NÜRNBERGER: DHV stärkste Kraft bei Aufsichtsratswahlen

Die DHV ist aus den Aufsichtsratswahlen der NÜRNBERGER Versicherung als stärkste gewerkschaftliche Kraft hervorgegangen. Sie konnte damit ihre seit Jahrzehnten starke Stellung in einem der traditionsreichsten und wichtigsten deutschen Versicherungsunternehmen noch weiter ausbauen und die gewerkschaftliche Konkurrenz klar auf die Plätze verweisen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

• NÜRNBERGER Beteiligungs AG
DHV: 41,3 %; verdi: 36,5 %; DBV: 22,2 %
• NÜRNBERGER Allgemeine Versicherungs-AG
DHV: 39,3 %; verdi: 36,5 %; DBV: 24,2%
• NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
DHV: 41,9 %; verdi: 35,4 %; DBV: 22,7 %

Als Mitglieder wurden gewählt: Peter Forster (Lebensversicherung AG und Beteiligungs AG) und Thomas Völk (Allgemeine Versicherungs-AG) Als Ersatzmitglieder wurden gewählt: Ina Pabst (Lebensversicherung AG und Beteiligungs AG) und Ute Koser (Allgemeine Versicherungs-AG).

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis zeigt den großen Anklang der DHV-Philosophie bei den Beschäftigten der NÜRNBERGER Versicherung.

Die Kandidatinnen und Kandidaten v.l.n.r.: Ute Koser, Peter Daniel Forster, Ina Pabst, Thomas Völk

Aufsichtsratswahl HDI Kundenservice AG: DHV auf Augenhöhe mit verdi

Bei der HDI Kundenservice AG konnte die DHV ihren Wahlerfolg von 2013 bestätigen. Damals trat die DHV das erste Mal in dem Unternehmen und erreichte auf Anhieb ein Gewerkschaftsmandat. Mit einem Ergebnis von 47,6 % landete die DHV-Liste bei der am 27.02.2018 stattgefundenen Aufsichtsratswahl nur knapp hinter verdi. Als Mitglied wiedergewählt wurde Matthias Rickel.

  

          Matthias Rickel                             

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Das überzeugende Wahlergebnis zeigt den großen Anklang der DHV-Philosophie bei den Beschäftigten der HDI Kundenservice AG.

 

Privates Versicherungsgewerbe: Abschluss für den Versicherungsaußendienst nach fast einem Jahr Verhandlungspause

Am 29.11.2017 fanden in Berlin die Gehaltstarifverhandlungen für den Versicherungsaußendienst nach knapp einem Jahr der Verhandlungsunterbrechung statt.

Die Tarifverhandlungen fanden unter dem Einfluss der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bürgerversicherung statt.

Das Verhandlungsergebnis im Überblick:

Laufzeit des Tarifvertrages

36 Monate mit drei Erhöhungsstufen ab 01/2018, 11/2018 und 11/2019

Mindesteinkommen Stufe I (§ 3 Ziff. 1 GTV)

40 € mtl. (1,98 %)
30 € mtl. (1,46 %)
20 € mtl. (0,96 %)

Mindesteinkommen Stufe II (§ 3 Ziff. 1 GTV)

30 € mtl. (1,52 %)
25 € mtl. (1,24 %)
15 € mtl. (0,74 %)

Mindesteinkommen organisierender Werbeaußendienst
(§ 3 Ziff. 2 GTV)

40 € mtl. (1,64 %)
30 € mtl. (1,21 %)
20 € mtl. (0,80 %)

Unverrechenbarer Betrag des Mindesteinkommens
(§ 19 Ziff. 1 MTV)

5 € mtl. (1,00 %)
0 € 
5 € mtl. (0,99 %)

Monatliche Einkommensgrenze für Weihnachts- und Urlaubsgeld

(§ 19 Ziff. 5, § 22 Ziff. 3 MTV)

