Keine Novellierung des LPVG notwendig

Am 26. März 2019 lud der DHV-Landesverband zur Personalräte-Konferenz ins „Rößle“ nach Fürstenberg (bei Donaueschingen) ein. 34 Personalräte überwiegend von Sparkassen und Kommunen befassten sich dabei mit der von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Evaluierung des Landespersonalvertretungsgesetztes (LPVG Ba-Wü). Mit der Evaluierung möchte die jetzige Landesregierung das von der Vorgängerregierung novellierte Gesetz auf den Prüfstand stellen. So erfolgt derzeit bei den Dienststellen und deren Personalvertretungen eine Umfrage, wie sich die PR-Beteiligung (Mitbestimmungsrechte und Freistellungen) gegenüber dem alten Recht verändert hat. Dabei dürfte die jetzige Landesregierung wohl die Kostenfrage hauptsächlich im Auge haben. Das Innenministerium hat die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen einen Themenkatalog zur Evaluierung vorgegeben. Diesen Katalog haben die anwesenden Personalräte in drei Arbeitsgruppen (Sparkassen, Kommunen, Kammern/KV/KZV) bearbeitet und ihre Erfahrungen zusammengetragen und ausgetauscht. Dabei wurde deutlich, dass die Personalräte mit dem aktuellen LPVG im Grunde zufrieden sind. Allerdings sollte bei kleineren Verwaltungseinheiten. Die Freistellungszeiten erhöht werden. Dies ist erforderlich, damit auch allen gesetzlich erforderlichen Maßnahmen und Aufgaben vom Personalrat nachgekommen werden kann. Einschränkungen und Verschlechterungen im LPVG werden strikt abgelehnt. Landesvorsitzender Hans Hebeisen dankte den Personalräten für ihre Beiträge und sicherte den Anwesenden zu, dass die DHV, die an der PR-Konferenz erarbeiteten Ergebnisse, voll übernehme. Letztlich geschehe die Meinungsbildung bei der DHV von unten nach oben, so Hebeisen in seinem Schlusswort.

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