens tarifvertraglich geregelt werden. 
  •  Die Entnahme aus dem Wertguthaben für Fortbildungs-/Qualifizierungsmaßnahmen darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte beruflich notwendige Weiterbildungsmaßnahmen mit ihrem Lebensarbeitszeitkonto finanzieren. Zur Gewährleistung dieser Trennlinie muss eine tarifvertragliche Klarstellung formuliert werden.
  •  Der erste Entwurf der BARMER sieht vor, dass das Lebensarbeitszeitkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf null gesetzt werden muss. Gegebenenfalls soll der/die Beschäftigte im Falle einer Kündigung oder Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses unter Nutzung des verbleibenden Wertguthabens freigestellt werden. Unsere Auffassung: Zumindest im Fall einer betriebsbedingten Kündigung sollte der/dem Beschäftigte/n die Entscheidung überlassen bleiben, ob das Wertguthaben ausgezahlt oder für eine Freistellung aufgebraucht werden soll.

Es ist noch vieles im Fluss beim Thema Lebensarbeitszeit. Mit einer tarifvertraglichen Einigung ist noch nicht so schnell zu rechnen. Aber immerhin war der Auftakt der Tarifverhandlungen zu diesem Thema von einer konstruktiven Atmosphäre geprägt. 

Hoher Anspruch, niedriges Niveau: DHV-Stellungnahme zur Verdi-Kampagne bei real

27.05.2019

Wir wollen den Fake-News-Aktionen in den Sozialen Medien und auf der Straße über einen angeblichen DHV-Tarifvertrag mit real reale Fakten entgegensetzen:

    • Es gab und gibt keine gültigen Tarifverträge zwischen der real GmbH und der DHV! Es gab einen Tarifvertrag mit einem völlig anderen Tochterunternehmen der Metro, der Metro Services GmbH, den die DHV im April 2018 mit sofortiger Wirkung gekündigt hatte. Dieser Tarifvertrag war für eine völlig andere Branche als den Einzelhandel geplant, nämlich für das Facility Management wie Hausmeister- und Reinigungsdienstleistungen.
    • Es gibt keine „DHV“-Billiglöhne“, sondern die völlig indiskutable Anwendung der Bedingungen eines nicht mehr existenten DHV-Tarifvertrages aus dem Bereich des Facilitymanagements. Eine solche Vorgehensweise wäre gleichbedeutend wie die Anwendung eines verdi-Tarifvertrages aus dem Bereich Friseurhandwerk mit weitaus mehr als 20 % niedrigerem Lohnniveau auf die Beschäftigten von real!
    • Im August 2018 reichte die DHV Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 14 Ca 4918/18) gegen die Firma real GmbH und die AHD (Unternehmervereinigung für Arbeitsbedingungen im Handel und Dienstleistungsgewerbe e.V.) ein. Gegenstand der Klage ist die rechtsmissbräuchliche Anwendung der Bedingungen eines nicht mehr existenten Tarifvertrages mit der falschen Tatsachenbehauptung, dass dieser Tarifvertrag noch gültig sei. Momentan ruht dieses Verfahren, weil u.a. die AHD den Antrag gestellt haben, das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Tariffähigkeit der DHV ruhend zu stellen. 
    • Anstatt die Beschäftigten entgegen besseren Wissens mit den Fake-News von angeblichen DHV-Billiglöhnen aufzuwiegeln, könnte sich verdi solidarisch mit der DHV-Position zeigen und unser Vorgehen gegen die real GmbH und die AHD unterstützen. Besser noch könnte verdi das Tariffähigkeitsverfahren beenden und somit der Aussetzung des DHV-Gerichtsverfahrens gegen real den Boden entziehen. Stattdessen wiegelt verdi die Beschäftigten von real unter Vorspiegelung falscher Behauptungen weiter gegen die DHV auf. Leidtragende sind die Beschäftigten von real – das ist ein Skandal!
    • Verdi, es reicht, hört endlich mit Euren Fake-News-Kampagnen auf, denn: Gegner ist der Arbeitgeber und nicht die DHV!
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Median Kliniken Bad Kösen: Mitarbeiter machen wiederholt in der Mittagspause Druck

Bad Kösen: Zum zweiten Mal in Folge protestierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Reha Saale Kliniken und der Kinder Reha Klinik „Am Nikolausholz“  in Bad Kösen am Mittwoch, 22.05.2019, in der Mittagspause zwischen 12.30  und 13 Uhr. Unter dem Slogan „Aktive Mittagpause“ hatte die DHV – Die Berufsgewerkschaft in den Median Reha Kliniken Bad Kösen wieder zu einer aktiven Mittagspause mit Protest und Warnstreik aufgerufen. Es war schnell klar, dass die Resonanz gegenüber der Vorwoche deutlich größer war. In zwei Gruppen protestierten mehr als 150 Beschäftigte gegen die Lohn- und Gehaltspolitik von Median und setzten ein Zeichen für faire und angemesse Bezahlung in schweren und verantwortungsvollen Berufen.
 
