Der CGB kämpft seit mehreren Jahren für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch eine gesetzliche Neuregelung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Schon längst hätte das Teilzeit- und Befristungsgesetz dahingehend geändert werden müssen, dass Beschäftigte bei einer Reduzierung der Arbeitszeit, etwa zugunsten von Kindererziehung oder zur Pflege von Angehörigen, einen vollwertigen und einklagbaren Rechtsanspruch auf Rückkehr zur Vollzeit bzw. der ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit haben.
„Mit der Umsetzung des Referentenentwurfs wäre ein wichtiger Schritt zur Schließung einer deutlichen Gerechtigkeitslücke getan, denn gerade Frauen, die aus familiären Gründen häufig die Möglichkeit der Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen (müssen), werden dann nicht mehr in der Teilzeitfalle gefangen sein“, betont Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow. „Dieses Rückkehrrecht ist schon lange überfällig, um familienfreundliche Grundbedingungen zu schaffen “, so Kiesow weiter.
„Die aktuelle Regelung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gewährt zwar einen Anspruch auf Teilzeitarbeit, aber gerade keinen Rückkehranspruch. Dies behindert langfristig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, da sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gut überlegen, ob sie es sich langfristig finanziell leisten können, den Familienunterhalt ausschließlich in Teilzeitarbeit zu bestreiten“, ergänzt CGB-Generalsekretär Christian Hertzog. „Es wurde Zeit, dass Gleichberechtigung und work life balance ihren Einzug in das Teilzeit- und Befristungsgesetz finden“, so Hertzog weiter.
Der CGB fordert daher die Bundesregierung als Gesetzgeber auf, diesen Referentenentwurf in geltendes Recht umzusetzen. Nur dann kann Familie und Beruf sowohl zeitlich als auch finanziell flexibel geplant und damit vereinbart werden.
Seminare in Mitteldeutschland 2017
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Die Bildungsstätte Mitteldeutschland hat für das Jahr 2017 wieder eine Reihe Betreibsratssemuinare geplant.
Eine Übersicht über alle termin finden Sie hier: Betriebsratsseminare Mitteldeutschland 2017
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Seminarprogramm Bayern 2017
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Auch in diesem Jahr bietet die Bildungsstätte Bayern des DHV-Bildungswerkes in bewährter Weise eine Reihe von Betriebsratsseminaren an.
Die Terminübersicht finden Sie hier: Betriebsratsseminare Bayern 2017
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Seminare in Baden-Württemberg 2017
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Die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerkes hat die Seminarplanung für das Jahr 2017 abgeschlossen.
Auch in diesem Jahr werden wieder in bewährter Weise eine große Anzahl von Schulungen für Betriebs- und Personalräte durchgeführt.
Terminübersicht Seminarprogramm 2017
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DHV international
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DHV-Bildungswerk stiftete erneut den Fairness-Pokal
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Das DHV-Bildungswerk stiftete beim 2. REWE Frauenfußballturnier 2016 erneut einen Fairnesspokal für die fairste Frauenfußballmannschaft. Die Trophäe war gleichzeitig mit einer Prämie versehen.
Der Pokal wurde durch Andre Kunza (links), Vorsitzendender der REWE-Betriebsgruppe, und Josef Czok(rechts), Vorsitzender Betriebsrat REWE West 2 und für die DHV im Aufsichtsrat der REWE-Zentralfinanz, überreicht.
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Privates Versicherungsgewerbe: 2. Stufe Gehaltserhöhung – Tarifverhandlungen 2017 im Blick
16.09.2016
Resultierend aus den letzten Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe werden die Gehälter der Angestellten erneut angehoben. Ab Oktober 2016 steigen diese um 2,1 %.
Der Blick geht aber bereits nach vorn. Im ersten Quartal 2017 starten die nächsten Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeberverband (AGV). Es geht dabei um die zukünftigen tariflichen Gehaltsanpassungen und möglicherweise um noch Einiges mehr. Hinter den Kulissen schnüren Gewerkschaften und AGV ihre Forderungspakete. So trifft sich auch die DHV-Tarifkommission im November, um über die DHV-Forderungen für die Tarifrunde 2017 zu beraten. Grund genug, einen kleinen Blick hinter die Kulissen zu werfen.
