DAK-Gesundheit: Tarifverhandlung vorerst gescheitert – Ergebnis der Mitgliederbefragung – weitere Maßnahmen!

Auch am 14.11.2014 gab es keine Einigung zwischen DHV und DAK-Gesundheit.

Nach Aussage von verdi wurde mit der DAK-Gesundheit ein Tarifvertrag über lineare Gehaltserhöhungen und über eine zusätzliche Einmalzahlung für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen.
Ein unterschriebener Tarifvertrag wurde den Beschäftigten noch nicht vorgelegt.

Wie bereits mitgeteilt legte der Arbeitgeber der DHV ein anderes Angebot vor. Die DHV-Tarifkommission befragte die DHV-Mitglieder, ob diese beim angebotenen Tarifabschluss mitgehen möchten.

Es haben sich erfreulich viele Mitglieder an der DHV Umfrage beteiligt.
Das Votum der Mitglieder ist eindeutig gegen die Annahme des Arbeitgeberangebotes und auch eindeutig für weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitgeberangebotes.

Das Ergebnis der Mitgliederbefragung wurde dem Arbeitgeber am Verhandlungstag mitgeteilt. Davon zeigte sich die DAK-Gesundheit noch unbeeindruckt.

Erstaunlich, denn der gleiche Arbeitgeber startet derzeit eine interne Kampagne:
 
„Wir möchten damit auch ein Zeichen unserer Wertschätzung und Dankbarkeit für den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen setzen. Ohne dieses Engagement und die Identifikation mit unserer Marke DAK-Gesundheit würden alle Aktionen nach außen verpuffen“

Markenbuch, oranger Kalender und Kugelschreiber ersetzen keinen fairen und gerechten Tarifvertrag.

Die Stimmung der Beschäftigten zeigt sich auch durch die Mitgliederbefragung der DHV.
Die hohe Beteiligung und das eindeutige Ergebnis sollte der Vorstand als Zeichen betrachten.

Die DHV-Tarifkommission beurteilt durch die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers die Tarifverhandlungen als derzeit gescheitert. Sämtliche Kompromissvorschläge der DHV wurden zurückgewiesen.

Wir fordern den Arbeitgeber auf ein verbessertes Angebot vorzulegen und damit die DAK-Gesundheit in dieser schwierigen Situation vor weiterer Beschädigung zu bewahren.

Wir freuen uns über zahlreiche neue DHV-Mitglieder, die mit Ihrem Beitritt ihren Verdruss über das Handeln des Arbeitgebers und das vorgelegte Tarifangebot zum Ausdruck bringen. Sie Stärken mit Ihrer Mitgliedschaft das Verhandlungsmandat der DHV! Vielen Dank für Ihr Vertrauen.

V.I.S.d.P. Henning Röders

Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % ab Februar 2015

In den späten Abendstunden des 29.10.2014 einigten sich DHV und AVR auf einen Tarifabschluss für rund 160.000 Beschäftigte der Volks- und Raiffeisenbanken. Die wichtigsten Inhalte:

  • Einmalzahlungen: Für Beschäftigte in Höhe von 10 % des Dezembergehalts in Dezember 2014; für Auszubildende in Höhe von 10 % der Auszubildendenvergütung in Dezember 2014
  • Zweistufige lineare Gehaltserhöhung: 3,0 % ab Februar 2015; 1,2 % ab Februar 2016
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 30 € für alle Ausbildungsjahre ab Februar 2015; ab Februar 2016 Erhöhung: 1. Ausbildungsjahr: auf 930 €; 2. Ausbildungsjahr: auf 980 €; 3. Ausbildungsjahr: auf 1.040 €  
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.10.2016
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis Ende 2016
  • Verlängerung der Regelung zu den Langzeitkonten bis Ende 2016 • Verlängerung der Regelung zum Gesundheitstag bis Ende 2016; Verpflichtung, in 2016 eine Verlängerung oder Entfristung zu prüfen  
  • Neu: Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für Beschäftigte ab 3 Jahren vor der Rente: Reduzierung der Wochenarbeitszeit um bis zu 4 Stunden auf 35 Wochenstunden. Der Arbeitgeber übernimmt 50 % des Verdienstausfalls
  • Vereinbarung einer Verpflichtung, in der nächsten Tarifrunde über tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge zu beraten. 
  • Wiederinkraftsetzung der Ende 2008 ausgelaufenen 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung mit Befristung bis Ende 2016
  • Verbesserungen im Rationalisierungsschutzabkommen: Neu: Möglichkeit des Angebots zum Wechsel in eine Transfergesellschaft. Neu: Zahlung einer Abfindung auch an Beschäftigte, die einen Anspruch auf eine Rente mit Abschlägen haben (bisher: Kein Abfindungsanspruch)