Unter dem Dach der DHV forderten die Beschäftigten im Bereich der beiden Reha Kliniken nochmals eine angemessene Lohnerhöhung von mindestens 6,5 Prozent. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Kliniken nutzten die Mittagspause, um ihre Forderungen lautstark zum Ausdruck zu bringen und den Tarifverhandlungen Nachdruck zu verleihen.

Die DHV Verhandlungskommission kritisierte nochmals, dass die beiden fest vereinbarten  Verhandlungstermine mit der Gewerkschaft durch die Arbeitgeberseite kurzfristig und ohne plausiblen Grund abgesagt worden waren. Ein vernünftiges und diskussionswürdiges Angebot ist von der Arbeitgeberseite bislang ebenso wenig erfolgt.

In dieser Woche berieten die Gewerkschaftsmitglieder der Median Kliniken über die weitere Vorgehensweise mit Arbeitskampfmaßnahmen. Der Landesgeschäftsführer der DHV machte deutlich, dass die DHV diese Maßnahmen konsequent einsetzen wird, um dem tarifpolitischen Ziel Nachdruck zu verleihen. Die Mitglieder der DHV und die Belegschaft der Median Kliniken forderten zudem die Klinikleitung auf, an den Verhandlungstisch zurück zu kehren. Unter dem Beifall der Anwesenden hieß es „Wir machen weiter“, sie unterstrichen vor Ort, dass jetzt nicht locker gelassen wird, um zu dem gemeinsamen  Erfolg zu kommen.

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4. Gehaltstarifrunde Privatbanken und öffentliche Banken: Außer Spesen nichts gewesen

22.05.2019

Mit einem völlig unbefriedigenden Vertagen der Verhandlungen in der Nacht vom 20. auf den 21.05.2019 endete die vierte Verhandlungsrunde in Wiesbaden.

 Zuletzt lag ein verbessertes Arbeitgeberangebot auf dem Tisch:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,7 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,2 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,2 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Der Verhandlungsabbruch war vor allem deswegen unbefriedigend, weil die Arbeitgeber die Verhandlungen beim Stande des zweiten Gehaltsangebotes abbrachen – normalerweise wird es in der entscheidenden Verhandlung erst ab dem vierten Arbeitgeberangebot spannend. Dass es zu weiteren Arbeitgeberangeboten nicht kam, lag vor allem an den komplexen Nebenthemen. DHV und Arbeitgeberseite diskutierten vor allem folgende Punkte kontrovers:

Reduzierung der Wochenarbeitszeit: Die Arbeitgeber lehnen diese Forderung weiterhin ab. Aber immerhin konnten wir ein Signal des Nachdenkens beim Verhandlungsführer der Arbeitgeber erkennen, als wir unseren Kompromissvorschlag einer Öffnungsklausel betriebliche Regelungen zur Reduzierung der Arbeitszeit bei entsprechendem Lohnausgleich präsentierten.

Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen: Die Arbeitgeber lehnen diese Forderung zwar nach wie vor ab. Aber in einer intensiven Diskussion konnten wir zumindest den Eindruck gewinnen, dass in diesem Punkt Verhandlungsspielraum besteht. Belastet wurde dieser Verhandlungspunkt durch die Forderung einer separat verhandelnden Gewerkschaft nach 6 Tagen für gesundheitliche Präventionsmaßnahmen: Insbesondere an diesem Punkt scheiterte in den Nachtstunden die Einigung!  

Anspruch auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen in Freizeit: In diesem Punkt zeigt sich die Arbeitgeberseite nach wie vor nicht kompromissbereit.

Bewegung gab es immerhin bei der DHV-Forderung nach Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages. Die Arbeitgeber bieten eine Vereinbarung zur Durchführung eines individuellen Qualifizierungsbedarfsgesprächs und zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen bei Bestehen eines entsprechenden Qualifizierungsbedarfs und im Rahmen eines bestehenden Weiterbildungsbudgets.

