Private Versicherungen: Ergebnis der ersten Tarifrunde 2017 – Altersversorgung für Alle und nicht nur für Auserwählte!

Wie erwartet legte der Arbeitgeberverband in der ersten Runde der Tarifverhandlungen kein Angebot vor. Er stellte die wirtschaftliche Lage der Branche vielmehr in dramatischer Weise dar.

Unsere Meinung: Wie gewohnt spielt die Arbeitgeberseite das Klagelied vom fehlenden Geld für Gehaltserhöhungen!
Insbesondere verwies der Arbeitgeberverband auf das Niedrigzinsumfeld, die drohende Einführung der Bürgerversicherung, bevorstehende weitere regulatorische Auswirkungen (IDD, Solvency II) und die Herausforderungen der Digitalisierung.

Nach unserem Eindruck spielt für viele Konzerne die Digitalisierung und Agilität eine dem Menschen übergeordnete Rolle. Veränderungen in der Arbeitswelt sind nach Meinung der Arbeitgeberseite angesagt.  Nur bei der Gehaltsentwicklung ist Stillstand ja sogar Rückschritt anstelle von Agilität angesagt!

So geht das aber nicht!
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland widerspricht grundlegend dem von den Arbeitgebern negativ gezeichnetem Bild. Die Arbeitslosenquote sinkt kontinuierlich bei einer noch nie da gewesenen Erwerbstätigenquote.  

Deshalb fordern wir:

  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • 2 Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils 300,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019
  • Die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge

Altersversorgung für Alle und nicht für Auserwählte!
Wir erwarten für alle Kolleginnen und Kollegen in der Branche einen Zuschuss zur Altersversorgung in Höhe von 80.- € monatlich, anstelle eines unsolidarischen Zuschusses für Mitglieder von verdi.

Die Verhandlungen werden am 05.05.2017 in Düsseldorf fortgesetzt.

Privates Versicherungsgewerbe: Forderungspaket der DHV für die Tarifrunde 2017

Der Gehaltstarifvertrag für die ca. 220.000 Versicherungsangestellten ist gekündigt und endet am 31. März 2017. Die Tarifverhandlungen beginnen am 30. März 2017 und finden voraussichtlich mit der dritten Verhandlungsrunde am 02. Juni 2017 ihren Abschluss.

Anstelle von unrealistischen Wunschvorstellungen haben wir folgende Forderungen für die Tarifrunde 2017 beschlossen:

  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • Zwrei Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019

Gründe:
Zahlreiche Unternehmen und Versicherungskonzerne haben weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen teilweise bereits umgesetzt, um Millionenbeträge im zwei- bis dreistelligen Bereich einzusparen. Viele Programme beinhalten Personaleinsparungen. Die Arbeit verringert sich dadurch allerdings nicht. Es gilt vielmehr: mehr Arbeit für weniger Personal. Dies ist zumindest auf der Vergütungsebene gebührend zu berücksichtigen.
Deshalb sind die Gehälter und Auszubildendenvergütungen angemessen zu erhöhen.

Die langanhaltende Niedrigzinsphase,
die Pflicht zur Eigenkapitalbildung nach Solvency II und auch die erneute Diskussion zur Einführung der Bürgerversicherung stehen unserem Forderungspaket nicht entgegen. In den Unternehmen und Versicherungskonzernen werden als Ergebnis ihrer erfolgreichen Arbeit regelmäßig die Gehälter der Vorstände erhöht. Es ist also genügend Kapital verfügbar, um auch die Kollegen/innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Realistische Gehaltsforderungen
sind unser Markenzeichen. Es macht wenig Sinn, eine 6 %ige Gehaltsforderung zu stellen und sich dann mit weniger als der Hälfte davon zu begnügen.

Die Altersteilzeit
ist ein wichtiger Bestandsteil für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb muss das Altersteilzeitabkommen in seiner jetzigen Form und Ausgestaltung verlängert werden.

