Bericht von der außerordentlichen Betriebsrätekonferenz der Galeria Kaufhof GmbH

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Vom 25. bis 26.02.19 fand eine außerordentliche Betriebsratskonferenz der Galeria Kaufhof GmbH statt. Grund und Thema war die Fusion mit der Karstadt Warenhaus GmbH.

Es war ein imposantes Bild am ersten Sitzungstag als sich alle Betriebsräte in Kaufhof-Grünen Westen zur Tagung versammelten und ein Symbol der Einigkeit und Solidarität vermittelten, während sie gemeinsam das Lied „mir han e hätz für kölle“ auf die Kaufhof-Stammstadt Köln und speziell für die Kolleginnen und Kollegen in der Kölner Hauptverwaltung sangen.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von einem sehr emotionalen Bericht des GBR Vorsitzenden Peter Zysik, wobei er immer wieder die „Kaufhof Kultur“ ansprach. Er kritisierte vor allem das Informationsgebaren des Arbeitgebers, bei dem der GBR und die BR im Allgemeinen die Informationen eher der Presse entnehmen konnten, als sie vorab zu bekommen. Es wurden das Restrukturierungsprogramm und ein Sanierungsplan angesprochen. Zu beiden soll es nach Aschermittwoch zu Gesprächen und dann auch zu Verhandlungen mit dem Arbeitgeber kommen soll.

Danach hielt der wirtschaftliche Berater des GBR einen kurzen Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zur Gesamtsituation. Er schilderte die wirtschaftlichen Fakten und erklärte, dass man jede Zahl, die der Arbeitgeber ihnen vorläge, gründlich und sachlich prüfen wird.

Auch Frau Nutzenberger von ver.di erhielt – trotz Ihrer Karstadt-Vergangenheit und Gegenwart – das Wort. Sie nannte das Vorgehen des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern – sinngemäß – unwürdig, respekt- und verantwortungslos.  Danach konnte sie es aber nicht unterlassen, gegen uns als DHV eine kleine Tirade zu senden, welche bei einigen Betriebsräten nicht auf Wohlwollen traf.

Hiernach hielt das Mitglied des Bundestages Leni Breymaier (SPD und zudem ver.di-Mitglied) – in Vertretung für Bundesminister Hubertus Heil –  noch Grußworte.

Ab 16 Uhr erhielt auch die Geschäftsführung unter der Rigide von Dr. Stephan Fanderl die Möglichkeit, ihre Planungen vorzustellen. Man konnte schnell feststellen, dass die vorgestellten Pläne noch nicht zu Ende gedacht sind und man eigentlich nicht viel weiter ist als im Januar bzw. am Tag der Vertragsunterzeichnung. Ausnahme: die Schließung der HV in Köln, aber selbst hier ist das Wie und Wann noch offen. Einzig positiv zu vermerken ist, dass der Kaufhof schuldenfrei sei. Auch soll ein Gesamtkonzept für beide Vertriebslinien und ein gemeinsames Logo entwickelt werden. Es soll aus Karstadt Blau und Kaufhof Grün irgendetwas gemeinsam „Blaugrünes“ werden.

Herr Dr. Fanderl stellte klar, dass die Geschäftsführung einen gemeinsamen Tarifvertag für Galeria Kaufhof und Karstadt schaffen möchte und für Kaufhof erstmal einen Sanierungstarifvertrag „braucht“. Wie dieses rechtlich funktionieren soll, fragten sich auch viele der anwesenden Betriebsräte, da bei Karstadt bis 2021 bereits ein Sanierungstarifvertrag gilt. Dieser von ver.di geschlossene Tarifvertrag soll 2021 wieder zurück in den Flächentarifvertrag gehen. Die Spekulation liegt daher nahe, dass es wohl für Karstadt und damit auch Kaufhof eher nicht zurück in den Flächentarifvertrag gehen wird.

Auch die Drohkulisse einer Insolvenz und den damit einhergehenden Problemen wurde den anwesenden Betriebsräten suggeriert. Entweder Insolvenz oder Sanierungstarifvertrag, wenn ich es überspitzt formulieren darf, klingt für uns nach „Nötigung“.

Die Diskussion ging bis spät in den Abend, war zwar emotional und erhitzt, aber dennoch respektvoll und sachlich.

Vor der Weiterführung der Konferenz am nächsten Tag fand noch eine Sitzung des GBR statt, auf der die Delegierten des GBR für den neuen Konzernbetriebsrat gewählt wurden. Im Anschluss wurde die Konferenz weitergeführt.
Hier wurde die Öffentlichkeitsarbeit angesprochen und was die Betriebsräte tun könnten, um Ihre Situation in die Öffentlichkeit zu bringen.

