Gehaltstarifverhandlungen Privates Versicherungsgewerbe: DHV fordert 7 % in zwei Stufen

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag fristgemäß zum 31.08.2019 gekündigt. Für die am 19.09.2019 in Wuppertal beginnenden Gehaltstarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission folgende Forderungen beschlossen:

Gehalt: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
Wir wollen für die Beschäftigten der privaten Versicherungen eine Gehaltserhöhung erreichen, die ihre engagierte Leistung angemessen honoriert und die Ihnen ein deutliches, über der Inflationsrate liegendes Gehaltsplus bringt!

Inflationssicherungsklausel
Die Inflationsrisiken müssen bei einem länger laufenden Gehaltstarifvertrag berücksichtigt werden. Deshalb eine innovative Forderung der DHV-Tarifkommission:
Im Falle eines länger laufenden Abschlusses muss abhängig von der Inflationsrate (Anstieg über 2,5 %) das Gehalt entsprechend angepasst werden.

Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
Die unterste Stufe der Gehaltsgruppe A liegt mit ihrem Stundenlohn von 10,19 € nur wenig über dem Mindestlohn von 9,19 € und deutlich unterhalb eines in der Politik diskutierten Mindestlohns von 12,00 €. Das private Versicherungsgewerbe ist aber keine Niedriglohnbranche! Mit der geforderten Bandbreite von 1.944 € (A 1. Stufe = Stundenlohn 12,00 €) bis zu 2.306 € (B 3. Stufe) wäre ein erster Schritt hin zu einer deutlichen Abgrenzung zum Niedriglohnsektor getan.

Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
Eine deutliche Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist notwendig, damit die Versicherungen weiterhin als Arbeitgeber für junge Menschen attraktiv bleiben.

Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt gewinnt die Aus- und Weiterbildung eine immer größere Bedeutung. Eine Freistellung zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse ist ein geeignetes Instrument zur Förderung der Beschäftigten.

Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
Die Vereinbarung von Beruf und Privatleben ist ein immer größeres Anliegen – nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vereinbarungen zu diesen Themenbereichen sind ein wichtiger Baustein zur Steigerung der Attraktivität der Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber!

Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
Die Altersteilzeit ist ein bewährtes Modell für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb fordern wir die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens!

Bericht von der Betriebsrätekonferenz der Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“

Zu ihrer jährlichen Konferenz traf sich die Initiative der Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ am 22. und 23. November 2018 in Bonn. Die DHV war der Einladung gerne gefolgt.

Das Thema der Bürgerversicherung oder auch Einheitsversicherung geistert nun seit Jahrzehnten durch die mediale und politische Landschaft. In den Wahlkämpfen 2013 und 2017 spielte es eine große Rolle. Derzeit ist die Bürgerversicherung kein Thema auf der Agenda der großen Koalition. Aber im nächsten Bundestagswahlkampf und bei einer veränderten politischen Konstellation wird es wieder akut werden.

Es waren um die 50 Betriebsräte zugegen, die weit über tausend Betriebsräte der privaten Krankenversicherungen bundesweit repräsentierten. Die Begrüßung erfolgte durch unser DHV-Mitglied und Mitglied des Organisationsteams der Betriebsratsinitiative, Peter Abend. Dieser begrüßte auch die anwesenden Gewerkschaften DHV und NAG.

Das Programm war gut vorbereitet, diesmal lag der Schwerpunkt auf dem ärztlichen Abbrechungssystem der GKV und PKV.

Private Versicherungen: Tarifgespräche zum Tarifvertrag mobiles Arbeiten

Am 26.10.2018 setzten DHV und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) ihre Tarifgespräche über einen Tarifvertrag mobiles Arbeiten fort. Die Tarifparteien hatten die Tarifgespräche zu diesem Thema im April aufgenommen.