Der Abschluss ist Ergebnis eines 13-stündigen Verhandlungsmarathons in der dritten Verhandlungsrunde. Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als guten Kompromiss. Vor allem die erste Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % im Februar 2015 ist ein Verhandlungserfolg. Hart gerungen wurde um die zweite Gehaltserhöhungsstufe und um die Laufzeit: Bis zuletzt beharrte die Arbeitgeberseite auf eine Gehaltserhöhung um 1,2 % ab April 2016 und auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2016.  Die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 1,2 % ist ein noch vertretbarer Kompromiss, der den Ungewissheiten bezüglich der sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung trägt. Überproportional erhöht wurden die Auszubildendenvergütungen (um bis zu 7,8 % für die gesamte Lauf-zeit). Auch die Einmalzahlung in Höhe von 10 % ist ein Verhandlungserfolg der DHV. Vertretbar ist der Abschluss auch in den weiteren Punkten. Die erneute Verlängerung des Anspruchs auf einen halben Tag Freistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und die Vereinbarung der Verpflichtung, in 2016 über eine mögliche Entfristung zu sprechen,  bewertet die DHV als ein Zeichen, dass dieser tarifvertragliche Anspruch dabei ist, sich dauerhaft zu etablieren. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens. Die Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für vor der Rente stehende Beschäftigte ist ein zusätzlicher Baustein für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand.  Mit den Ergänzungen im Rationalisierungsschutzabkommen ist eine Ungleichbehandlung bei älteren Be-schäftigten beseitigt worden. Mit der Möglichkeit des Angebots eines Wechsels in eine Transfergesellschaft ist der Maßnahmenkatalog des Rationalisierungsschutzabkommens um ein weiteres Instrument erweitert. Die DHV-Verhandlungskommission hofft nicht, dass in Zukunft das Rationalisierungsschutzabkommen stärker greift. Es ist aber gut, dass für den Fall der Fälle Verbesserungen vereinbart worden sind. 

Rettungsdienst Landkreis Barnim: Alle Verhandlungsergebnisse sind umgesetzt

Der Tarifvertrag ist unterzeichnet: Alle Verhandlungsergebnisse sind umgesetzt

Die Redaktionsverhandlungen sind beendet worden. Der Tarif setzt alle Ergebnisse des Tarifabschklusses vom Mai 2014 um. Zur Info sind diese nochmal aufgeführt:

2014:

  • Lineare Gehaltserhöhung um 3 % ab 01.01.2014
  • Festschreibung der Sonderzahlung auf 70 % (ohne Leistungskriterien)
  • HD Zulage wird fällig bei Abruf innerhalb 24 Stunden vor Dienstbeginn
  • Zur Abgeltung der Umkleidezeit werden pauschal 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 300 Euro.
  • Krankengeldzahlung: Anpassung an den öffentlichen Dienst
  • Schaffung einer Funktionszulage für Sicherheitsbeauftragten in Höhe von 70,00 Euro
  • Öffnungsklausel für Altersteilzeit
  • Sachbezug im Wert von 5 Euro pro 12-Stunden-Dienst

2015:

  • Entgelterhöhung durch zwei Schritte: Verkürzung der Aufstiegsstufen 1-4 von 3 auf 2 Jahre mit sofortiger Höherstufung aller betroffenen Beschäftigten ab 01.01.2015 und Sockelerhöhung um 90 Euro auf alle Tabellenentgelte ab 01.01.2015
  • Streichung der Entgeltgruppen A und B und
  • Anpassung der Einstiegsvergütung C und D (erster Anstieg bereits nach 1 Jahr)

2016:

  • Sockelerhöhung in Höhe von 60 Euro für die EG C, 100 Euro für die EG D, 30 Euro für die EG E
  • Anpassung der Nachtschichtzulage auf 20 %.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2016.