Anschließend stellte der GBR-Vorsitzende und Leiter der Konferenz noch mal heraus, dass man tarifpolitisch und politisch streiten könne, aber im Sinne der Arbeitnehmerschaft und man mit der DHV konstruktiv, sachlich und fachlich als auch mit den DHV-Mitgliedern und Betriebsräten gut zusammenarbeiten und diskutieren könne. Hierbei wurde die Zusammenarbeit mit DHV-Mitglied Sabine Bondzio besonders hervorgehoben. Wir können diesem Gedankengang nur folgen. Man kann über vieles politisch streiten, aber man muss sachlich, fachlich und konstruktiv arbeiten und diskutieren und dieses im gewerkschaftlichen Sinne für die Arbeitnehmerschaft.

Wir möchten uns an diesem Punkt nochmals für die Einladung bedanken und versichern, dass wir dieser sehr gerne nachgekommen sind. Die DHV ist nicht nur im Sonnenschein für ihre Mitglieder und die Arbeitnehmerschaft da, sondern auch in den dunklen Stunden.

Wir, die DHV, bleiben an Ihrer Seite und können nur wiederholen: „Organisieren Sie sich!“.

H.M.Wellmann
DHV Geschäftsführer NRW

05.03.2019

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2. Gehaltstarifrunde Privatbanken und öffentliche Banken: Kein Arbeitgeberangebot – Nur dürftige Aussage, dass es keine Nullrunde geben soll!

Die zweite Runde der Gehaltstarifverhandlungen 2019 endete mit einer ergebnislosen Vertagung:

AGV Banken und VÖB verweigern ein Gehaltsangebot! Sie stellen ihrerseits die Bedingung, dass die DHV Abstriche von ihren Forderungen macht!

Die einzig belastbaren Aussagen, zu der sich die Arbeitgeber hinreißen ließen, ist die, dass es keine Nullrunde geben wird und die Arbeitgeber eine längere Laufzeit wünschen! Der Wert dieser Positionierung geht aber gegen Null: Bereits eine Gehaltserhöhung vom 0,1 % für 24 Monate würde eine Erfüllung der Arbeitgeberversprechen bedeuten – ein Hohn für die Beschäftigten!

Die Arbeitgeberpositionierung ist eine Provokation, die noch dadurch verstärkt wird, dass die Arbeitgeber nicht bereit sind, von ihrer Forderung nach Ausweitung des Ausgleichszeitraums für Mehrarbeit von 6 Monaten auf 12 Monate Abstriche zu machen.

Skurril wurde die Verhandlung noch, als die Arbeitgeber plötzlich mit der Idee eines Eckpunktepapiers für eine neue Tarifgruppensystematik kamen. Glauben sie etwa im Ernst an die Möglichkeit einer Einigung über ein neues Tarifsystem bis zur nächsten Verhandlung am 11.04.2019? Zu Erinnerung: Mit dem Tarifabschluss 2016 hatten wir uns zu Gesprächen über eine Neuregelung der Eingruppierungen bereit erklärt. Die Arbeitgeber haben sich in über zweieinhalb Jahren nicht in der Lage gesehen, irgendwelche Vorschläge zu präsentieren. Wir sind nicht bereit, Versäumnisse der Arbeitgeber beim Thema Eingruppierung mit einem heiß gestrickten Kompromiss auszubügeln!  

Unter diesen Umständen sind wir nicht bereit, irgendwelche Kompromisssignale auszusenden! Deshalb halten wir unsere Forderungen weiterhin in vollem Umfang aufrecht!

Dennoch haben wir der Arbeitgeberseite angeboten, bis zur nächsten Verhandlung in einer kleinen Arbeitsgruppe die Möglichkeit eines Kompromisses auszuloten. Die Antwort war aber ernüchternd: Die Arbeitgeber werden unseren Vorschlag prüfen. Es ist nicht zu fassen: Einerseits fordern die Arbeitgeber Abstriche von den Gewerkschafsforderungen als Voraussetzung für ein Gehaltsangebot, andererseits ist anscheinend ein Ausloten von Kompromissmöglichkeiten bis zur nächsten Verhandlung nicht gewünscht. Wir sehen derzeit keine Kompromissbereitschaft bei den Arbeitgebern!

Wir werden den Arbeitgebern am 11.04.2019 eine letzte Chance für ein verhandlungsfähiges Angebot geben!