Den Verhandlungsstand nach der 4. Verhandlungsrunde hätte man schon nach der 3. Verhandlungsrunde erreichen können! Wir hatten bereits in der zweiten Verhandlungsrunde angeboten, in Arbeitsgesprächen zwischen den Verhandlungsrunden die Kompromissmöglichkeiten bei den Nebenthemen auszuloten. Bei einem entsprechenden Willen aller Verhandlungsparteien hätten mögliche Einigungschancen bereits vor der abschließenden vierten Verhandlungsrunde festgestanden! Leider war die Arbeitgeberseite nicht auf das DHV-Angebot eingegangen.

Der weitere Fortgang der Verhandlungen ist noch völlig offen. Immerhin zeigten die Arbeitgeber mit ihrem zweiten Gehaltsangebot mit 0,7 % mehr Volumen deutliche Bewegung, so dass die DHV-Tarifkommission das Scheitern der Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt der Verhandlungen nicht erklären will. Aber der Termin einer fünften Verhandlungsrunde steht noch nicht fest. Die DHV-Tarifkommission wird über die weitere Vorgehensweise beraten.

 

Protestaktion Medien Klinik 22.05.2019

Median Kliniken Bad Kösen: Mitarbeiter machen in der Mittagspause Druck

Eine nicht alltägliche Mittagspause gab es am Mittwoch, dem 15. Mai 2019 zwischen 12.30  und 13 Uhr für zahlreiche Beschäftigte der Median Saale Reha Kliniken I und II und der Kinder Reha Klinik „Am Nikolausholz“.  Unter dem Slogan „Aktive Mittagpause“ hatte die DHV zu einer aktiven Mittagspause mit Warnstreik aufgerufen.  

Die DHV fordert in den laufenden Tarifverhandlungen im Bereich der beiden Reha Kliniken u.a. eine angemessene Lohnerhöhung von mindestens 6,5 Prozent. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Kliniken nutzten die Mittagspause, um insbesondere die DHV-Gehaltsforderung lautstark zum Ausdruck zu bringen und den Tarifverhandlungen Nachdruck zu verleihen.

Die DHV Verhandlungskommission verurteilte öffentlich, dass die zwei bisher vereinbarten Verhandlungstermine durch die Arbeitgeberseite kurzfristig abgesagt wurden. Die Absage für den eigentlich zeitgleich mit der aktiven Mittagspause angesetzten Termin erreichte die DHV erst am Tag vorher. Solch ein Vorgehen ist ungebührlich, auch gegenüber den Beschäftigten, die zu Recht eine angemessene Gehaltserhöhung erwarten!

Während am Standort Reha Klinik 2 und der Kinder Reha Klinik über 70 Beschäftigte dem Aufruf folgten, wurde auch am Standort der Reha 1 gleichzeitig die Aktion mit mehr als 30 Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, so dass insgesamt über 100 Kolleginnen und Kollegen die Tarifverhandlungen der DHV öffentlich unterstützten. Plakativ forderten die Gewerkschaftsmitglieder „Stoppt den Reallohn – Verlust“ und „Mindestens 6,5 % mehr Geld!“.

Die Gewerkschaftsmitglieder der Median Kliniken in der Kurstadt beraten über die weitere Vorgehensweise und weitere Arbeitskampfmaßnahmen.

Protestaktion Medien Klinik 22.05.2019

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Monday for Money – Rund 200 Teilnehmer bei Kundgebung der DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot

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Unter dem Motto „Monday for Money“ lud die DHV-Betriebsgruppe der Hauptverwaltung der Wüstenrot Bausparkasse am 13.05.2019 zu einer Kundgebung ein. Dem Aufruf, in einer aktiven Mittagspause ihre Unterstützung der DHV-Tarifkommission bei den Gehaltstarifverhandlungen zu bekunden, waren rund 200 Beschäftigte gefolgt.

Der Betriebsratsvorsitzende der Wüstenrot Zentrale Ludwigsburg, Andreas Rothbauer, der zugleich Mitglied der DHV-Tarifkommission ist, trug die DHV-Forderungen der laufenden Tarifrunde vor:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders, der eigens für die Kundgebung aus Hamburg angereist war, bezeichnete das aktuelle Arbeitgeberangebot als Provokation und als Schlag ins Gesicht der Beschäftigten, das in keiner Weise eine Wertschätzung für die engagierte Arbeit der Bankbeschäftigten darstellt. Während die Banken Milliarden an Bonizahlungen für Investmentbanker ausgeben, und das wie im Beispiel Deutsche Bank trotz dreistelligen Millionenverlusten, werde den normalen Tarifbeschäftigten nur Brotkrumen hingeworfen. Sie sollen die Malaise mit dürftigen Gehaltserhöhungen ausbaden. „Monday for Money – am heutigen Montag demonstrieren wir für mehr Gehalt. Am nächsten Montag werden wir uns in den Verhandlungen für einen Abschluss einsetzen, der den Beschäftigten mehr „Money“ beschert.“ Mit dieser Aussage schloss Henning Röders seine Ansprache.