Die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
muss gewahrt werden. Viele Versicherungsunternehmen erhöhen die Umsetzungsgeschwindigkeit, um die Arbeitswelt zu digitalisieren. Unter dem Stichwort Arbeit 4.0 entstehen völlig neue Denkmodelle einer zukünftigen Arbeitswelt. In einigen Versicherungsunternehmen hat der Robotereinsatz längst Einzug gehalten. Es erfolgen branchenübergreifende Kooperationen, um durch künstliche Intelligenz unter dem Stichwort „Watson“ Arbeiten im Leistungs- und Schadenbereich sowie dem Beschwerdemanagement auf Maschinen zu übertragen. Das hat Folgen, und zwar nicht nur für die Arbeitsplätze, sondern auch für die zukünftigen Arbeitsschutzbestimmungen. Über derartige Pläne und deren Auswirkungen müssen sich die Sozialpartner in gemeinsamen Verhandlungsrunden verständigen, nachdem die Gehaltstarifverhandlungen abgeschlossen sind.

 

Privates Versicherungsgewerbe: 2. Stufe Gehaltserhöhung – Tarifverhandlungen 2017 im Blick

16.09.2016

Resultierend aus den letzten Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe werden die Gehälter der Angestellten erneut angehoben. Ab Oktober 2016 steigen diese um 2,1 %.

Der Blick geht aber bereits nach vorn. Im ersten Quartal 2017 starten die nächsten Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeberverband (AGV). Es geht dabei um die zukünftigen tariflichen Gehaltsanpassungen und möglicherweise um noch Einiges mehr. Hinter den Kulissen schnüren Gewerkschaften und AGV ihre Forderungspakete. So trifft sich auch die DHV-Tarifkommission im November, um über die DHV-Forderungen für die Tarifrunde 2017 zu beraten. Grund genug, einen kleinen Blick hinter die Kulissen zu werfen.

Zuvor ist es uns aber wichtig, auf einen Punkt der zurückliegenden Tarifverhandlungen hinzuweisen.

Wegfall des Weihnachtsgeldes bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Das tarifliche Weihnachtsgeld von 80 % des zuletzt gezahlten Bruttomonatsgehaltes ist gleichermaßen bekannt wie geschätzt. Weniger bekannt ist jedoch die Ausschlussklausel in § 3 des Manteltarifvertrages. Danach verliert der Arbeitnehmer seinen gesamten Weihnachtsgeldanspruch, wenn er bereits vor Auszahlung der Weihnachtsvergütung sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat. Das führt zu unbilligen Ergebnissen. Vor allem dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Schluss des laufenden Kalenderjahres infolge Eigenkündigung beendet wird. Leider hat es genau diese Konstellation schon mehrfach gegeben.

Die Anwendung der tariflichen Ausschlussklausel ist unangemessen, denn das Weihnachtsgeld stellt unter anderem eine Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsdienste dar.
Diese Argumentation war für den AGV in den letzten Tarifverhandlungen durchaus nachvollziehbar. Zu einem Wegfall der Ausschlussklausel – wie von uns gefordert – war der AGV aber nicht bereit. Vielmehr nimmt es der AGV billigend in Kauf, dass Arbeitnehmer trotz ihrer guten oder sehr guten Leistungen für das gesamte Kalenderjahr kein Weihnachtsgeld erhalten.

Da wir den AGV zur ersatzlosen Streichung der Ausschlussklausel nicht zwingen können, informieren wir auf diesem Weg über die kaum bekannte Regelung und wie die Nachteile vermieden werden können:

  • Erst Ausspruch der Eigenkündigung nach Auszahlung des Weihnachtsgeldes
  • Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages anstelle einer Eigenkündigung
  • Der Auszahlungszeitpunkt des Weihnachtsgeldes wird vorgezogen. Dies können jedoch nur die Be-triebsräte erzwingen.

Tarifverhandlungen 2017 – ein kurzer Blick hinter die Kulissen
Ja, es geht wieder um eine angemessene Vergütung der Versicherungsangestellten für die nächsten zwei bis drei Jahre. Ja, der AGV wird in der ersten Verhandlungsrunde den „Untergang des Abendlandes“ bemühen, um die aus seiner Sicht prekäre Lage der Versicherungskonzerne und Gesellschaften zu veranschaulichen. Schlussendlich wird es eine Einigung geben, die vor allem den weiter zunehmenden Arbeitsdruck der Angestellten angemessen honorieren muss.

Aber es geht noch um andere Dinge: Seit Jahrzehnten sind Gesetzgeber und Rechtsprechung noch nie so aktiv geworden wie in dieser Legislaturperiode.
Unsere Tarifkommission analysiert die gegenwärtigen und zukünftigen gesetzlichen Neuregelungen sowie die Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen in der Versicherungswirtschaft. Soweit Handlungsbedarf besteht, treten wir in den Dialog mit dem AGV.