Unsere Forderungen:

  • Gehalt: 8,0 % für 18 Monate!
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 150 € für 18 Monate!
  • Inflationssicherungsklausel für den Fall eines länger laufenden Abschlusses!
  • Fahrtkostenzuschuss für alle pendelnden Beschäftigten: 50 € netto!.
  • Anspruch der Beschäftigten auf  Umwandlung der Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen in freie Tage!
  • Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
  • Abschluss eines Qualifizierungstarifvertrages mit einem Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierungsmaßnahmen!
  • Anspruch auf einen freien Tag für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen!
  • Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages und Wiedereinführung des Vorruhestandstarifvertrages!

07.03.2019

KKH-Tarifverhandlungen vor Abschluss: Laufzeit 18 Monate; 3,0 % ab 01.01.2019; 1,4 % ab 01.01.2020

In der 3. Verhandlungsrunde am 28.02.2019 erzielten DHV und KKH folgendes Ergebnis:

  • Laufzeit: 18 Monate bis 30.06.2020
  • Gehaltserhöhung rückwirkend ab 01.01.2019 um 3,0 %
  • Gehaltserhöhung ab 01.01.2020 um 1,4 %
  • Erhöhung Auszubildendenvergütungen rückwirkend ab 01.01.2019:
    1.    Ausbildungsjahr: 1.000 €
    2.    Ausbildungsjahr: 1.100 €
    3.    Ausbildungsjahr: 1.200 €
  • Angebot zur Übernahme von Auszubildenden in 2019 und 2020
  • Ab 2020 Auszahlung der Erfolgszulage als festes Urlaubsgeld
  • Verhandlungsverpflichtungen:
    Neugestaltung der betrieblichen Altersvorsorge für neue Beschäftigte
    Sozialtarifvertrag
    Neugestaltung der Anlage 5
    Änderung der Gebietsleitervergütung
  • Sicherung der Regelungen der gekündigten Anlage 7 für Beschäftigte mit Eintritt bis 30.09.2018
  • Vereinbarung eines Sanierungsbeitrages zur Anlage 7 mit Wirkung ab 2020 in Höhe von  0,4 %

Das Verhandlungsergebnis ist das Resultat eines zähen Ringens um ein akzeptables Gesamtpaket. Wichtig war uns ein Ergebnis in 2019 von mindestens 3,0 % netto. Dieses Ziel haben wir für Sie erreicht! Auch die zweite Stufe der Gehaltserhöhung in 2020 ist unter dem Aspekt der Laufzeit bis zum 30.06.2020 akzeptabel.

Besonders erfreulich ist die überdurchschnittliche Erhöhung der Auszubildendenvergütungen zwischen 6 % und 8 %!

Auch unser zweites Ziel, den langfristigen Erhalt der Anlage 7, insbesondere der Garantieverzinsung von 4 % für Bestandsbeschäftigte, konnten wir erreichen. Das Zugeständnis eines Sanierungsbeitrages ab 2020 in Höhe von 0,4 % ist akzeptabel, zumal die Bestandsbeschäftigten in 2020 trotzdem netto eine Gehaltserhöhung von 1,0 % über die Laufzeit von 6 Monaten erhalten.

In den nächsten Monaten werden wir Verhandlungen über die Vereinbarung einer attraktiven betrieblichen Altersversorgung für neue Beschäftigte aufnehmen, die auch eine Wech-selmöglichkeit für Bestandsbeschäftigte in das neue System beinhalten soll.

Vereinbart haben wir den zügigen Einstieg in weitere wichtige Verhandlungsthemen. Im April sollen Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag aufgenommen werden. Auch die Verhandlungen zur Veränderung der Gebietsleitervergütung sollen bis Jahresende abgeschlossen sein. Die Arbeitgeberseite hat diesbezüglich bereits das Signal ausgesandt, dass sie bereit ist, den variablen Anteil zugunsten der Grundvergütung zu reduzieren. Unser Ziel ist die Vereinbarung einer Wechselmöglichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5.

Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Tagen über die Annahme des Verhandlungsergebnisses beraten. Uns interessiert Ihre Meinung, teilen Sie uns diese mit!

V.i.S.d.P Henning Röders

Die DHV-Bundesfachgruppe Gesundheitswesen fordert: Faire Entlohnung der Beschäftigten in der Pflege ohne ausufernde Kosten für Pflgegepatienten und Angehörige – kein Durchreichen der Personalkosten an Betroffene!