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In seiner gewohnt kämpferischen Art ging der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Christoph Seeger auf die DHV-Forderung nach einer Arbeitszeitreduzierung um eine Stunde auf 38 Stunden ein. Es dürfe nicht länger hingenommen werden, dass bei einem Mischkonzern wie die Wüstenrot 70 % der Beschäftigten, die unter den Versicherungstarifvertrag fallen, nur 38 Stunden die Woche arbeiten, während für die übrigen 30 % der Beschäftigten – insbesondere die Beschäftigten der Wüstenrot Bausparkasse – nach wie vor die 39 Stunden-Woche gilt. Christoph Seeger hob hervor, dass die DHV als einzige Gewerkschaft die Verkürzung der Wochenarbeitszeit fordert.
„Wenn die Tarifpartner die Arbeitszeitverkürzung nicht in dieser Tarifrunde schaffen, dann kämpfen wir für eine betriebliche Regelung. Und wer mich kennt, der weiß, dass ich nicht lockerlasse!“ Diese klare Ansage untermauerte Christoph Seeger mit einem Schreiben des Vorstands, in dem dieser die Bereitschaft für eine betriebliche Regelung signalisierte.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders bekräftigte gegenüber dem anwesenden Journalisten der Ludwigsburger Zeitung, dass die DHV bei ihrer Forderung nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit nicht lockerlassen wird: „Tarifverhandlungen sind oftmals wie das Bohren dicker Bretter. Wenn man eine Forderung nicht in einer Runde durchbekommt, dann versucht man es in der nächsten Tarifrunde, und mit der notwendigen Beharrlichkeit kommt man irgendwann ans Ziel.“

Abgerundet wurde die Protestaktion mit Fleischkäse im Brötchen und Getränken.

Die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot hat mit dem eingängigen Slogan „Monday for Money“ und der Botschaft, dass sich die DHV als einzige Gewerkschaft in dieser Tarifrunde für die Verkürzung der Arbeitszeit einsetzt, zwei wichtige Ausrufezeichen gesetzt, die bei den Beschäftigten hängenbleiben werden.

Henning Röders

Gehaltstarifverhandlungen Privatbanken: DHV ruft Beschäftigte der Unicredit Bank AG zum Streik auf!

Die Arbeitgeber hatten in der Verhandlung am 12.04.2019 ein äußerst mickriges Angebot unterbreitet:

  • 6 Leermonate
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2019 um 1,4 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2020 um 1,0 %
  • Gehaltserhöhung zum 01.08.2021 um 1,0 %
  • Laufzeit: 36 Monate

Dieses Arbeitgeberangebot ist eine reine Provokation der Beschäftigten! Deshalb haben wir dieses indiskutable Angebot aufs Schärfste zurückgewiesen!

Wir rufen vor der entscheidenden Verhandlung am 20.05.2019 unsere Mitglieder bei der UniCredit Bank zum Streik am 16./17.05.2019 auf! Mit dieser Maßnahme wollen wir unseren berechtigten Forderungen Ausdruck verleihen:

  • Gehalt: 8 % für 18 Monate
  • Anspruch der Beschäftigten auf Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage
  • Inflationssicherungsklausel: Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss für alle Pendler: 50 € netto

Wir treffen uns am Donnerstag den 16.5.2019 um 9 Uhr am Tucherpark und gehen gemeinsam zu einer Kundgebung am Max-Josef-Platz, Beginn 10 Uhr.

Informationen zum Streik:

  • Bei der Streikaktion am 16./1705.2019 handelt es sich um einen Warnstreik
  • Mit Ihrer Teilnahme am Warnstreik sind Sie nicht verpflichtet, zur Arbeit zu gehen.
  • Ihr Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen gegen Sie wegen Ihrer Teilnahme am Warnstreik ergreifen!
  • Während Ihrer Teilnahme am Warnstreik entfällt die Gehaltszahlungspflicht Ihres Arbeitgebers!
  • DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine Streikunterstützung – deshalb lohnt es sich, DHV-Mitglied zu sein! Den Antrag auf Streikunterstützung können DHV-Mitglieder unbürokratisch unter folgender E-Mail-Adresse anfordern: h.roeders@dhv-cgb.de

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen! Denn es geht um Ihr Geld und um Ihre Arbeitsbedingungen!

