DRK Rettungsdienst Brandenburg: Tarifkommission gegründet

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Die DHV hat aus ihren Mitgliedern beim Rettungsdienst eine Tarifkommission gegründet, die die Arbeit an einem Tarifentwurf ausschließlich für den Rettungsdienst aufgenommen hat.

Dieser setzt die Kernforderungen der DHV um:

  • Gehaltsanpassung an das Niveau des öffentlichen Dienstes
  • Schaffung einer angemessenen Eingruppierung für den Notfallsanitäter
  • Erhalt des 24 Stundendienstes, wo vom Einsatzaufkommen vertretbar

Entsprechend wird der Entwurf eine neue Entgelttabelle und –struktur erhalten. Ebenso wird eine Sonderzahlung und eine wesentliche Verbesserung der Funktionszulagen enthalten sein.

Die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft des DRK Landesverbandes Brandenburg sind für Anfang September 2017 geplant.

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Tarifinformation DRK Rettungsdienst Brandenburg

Tarifkommission gegründet

Die DHV hat aus ihren Mitgliedern beim Rettungsdienst eine Tarifkommission gegründet, die die Arbeit an einem Tarifentwurf ausschließlich für den Rettungsdienst aufgenommen hat.

Dieser setzt die Kernforderungen der DHV um:

  • Gehaltsanpassung an das Niveau des öffentlichen Dienstes
  • Schaffung einer angemessenen Eingruppierung für den Notfallsanitäter
  • Erhalt des 24 Stundendienstes, wo vom Einsatzaufkommen vertretbar

Entsprechend wird der Entwurf eine neue Entgelttabelle und –struktur erhalten. Ebenso wird eine Sonderzahlung und eine wesentliche Verbesserung der Funktionszulagen enthalten sein.

Die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft des DRK Landesverbandes Brandenburg sind für Anfang September 2017 geplant.

DHV Intern Juli 2017

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Fachseminare für die Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken

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Das DHV-Bildungswerk Südwest veranstaltet dieses Jahr noch insgesamt drei Fachseminare für die Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken.

Stattfinden werden diese als Tagesseminare am:

  • 20. September in Walldorf/Reilingen
  • 12. Oktober in Stuttgart
  • 18. Oktober in Biberach an der Riß

Hierzu laden wir alle Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken unabhängig ihrer gewerkschaftlichen Zugehörigkeit ein.
Inhaltlich gestaltet sich dieses Tagesseminar als zweiter Baustein der im ersten Halbjahr stattgefundenen Tagesseminare.
Seit dem Jahr 2008 bestimmt die DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. maßgeblich die Tarifsituation bei den Genossenschaftsbanken.
 
Dank der DHV-Tarifabschlüsse steigen die Gehälter der Beschäftigten seit 2006 stetig an:
Bisher um Insgesamt mehr als + 22%!
 
Ein Tarifvertrag ist und bleibt ein Kompromiss, der beiden Seiten Zugeständnisse abfordert, aber auch nützt.
Mit diesem Seminar wollen wir den Betriebsräten unsere Tarifverträge im Detail vorstellen und ihnen bei den Umsetzungen Hilfestellungen geben.
Gleichzeitig wollen wir die Tarifverträge analysieren und die Weichenstellung für die anstehenden Verhandlungen über die Weiterentwicklung des Manteltarifvertrages und die nächste Tarifrunde 2019 vornehmen.

Seminarausschreibung

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Privatbanken und öffentliche Banken: Tarifverhandlungen zum Entgeltsystem aufgenommen

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Im Gehaltstarifabschluss 2016 hatte die DHV mit dem Arbeitgeberverband Banken und der Tarifgemeinschaft öffentlicher Banken vereinbart, in 2017 Tarifverhandlungen zur Neuregelung des Entgeltgruppensystems aufzunehmen. Gemäß dieser Vereinbarung nahmen DHV und die Arbeitgeber am 18.07.2017 in München diese Tarifverhandlungen auf.

Das Entgeltgruppensystem stammt noch aus den 1970er Jahren, es regelt eine überholte Arbeitswelt aus den Anfängen des Computerzeitalters. Bereits in den 1990er Jahren gab es einen letztendlich erfolglosen Versuch, das Entgeltgruppensystem zu reformieren. DHV und Arbeitgeber wollen nun erneut versuchen, zu einem gemeinsamen Verständnis über ein zeitgemäßes Entgeltgruppensystem zu kommen.

Grundsätzliches Einverständnis erzielten DHV und Arbeitgeber über das Fortbestehen des Tarifgruppensystems als solches und über die Beibehaltung einer einheitlichen flächentarifvertraglichen Regelung. Eine Trennung von Vertrieb und Backoffice soll es nicht geben. In den Detailfragen erwarten beide Seiten aber sachlich harte Verhandlungen.

Die DHV-Kommission machte deutlich, dass sich die Berufsjahressteigerungen bewährt haben und dass eine Neuregelung der Entgeltgruppensystematik nur auf Grundlage von transparenten, überprüfbaren und für alle Beschäftigten gerechten Kriterien erfolgen kann. Darüber hinaus dürfen Beschäftigte durch eine Neuregelung der Entgeltgruppensystematik nicht schlechter als bisher gestellt werden.