Gesundheitsberufe müssen aufgewertet werden und attraktiver werden. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen tragen Verantwortung für Leib und Leben ihrer Schutzbefohlenen und üben eine körperlich wie mental belastende Tätigkeit aus. Dennoch sind derzeit sowohl die gesellschaftliche Anerkennung, wie auch die Verdienstmöglichkeiten zu gering. Die sich aus der Aufwertung zwangsläufig ergebenen Kosten dürfen nicht einfach an die zu pflegenden Personen, ihre Angehörigen und die Patienten durchgereicht werden.

Gesamtsolidarische Finanzierung durch Steuermittel und die Krankenkassen — die Aufwertung der Pflege und des Gesundheitswesens ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe deren Kosten nicht ausschließlich die Betroffenen tragen dürfen. Krankenkassen und Steuermittel müssen die Kosten auffangen.

Steigerungen der Lohnsummenkosten dürfen nicht zu Lasten des tatsächlichen Personalschlüssels vor Ort gehen. Der Personalschlüssel muss bundeseinheitlich nach Bedarfsaufwand erhöht werden und darf nur durch Personal erfüllt werden, das tatsächlich vor Ort anwesend ist. Ziel muss es sein mehr Personal, sowohl Fach- und Hilfskräfte, zu gewinnen. Um dies zu gewährleisten müssen die Kontrollen der Einhaltung des Personalschlüssels verschärft werden und häufiger, sowie vor allem unangemeldet vorgenommen werden.

Zwingend erforderlich für die zukünftige personelle Ausstattung des Gesundheitswesens  ist, dass soziale Berufe für junge Menschen attraktiver gemacht werden, damit wieder mehr Menschen einen sozialen Beruf ergreifen. Auch die ehrgeizigen Pläne der Aktion Pflege der Bundesregierung 13.000 neue Pflegestellen zu schaffen, wird man nur umsetzen können, wenn das notwendige Fachpersonal zur Verfügung steht. Dazu müssen die Ausbildungsvergütungen angehoben werden und die Ausbildung muss dort, wo sie Kosten verursacht (Erziehungsbereich) nicht nur kostenfrei werden, sondern ebenso attraktiv vergütet werden. Darüber hinaus müssen Ausbildungsinhalte gestrafft und Ausbildungsgänge bei hoher Qualität verkürzt werden.

Gleichzeitig müssen auch potentielle Umschüler für einen sozialen Beruf begeistert werden, etwa durch höhere Ausbildungsbezüge und weitere Anreize der Bundesagentur für Arbeit, die auch konsequenterweise die Kosten dafür tragen muss.

Familienfreundliche Arbeitszeiten gehören zu einem modernen Beruf im Gesundheitswesen. Bestandteil davon sind bestandsgeschützte Dienstpläne, auf die sich der Beschäftigte verlassen kann und die Garantie, dass arbeitsfrei auch arbeitsfrei bleibt. Arbeit und Freizeit müssen planbar sein.

22.02.2019

KKH: 2. Runde Gehaltstarifverhandlungen: Noch kein konsensfähiges Arbeitgeberangebot

Am 15.02.2019 fand die zweite Verhandlungsrunde der Gehaltstarifverhandlungen statt. Nach intensiven Verhandlungen verbesserte die KKH ihr erstes Angebot – zweistufige Gehaltserhöhung von 2 % und 1 %, verbunden mit einem Erhaltungsbeitrag für die betriebliche Altersversorgung von 0,75 % – auf:

  • Gehaltserhöhung 2,9 % rückwirkend ab 01.01.2019
  • Beitrag der Bestandsbeschäftigten für die Erhaltung der bestehenden betrieblichen Altersversorgung: 0,4 %
  • Gehaltserhöhung: 1,0 % zum 01.01.2020
  • Laufzeit: 18 Monate (bis 30.06.2020)

Die Arbeitgeberseite beziffert das Volumen des Gehaltsangebotes zwar auf 3,5 % netto (unter Abzug des Erhaltungsbeitrages für die betriebliche Altersversorgung). Über die Laufzeit hinweg betrachtet liegt es aber deutlich unter 3 %.

Dieses Angebot entspricht deshalb nicht unseren Vorstellungen! Unser Verhandlungsziel ist eine deutlich über der Inflationsrate liegende Gehaltserhöhung, die den Anschluss der KKH-Beschäftigten an die allgemeine Gehaltsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellt.

Wir haben daher das Arbeitgeberangebot abgelehnt, die Verhandlungen sind auf den 28.02.2019 vertagt.