75 € (1,53 %)
70 € (1,41 %)
50 € (1,00 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe I (§ 19 Ziff. 5 MTV)

30 € mtl. (1,60 %)
25 € mtl. (1,31 %)
15 € mtl. (0,78 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld Stufe II (§ 19 Ziff. 5 MTV)

35 € mtl. (1,51 %)
30 € mtl. (1,27 %)
25 € mtl. (1,05 %)

Höchstbetrag Weihnachtsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 19 Ziff. 5 MTV)

40 € mtl. (1,54 %)
35 € mtl. (1,33 %)
25 € mtl. (0,94 %)

Höchstbetrag Krankenzulage (§ 21 Ziff. 2 b) und c) MTV)

60 € mtl. (1,56 %)
55 € mtl. (1,41 %)
40 € mtl. (1,01 %)

Provisionsausgleich für Eigengeschäft (§ 22 Ziff. 2 Abs. 2 MTV)

5 € pro Urlaubstag (1,56 %)
0 €
5 € pro Urlaubstag (1,54 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe I (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

15 € (1,28 %)
10 € (0,84 %)
5 € (0,42 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld Stufe II (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

20 € (1,40 %)
15 € (1,01 %)
10 € (0,67 %)

Höchstbetrag Urlaubsgeld organisierender Werbeaußendienst (§ 22 Ziff. 3 Abs. 2 MTV)

25 € (1,53 %)
20 € (1,21 %)
15 € (0,90 %)

Darüber hinaus wird das geltende Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst bis zum 31.12.2019 verlängert.

Der Arbeitgeberverband war nicht dazu bereit, einer Erweiterung des Altersteilzeitabkommens auf den gesamten Versicherungsaußendienst zuzustimmen.

Diese Forderung werden wir bei den ab Januar stattfindenden Gesprächen zur Zukunftsfähigkeit des Tarifvertrages wieder aufnehmen.

Eine Anpassung des § 17 an die aktuelle IDD wird ebenfalls bei den anstehenden Gesprächen mit auf die Agenda gesetzt.

Sparkassen-Versicherung Sachsen: Tarifabschluss

2,0 % mehr Gehalt ab 1. April 2018
1,7 % mehr Gehalt ab 1. Mai 2019

In der Tarifverhandlungsrunde am 7. September 2017 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem doch ernüchternden Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.
Es wurden ein Zuschuss für die JAV-Kasse und die Aufstockung des Gesundheitskontos erreicht, sowie Tarifvereinbarungen zur Bargeldumwandlung und zur Beschäftigungssicherung geschlossen.

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.04.2018 für die Tarifgruppen 1a bis 6
  • 1,7 % Gehaltserhöhung ab dem 01.05.2019 für die Tarifgruppen 1a bis 6
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.04.2018 und ab 01.05.2019 um je 22 EUR
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.01.2020
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Aufstockung des Gesundheitskontos mit +25 Punkten für 2017 und +50 Punkten für 2018
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens mit flexiblerer Ausgestaltung bis zum 31.12.2020
  • Tarifvereinbarungen zur Bargeldumwandlung und zur Beschäftigungssicherung

Darüber hinaus haben wir verabredet, dass die Themen im Zusammenhang mit den Veränderungen der Arbeitswelten in den bereits bestehenden Arbeitsgruppen auf betrieblicher Ebene weiter behandelt werden und eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung geprüft wird.
Einigkeit besteht auch, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.  
Der Tarifabschluss ist erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen
Christof Ebert            
Kay Rakowski             
Frank Hillme
Michael Scholz, DHV

Gehaltstarifverhandlungen Privates Versicherungsgewerbe: Ernüchterndes Verhandlungsergebnis

Nachdem verdi die Verhandlungen im Juni 2017 ohne Not abgebrochen hatte, wurden nunmehr die Verhandlungen am 30.08.2017 abgeschlossen.