Im Gegensatz zum Homeoffice ist beim mobilen Arbeiten der Arbeitsplatz nicht zu Hause, sondern weiterhin im Betrieb. Die Beschäftigten erhalten mit dem mobilen Arbeiten jedoch die Gelegenheit, einen Teil der Arbeitszeit an anderen Orten als im Büro zu erledigen. Handlungsbedarf für betriebliche und tarifvertragliche Regelungen bestehen insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung mobiler Geräte, auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Standards und auf die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen wie z.B. die Einhaltung der Wochenarbeitszeit.

Mit dem angestrebten Tarifvertrag wollen DHV und AGV Versicherungen einen für alle Versicherungsunternehmen einheitlichen tarifvertraglichen Rahmen setzen und damit das mobile Arbeiten fördern. Der Tarifvertrag soll den Wünschen vieler Beschäftigte nach mobilem Arbeiten Rechnung tragen. Es geht dabei um die Interessen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Verkürzung von Wegezeiten und des konzentrierten Arbeitens daheim. Wichtig ist den Tarifvertragsparteien die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, insbesondere die Einhaltung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhezeiten.

Betriebsratswahl Gothaer Krankenversicherung Hauptbetrieb Köln

Vom Bundesfachgruppenvorsitzenden Peter Abend angeführte Liste erringt überwältigende Mehrheit.

Bei der Betriebsratswahl der Gothaer Krankenversicherung im Hauptbetrieb Köln errang die von Peter Abend, DHV-Bundesfachgruppenvorsitzender privates Versicherungsgewerbe, angeführte Liste eine überwältigende Mehrheit:

Rund 64,5 % entfielen auf die Liste „DIALOG Betriebsräte“. Die Liste stellt damit 7 von 9 Betriebsratsmandate!

Über die unabhängige Liste zogen neben Peter Abend zwei weitere DHV-Mitglieder ein, darunter das Mitglied der Tarifkommission privates Versicherungsgewerbe, Matthias Rottwinkel. Beide DHV-Mitglieder arbeiten auch in der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“ mit. Peter Abend ist dabei in leitender Funktion im Organisationsteam tätig. Als drittes DHV-Mitglied ist Sascha Smatula in den Betiriebsrat gewählt worden.

Der DHV-Hauptvorstand beglückwünscht die Liste „DIALOG Betriebsräte“ zu ihrem Wahlerfolg und freut sich über den Einzug von drei DHV-Mitgliedern in den Betriebsrat.

NÜRNBERGER: DHV stärkste Kraft bei Aufsichtsratswahlen

Die DHV ist aus den Aufsichtsratswahlen der NÜRNBERGER Versicherung als stärkste gewerkschaftliche Kraft hervorgegangen. Sie konnte damit ihre seit Jahrzehnten starke Stellung in einem der traditionsreichsten und wichtigsten deutschen Versicherungsunternehmen noch weiter ausbauen und die gewerkschaftliche Konkurrenz klar auf die Plätze verweisen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

• NÜRNBERGER Beteiligungs AG
DHV: 41,3 %; verdi: 36,5 %; DBV: 22,2 %
• NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
DHV: 39,3 %; verdi: 36,5 %; DBV: 24,2%
• NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
DHV: 41,9 %; verdi: 35,4 %; DBV: 22,7 %

Als Mitglieder wurden gewählt: Peter Forster (Lebensversicherung AG und Beteiligungs AG) und Thomas Völk (Allgemeine Versicherungs-AG) Als Ersatzmitglieder wurden gewählt: Ina Pabst (Lebensversicherung AG und Beteiligungs AG) und Ute Koser (Allgemeine Versicherungs-AG).

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis zeigt den großen Anklang der DHV-Philosophie bei den Beschäftigten der NÜRNBERGER Versicherung.