Zwei Themen drängen sich jetzt schon auf, über die wir ggf. noch ausführlich berichten werden. Diese sind:

  • Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs bei vorübergehender Veränderung der Arbeitszeit im Kalenderjahr
  • Veränderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Unterneh-mensmitbestimmung

Über diese und weitere Themen beraten wir in der Bundestarifkommissionssitzung am 3. November 2016.

Gehaltstabelle ab 1.10.2016

 

In der DHV-Tarifkommission verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Michael Böhme, SIGNAL IDUNA Gruppe
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Peter Heckel, Gothaer Allgemeine Sachversicherung AG
Rosemarie Henning, Gothaer Finanzholding AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung  AG
Rose-Maria Sommer, Allianz Versicherung
Roland Maria Weigt, Allianz SE

Privates Versicherungsgewerbe: Tarifabschluss: 3,2 % Gehaltserhöhung ab 01.08.2013

7. Juni 2013

Nach einer zähen, von Angeboten der Arbeitgeber und Gegenangeboten der DHV geprägten dritten Ver-handlungsrunde konnte in den späten Abendstunden des 07.06.2013 folgender Abschluss erzielt werden:

•    3,2 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.08.2013
•    2,2 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2014
•    Einmalzahlung für die Gehaltsgruppen A und B: 150 € zum 01.08.2013 und 150 € zum 01.10.2014
•    Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in zwei Stufen um jeweils:

  01.08.2013  01.10.2014 
1.  Ausbildungsjahr   25 €  25 €
2.  Ausbildungsjahr  25 €  25 €
3.  Ausbildungsjahr  30 €  30 €

•    Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.03.2015
•    Unveränderte Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2015
•    Verlängerung der Arbeitszeitkorridorregelung bis zum 31.12.2015

Die DHV bewertet das Verhandlungsergebnis als guten Abschluss. Besonders die erste Gehaltserhöhung von 3,2 % bedeutet eine erfreuliche, deutlich über dem Inflationsniveau liegende Steigerung des Vergü-tungsniveaus. Die zweite Gehaltserhöhung von 2,2 % ist ebenfalls akzeptabel, zumal sie nur für einen Zeit-raum von 6 Monaten zum Tragen kommt.

Mit den beiden Einmalzahlungen von insgesamt 300 € für die Gehaltsgruppen A und B konnte die DHV der Arbeitgeberseite ein deutliches Zugeständnis abringen.

Erfreulich ist die Anhebung der Auszubildendenvergütungen. Die beiden Erhöhungsstufen liegen im Schnitt über 3 %. Ursprünglich lag nur ein Angebot über eine einmalige Erhöhung der Auszubildendenvergütungen von 25 – 30 € auf dem Tisch. Die DHV konnte aber die Arbeitgeberseite davon überzeugen, dass dieses Angebot nicht ausreichend zur Steigerung der Attraktivität der Versicherungsbranche für junge Menschen war.

Hart gerungen wurde um die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens. Die Arbeitgeber hatten eine Ver-längerung zu deutlich schlechteren Konditionen angeboten: So wollten sie den Aufstockungsbetrag von 30 % auf 20 % absenken. Außerdem sollte der finanzielle Ausgleich für den Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt ersatzlos gestrichen werden. Die DHV blieb hartnäckig und konnte letztendlich die Verlänge-rung des bestehenden Abkommens um weitere zwei Jahre durchsetzen. Die Verlängerung der Arbeitszeit-korridorregelung ist dabei ein akzeptabler Kompromiss. Im Gegensatz zu einer größeren Gewerkschaft haben wir das Altersteilzeitabkommen im Blick gehabt und eine Sicherung der bisherigen Vertrags-konditionen um weitere zwei Jahre erreicht! 

Tarifinformation Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe

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03. Mai 2013

Privates Versicherungsgewerbe Innendienst: 
DHV weist erstes Arbeitgeberangebot zurück

Am 02.05.2013 wurden in Düsseldorf die Gehaltstarifverhandlungen fortgesetzt. Die Arbeitgeberseite legte dabei ein erstes Gehaltsangebot auf den Tisch:

  • 6 Nullmonate von April bis September 2013
  • 2,5 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2013
  • 2,0 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2014
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 30 Monate

Die lineare Gehaltserhöhung soll nach Vorstellung der Arbeitgeber für alle Beschäftigten gelten. Eine Sonderregelung für die Beschäftigten in den Gehaltsgruppen A und B sowie für die Auszubildenden soll es nicht geben.