Hier das ernüchternde Ergebnis:

  • 2,0 % Erhöhung der Gehälter ab 01.11.2017
  • 1,7 % Erhöhung der Gehälter ab 01.12.2018
  • Laufzeit bis 31.08.2019 (29 Monate)
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung um jeweils € 22,00 zum 01.11.2017 und 01.12.2018

Privates Versicherungsgewerbe: Warum wir nicht zu Streiks aufrufen!

7. Juli 2017

Die Gewerkschaft verdi ruft derzeit bundesweit zu Streikmaßnahmen auf und begründet diesen Aufruf mit einem mangelnden Verhandlungswillen der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen.

Wir, die DHV-Tarifkommission rufen nicht zu Streikmaßnahmen auf. An der Sachlage hat sich seit der letzten Tarifinformation nach der abgebrochenen 3. Verhandlungsrunde nichts geändert:

  • Die Verhandlungen wurden am 02.06.2017 von verdi zu einem ungewöhnlich frühen Zeitpunkt abgebrochen, nämlich nach dem zweiten Arbeitgeberangebot. Der Verhandlungsspielraum war zu dem Zeitpunkt längst noch nicht ausgeschöpft. Die Arbeitgeberseite zeigte durchaus Bewegung, die zwar noch nicht ausreichend war, aber in die richtige Richtung ging. Es hätte die Chance bestanden, in den späten Abendstunden des 02.06.2017 zu einem akzeptablen Gehaltskompromiss zu kommen und damit weitere „Leermonate“ zu vermeiden.
  • Der Verhandlungsabbruch erfolgte angeblich, weil sich die Arbeitgeberseite weigerte, über den von verdi vorgelegten Zukunftstarifvertrag Digitalisierung zu verhandeln. Wir sind der  Auffassung , dass über einen solchen Tarifvertrag nicht im Rahmen einer Gehaltstarifrunde verhandelt werden  kann.
  • Das Thema ist von zentraler Bedeutung und äußerst komplex. Deshalb hatten wir am 02.06.2017 dem AGV vorgeschlagen,  eine Verhandlungsverpflichtung zu vereinbaren, um in 2018 mit der gebotenen Sorgfalt einen Zukunftstarifvertrag Digitalisierung zu verhandeln. Mit dieser Forderung erklärte sich die Arbeitgeberseite einverstanden. Angesichts dieser Bereitschaft der Arbeitgeberseite, die  auch der verdi-Tarifkommission gegenüber kommuniziert wurde, ist der Abbruch der Verhandlungen durch verdi nicht nachvollziehbar.
  • Die Verhandlungen sollten auf Basis des 2. Arbeitgeberangebotes fortgeführt werden. Wenn dann nach dem 4. oder dem 5. Arbeitgeberangebot ein akzeptables Verhandlungsergebnis nicht erkennbar ist, dann wird die DHV-Verhandlungskommission die Verhandlungen abbrechen und ihre Mitglieder zu Streikmaßnahmen aufrufen! So lange wir nicht annähernd zu diesem Punkt gelangen, sind nicht die Arbeitgeber, sondern verdi der Adressat für einen Aufruf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.

Eine solidarische Unterstützung der verdi-Streikmaßnahmen kommt für uns aus folgenden Gründen nicht in Betracht:

  • Der verdi-Zukunftstarifvertrag beinhaltet einen umfangreichen Forderungskatalog der vor allem zu Lasten der Gehaltserhöhung geht, d.h. je mehr Forderungen aus dem umfangreichen Paket erfüllt werden, umso geringer ist der Spielraum für eine Gehaltserhöhung. Das ist aber nicht unser Ziel für 2017! In der Gehaltstarifrunde 2017 kämpfen wir für die Vereinbarung einer guten Gehaltserhöhung und wollen diese nicht an die Vereinbarung von Maßnahmen koppeln, von denen nur ein bestimmter oder gar kleiner Teil aller Beschäftigten profitiert. 
  • Für die Umsetzung der verdi-Forderung nach Einrichtung eines Qualifizierungsfonds soll eine gemeinsame Einrichtung gebildet werden, die paritätisch aus Mitgliedern von verdi und dem AGV bestehen soll. Diese Einrichtung soll die Qualifizierungsmaßnahmen und die Kooperation mit den Bildungsträgern organisieren. Eine solche Forderung, die darauf abzielt, die gewerkschaftliche Konkurrenz auszuschließen und auf Gewerkschaftsseite ein Monopol zur Förderung der Arbeit des verdi-Bildungswerks zu etablieren, lehnen wir ab! Deshalb verbietet es sich für uns schon allein aus diesem Grund, mit einem Aufruf zum Streik den Schulterschluss mit den verdi-Aktionen zu vollziehen .
  • Die verdi-Forderung nach Beschäftigungssicherung bis Ende 2020 ist das Papier nicht wert auf dem sie stünde, wenn nach der Bundestagswahl eine Regierungskoalition zustande kommt, die die verdi-Forderung nach Einführung einer Bürgersicherung in Gesetzeskraft umsetzt. Nach Gutachten namhafter Institute, darunter der Hans-Böckler-Stiftung, stehen in diesem Fall zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Eine tarifvertragliche Beschäftigungssicherung wäre wirkungslos.

verdi hätte am 25.06.2017 in Dortmund ein Zeichen setzen und sich an der Demonstration der Betriebsratsini-tiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ der privaten Krankenversicherungen anlässlich des SPD-Parteitages beteiligen müssen. Aber ausgerechnet an diesem Tag war die ansonsten so streikbereite verdi unter den Demonstranten nicht zu sehen.
Im Gegensatz zu verdi zeigte die DHV aber am 25.06.2017 in Dortmund Flagge auf Seiten der Betriebsratsinitiative!
Bundesweit zu Streiks aufrufen, aber bei einer für die Existenz der Beschäftigten in der Versiche-rungswirtschaft wichtigen Protestaktion zu kneifen – das ist für uns nicht akzeptabel!

 

Bürgerversicherung – nein danke: DHV bei Demo vor dem SPD-Parteitag dabei!

An die 1000 Teilnehmer versammelten sich trotz des anfänglich schlechten Wetters am vergangenen Sonntagmorgen in Dortmund. Die Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung –  nein danke“ hatte zum Protest aufgerufen. Ziel der Demonstranten: Der Bundesparteitag der SPD in der Westfallenhalle, wo das Konzept der Einheitslösung „Bürgerversicherung“ in das Wahlkampfprogramm aufgenommen werden sollte.  
Bereits auf dem Weg dorthin machten sich die Teilnehmer, darunter auch DHV-Mitglieder, lautstark bemerkbar. Unüberhörbar für die SPD-Delegierten im Eingangsbereich der Westfalenhalle, u.a. auch durch Trommeln, machten die Betriebsräte, Mitarbeiter und Familienangehörigen auf die Konsequenzen einer Einheitsversicherung aufmerksam. Einige Delegierte nahmen immerhin die Diskussion mit den Teilnehmern auf. Das Wahlprogramm der SPD mit der Bürgerversicherung wurde am Nachmittag einstimmig angenommen.
Die DHV wird die Betriebsratsinitiative dennoch weiter unterstützen. Die Pläne der SPD zur Einführung der Bürgerversicherung bedrohen private Krankenversicherungsunternehmen in ihrer Existenz und gefährden zehntausende von Arbeitsplätzen. Darauf gilt es bis zur Bundestagswahl hinzuweisen!

Privates Versicherungsgewerbe: Tarifverhandlungen abgebrochen – Bärendienst zu Lasten der Beschäftigten

Die 3. Verhandlungsrunde wurde in den Abendstunden des 02.06.2017 ergebnislos abgebrochen. Ein neuer Verhandlungstermin ist nicht vereinbart worden.

