Wenn Lob keines ist: Die bösen Formulierungen im Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnisse haben eine sprachliche Besonderheit: Manche Sätze lesen sich freundlich, höflich oder sogar ausgesprochen positiv – können für erfahrene Personalerinnen und Personaler aber eine deutlich kritischere Botschaft transportieren. 

Dabei ist wichtig: Einen offiziellen, verbindlichen „Geheimcode“ gibt es nicht. Im Gegenteil: Arbeitszeugnisse müssen nach § 109 GewO klar und verständlich sein. Formulierungen, die absichtlich etwas anderes vermitteln sollen, als ihr Wortlaut erkennen lässt, sind unzulässig. Trotzdem existieren typische sprachliche Muster, Einschränkungen und Auslassungen, bei denen man genauer hinsehen sollte. 

Auf die Tücken der Arbeitszeugnissprache geht unsere im Anhang beigefügte Information näher ein. Melden Sie sich, wenn Sie Beratung in Sachen Arbeitszeugnis benötigen. Wir helfen Ihnen gerne!

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