Zuvor ist es uns aber wichtig, auf einen Punkt der zurückliegenden Tarifverhandlungen hinzuweisen.
Wegfall des Weihnachtsgeldes bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Das tarifliche Weihnachtsgeld von 80 % des zuletzt gezahlten Bruttomonatsgehaltes ist gleichermaßen bekannt wie geschätzt. Weniger bekannt ist jedoch die Ausschlussklausel in § 3 des Manteltarifvertrages. Danach verliert der Arbeitnehmer seinen gesamten Weihnachtsgeldanspruch, wenn er bereits vor Auszahlung der Weihnachtsvergütung sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat. Das führt zu unbilligen Ergebnissen. Vor allem dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Schluss des laufenden Kalenderjahres infolge Eigenkündigung beendet wird. Leider hat es genau diese Konstellation schon mehrfach gegeben.
Die Anwendung der tariflichen Ausschlussklausel ist unangemessen, denn das Weihnachtsgeld stellt unter anderem eine Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsdienste dar.
Diese Argumentation war für den AGV in den letzten Tarifverhandlungen durchaus nachvollziehbar. Zu einem Wegfall der Ausschlussklausel – wie von uns gefordert – war der AGV aber nicht bereit. Vielmehr nimmt es der AGV billigend in Kauf, dass Arbeitnehmer trotz ihrer guten oder sehr guten Leistungen für das gesamte Kalenderjahr kein Weihnachtsgeld erhalten.
Da wir den AGV zur ersatzlosen Streichung der Ausschlussklausel nicht zwingen können, informieren wir auf diesem Weg über die kaum bekannte Regelung und wie die Nachteile vermieden werden können:
- Erst Ausspruch der Eigenkündigung nach Auszahlung des Weihnachtsgeldes
- Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages anstelle einer Eigenkündigung
- Der Auszahlungszeitpunkt des Weihnachtsgeldes wird vorgezogen. Dies können jedoch nur die Be-triebsräte erzwingen.
Tarifverhandlungen 2017 – ein kurzer Blick hinter die Kulissen
Ja, es geht wieder um eine angemessene Vergütung der Versicherungsangestellten für die nächsten zwei bis drei Jahre. Ja, der AGV wird in der ersten Verhandlungsrunde den „Untergang des Abendlandes“ bemühen, um die aus seiner Sicht prekäre Lage der Versicherungskonzerne und Gesellschaften zu veranschaulichen. Schlussendlich wird es eine Einigung geben, die vor allem den weiter zunehmenden Arbeitsdruck der Angestellten angemessen honorieren muss.
Aber es geht noch um andere Dinge: Seit Jahrzehnten sind Gesetzgeber und Rechtsprechung noch nie so aktiv geworden wie in dieser Legislaturperiode.
Unsere Tarifkommission analysiert die gegenwärtigen und zukünftigen gesetzlichen Neuregelungen sowie die Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen in der Versicherungswirtschaft. Soweit Handlungsbedarf besteht, treten wir in den Dialog mit dem AGV.
Zwei Themen drängen sich jetzt schon auf, über die wir ggf. noch ausführlich berichten werden. Diese sind:
- Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs bei vorübergehender Veränderung der Arbeitszeit im Kalenderjahr
- Veränderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Unterneh-mensmitbestimmung
Über diese und weitere Themen beraten wir in der Bundestarifkommissionssitzung am 3. November 2016.
In der DHV-Tarifkommission verhandeln:
Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Michael Böhme, SIGNAL IDUNA Gruppe
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Peter Heckel, Gothaer Allgemeine Sachversicherung AG
Rosemarie Henning, Gothaer Finanzholding AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung AG
Rose-Maria Sommer, Allianz Versicherung
Roland Maria Weigt, Allianz SE
Neuer Geschäftsführer für den Bereich Nordbaden: Marc Endlich
::datum_landesrundbrief::2016-09-12 10:05:00::/datum_landesrundbrief::
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Barmer – MTV Anlage 2 – Vergütung für Auszubildende 2016
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Barmer – MTV Anlage 1 – Gehaltstabelle 2017
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