V.i.S.d.P.: Klaas Kuhlmann

Henf2018

Hessen

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Landesverband
Landesverband Hessen  
Henf2018Alexander Henf

DHV-Landesverband Hessen
Neutorstraße 18
63456 Hanau
Telefon: 06181. 9882853
Telefax: 06181. 9884935
E-Mail: dhv.hessen@dhv-cgb.de

Geschäftsführer: Alexander Henf
E-Mail: a.henf@dhv-cgb.de

 

Mitglied des Aufsichtsrates: Peter Küppers

 

Landesverbandsvorstand  
   
Landesvorsitzender Alexander Henf
Stellv. Landesvorsitzender
Heinz Noll
Rechner: Peter Küppers
Schriftführer: Waltraud Port
Beisitzer: Christine Schad
  Hans-Dieter Schreiner

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Tarifabschluss DRK-Westerland: 5,0 % in zwei Stufen

Nach einer intensiv geführten Verhandlung konnten sich DHV und Arbeitgeber in den späten Nachmittagsstunden des 08.08.2014 auf einen Tarifabschluss einigen. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Lineare Erhöhung der Gehälter, Stunden- und Praktikantenvergütungen: 3,0 % zum 01.10.2014; 2,0 % zum 01.01.2016
  • Zwei Einmalzahlungen für DHV-Mitglieder: 200 € zum 01.10.2014 und 200 € zum 01.01.2016
  • Vereinbarung einer Verpflichtung der Betriebsparteien, über eine Betriebsvereinbarung zum Rahmendienstplan für den Urlaub und die Freiwochen zu verhandeln.
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.12.2016

Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als tragbaren Kompromiss. Insbesondere in der Gehaltsfrage konnte die DHV die Arbeitgeberseite zu bedeutenden Zugeständnissen bewegen. Das erste Arbeitgeberangebot sah nur eine zweistufige Gehaltserhöhung von 0,75 % zum 01.01.2015 und von 1,0 % zum 01.01.2016 vor. Lange hielt die Arbeitgeberseite an ihrer Position einer linearen Gehaltserhöhung von unter 3,0 % erst zum 01.01.2015 fest. Erst zum Schluss konnte sie zum Sprung auf die 3,0 % noch in 2014 bewegt werden.
Ein weiterer Streitpunkt war die Frage der Einmalzahlung. Zunächst gab die Arbeitgeberseite kein Angebot ab. Schließlich konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite in ihrem letzten Angebot zu 400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder bewegen. Damit setzte die DHV eine ihrer Forderungen (400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder) in vollem Umfang durch! Die DHV-Forderung nach einem Urlaubstag für DHV-Mitglieder stieß auf kategorische Ablehnung des Arbeitgebers. Er war in diesem Punkt nicht verhandlungsbereit.

Bei der Fitnesspauschale vereinbarten Arbeitgeber und DHV einen Eigenanteil der Mitarbeiter in Höhe von einem Drittel der anfallenden Kosten (Monatsbeitrag) für Fitnessstudio und Schwimmbad. Die Höhe der Förderung von maximal 30 € im Monat bleibt aber weiterhin bestehen. Des Weiteren gilt die Förderung der betrieblichen Zusatzver-sorgung nur noch für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses hauptamtlich beim DRK Ortsverein Westerland beschäftigt sind. Für zukünftige Mitarbeiter gilt die Anlage Zusatzversorgung nicht mehr.
Beide Punkte waren Bedingung der Arbeitgeber für den Tarifabschluss!