DHV und Arbeitgeberverband (AGV) verhandelten konstruktiv. Unsere DHV-Verhandlungskommission verdeutlichte in einer Präsentation die Notwendigkeit, in Tarifverhandlungen über die Weiterentwicklung des Manteltarifvertrages zu treten. Die Digitalisierung der Arbeitswelt erfordert einen zeitgemäßen und modernen Manteltarifvertrag, der u.a. Antworten auf folgende Herausforderungen gibt:

  •  Sachgerechter Ausgleich zwischen Arbeitszeitsouveränität und Arbeitszeitflexibilität
  • Schutz vor Überforderung der Beschäftigten in der digitalisierten Arbeitswelt
  • Qualifizierung mit dem Ziel eines selbstbestimmten und lebensphasenorientierten Arbeiten
  • Flankieren von Arbeitsschutzvorschriften
  • Regelungen zu „virtuellen Betrieben“
  • Regelungen zu Arbeitszeitbegriff und Bereitschaftsdiensten/Rufbereitschaften

Privates Versicherungsgewerbe: Ungenügendes Gehaltsangebot – Diskussion über Zukunftsfragen

08.05.2017

Am  5. MaI 2017 erfolgte in Düsseldorf die zweite Verhandlungsrunde. Die Arbeitgeberseite legte ein erstes bescheidenes Gehaltsangebot vor, das, wie nicht anders zu erwarten, ungenügend war:

  • 1,1 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2017
  • 1,0 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2018
  • 0,9 % Erhöhung Gehälter und Auszubildendenvergütungen ab November 2019
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 36 Monate bis 31.03.2020

Wir sagen NEIN! zu diesem Angebot aus folgenden Gründen:

  • Vollkommen ungenügende Gehaltssteigerungen über eine solch lange Laufzeit!
  • Die engagierte Arbeit der Beschäftigten bleibt völlig unberücksichtigt!
  • Die permanent zunehmende Arbeitsverdichtung und damit einhergehende Arbeitsbelastung wird völlig ausgeblendet!
  • Bei der dürftigen Gehaltssteigerung hängt selbst Aldi die Versicherungsbranche bei der Suche nach zukünftigen Talenten bereits auf der Ebene der Auszubildenden ab!

Konstruktiv diskutierten DHV und AGV dagegen über Zukunftsfragen des Tarifvertrages. Auf Initiative der DHV hatten beide bereits in 2012 Verhandlungen zur Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge geführt, die jedoch mangels Interesse vor allem einer Gewerkschaft gescheitert waren. In den Tarifverhandlungen 2013 und 2015 blockte der AGV die DHV-Forderung nach Wiederaufnahme der Verhandlungen ab. Nun scheint wieder Bewegung in dieses Thema zu kommen. Diskutiert wurde vor allem über folgende Punkte:

  • Digitalisierung der Arbeit: Die DHV hatte bereits in 2011 dieses Thema in den Verhandlungen zur Sprache gebracht. Schade, dass es erst in dieser Tarifrunde von allen Beteiligten ernst genommen wird. Was Digitalisierung bedeutet, wie sie sich in der Versicherungswirtschaft auswirkt und welche Rahmenbedingungen erforderlich und sinnvoll sind, lässt sich nicht in zwei Verhandlungsrunden klären. Es setzt außerdem einen breiten Konsens zwischen allen Gewerkschaften und Arbeitnehmervereinigungen voraus.
  • Anspruch auf Rückkehr von Teilzeitbeschäftigten in Vollzeit nebst befristeter Teilzeit: Die Arbeitgeberseite ließ Skepsis erkennen, sie wird diesen Vorschlag aber intern diskutieren.
  • AGV-Forderung: Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer bei konzerninterner Arbeitnehmer-überlassung sowie von externen Spezialkräften: Der AGV fordert eine Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer von 40 Jahren bei konzerninterner und von 10 Jahren bei externer Arbeitnehmerüberlassung.
  • Die Position der DHV-Verhandlungskommission: Die geforderte Ausweitung der Höchstüberlassungsdauer ist exorbitant lang. Mehr Flexibilität für die Unternehmen bedingt außerdem mehr Flexibilität für die Arbeitnehmer. Also muss im Gegenzug den Teilzeitbeschäftigten die Rückkehr in Vollzeitarbeit nebst befristeter Teilzeit eingeräumt werden. Externe Arbeitnehmerüberlassungen darf es nur bei Spezialkräften geben.
  • Herausnahme übertariflich bezahlter Arbeitnehmer aus dem Tarifvertrag: Die DHV-Verhandlungskommission lehnt die vom AGV geforderte komplette Herausnahme der 10 % über der höchsten Endstufe verdienenden Beschäftigten ab.
  • Förderung der betrieblichen Altersversorgung: Der AGV bietet eine Umwandlungsmöglichkeit der Gehaltserhöhungen zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung per freiwilliger Betriebsvereinbarung an. Das Angebot ist nicht akzeptabel, denn die Entgeltumwandlung ist heute bereits möglich. Die Beschäftigten müssen einen echten Mehrwert in Form eines Arbeitgeberzuschusses bekommen!

Wir erwarten in der 3. Verhandlungsrunde am 2. Juni 2017 eine deutliche Bewegung des AGV beim Gehalt und bei den Zukunftsfragen des Tarifvertrages!

Unsere Forderungen:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Gemeinsame Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
  • Altersversorgung für alle und nicht nur für auserwählte!

 

Für Sie verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung aG
Nicolé Benzinger-Henzler, Württembergische Versicherung AG
Michael Böhme, SIGNAL IDUNA Gruppe
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen AG
Rosemarie Henning, Gothaer Finanzholding AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI Konzern
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung  AG
Rose-Maria Sommer, Allianz Versicherung
Roland Maria Weigt, Allianz SE

Peter Heckel verstorben

Leider müssen wir Euch die traurige Mitteilung machen, dass unser lieber und geschätzter Kollege und Mitglied der DHV-Tarifkommission Peter Heckel nach längerer Krankheit verstorben ist.
Peter war ein Gewerkschafter von ganzem Herzen. Er war ein Mensch, der sich nicht in den Vordergrund spielte, sondern sich gerne für vielerlei Aufgaben in die Pflicht nehmen ließ. Wenn es galt, bei den Tarifverhandlungen dabei zu sein, war er stets zur Stelle, und mochten die Verhandlungen noch so weit weg sein und noch so lange bis in die Nacht dauern.
Eine Gewerkschaft ist so gut, wie sich ihre Mitglieder engagieren. Nur mit Hilfe von Mitgliedern, wie sie Peter vorbildlich repräsentierte, konnte die DHV das Landesarbeitsgericht Hamburg von ihrer Tariffähigkeit überzeugen. Dafür sind wir Peter zu Dank verpflichtet.
Peter war nicht nur ein lieber Kollege und Mitstreiter unserer Tarifkommission, sondern er war einer von uns, mit dem man sprichwörtlich Pferde stehlen konnte, und für manchen von uns ein wertvoller Freund.
Jede/r, der/die an der letzten Tarifkommissionssitzung im November 2016 in Pulheim teilnahm, erinnert sich an Peters leidenschaftliches Plädoyer für die Auszubildenden. Seine eindringliche Erinnerung, die Auszubildenden und damit die Zukunft nicht zu vernachlässigen, ist sein Vermächtnis, das für uns trauernde Tarifkommissionsmitglieder über sein Tod hinaus Verpflichtung ist.

In tiefer Trauer

Peter Abend                                                       Henning Röders
Vorsitzender Bundesfachgruppe                        DHV-Bundesvorsitzender
Privates Versicherungsgewerbe