Unsere weiteren Forderungen und der Verhandlungsstand im Überblick:

Vertrieb/Gebietsleiter
Die Anlage 5 TV für alle Gebietsleiter (Rückkehrmöglichkeit) öffnen. Die zweigeteilte Gehaltswelt im Vertrieb hat die Kasse nicht vorangebracht. Der Unmut bei den Gebietsleitern, über ihre Sonderbehandlung, ist deutlich erkennbar.
Die KKH ist bereit, eine Verhandlungsverpflichtung mit dem Ziel einer tarifvertraglichen Lösung bis Ende des Jahres zu vereinbaren.

Betriebliche Altersversorgung                                                   
Für neue Beschäftigte muss es auch eine tarifierte betriebliche Altersversorgung geben!
Zusammen mit dem Gehaltstarifvertrag soll ein Eckpunktepapier für eine neue betriebliche Altersversorgung vereinbart werden.

Neuausrichtung der KKH
Veränderungen der KKH müssen in einem Tarifvertrag sozialverträglich flankiert werden.
Die KKH hat ihr verbessertes Gehaltsangebot mit der Bereitschaft versehen, im Anschluss an den Gehaltstarifvertrag in Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag einzutreten.

Aufnahme der Verhandlungen über die Anlage 5 TV – Eingruppierung
Die Anlage 5 zum KKH-TV – Einstufungsrichtlinien – soll attraktiver und zukunftsfähig gestaltet werden!
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Tarifverhandlungen bei der Metro Campus Services GmbH

Seit Dezember 2018 laufen die Tarifverhandlungen bei der Metro Campus Services GmbH.

In der ersten Verhandlungsrunde im Dezember 2018 unterbreitete die Arbeitgeberseite das Angebot, den alten Tarifvertrag (Stand 2017) plus 2% mehr Lohn ohne weitere Verhandlungen zu verlängern. Die DHV-Tarifkommission lehnte dieses Angebot ab.Die DHV verhandelt mit dem Ziel der Schaffung eines einheitlichen, für alle Beschäftigten annehmbaren Tarifwerks.

Am 06.02.2019 fand die zweite Verhandlungsrunde mit dem Schwerpunkt Manteltarifvertrag statt. Der Entwurf der Arbeitgeberseite wurde der DHV Tarifkommission allerdings erst am Verhandlungstisch übergeben. Somit war ein vorheriger Vergleich zum alten Tarifwerk nicht unbedingt möglich.  

Nachdem die Arbeitgeberseite ihren Entwurf vorgestellt hatte, sondierten DHV und Arbeitgeber die einzelnen Punkte des Entwurfs. In einigen Punkten, wie zum Beispiel in puncto Nachtarbeit oder dem Verfall des Urlaubsanspruches (Vorjahr) zum 30.04. eines Kalenderjahres könnte sich eine Einigung abzeichnen. In anderen Punkten muss noch diskutiert werden. Es gibt zum Beispiel Punkte, wie das Treuegeld, die der Arbeitgeber gerne aus dem Tarifvertrag heraus in eine Regelabsprache verschieben möchte.
Auch möchte die Arbeitgeberseite die Betriebsvereinbarung vom 08.07.2016 „Bestandsschutz“ außer Kraft setzen. Sie macht ihre Unterschrift unter den Tarifvertrag von der Erfüllung ihrer Forderung abhängig, Die DHV-Tarifkommission wies darauf hin, dass die DHV als Gewerkschaft keine rechtliche Möglichkeit und Weisungsvollmacht besitzt, dem Betriebsrat das Außerkraftsetzen der Betriebsvereinbarung anzuweisen und die Tarifpartner diese Gremiumsentscheidung auch nicht aufheben können. Dennoch will die Arbeitgeberseite nicht von ihrer Bedingung Abstand nehmen.

Der Vorschlag der DHV-Tarifkommission, eine Unwirksamkeits- oder Aufhebungsklausel in das Tarifwerk einzufügen, wurde von der Arbeitgeberseite angenommen. Die Einzelheiten – ob Prozentregelung oder Obergrenze der Belegschaft – müssen aber noch in die Feinabstimmung.

Die DHV-Tarifkommission wird die Vorschläge der Arbeitgeberseite prüfen, diskutieren und mit den alten Tarifwerk vergleichen, da die anberaumte Zeit einen gründlichen Vergleich nicht zuließ. Die DHV wird nicht auf Errungenschaften des alten Tarifvertrages verzichten oder hier klein beigeben.

Die Verhandlungen werden im März mit dem Schwerpunktthema Entgelt fortgeführt.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

11.02.2019

Kaufhof: DHV befürchtet Absenken von Tarifstandards

Die Berufsgewerkschaft DHV befürchtet das Schlimmste für die Beschäftigten von Kaufhof infolge der Fusion mit Karstadt! Das gilt im Hinblick auf den angekündigten Stellenabbau, aber auch im Hinblick auf die drohende Absenkung von Tarifstandards infolge des von Kaufhof in einer Pressemitteilung angekündigten Ruhendstellen der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband.

