KOALITIONSVERTRAG GREIFT VIELE WAHLFORDERUNGEN DES CGB AUF
Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt die zügige Einigung von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Der Vertrag bietet keinen Anlass zu Euphorie aber eine solide Basis für eine konstruktive politische Zusammenarbeit. Sowohl die Union als auch die SPD konnten nicht ihre Maximalforderungen durchsetzen, sondern mussten Kompromisse eingehen. Dies ist gut so und entspricht auch dem Ergebnis der Bundestagswahl und damit dem Wählerwillen.
Für die christlichen Gewerkschaften ist wichtig, dass sich CDU/CSU und SPD angesichts der stagnierenden deutschen Wirtschaft und der drohenden weltweiten Rezession durch die planlose und sprunghafte Zollpolitik des amerikanischen Despoten Trump auf wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums und Sicherung des Industriestandortes Deutschland verständigt haben, wie sie auch der CGB in seinen Wahlforderungen formuliert hat. Wie vom CGB gefordert, soll der Bürokratieabbau vorangetrieben und die Genehmigungsverfahren beschleunigt, energieintensive Betriebe durch wettbewerbsfähige Energiepreise entlastet, die E-Mobilität durch schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur gefördert und die Automobilindustrie vor Strafzöllen aufgrund der geplanten Absenkung der CO2-Flotten-Grenzwerte bewahrt werden. Auch die vom CGB geforderte Anhebung der Pendlerpauschale ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Die Schaffung eines 500 Milliarden Euro starken Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität, auf das sich die Koalitionäre bereits in ihren Sondierungsgesprächen verständigt haben, ist nicht nur im Interesse der Wirtschaft, sondern angesichts maroder Verkehrswege und des Sanierungsstaus bei Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden im Interesse aller Bürger. Daher hat der CGB seine Zustimmung zum Sondervermögen signalisiert – auch wenn es sich um kein Vermögen, sondern um neue Schulden handelt. Das Geld ist gut investiert und refinanziert sich, in dem es Arbeitsplätze schafft und zusätzliche Steuereinnahmen generiert.
CGB-Forderungen haben im Koalitionsvertrag nicht nur im Kapitel Wirtschaft, sondern auch in anderen Bereichen Eingang gefunden. Dies gilt z.B. für die Begrenzung der Wohnkosten durch Ankurbelung des Wohnungsbaus und die befristete Fortgeltung der Mietpreisbremse sowie für die Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent für weitere sechs Jahre.
Die Ausweitung der Mütterrente auf drei Entgeltpunkte auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, wird rund 10 Millionen Müttern zugutekommen. Für den CGB ist wichtig, dass diese wünschenswerte aber versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln finanziert wird und nicht aus der Rentenkasse.
Leider wurden im Koalitionsvertrag viele strittige Themen ausgeklammert und vertagt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Reformbedarf der gesetzlichen Sozialversicherung aufgrund der demographischen Entwicklung. wie auch für das für die Verteidigungsfähigkeit wichtige Thema der Wiedereinführung der Wehrpflicht. Der Koalitionsvertrag enthält auch keine Aussagen zum Gewerkschaftspluralismus oder – wie vom CGB gefordert – zur Gewährleistung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie für alle Gewerkschaften. Wie die von der EU geforderte Tarifbindung von mindestens 80% erreicht werden soll, bleibt im Koalitionsvertrag ebenfalls offen. Vielleicht ist dies eine der Fragen, die nach bewährter politischer Manier noch durch Gutachten oder Kommissionen geklärt werden soll.
V.i.S.d.P.: Peter Rudolph