Die Kandidatinnen und Kandidaten v.l.n.r.: Ute Koser, Peter Daniel Forster, Ina Pabst, Thomas Völk

Aufsichtsratswahl HDI Kundenservice AG: DHV auf Augenhöhe mit verdi

Bei der HDI Kundenservice AG konnte die DHV ihren Wahlerfolg von 2013 bestätigen. Damals trat die DHV das erste Mal in dem Unternehmen und erreichte auf Anhieb ein Gewerkschaftsmandat. Mit einem Ergebnis von 47,6 % landete die DHV-Liste bei der am 27.02.2018 stattgefundenen Aufsichtsratswahl nur knapp hinter verdi. Als Mitglied wiedergewählt wurde Matthias Rickel.

  

          Matthias Rickel                             

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis zeigt den großen Anklang der DHV-Philosophie bei den Beschäftigten der HDI Kundenservice AG.

 

Privates Versicherungsgewerbe: Abschluss für den Versicherungsaußendienst nach fast einem Jahr Verhandlungspause

Am 29.11.2017 fanden in Berlin die Gehaltstarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst nach knapp einem Jahr der Verhandlungsunterbrechung statt.

Die Tarifverhandlungen fanden unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung statt.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Laufzeit des Tarifvertrages

36 Monate mit drei Erhöhungsstufen ab 01/2018, 11/2018 und 11/2019

Mindesteinkommen Stufe I (§ 3 Ziff. 1 GTV)

40 € mtl. (1,98 %)
30 € mtl. (1,46 %)
20 € mtl. (0,96 %)

Mindesteinkommen Stufe II (§ 3 Ziff. 1 GTV)

30 € mtl. (1,52 %)
25 € mtl. (1,24 %)
15 € mtl. (0,74 %)

Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst
(§ 3 Ziff. 2 GTV)

40 € mtl. (1,64 %)
30 € mtl. (1,21 %)
20 € mtl. (0,80 %)

Unverrechenbarer Betrag des Mindesteinkommens
(§ 19 Ziff. 1 MTV)

5 € mtl. (1,00 %)
0 € 
5 € mtl. (0,99 %)

Monatliche Einkommensgrenze für Weihnachts- und Urlaubsgeld

(§ 19 Ziff. 5, § 22 Ziff. 3 MTV)

75 € (1,53 %)
70 € (1,41 %)
50 € (1,00 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe I (§ 19 Ziff. 5 MTV)

30 € mtl. (1,60 %)
25 € mtl. (1,31 %)
15 € mtl. (0,78 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe II (§ 19 Ziff. 5 MTV)

35 € mtl. (1,51 %)
30 € mtl. (1,27 %)
25 € mtl. (1,05 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 19 Ziff. 5 MTV)

40 € mtl. (1,54 %)
35 € mtl. (1,33 %)
25 € mtl. (0,94 %)

Höchstbetrag Krankenzulage (§ 21 Ziff. 2 b) und c) MTV)

60 € mtl. (1,56 %)
55 € mtl. (1,41 %)
40 € mtl. (1,01 %)

Provisionsausgleich für Eigengeschäft (§ 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV)

5 € pro Urlaubstag (1,56 %)
0 €
5 € pro Urlaubstag (1,54 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe I (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

15 € (1,28 %)
10 € (0,84 %)
5 € (0,42 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe II (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

20 € (1,40 %)
15 € (1,01 %)
10 € (0,67 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

25 € (1,53 %)
20 € (1,21 %)
15 € (0,90 %)

Darüber hinaus wird das geltende Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst bis zum 31.12.2019 verlängert.

Der Arbeitgeberverband war nicht dazu bereit, einer Erweiterung des Altersteilzeitabkommens auf den gesamten Versicherungsaußendienst zuzustimmen.

Diese Forderung werden wir bei den ab Januar stattfindenden Gesprächen zur Zukunftsfähigkeit des Tarifvertrages wieder aufnehmen.

Eine Anpassung des § 17 an die aktuelle IDD wird ebenfalls bei den anstehenden Gesprächen mit auf die Agenda gesetzt.