Die DHV-Tarifkommission wies das Arbeitgeberangebot als unzureichend zurück:

  • 6 Nullmonate sind den Beschäftigten, die mit ihrer engagierten Arbeitsleistung wesentlich zu den Unternehmenserfolgen im letzten Jahr beigetragen haben, nicht zu vermitteln!
  • Das Arbeitgeberangebot liegt deutlich unter den Abschlüssen in diesem und letztem Jahr!
  • Die Beschäftigten in den Gehaltsgruppen A und B haben einen deutlichen Abstand zum angestrebten Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde verdient!

Bezüglich der Forderung der DHV-Tarifkommission nach Verlängerung des bis zum 31.12.2013 befristeten Altersteilzeitabkommens war die Arbeitgeberseite zu keiner inhaltlichen Stellungnahme bereit. Der Verhandlungsführer Herr Dr. Beutelmann merkte lediglich an, dass es unterschiedliche Standpunkte der Gewerkschaften gäbe: Im Gegensatz zur DHV fordert verdi nicht die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens.

Nachdem die DHV-Tarifkommission das Arbeitgeberangebot abgelehnt hatte, war die Arbeitgeberseite zu einem neuen Angebot nicht mehr bereit. Die Verhandlungen wurden auf den 07.06.2013 in Hamburg vertagt. Die DHV-Tarifkommission bedauert die Vertagung. Damit wird leider eine Kernforderung von uns – ein Abschluss in zwei Verhandlungsrunden – nicht erfüllt!  Eine Verlängerung des Verhandlungsprozesses ist nicht im Interesse der Beschäftigten, die einen zügigen Abschluss erwarten!

Unsere Forderungen für die Tarifrunde 2013:

Eine Gehaltserhöhung in zwei Stufen in Höhe von insgesamt 7,0 %!

  • 3,8 % ab 01.04.2013 und 3,2 % ab 01.01.2014
  • Laufzeit: 18 Monate

Die privaten Versicherungsunternehmen vermeldeten für das Jahr 2012 trotz Euro- und Wirtschaftskrise Gewinne in Milliardenhöhe. Die guten Unternehmensergebnisse sind das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den privaten Versicherungsunternehmen. Sie müssen mit einer angemessenen Gehaltserhöhung am wirtschaftlichen Erfolg der Branche teilhaben!

Die erste Gehaltserhöhung soll den in 2012 erzielten guten Ergebnissen Rechnung tragen. Die zweite Gehaltserhöhungsstufe berücksichtigt das schwierigere wirtschaftliche Umfeld in 2013 und die Unsicherheit, wie es nach der Bundestagswahl 2013 weitergehen wird – Stichwort: Diskussion um die Einführung der Bürgerversicherung.

Deutliche Anhebung der Gehaltsgruppen A + B: Mindestens 10 € / Stunde!
Höchstwahrscheinlich wird nach der Bundestagswahl 2013 ein Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde eingeführt. Von diesem Gehaltsniveau sind die Gehaltsgruppen A und B nicht weit entfernt. Das private Versicherungsgewerbe ist aber kein Niedriglohnsektor!

Vorfristige Verlängerung des bis zum 31.12.2013 geltenden Altersteilzeitabkommens

V.i.S.d.P. Henning Röders

 

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Tarifabschluss Werbeaußendienst privates Versicherungsgewerbe: Erhöhung der Mindesteinkommens bis zu 3 %

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27. September 2012

Am 25. September 2012 einigten sich DHV und der Arbeitgeberverband des Privaten Versicherungsgewerbe auf eine Anhebung der Mindesteinkommen für die Beschäftigten im Werbeaußendienst. Die Tarifeinigung sieht bei einer Laufzeit bis zum 30.09.2014 folgende Erhöhungen vor:

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 Ab 01.10.2012

 Ab 01.10.2013

Mindesteinkommen Stufe I  1.865 € 
(+ 3 %)
 1.920 € 
(+ 2,9 %)
Mindesteinkommen Stufe II
(nach zweijähriger 
Unternehmenszugehörigkeit)
1.900 € 
(+ 1,9 %)
 1.920 € 
(+ 1,0 %)
Mindesteinkommen 
Organisierender 
Werbeaußendienst
2.315 € 
(+1,8 %) 
 2.355 € 
(+ 1,7 %)

