Die DHV-Tarifkommission hat ihr Forderungspaket für die am 01.07.2021 in Berlin startenden Gehaltstarifverhandlungen beschlossen:
Gehalt: 8 % für 18 Monate!
Die Corona-Pandemie ist keine Bankenkrise – die Privatbanken sind bislang gut durch die Turbulenzen der vergangenen 14 Monate gekommen! Die Deutsche Bank hat in den ersten drei Monaten des Jahres 2021 so viel verdient wie seit sieben Jahren nicht mehr! Auch die Commerzbank plant für 2021 mit einem positi-ven operativen Ergebnis. Diese gute Entwicklung ist das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten – sie verdienen einen Gehaltsabschluss, der den Rückstand zu den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen aufholt!
Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende und duale Studenten um 150 €!
Angesichts des weiter zunehmenden Fachkräftemangels hält es die DHV-Tarifkommission für geboten, mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Vergütungen die Attraktivität der Ausbildung bei den Banken weiter zu stärken!
Im Fokus: Forderungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf!
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf rückt zunehmend in den Fokus der Beschäftigten. Die Corona-Pandemie zeigt, dass diesem Wunsch auch entsprochen werden kann, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Wir fordern:
- Tariflicher Anspruch auf Umwandlung von 50 % der Sonderzahlung in freie Tage!
- Darüber hinaus die Möglichkeit, einen Teil des Gehalts in freie Tage umzuwandeln!
- Reduzierung der Arbeitszeit um eine Stunde auf 38 Wochenstunden!
- Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Langzeitkonto! Bei den Volks- und Raiffeisenbanken besteht ein solcher Anspruch bereits seit 2019.
- Darüber hinaus: Anspruch auf ein Sabbatical für alle Beschäftigten! Die Beschäftigten sollen die Möglichkeit haben, in bestimmten Abständen eine unbezahlte Auszeit mit Rückkehranspruch für eine Dauer von 3-12 Monaten nehmen zu können!
- Verhandlungsverpflichtung zu einem Tarifvertrag mobiles Arbeiten und Telearbeit! Der Tarifvertrag soll Mindeststandards für ein Arbeiten zu Hause definieren. Bei den Versicherungen gibt es bereits seit 2019 einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten.
Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages über den 31.12.2021 hinaus!
Anspruch auf Arbeitsfreistellung für individuelle Fort-/ Weiterbildungsmaßnahmen von bis zu zwei Tagen pro Jahr!
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt ist die Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich – deshalb soll es einen Arbeitsfreistellungsanspruch der Beschäftigten für individuelle Fort-/Weiterbildungsmaßnahmen geben.
Ergänzung im Rationalisierungsabkommen: Bei Rationalisierungsmaßnahmen vor dem Ausspruch einer Versetzung in einen anderen Betrieb Pflicht zur Prüfung der Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten!
Umstrukturierungen sind oftmals mit Versetzungen und längeren Fahrtzeiten verbunden. Die Corona-Pandemie zeigt aber, dass Arbeiten von zu Hause aus auch möglich ist. Die sozialen Härten einer Versetzung können dadurch abgefedert werden.