Politische Gespräche und Meinungsäußerungen sind am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Beschäftigte geben ihre Meinungsfreiheit nicht am Werkstor ab. Allerdings ist der Arbeitsplatz kein grenzenloser politischer Raum: Arbeitsleistung, Betriebsfrieden, Persönlichkeitsrechte anderer und berechtigte betriebliche Interessen müssen gewahrt bleiben.
Die aktuelle DHV- Information gibt Ihnen einen Überblick, was bei dem Thema zu beachten ist.