Sparkassen-Versicherung Sachsen: Tarifabschluss

2,0 % mehr Gehalt ab 1. April 2018
1,7 % mehr Gehalt ab 1. Mai 2019

In der Tarifverhandlungsrunde am 7. September 2017 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem doch ernüchternden Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.
Es wurden ein Zuschuss für die JAV-Kasse und die Aufstockung des Gesundheitskontos erreicht, sowie Tarifvereinbarungen zur Bargeldumwandlung und zur Beschäftigungssicherung geschlossen.

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.04.2018 für die Tarifgruppen 1a bis 6
  • 1,7 % Gehaltserhöhung ab dem 01.05.2019 für die Tarifgruppen 1a bis 6
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.04.2018 und ab 01.05.2019 um je 22 EUR
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.01.2020
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Aufstockung des Gesundheitskontos mit +25 Punkten für 2017 und +50 Punkten für 2018
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens mit flexiblerer Ausgestaltung bis zum 31.12.2020
  • Tarifvereinbarungen zur Bargeldumwandlung und zur Beschäftigungssicherung

Darüber hinaus haben wir verabredet, dass die Themen im Zusammenhang mit den Veränderungen der Arbeitswelten in den bereits bestehenden Arbeitsgruppen auf betrieblicher Ebene weiter behandelt werden und eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung geprüft wird.
Einigkeit besteht auch, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.  
Der Tarifabschluss ist erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen
Christof Ebert            
Kay Rakowski             
Frank Hillme
Michael Scholz, DHV

Gehaltstarifverhandlungen Privates Versicherungsgewerbe: Ernüchterndes Verhandlungsergebnis

Nachdem verdi die Verhandlungen im Juni 2017 ohne Not abgebrochen hatte, wurden nunmehr die Verhandlungen am 30.08.2017 abgeschlossen.

Hier das ernüchternde Ergebnis:

  • 2,0 % Erhöhung der Gehälter ab 01.11.2017
  • 1,7 % Erhöhung der Gehälter ab 01.12.2018
  • Laufzeit bis 31.08.2019 (29 Monate)
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils € 22,00 zum 01.11.2017 und 01.12.2018

Privates Versicherungsgewerbe: Warum wir nicht zu Streiks aufrufen!

7. Juli 2017

Die Gewerkschaft verdi ruft derzeit bundesweit zu Streikmaßnahmen auf und begründet diesen Aufruf mit einem mangelnden Verhandlungswillen der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen.

Wir, die DHV-Tarifkommission rufen nicht zu Streikmaßnahmen auf. An der Sachlage hat sich seit der letzten Tarifinformation nach der abgebrochenen 3. Verhandlungsrunde nichts geändert:

  • Die Verhandlungen wurden am 02.06.2017 von verdi zu einem ungewöhnlich frühen Zeitpunkt abgebrochen, nämlich nach dem zweiten Arbeitgeberangebot. Der Verhandlungsspielraum war zu dem Zeitpunkt längst noch nicht ausgeschöpft. Die Arbeitgeberseite zeigte durchaus Bewegung, die zwar noch nicht ausreichend war, aber in die richtige Richtung ging. Es hätte die Chance bestanden, in den späten Abendstunden des 02.06.2017 zu einem akzeptablen Gehaltskompromiss zu kommen und damit weitere „Leermonate“ zu vermeiden.
  • Der Verhandlungsabbruch erfolgte angeblich, weil sich die Arbeitgeberseite weigerte, über den von verdi vorgelegten Zukunftstarifvertrag Digitalisierung zu verhandeln. Wir sind der  Auffassung , dass über einen solchen Tarifvertrag nicht im Rahmen einer Gehaltstarifrunde verhandelt werden  kann.
  • Das Thema ist von zentraler Bedeutung und äußerst komplex. Deshalb hatten wir am 02.06.2017 dem AGV vorgeschlagen,  eine Verhandlungsverpflichtung zu vereinbaren, um in 2018 mit der gebotenen Sorgfalt einen Zukunftstarifvertrag Digitalisierung zu verhandeln. Mit dieser Forderung erklärte sich die Arbeitgeberseite einverstanden. Angesichts dieser Bereitschaft der Arbeitgeberseite, die  auch der verdi-Tarifkommission gegenüber kommuniziert wurde, ist der Abbruch der Verhandlungen durch verdi nicht nachvollziehbar.
  • Die Verhandlungen sollten auf Basis des 2. Arbeitgeberangebotes fortgeführt werden. Wenn dann nach dem 4. oder dem 5. Arbeitgeberangebot ein akzeptables Verhandlungsergebnis nicht erkennbar ist, dann wird die DHV-Verhandlungskommission die Verhandlungen abbrechen und ihre Mitglieder zu Streikmaßnahmen aufrufen! So lange wir nicht annähernd zu diesem Punkt gelangen, sind nicht die Arbeitgeber, sondern verdi der Adressat für einen Aufruf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Eine solidarische Unterstützung der verdi-Streikmaßnahmen kommt für uns aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

