Seminar des Bildungswerks Nord: Betriebsrat und Mediation

Durchsetzung von Betriebsratsrechten. Immer wieder Thema bei Seminaren. Vom 27.-29. März fand in Hamburg ein Seminar des Bildungswerkes Nord  für Betriebsräte statt. Hier hieß es: Neue Wege gehen.  Denn Erfolg oder Misserfolg bei der Betriebsratsarbeit hängen im Wesentlichen davon ab, ob und wie es gelingt, erfolgreich mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Und der Grundstein dafür wird bereits mit einer guten und umfassenden Vorbereitung im Gremium gelegt. Die im Seminar vorgestellte Moderationsmethode kann wertvolle Zeit sparen. Und das ist für viele Betriebsräte das A und O.  Während der Verhandlungen  gilt dann: freundlich im Ton, hart in der Sache und vielleicht den einen oder anderen Trick einsetzen. Auf jeden Fall aber die Tricks erkennen, die der Arbeitgeber anwendet und mit etwas Übung gegensteuern. Aber, was tun, wenn trotz hervorragender Vorbereitung kein Ergebnis erzielt werden kann obwohl man wirklich alles versucht hat?  Seit 2012 gibt es das Mediationsgesetz. Die Mediation als Alternative zur Einigungsstelle und zum Arbeitsgericht. Im Rahmen der Mediation erarbeiten Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam eine Einigung. Am besten, die Parteien haben sich schon im Vorfeld Gedanken darüber gemacht, wie Streitfälle zu klären sind und eine Betriebsvereinbarung zur Anwendung der Mediation abgeschlossen. Das bringt Vorteile: Es erspart Arbeit, Zeit, und ist in der Regel günstiger als Gerichtsverfahren. Außerdem verbessert die Mediation nachweislich das Verhältnis zwischen den Teilnehmern und das schafft eine angenehme Basis für künftige Verhandlungen. Mediation im Betrieb lässt sich nicht nur zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einsetzen. Auch zur Klärung von Mobbing und anderen Streitfällen unter Kollegen. Vereinbaren Sie z. B. mit dem Arbeitgeber Kollegen zum internen Mediator ausbilden zu lassen. Nehmen Sie das gleich mit in Ihre Betriebsvereinbarung auf. Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich an uns. Gerne erhalten Sie bei uns auch eine Muster-Betriebsvereinbarung oder eine entsprechende Schulung gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

Silke Schönherr-Wagner

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