Allem Anschein nach handelt es sich bei der Fusion nicht um eine unter gleichberechtigten Partnern, sondern um eine Art „feindliche Übernahme“ der Galeria Kaufhof GmbH durch die kleinere Karstadt Warenhaus AG!
Dieser Eindruck wurde uns von mehreren Betriebsräten und DHV-Mitgliedern kommuniziert. Er wurde zuletzt durch die in der Mitarbeiterversammlung am 25.01.2019 bei Galeria Kaufhof kommunizierte Aussage der Geschäftsleitung unterstrichen, nach der alleine in der Hauptverwaltung Köln 1.390 Stellen wegfallen sollen, von denen nur 390 in Essen abgebaut werden. Von den restlichen Stellen soll nur ein sehr kleiner Teil in Köln bleiben. Aber auch in der Fläche soll ein Arbeitsplatzabbau stattfinden. Laut Presse kursiert eine Zahl von 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Wir als DHV protestieren auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
Vor allem ist es für uns ein Unding, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof zwar über die Zahlen informiert, aber ansonsten im Unklaren gelassen werden. Es sind viele Fragen offen wie z.B.:

  • Wer wird betroffen sein?
  • Wie soll der Prozess vonstattengehen?
  • Wann wird der Beginn sein?

Wir fordern, dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird!
Wir können uns gut vorstellen, mit welcher Motivation die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof derzeit ihre Arbeit verrichten, waren sie doch vorher von ihrem Arbeitgeber überzeugt und identifizierten sich mit ihm.

Es kann nicht sein, dass die unternehmerischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgetragen werden!

Laut der Presseerklärung von Galeria Kaufhof und Karstadt hat Galeria Kaufhof die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ruhend gestellt, die Tarifbindung abgelöst und strebt ein neues Tarifmodell an. Die Vermutung liegt sehr nahe, dass das Tarifmodell von Karstadt auf das gesamte fusionierte Unternehmen angewandt werden soll. Dieses liegt aber über 10 Prozent unter dem Flächentarifvertragsniveau! Der Gehaltsunterschied beträgt mitunter über 300 € im Monat für normal verdienende Beschäftigte. Grundlage dieses Unterlaufens des Flächentarifvertrages ist ein sogenannter Zukunftstarifvertrag zwischen Karstadt und ver.di aus dem Jahr 2016. In diesem wurde zwar die Rückkehr in den Flächentarifvertrag im Jahr 2021 vereinbart. Mit der Ankündigung von Kaufhof und Karstadt, ein neues Tarifmodell anzustreben, wird aber dieses Ziel in Frage gestellt.

11.02.2019

KKH: Enttäuschender Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen – unzureichendes Arbeitgeberangebot

In kompakter Form ein kurzer Bericht über den Verhandlungsauftakt und nochmals über unsere Vorstellungen für notwendige Veränderungen:

Gehalt
KKH-Angebot: Zweistufige Gehaltserhöhung 2 % und 1 %; Laufzeit: 2 Jahre
Dieses Angebot lehnen wir als enttäuschend und nicht akzeptabel ab! Das Arbeitgeberangebot entspricht keinesfalls unseren Erwartungen und gleicht noch nicht einmal die Inflation aus!
Unser Ziel ist eine deutliche Gehaltserhöhung, mit der die Beschäftigten Anschluss an die Gehaltsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten! Der Vorstand räumt ein, dass es Nachholbedarf gibt.

Vertrieb/Gebietsleiter
Die DHV-Tarifkommission begründete nochmals ihre Forderung, die Anlage 5 TV für alle Gebietsleiter (Rückkehrmöglichkeit) zu öffnen. Die zweigeteilte Gehaltswelt im Vertrieb hat die Kasse nicht vorangebracht. Der Unmut bei den Gebietsleitern, über ihre Sonderbehandlung, ist deutlich erkennbar.
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Betriebliche Altersversorgung                                                   
Für neue Beschäftigte gibt es derzeit keine tarifierte betriebliche Altersversorgung. Offen ist u.a. auch die Höhe des Sanierungs- bzw. Erhaltungsbeitrages für die Beschäftigten.

Die KKH hat ihr Gehaltsangebot mit der Forderung eines Sanierungs-/Erhaltungsbeitrages von 0.5% im ersten und von 0.25% im zweiten Jahr verknüpft.
Das wäre eine unzumutbare Schmälerung des ohnehin unzureichenden Gehaltsangebots. Folgerichtig Ablehnung!

