Tarifabschluss DRK-Westerland: 5,0 % in zwei Stufen

Nach einer intensiv geführten Verhandlung konnten sich DHV und Arbeitgeber in den späten Nachmittagsstunden des 08.08.2014 auf einen Tarifabschluss einigen. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Lineare Erhöhung der Gehälter, Stunden- und Praktikantenvergütungen: 3,0 % zum 01.10.2014; 2,0 % zum 01.01.2016
  • Zwei Einmalzahlungen für DHV-Mitglieder: 200 € zum 01.10.2014 und 200 € zum 01.01.2016
  • Vereinbarung einer Verpflichtung der Betriebsparteien, über eine Betriebsvereinbarung zum Rahmendienstplan für den Urlaub und die Freiwochen zu verhandeln.
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.12.2016

Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als tragbaren Kompromiss. Insbesondere in der Gehaltsfrage konnte die DHV die Arbeitgeberseite zu bedeutenden Zugeständnissen bewegen. Das erste Arbeitgeberangebot sah nur eine zweistufige Gehaltserhöhung von 0,75 % zum 01.01.2015 und von 1,0 % zum 01.01.2016 vor. Lange hielt die Arbeitgeberseite an ihrer Position einer linearen Gehaltserhöhung von unter 3,0 % erst zum 01.01.2015 fest. Erst zum Schluss konnte sie zum Sprung auf die 3,0 % noch in 2014 bewegt werden.
Ein weiterer Streitpunkt war die Frage der Einmalzahlung. Zunächst gab die Arbeitgeberseite kein Angebot ab. Schließlich konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite in ihrem letzten Angebot zu 400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder bewegen. Damit setzte die DHV eine ihrer Forderungen (400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder) in vollem Umfang durch! Die DHV-Forderung nach einem Urlaubstag für DHV-Mitglieder stieß auf kategorische Ablehnung des Arbeitgebers. Er war in diesem Punkt nicht verhandlungsbereit.

Bei der Fitnesspauschale vereinbarten Arbeitgeber und DHV einen Eigenanteil der Mitarbeiter in Höhe von einem Drittel der anfallenden Kosten (Monatsbeitrag) für Fitnessstudio und Schwimmbad. Die Höhe der Förderung von maximal 30 € im Monat bleibt aber weiterhin bestehen. Des Weiteren gilt die Förderung der betrieblichen Zusatzver-sorgung nur noch für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses hauptamtlich beim DRK Ortsverein Westerland beschäftigt sind. Für zukünftige Mitarbeiter gilt die Anlage Zusatzversorgung nicht mehr.
Beide Punkte waren Bedingung der Arbeitgeber für den Tarifabschluss!

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschied sich die DHV-Tarifkommission, in diesen für die Arbeitgeberseite entscheidenden Punkten, kompromissbereit zu sein, zumal es auch nachvollziehbare sachliche Gründe gibt:
Der Eigenanteil bei der Fitnesspauschale soll Mitnahmeeffekte begrenzen und die Ernsthaftigkeit der Beschäftigten fördern, mit dem Besuch des Fitnessstudio und des Schwimmbads auch wirklich einen Beitrag zur Fitness zu leisten. Ab einem Monatsbeitrag von 45 € für den Arbeitnehmer bleibt es bei der vollen Förderung des Arbeitgebers in Höhe von 30 € pro Monat.
Die Zusatzversorgung in ihrer bisherigen Form droht den Arbeitgeber langfristig erheblich zu belasten, da die Rentensteigerungen bei der Betriebsrente durch den DRK Ortsverein finanziert werden muss. Zur Vermeidung einer finanziellen Überforderung und damit zur weiteren Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des DRK Ortsvereins hat sich die DHV-Tarifkommission unter der Bedingung einer vollumfänglichen Besitzstandswahrung für Bestandsbeschäftig-te zur Schließung der Zusatzvorsorge für zukünftige Beschäftigte durchgerungen.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

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