Grundfreibetrag 2024: Bundesrat beschließt weitere Erhöhung

Der steuerfreie Grundfreibetrag erfährt für das Jahr 2024 eine bedeutsame rückwirkende Anpassung. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. November 2024 steigt der Grundfreibetrag für Alleinstehende um 180 Euro auf nunmehr 11.784 Euro. Für Verheiratete, die sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen, erhöht sich der Betrag um 360 Euro auf 23.568 Euro. 

Hintergrund der Anpassung

Die Anhebung basiert auf dem regelmäßigen Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Dabei wurde festgestellt, dass die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker gestiegen sind als ursprünglich im Bericht von 2022 prognostiziert. Diese Entwicklung macht eine Korrektur des steuerfreien Existenzminimums notwendig.

Was bedeutet dies für Arbeitnehmer?

Die Anpassung wirkt sich positiv auf die Gehaltsabrechnung aus. Der neue Grundfreibetrag wird rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 berücksichtigt. Dies führt zu einer erfreulich höheren Dezember-Abrechnung. Arbeitnehmer müssen sich um die Berechnung nicht selbst kümmern, da der Arbeitgeber dies übernimmt.

Weitere Änderungen

Parallel zum Grundfreibetrag wurde auch der steuerliche Kinderfreibetrag angepasst. Er steigt um 228 Euro auf 6.612 Euro. Diese Erhöhung basiert auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine steuerfreie Behandlung des Existenzminimums für Kinder einschließlich Betreuungs- und Ausbildungsbedarfen vorschreibt. 

Zusammenfassung der Änderungen:

  • Grundfreibetrag für Alleinstehende: 11.784 Euro (+ 180 Euro)
  • Grundfreibetrag für Verheiratete: 23.568 Euro (+ 360 Euro)
  • Kinderfreibetrag: 6.612 Euro (+ 228 Euro)

Die Anpassung trägt zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern und Familien bei und berücksichtigt die gestiegenen Lebenshaltungskosten. 

Positive Auswirkungen für Arbeitnehmer

Die Erhöhung des Grundfreibetrags bringt eine finanzielle Zusatzfreude mit sich. In der Dezember-Gehaltsabrechnung wird der neue, rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 geltende Grundfreibetrag berücksichtigt. Das bedeutet: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auf eine deutlich höhere Gehaltsabrechnung im Dezember freuen.

Die gesamte Berechnung erfolgt automatisch durch den Arbeitgeber, sodass Beschäftigte keinerlei Eigenaufwand haben. Sie müssen sich also keine Gedanken um komplizierte Steuerberechnungen machen – alles wird professionell und korrekt vom Arbeitgeber abgewickelt.

Diese steuerliche Entlastung kommt zur Weihnachtszeit genau richtig und sorgt für ein zusätzliches finanzielles Polster am Jahresende.

V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Harm Marten Wellmann