Neuausrichtung der KKH
Unsere Forderung: Die Veränderungen der KKH müssen in einem Tarifvertrag sozialverträglich flankiert werden.
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.
DHV und KKH werden Verhandlungen über einen Sozialtarifvertrag aufnehmen.

Aufnahme der Verhandlungen über die Anlage 5 TV – Eingruppierung
Die Arbeitswelt verändert sich, diese Entwicklung hat auch Auswirkungen auf viele Tätigkeiten in der KKH. Wir wollen daher die Anlage 5 zum KKH-TV – Einstufungsrichtlinien, attraktiver und zukunftsfähig gestalten!
Die KKH erklärt Verhandlungsbereitschaft.

Die DHV verhandelt wieder am 15.02.2019.

Barmer – Zukunftstarifvertrag: Streitpunkt Kündigungsschutz nicht vom Tisch!

Am 05.02.2019 führten DHV und BARMER die Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Die Arbeitgeberseite ist zwar bereit, den umstrittenen Passus zur möglichen betriebsbedingten Beendigungskündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz herauszunehmen. Dieses erfreuliche Kompromisssignal wurde aber zugleich relativiert:

Für die Arbeitgeber ist die Kündigung der Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz (entgegen anderslautenden Informationsblättern) auch mit dem Zukunftstarifvertrag nicht vom Tisch!

Nach Arbeitgeberauffassung ist eine außerordentliche Kündigung in den Fällen möglich, wenn im Rahmen der Sozialauswahl in den zu bildenden Altersgruppen nur noch die Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz übrigbleiben. Auch im Falle der Schließung von Dienststellen sei eine Kündigung auch von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz möglich.

Die Arbeitgeberseite betont zwar in den Verhandlungen stets, die betriebsbedingte Kündigung nur als letztes Mittel anzuwenden. Allerdings geben das lange Ringen um die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz und der Arbeitgeberstandpunkt zur Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung dieser Gruppe von Beschäftigten zu denken:

Vertriebsprämie: Keine Ruhegehaltsfähigkeit der Prämien für neue Vertriebsbeschäftigte
Wir hatten in der Verhandlung am 14.11.2018 die Ruhegehaltsfähigkeit der Prämien für neue Vertriebsbeschäftigte gefordert. Diese Forderung wurde begründet mit dem Hinweis auf das Versprechen der BARMER, bei 100 % Zielerreichung die Beschäftigten der neuen Vertriebswelt (= VG 6) mit den Bestandsbeschäftigten (= VG 7) gleichzustellen. Die Arbeitgeberseite versprach, diese Forderung intern zu diskutieren.

Leider hat diese Forderung keinen Eingang in den überarbeiteten Entwurf gefunden, der bereits von der anderen Gewerkschaft als Verhandlungsergebnis vermeldet worden ist. Damit ist keine Gleichstellung von Beschäftigten der alten und neuen Vertriebswelt bei 100 % Zielerreichung gegeben! Auf Nachfrage erhielten wir die Auskunft, dass dieser Aspekt in den Tarifverhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nicht thematisiert worden war.

Die DHV-Tarifkommission bedauert das fehlende Zugeständnis in diesem Punkt. Sie wird im Rahmen einer Erklärungsfrist bis zum 21.02.2019 prüfen, ob der vorliegende Kompromiss dennoch angenommen werden kann.

Altersteilzeit: Möglichkeit eines Kompromisses beim Streitpunkt Anspruch?
Wir hatten bereits im Sommer 2018 erfreuliche Bewegung auf Arbeitgeberseite vermeldet. Dass diese noch nicht in einen Tarifabschluss gemündet ist, liegt u.a. an der Arbeitgeberforderung nach dem Wegfall des Anspruchs auf Altersteilzeit für Beschäftige über 59 Jahre. Die Arbeitgeberseite hat vor allem im Hinblick auf Spezialfachkräfte Bedenken.

In der Verhandlung schlugen wir als Kompromiss vor, den Anspruch auf Altersteilzeit beizubehalten. Für bestimmte Tätigkeitsgruppen soll dann aber für die jeweilige Dienststelle jährlich ein Personalbedarfsschlüssel festgelegt werden, bei dessen Unterschreiten die Betroffenen auf eine Warteliste für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit gesetzt werden sollen.

Die Arbeitgeberseite hat diesen Vorschlag als interessanten Gedanken aufgenommen.