  • Der verdi-Zukunftstarifvertrag beinhaltet einen umfangreichen Forderungskatalog der vor allem zu Lasten der Gehaltserhöhung geht, d.h. je mehr Forderungen aus dem umfangreichen Paket erfüllt werden, umso geringer ist der Spielraum für eine Gehaltserhöhung. Das ist aber nicht unser Ziel für 2017! In der Gehaltstarifrunde 2017 kämpfen wir für die Vereinbarung einer guten Gehaltserhöhung und wollen diese nicht an die Vereinbarung von Maßnahmen koppeln, von denen nur ein bestimmter oder gar kleiner Teil aller Beschäftigten profitiert. 
  • Für die Umsetzung der verdi-Forderung nach Einrichtung eines Qualifizierungsfonds soll eine gemeinsame Einrichtung gebildet werden, die paritätisch aus Mitgliedern von verdi und dem AGV bestehen soll. Diese Einrichtung soll die Qualifizierungsmaßnahmen und die Kooperation mit den Bildungsträgern organisieren. Eine solche Forderung, die darauf abzielt, die gewerkschaftliche Konkurrenz auszuschließen und auf Gewerkschaftsseite ein Monopol zur Förderung der Arbeit des verdi-Bildungswerks zu etablieren, lehnen wir ab! Deshalb verbietet es sich für uns schon allein aus diesem Grund, mit einem Aufruf zum Streik den Schulterschluss mit den verdi-Aktionen zu vollziehen .
  • Die verdi-Forderung nach Beschäftigungssicherung bis Ende 2020 ist das Papier nicht wert auf dem sie stünde, wenn nach der Bundestagswahl eine Regierungskoalition zustande kommt, die die verdi-Forderung nach Einführung einer Bürgersicherung in Gesetzeskraft umsetzt. Nach Gutachten namhafter Institute, darunter der Hans-Böckler-Stiftung, stehen in diesem Fall zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Eine tarifvertragliche Beschäftigungssicherung wäre wirkungslos.

verdi hätte am 25.06.2017 in Dortmund ein Zeichen setzen und sich an der Demonstration der Betriebsratsini-tiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ der privaten Krankenversicherungen anlässlich des SPD-Parteitages beteiligen müssen. Aber ausgerechnet an diesem Tag war die ansonsten so streikbereite verdi unter den Demonstranten nicht zu sehen.
Im Gegensatz zu verdi zeigte die DHV aber am 25.06.2017 in Dortmund Flagge auf Seiten der Betriebsratsinitiative!
Bundesweit zu Streiks aufrufen, aber bei einer für die Existenz der Beschäftigten in der Versiche-rungswirtschaft wichtigen Protestaktion zu kneifen – das ist für uns nicht akzeptabel!