Die Berufsgewerkschaft DHV hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2387/21 Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.06.2021 wegen der nicht nachvollziehbaren Aberkennung der Tariffähigkeit eingelegt. Unverständlicherweise meint das BAG, die DHV könne sich wegen einer völlig normalen, an den Wandel in der Arbeitswelt angepassten Satzungsänderung nicht (mehr) auf ihre Tariftradition und ihre Tarifverträge berufen und sei insoweit nicht in der Lage mit der Arbeitgeberseite auf Augenhöhe zu verhandeln.
Diese Einschätzung ist eine Respektlosigkeit gegenüber all den engagierten DHV Mitgliedern, die sich seit langer Zeit in Tarifkommissionen engagieren und ehrenamtlich dafür gearbeitet haben, dass es vernünftige Tariferträge in den Bereichen gibt, in denen sich die DHV Tarifarbeit macht.
„Die DHV war seit Gründung vor mehr als 125 Jahren Gewerkschaft und ist es immer noch. Wir sind sicher, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch anerkennt.“, betont Henning Röders, Bundesvorvorsitzender der DHV.
„Das BAG hat an die DHV-Tariffähigkeit nicht nur einen vollkommen überzogenen und damit verfassungswidrigen Maßstab angelegt, sondern auch in Bezug auf die das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften mit zweierlei Maß gemessen! Mit einem objektiven, auf transparenten und nachvollziehbaren Kriterien beruhenden Verfahren hat die Entscheidung des BAG nichts zu tun!“, so Röders weiter.
„Gute Gewerkschaftsarbeit gibt es auch außerhalb des DGB, was die DHV in mehr als 125 Jahren bewiesen hat. Gemeinsam mit unseren loyalen Mitgliedern werden wir die Zukunft gestalten und unsere Vorstellungen in die Tarifarbeit einbringen und wieder auf nehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht in unserem Sinne entschieden hat“ stellt Röders abschließend fest.