Unverrechenbarer Anteil für den organisierenden Außendienst

 485 
(+1,0 %)
 495 
(+ 2,1 %)
Einkommensgrenzen für 
Anspruch auf Sonderzahlung
 4.600 € 
(+ 2,2 %)
4.700 € 
(+ 2,2 %)
Höchstbeträge für 
Sonderzahlungen 
gem. § 19 Ziff. 5 MTV 
(Weihnachtsgeld)

• Stufe I: 1.745 € 
(+ 2,9 %)

• Stufe II: 2.170 € 
(+ 2,8 %)

• Org. Werbe-außendienst:
2.415 € 
(+ 3,0 %) 

• Stufe I: 1.795 € 
(+ 2,9 %)

• Stufe II: 2.230 € 
(+ 2,8 %)

• Org. Werbe-außendienst: 
2.485 € 
(+ 2,9 %)

Höchstbeträge für 
Sonderzahlungen 
gem. § 22 Ziff. 3 MTV 
(Urlaubsgeld)

• Stufe I: 1.090 € 
(+ 2,8 %)

• Stufe II: 1.360 € 
(+ 3,0 %)

• Org. Werbe-außendienst:
1.515 € 
(+ 3,1 %) 

• Stufe I: 1.120 € 
(+ 2,8 %)

• Stufe II: 1.400 € 
(+ 2,9 %)

• Org. Werbe-außendienst:
1.560 € 
(+ 3,0 %) 

Provisionsausgleich 
für Eigengeschäfte 
pro tariflichen Urlaubstag
300 € 
(+ 3,4 %) 
310 € 
(+ 3,3 %) 

Darüber hinaus tarifierten DHV und AGV die Verpflichtung der Angestellten in Unternehmen, die sich der Brancheninitiative „Regelmäßige Weiterbildung für Versicherungsvermittler“ angeschlossen haben, den Anforderungen aus der Brancheninitiative nachzukommen.

Der Tarifabschluss ist ein akzeptabler Kompromiss, der den Beschäftigten des Versicherungsaußendienstes eine angemessene Sicherung ihres Mindesteinkommens garantiert.

Der AGV brachte wieder die Forderung nach Reduzierung des Mindesteinkommens bei einem dauerhaften Unterverdienst auf den Tisch: In dem Fall, dass die verdienten Bezüge in drei aufeinander folgenden Jahren im Jahresdurchschnitt unter 90 % des Mindesteinkommen liegen, sollte nach den Vorstellungen des AGV ab dem vierten Jahr eine jährliche Kürzung der Bezüge bis zu einer Grenze von 60 % des Mindesteinkommens möglich sein. Die DHV wies diese Forderung der Arbeitgeberseite als für die betroffenen Beschäftigten nicht zumutbar zurück.

Abwehren konnte die DHV-Tarifkommission auch die von der Arbeitgeberseite geforderte Streichung der Sozialzulage.

Die DHV-Forderung nach einer unbefristeten Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den organisierenden Werbeaußendienst wurde auf die parallel in diesem Jahr stattfindenden Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge des privaten Versicherungsgewerbes vertagt. Die DHV wird im Rahmen der dafür terminierten Verhandlung am 28.11.2012 diese Forderung auf den Tisch bringen. Ein absolutes No Go ist für die Arbeitgeberseite die Ausdehnung des Altersteilzeitabkommens auch auf den nicht organisierenden Werbeaußendienst.

Durchsetzen konnte sich die DHV-Tarifkommission leider nicht mit ihrer Forderung nach Einführung des unverrechenbaren Anteils am Mindesteinkommen auch für den nicht organisierenden Außendienst. Die Arbeitgeberseite lehnt diese Forderung kategorisch ab mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen für sie nicht akzeptablen Systemwechsel im Verdienst des Versicherungsaußendienstes handelt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dem nicht organisierenden Außendienst kein unverrechenbares Mindesteinkommen zugebilligt wird, obwohl er immer mehr Verwaltungsarbeit leisten muss und damit weniger Zeit für Vertragsabschlüsse hat.

V.i.S.d.P Henning Röders

 

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