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Am 19.09.2017 konnte in Mainz ein Tarifabschluss erreicht werden, mit dem viele Forderungen der DHV durchgesetzt werden konnten.
Dazu zählen:
- Lineare Erhöhung der Entgelte zum 1.10.2017 um 2,7 % zum 1.06.2018 um 2,7 % und zum 1.06.2019 um 2,2 % mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2019.
- Sonderzahlung in Höhe von 700 € zum 01.10.2017 und 350 € zum 01.06.2018
- Erhöhung der Zuschläge nach § 5:
- für Nachtarbeit auf 20 %
- für Sonntagsarbeit auf 30 %
- für Feiertagsarbeit auf 40 %
- Erhöhung der Schichtdienstzulage nach § 5 auf 80 €
- Neu: Zulage für alle Mitarbeiter, die in einer geschlossenen Station tätig sind, in Höhe von 150 € im Monat
- Begrenzung des Arbeitszeitkontos von 200 auf 120 Plusstunden
- Einheitlich 30 Tage Urlaub für alle Mitarbeiter
- Bewertung der Rufbereitschaft nach § 14 als Arbeitszeit auch in der Woche
- Zusatzurlaubanspruch von einem Tag bereits ab 150 Stunden Nachtarbeit
- Verlängerung der Ausschlussfrist auf 6 Monate
- Für Azubis: Erhöhung der Auszubildendenvergütung auf
- 900 € im 1. Ausbildungsjahr
- 1000 € im 2. Ausbildungsjahr
- 1100 € im 3. Ausbildungsjahr
sowie Erhöhung des Urlaubsanspruches von 25 auf 29 Tage
- Erhöhung der Sonderzuwendung für DHV-Mitglieder auf 80 % der Tabellen-vergütung, mindestens aber 1400 €.
Unsere Forderungen einer höhere Gehaltssteigerung, einer stärkeren Verringerung der Plusstunden im Arbeitszeitkonto, deutlicheren Erhöhung aller Zuschläge, besseren Bewertung der Rufbereitschaft, etc. konnten wir diesmal nicht durchsetzen. Und selbstverständlich ist die Entgeltsteigerung nicht ausreichend, um das Niveau anderer Tarifverträge zu erreichen. Als „Kröte“ mussten wir zudem im § 13 Abs. 4b die Erhöhung der maximalen Arbeitszeit auf 60 Stunden schlucken. Angesichts des Umfangs der durchgesetzten Forderungen, insbesondere der Verlängerung des Urlaubs auf einheitlich 30 Tage hat sich die Tarifkommission aber für den Kompromiss und damit für den Abschluss ausgesprochen.
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