Weitere Themen auf der Agenda:
Wir diskutierten mit der Arbeitgeberseite noch weitere Themen:

  • Freie Tage statt Sonderzahlung:
    Die Arbeitgeberseite will den Mechanismus umdrehen: Grundsätzlich soll die Sonderzahlung gezahlt werden, es sei denn, es wird der Antrag auf freie Tage gestellt. Die Arbeitgeberseite will damit das Bewusstsein schärfen, dass grundsätzlich die Sonderzahlung im Vordergrund steht. Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage soll bestehen bleiben.
  • Öffnungsklausel zur Entgeltumwandlung per Dienstvereinbarung
    Die Arbeitgeberseite will mit der Öffnungsklausel die Möglichkeit der Entgeltumwandlung für ein BARMER Bike oder zukünftig eventuell für eine Pflegezusatzversicherung schaffen.
  • Beurlaubungen
    Die Arbeitgeberseite will tarifvertraglich die Mög-lichkeit von Beurlaubungen für Beschäftigte ab 55 Jahren auch außerhalb von Rationalisierungsmaßnahmen klar regeln.

Was nun Kaufhof und Karstadt?

Wohin geht die Reise der Deutschen Warenhaus Holding mit Galeria Kaufhof und Karstadt?
Es hat alles den Anschein, dass es hier keine gleichberechtigte Fusion oder Ähnliches gibt, sondern eine „feindliche Übernahme“!   
Die kleinere Karstadt Warenhaus AG übernimmt die größere Galeria Kaufhof GmbH. Dieser Eindruck wurde uns von mehreren Betriebsräten und DHV-Mitgliedern bereits kommuniziert. Dies wurde zuletzt durch die in der Mitarbeiterversammlung am 25.01.2019 bei Galeria Kaufhof kommunizierten Aussage der Geschäftsleitung unterstrichen, nach der alleine in der Hauptverwaltung Köln 1390 Stellen wegfallen sollen, von denen 390 in Essen angebaut werden und von den restlichen Stellen nur ein sehr kleiner Teil in Köln bleiben soll.
Aber auch in der Fläche soll ein Arbeitsplatzabbau stattfinden. Laut Presse kursiert eine Zahl von 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir als DHV protestieren auf das Schärfste gegen diesen Arbeitsplatzabbau!
Vor allem ist es für uns ein Unding, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Galeria Kaufhof zwar über die Zahlen informiert, aber ansonsten im Unklaren gelassen werden:

  • Wer wird betroffen sein?
  • Wie soll der Prozess vonstattengehen?
  • Wann wird der Beginn sein?

Viele weitere Fragen sind noch offen.

Wir fordern, dass schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird! Wir können uns gut vorstellen, mit welcher Motivation Sie als Mitarbeiter/Mitarbeiterin von Galeria Kaufhof derzeit Ihre Arbeit verrichten, waren Sie doch vorher von Ihrem Arbeitgeber überzeugt und identifizierten sich mit ihm.
Es kann nicht sein, dass die unternehmerischen Fehlentscheidungen der letzten Jahre auf Kosten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausgetragen werden. Wir können diesen Mitarbeitern bei Kaufhof und Karstadt nur dringend raten und zurufen

Organisiert Euch! und Wir stehen Euch zur Seite!

Laut der Presseerklärung seitens Galeria Kaufhof und Karstadt hat Galeria Kaufhof die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ruhend gestellt, die Tarifbindung abgelöst und strebt damit dasselbe Tarifmodell, wie bei Karstadt an. Karstadt unterläuft aber den Flächentarifvertrag zusammen mit Ihrem Tarifpartner.
Ich kann Sie beruhigen, wir von der DHV sind es nicht!
Ich empfehle Ihnen zu recherchieren, wer der Tarifpartner von Karstadt ist und das Unterlaufen des Flächentarifvertrages ausgehandelt hat. Es wird Sie, so glaube ich, nicht überraschen, dass dieser Tarifpartner auch den Flächentarifvertrag ausgehandelt hat.
Wie ist so etwas möglich? Das fragen Sie sich zurecht, denn es kann doch nicht sein, dass man seine eigenen Verhandlungen und Verträge unterläuft, auch wenn man von Sanierung und Ähnlichem spricht.  
Es ist hier aber der Fall.
Wir können den Mitarbeitern bei Galeria Kaufhof und Karstadt als eine aus dem Handel geborene Gewerkschaft, nur unsere Hilfe und Unterstützung anbieten, wie wir diese seit Jahrzehnten gewähren,
Wir sind weiter für unsere DHV-Mitglieder und im Ganzen für die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen da und werden die Entwicklung mit Argusaugen verfolgen und überwachen.

Harm M. Wellmann, DHV-Geschäftsführer NRW