DHV und Arbeitgeber vereinbarten die Fortführung der Verhandlungen im Herbst. Ziel ist die Vereinbarung eines neuen Entgeltgruppensystems bis zu den Gehaltstarifverhandlungen Anfang 2019.

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REWE Region West 1: Informationsfluss – oder Rinnsal?

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Zur Sitzung des Betriebsrates der REWE-Region West 1 am 12.Juli 2017 in Köln-Hürth hatte der Betriebsratsvorsitzende Roland Gerstenberg den Geschäftsführer Alexander Henf eingeladen. Diese Gelegenheit nutzte Herr Henf gerne, um sich vorzustellen und die DHV zu vertreten. Zu einigen Themen konnte er Anregungen mitgeben.
Deutlich wurde, dass der Informationsfluss vom Arbeitgeber zum Betriebsrat sich manchmal wie ein Rinnsal ausnimmt. Diese Problematik ist aber vielen Betriebsräten bekannt. Die engagierten Betriebsrätinnen und –räte der REWE West 1 werden dafür sorgen, dass die Kollegen in der Fläche so gut wie möglich informiert werden!

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Tarifeinheitsgesetz: Stellungnahme des Bundesvorsitzenden

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Tarifeinheitsgesetz in weiten Teilen mit der Verfassung vereinbar ist. Das Gesetz ist damit nicht gekippt, allerdings hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis Ende 2018 Vorkehrungen zur hinreichenden Berücksichtigung von Berufsgruppen vorzunehmen. So lange darf im Falle einer Kollision von mehreren Tarifverträgen in einem Betrieb der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt wird, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag verdrängt wird, ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat.

Diese Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts lässt mich als Tarifpraktiker sehr ratlos zurück. Das Bundesverfassungsgericht spricht in der Begründung von der Gefahr einer unverhältnismäßigen Nichtberücksichtigung von Belangen der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen. Maßgaben spricht das Bundesverfassungsgericht aber nur in Bezug auf Berücksichtigung von Berufsgruppen aus. Fällt die DHV, die sich für bestimmte Berufsgruppen und Branchen tarifzuständig ist, unter die Maßgaben für Minderheiten? Anscheinend hat das Bundesverfassungsgericht nicht bedacht, dass es Minderheitsgewerkschaften nicht nur in Bezug auf bestimmte Berufsgruppen sondern auch in Bezug auf bestimmte Branchen gibt.

Lokführer, Ärzte und Flugbegleiter dürften auch in DGB-Tarifverträgen berücksichtigt sein. Ich gehe davon aus, dass aus Sicht der Mehrheitsgewerkschaften die Belange dieser Berufsgruppen mit ihren tarifvertraglichen Regelungen ernsthaft und wirksam berücksichtigt sind. Welchen Sinn macht aber dann die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts?

Das Tarifeinheitsgesetz nimmt Bezug auf den Betrieb. Ein Branchentarifvertrag bezieht sich aber auf mehrere Unternehmen mit mehreren Betrieben. Eine Gewerkschaft kann in einem Betrieb Minderheitsgewerkschaft, in einem anderen Betrieb aber Mehrheitsgewerkschaft sein. Das bedeutet, dass alle Tarifverträge die Belange der Mitglieder der anderen Gewerkschaft ernsthaft und wirksam berücksichtigen müssen. Dann frage ich mich aber ernsthaft, welchen Regelungszweck das Tarifeinheitsgesetz dann noch hat.

Wenn die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts so zu verstehen ist, dass sich Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaft an einen Tisch setzen sollen, dann frage ich mich außerdem, welches Interesse Mehrheits- und Minderheitsgewerkschaft daran haben sollen. Ich sehe für die DHV in den Betrieben, in denen sie die Mehrheitsgewerkschaft ist, keinen Vorteil, mit verdi über die ernsthafte Berücksichtigung von verdi-Mitgliederinteressen im DHV-Tarifvertrag zu sprechen. Auch in den Betrieben, in denen die DHV die Minderheitsgewerkschaft ist, dürfte sie kein Interesse haben, mit der Mehrheitsgewerkschaft über die ernsthafte Berücksichtigung der Belange der DHV-Mitglieder zu verhandeln, damit unser Tarifvertrag durch den Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft verdrängt wird und wir lediglich einen Rechtsanspruch auf Nachzeichnung haben.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat damit weitere rechtliche Unklarheit geschaffen. Neben der Frage der Feststellung der konkreten Mitgliederzahlen der Gewerkschaften in den Betrieben dürfen sich die Fachgerichte im Streitfall auch noch mit der Frage beschäftigen, was denn eigentlich Minderheitenberufsgruppen sind, welche Interessen diese haben und ob die Interessen im Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft ernsthaft berücksichtigt sind. Erfreulich ist allein, dass bis zur zweifelsfreien Ermittlung dieser Frage der Tarifvertrag der Minderheitsgewerkschaft gültig bleibt. Aber brauchen wir dann ein Tarifeinheitsgesetz? Meine Meinung: Nein!

Henning Röders
DHV-Bundesvorsitzender