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschied sich die DHV-Tarifkommission, in diesen für die Arbeitgeberseite entscheidenden Punkten, kompromissbereit zu sein, zumal es auch nachvollziehbare sachliche Gründe gibt:
Der Eigenanteil bei der Fitnesspauschale soll Mitnahmeeffekte begrenzen und die Ernsthaftigkeit der Beschäftigten fördern, mit dem Besuch des Fitnessstudio und des Schwimmbads auch wirklich einen Beitrag zur Fitness zu leisten. Ab einem Monatsbeitrag von 45 € für den Arbeitnehmer bleibt es bei der vollen Förderung des Arbeitgebers in Höhe von 30 € pro Monat.
Die Zusatzversorgung in ihrer bisherigen Form droht den Arbeitgeber langfristig erheblich zu belasten, da die Rentensteigerungen bei der Betriebsrente durch den DRK Ortsverein finanziert werden muss. Zur Vermeidung einer finanziellen Überforderung und damit zur weiteren Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des DRK Ortsvereins hat sich die DHV-Tarifkommission unter der Bedingung einer vollumfänglichen Besitzstandswahrung für Bestandsbeschäftig-te zur Schließung der Zusatzvorsorge für zukünftige Beschäftigte durchgerungen.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Neuer Entgelttarifvertrag DRK Thüringen in Kraft

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Am 1. Juli 2014 trat der neue Entgelttarifvertrag für das Deutsche Rote Kreuz in Thüringen in Kraft. Der Tarifvertrag gilt bis zum Ende des Jahres 2015 und beinhaltet eine Entgeltsteigerung von insgesamt 5,25 %.
Diese Steigerung wurde in einer langen und zähen Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberseite erkämpft und verdient insbesondere dann Beachtung, wenn man berücksichtigt, dass das erste Angebot der Arbeitgeberseite eine alleinige pauschale Anhebung der Vergütungsgruppe 4 um 100,-€ umfasste.

Der Vertrag wurde bereits vor der Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens zum Mindestlohn beschlossen und liegt beim Wirksamwerden der zweiten Tariferhöhung am 1. Januar 2015 über dem ab dann ebenfalls geltenden Mindestlohnsatz. Damit erfüllt der Vertrag auch die Selbstverpflichtung des DHV.
Davon betroffen sind allerdings nur die ersten drei Stufen der Vergütungsgruppe 1 und damit sehr wenige Beschäftigte. Der allergrößte Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhält schon seit längerem ein deutlich höheres Entgelt.

 

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DAK-Gesundheit: DHV-Tarifforderung 2014

20. Mai 2014

Die DHV Tarifkommission hat die Tarifforderung der DHV festgelegt und dem Arbeitgeber vorgelegt.
Die DHV fordert:

  • Erhöhung der Vergütungen um 4,5% zum 01.08.2014 und weitere 4,5% zum 01.08.2015 (=9%)
  • 125,00 Euro Sockelerhöhung am 01.08.2014 und am 01.08.2015 (=250,00 Euro)
  • 50,00 Euro Erhöhung der Auszubildendenvergütung am 01.08.2014 und 2015 (=100,00 Euro)
  • Laufzeit 24 Monate (01.08.2014 – 31.07.2016)
  • Zusage zur Einstellung und Übernahme von Auszubildenden während der Laufzeit des TV
  • Abschluss eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Erhalt der Leistungen des Manteltarifvertrages (DAK-TV)!

Mit dem letzten Tarifabschluss in 2012 konnte nur knapp ein Inflationsausgleich erreicht werden. Die gefühlte Inflation für Waren des täglichen Bedarfs lag sogar höher. Diese Vergangenheit muss in den Forderungen berücksichtigt werden. Deshalb ist die Gehaltsforderung der DHV berechtigt!

Zudem waren die letzten Jahre von einer Vielzahl von Tarifabschlüssen mit zum Teil deutlichen Reallohnsteigerungen geprägt. Dieser Trend setzt sich auch 2014 fort.

Die DHV-Tarifkommission strebt einen Abschluss an, der beiden Seiten Planungssicherheit gibt.

Insbesondere die Auszubildenden und die Beschäftigten in den unteren Vergütungsgruppen haben unter den relativ geringen Lohnsteigerungen und den steigenden Preisen für die Lebenshaltungskosten zu leiden. Die DHV Tarifkommission fordert daher Sockelerhöhungen für diese Personenkreise.