Tarifabschluss Versicherungsinnendienst gilt auch für DHV-Mitglieder!

Die Tarifparteien hatten sich in der Nacht vom 01. auf den 02. April 2022 auf einen Tarifabschluss u.a. mit folgenden Inhalten geeinigt:

  • Einmalzahlung im Mai 2022: 550 € für Beschäftigte 300 € für Auszubildende
  • Einmalzahlung im Mai 2023: 500 € für Beschäftigte und 250 € für Auszubildende
  • 3,0 % Gehaltserhöhung ab September 2022
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab September 2023
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen von je 50 € ab September 2022 und ab September 2023
  • Ab 01.10.2022: Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte bei Überschreitung ihrer individuell vereinbarten Arbeitszeit
  • Verlängerung der Altersteilzeitregelung bis 31.12.2024
  • Verlängerung des Tarifvertrags Qualifizierung bis zum 31.12.2024
  • Verlängerung des 12-monatigen Übernahmeanspruchs von Auszubildenden im Versicherungsberuf bis 31.12.2024; Verhandlungsverpflichtung der Tarifparteien, die Übernahmegarantie auf weitere Berufe im kaufmännischen sowie IT-Bereich zu erweitern.
  • Verlängerung des tariflichen Arbeitszeitkorridors bis 31.12.2024
  • Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung bis 31.12.2024

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 26 Monaten bis zum 31.03.2024.

Die Inhalte des Tarifabschlusses gelten auch für DHV-Mitglieder kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklausel.

Der Tarifabschluss bedeutet für die Beschäftigten im Versicherungsinnendienst angesichts der stark steigenden Inflation einen erheblichen Reallohnverlust für 2022, der angesichts der langen Laufzeit und der niedrigeren zweiten Gehaltserhöhung wohl auch in 2023 seine Fortsetzung finden wird. Wir hatten zuletzt im Gespräch mit dem AGV am 31.03.2022 einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit von 18 Monaten und eine Gehaltserhöhung von 4 % ab 01.07.2022 als Vorstellung für einen fairen Kompromiss vorgebracht. Insofern entspricht der Gehaltstarifabschluss in diesem wesentlichen Punkt nicht unseren Vorstellungen.

Die beiden Einmalzahlungen von insgesamt 1.050 € für Beschäftigte und von 550 € für Auszubildende gehen in ihrer Höhe in Ordnung. Leider wurde unsere Idee, eine Einmalzahlung als steuer- und sozialabgabenfreie Coronaprämienzahlung noch bis Ende März 2022 zu vereinbaren, von den Tarifparteien nicht aufgenommen. Mit einer zeitlichen Straffung des Verhandlungsverlaufs März 2022, wie wir sie vor Beginn der Verhandlungen vorgeschlagen hatten, wäre eine Coronaprämienzahlung noch im März zu schaffen gewesen.

Eingang in den Tarifkompromiss hat dagegen unser Vorschlag nach Verlängerung des Altersteilzeitabkommens gefunden. Dieser Punkt, der im verdi-Forderungskatlog  nicht stand, hatten wir in den Gesprächen mit dem AGV vorgebracht.

Positiv zu bewerten ist die Vereinbarung des Mehrarbeitszuschlags für Teilzeitbeschäftigte. Auch die Verlängerung des Übernahmeanspruchs für die Auszubildenden ist ein positives Signal für die Ausbildung bei den Versicherungen.

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