KKH: Hängepartie beendet: Endlich ein Tarifabschluss

Mit Erleichterung nimmt die DHV-Tarifkommission die Nachricht auf, dass der Gehaltstarifabschluss unter Dach und Fach ist. DHV und KKH werden den Tarifabschluss auf Basis des Verhandlungsergebnisses vom 28.02.2019 tätigen. DHV und KKH einigten sich damals auf folgende Eckpunkte:

  • Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
  • Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
  • Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
  • Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019:
    1.    Ausbildungsjahr: 1.000 €
    2.    Ausbildungsjahr: 1.100 €
    3.    Ausbildungsjahr: 1.200 €
  • Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
  • Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
  • Verhandlungsverpflichtungen:
    Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte
    Sozialtarifvertrag
    Neugestaltung der Anlage 5
    Änderung der Gebietsleitervergütung
  • Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
  • Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von 0,4 %

Damit ist endlich eine seit über zwei Monaten andauernde Hängepartie beim Gehalt beendet, die völlig unnötig war, weil die Gewerkschaft, die das Ergebnis bereits Anfang März nicht mittragen wollte, auch in der Verhandlung vom 07.05.2019 weiter bei ihrer ablehnenden Haltung geblieben ist.

Dennoch: Sie können sich auf eine schöne Nachzahlung freuen, denn materiell hat sich nichts an dem Verhandlungsergebnis vom 28.02.2019 geändert: Die Gehaltserhöhung von 3 % gilt rückwirkend ab 01.01.2019! Bedauerlicherweise ist die Auszahlung allerdings technisch erst im Juni möglich.

Immerhin verpflichtete sich die KKH in einer Nachverhandlung am 26.04.2019 zur Zahlung eines Beitrages von 3 % für die noch auszuhandelnde betriebliche Altersversorgung der Neubeschäftigten – im Gegenzug wurde eine Beteiligung der Neubeschäftigten in einer geringeren Höhe von 0,4 % vereinbart.

Das haben wir für die Beschäftigten der KKH erreicht:

  • Eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4,4 % über 18 Monate und damit ein deutlicher Reallohnzuwachs!
  • Eine deutliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen!
  • Überführung der Erfolgszulage in ein festes Urlaubsgeld!
  • Sicherung der betrieblichen Altersversorgung der Bestandsbeschäftigten!
  • Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung der neuen Beschäftigten in Höhe von 3 %!

Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten und die drängenden weiteren Themen anzupacken. Als nächstes wichtig ist vor allem die zügige Verhandlung des Sozialtarifvertrages zur Begleitung der Umstrukturierung. Zu diesem Thema müssen wir schnell zu einem Ergebnis kommen, denn die Zeit drängt. DHV und KKH werden die Verhandlungen noch im Mai beginnen. Aber auch die anderen Themen – Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte, Neugestaltung der Anlage 5 und Änderung der Gebietsleitervergütung – werden die Verhandlungsagenda für dieses Jahr bestimmen.

RehaKlinikum Bad Säckingen: Tarifvertrag abgeschlossen – Steigerung um 6%

Die Verhandlungen zum neuen Entgelttarifvertrag für das RehaKlinikum Bad Säckingen sind abgeschlossen, DHV und Arbeitgeber einigten sich auf einen Abschluss.
Die DHV Mitglieder des RehaKlinikum Bad Säckingen haben dem Abschluss im Rahmen einer Mitgliederbefragung zugestimmt und sind damit der Empfehlung der Verhandlungskommission gefolgt.

Folgendes Ergebnis wurde erreicht:

  • Prozentuale Entgeltsteigerung von 6% über alle Entgeltgruppen und -stufen, bei einer Laufzeit von 24 Monaten; rückwirkend zum 01.01.2019 steigen die Entgelte um 3% und dann zum 01.01.2020 um weitere 3%;
  • Einführung weiterer Stufenaufstiege bei den Entgeltgruppen 1 bis 4;
  • Einführung einer Treueprämie für die Entgeltgruppen 1 bis 6 bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit von 100 € brutto, ab 2020 Steigerung der Prämie um die Höhe der Tarifabschlüsse;
  • Die Anhebung des Vermögenswirksamen Leistungen auf 30,00€;
  • Die Verlängerung der Vereinbarung für einen Tag Sonderurlaub für DHV Mitglieder;
  • Überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütung.

Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Endes des Insolvenzverfahrens ist der Abschluss sehr begrüßenswert und ist ein erfreuliches Zeichen der Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren der Unsicherheit.