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Tarifabschluss für die Mitarbeiter in Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz /Saar
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Seit Anfang des Jahres fanden unter Beteiligung von Michael Vittet, DHV-Regionalbetreuer Rheinland-Pfalz/Saar, und Alexander Henf, DHV-Landesgeschäftsführer Hessen, schwierige Tarifverhandlungen mit den Landesverbänden der Privatkliniken (VdPK) Hessen und Rheinland-Pfalz statt.
Am 12. Februar 2015 wurde in Wiesbaden ein Durchbruch erzielt: Die wichtigsten Ziele der Tarifkommission konnten erreicht werden durch die Erhöhung der Auszubildendenvergütung und die überfällige Abschaffung der Vergütungsgruppe 0. Folgende Gehaltssteigerungen wurden erreicht: ab 1. April 2015 wird die Vergütung um 3 %, ab dem 01. April 2016 um 2 %. In den Monaten März 2015 und Februar 2016 erhalten die Beschäftigten eine einmalige Zahlung von 350 Euro. Hart verhandelt wurde insbesondere um die erste Gehaltserhöhungsstufe. Angesichts der Situation im Gesundheitswesen kann die Erhöhung um 3 % als Erfolg gewertet werden. Darüber hinaus konnten zusätzliche Verbesserungen bei der Altersvorsorge erreicht werden, z.B. erhalten Teilzeitbeschäftigte anders als bisher den vollen Betrag zur Förderung der Altersvorsorge. Zudem eröffnen die neuen tariflichen Regeln Möglichkeiten zur Zahlung von Zulagen um den Personalbedarf zu decken oder qualifiziertes Fachpersonal zu binden. Insgesamt konnte so ein akzeptables Ergebnis erzielt werden.
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Erfolgreicher Warnstreik beim Rehaklinikum Bad Säckingen
Am 18. Februar 2015 war es soweit: 80 der 150 Mitarbeiter dem Streikaufruf der DHV.
Hintergrund sind die gescheiterten Tarifverhandlungen: Trotz der im Vergleich mit anderen Kliniken hervorragenden Auslastung von rund 90 Prozent sollen die Mitarbeiter weniger Geld bekommen – und das, obwohl sie bereits 2013 und 2014 mit einem Sanierungstarifvertrag ihren Beitrag geleistet haben und im Schnitt auf 1000 Euro pro Jahr verzichtet haben.
Unterstützung erfuhren die Kolleginnen und Kollegen durch Hans Hebeisen, Bezirksgeschäftsführer Südbaden und DHV-Landesvorsitzender Baden-Württemberg. Er machte deutlich, dass trotz des Angebots einer knappen linearen Lohnsteigerung von 1,5 Prozent durch die Umstellung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld auf Fixbeträge die Mitarbeiter unterm Strich weniger in der Tasche hätten. Das Angebot einer erfolgsabhängigen Komponente im neuen Haustarifvertrag seitens der Geschäftsführung lehnt Hans Hebeisen ab.
Einen Protestmarsch von der Straße zum Hauptportal der Klinik untersagte der Geschäftsführer des Klinikums mit Rückgriff auf sein Hausrecht. Hans Hebeisen kündigte weitere Maßnahmen an. Unser Glückwunsch für die gelungene Aktion!
Presseinformationen zum Warnstreik am 18.02.2015
Wichtiger Vortrag in Frankfurt
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Am 27.01.2015 nahm Landesgeschäftsführer Alexander Henf an einer Veranstaltung zum aktuellen Arbeitsrecht in Frankfurt am Main teil. Neben anderen Referenten hielt Malte Creutzfeld, Richter und stellvertretender Vorsitzender des 4. Senats am Bundesarbeits-gericht, einen wichtigen und aufschlussreichen Vortrag. Schwerpunkt seines Vortrages war die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit.
Herr Creutzfeld stellte die Situation vor und nach dem wichtigen Urteil vom 7.Juli 2010 dar. Ihm zufolge war das System der Einheitsgewerkschaft aufgrund politischer und ökonomischer Veränderungen schon vorher am Bröckeln und wurde nicht von diesem Urteil ausgelöst. Im Kern ging es in dem Urteil um die Anwendung eines Tarifvertrages auf die jeweiligen Mitglieder einer Gewerkschaft, wenn mehrere Tarifverträge für einen Betrieb galten. Dieser scheinbar selbstverständliche Grundsatz galt früher als unpraktisch, ist heute mittels EDV kein Problem mehr. Allerdings gibt es keinen ´tonangebenden´ Tarifvertrag mehr, eine Ordnungsfunktion des Tarifvertrages ist nicht mehr zu erkennen. Aus juristischer Sicht, so Herr Creutzfeld, ist so eine Ordnungsfunktion auch nicht mehr zu halten, da es auf das individuelle Arbeitsverhältnis ankomme, und nicht auf die Situation im Betrieb. Zudem werde ansonsten das Grundrecht des einzelnen Arbeitnehmers auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, also auch der Wahlmöglichkeit unter mehreren Gewerkschaften verletzt. Daher wurde der Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben.
Zum Abschluss beschäftigte sich Herr Creutzfeld mit dem Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz, auch als politische Reaktion auf dieses Urteil. In politischer Hinsicht wurde im letzten Jahr von einigen Kreisen der Unmut der Bevölkerung über den GDL-Streik mit der Forderung nach Einführung und Umsetzung eines Tarifeinheitsgesetzes verbunden. Diese haben nach Einschätzung von Herrn Creutzfeld nichts miteinander zu tun, da im aktuellen Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit nichts zum Streikrecht gesagt wird. Stattdessen wird auch dieses Gesetz an die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts zu messen sein. Ohne ausdrückliches Fazit von Herrn Creutzfeld wurde deutlich, dass das politische Ziel, dem Tarifvertrag eine betriebliche Ordnungsfunktion zu geben, sich juristisch nicht (mehr) umsetzen lässt, wenn die Kriterien des Urteils aus dem Jahr 2010 beachtet werden. Leider werden die politisch Verantwortlichen diese Hinweise wohl nicht berücksichtigen – die DHV-Berufsgewerkschaft wird daher weiter gegen diesen Entwurf kämpfen!
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Auf ein Neues!
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Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung
Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:
- 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
- Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
- Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
- Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
- Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
- Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
- Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
- Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
- Laufzeit bis 31.12.2015
Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.
V.i.s.d.P. Klaas Kuhlmann
Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung
Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:
- 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
- Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
- Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
- Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
- Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
- Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
- Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
- Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
- Laufzeit bis 31.12.2015
Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.
V.i.s.d.P. Klaas Kuhlmann
Besuch bei der SB Union in Kassel
Am 16. Dezember besuchte der DHV-Landesgeschäftsführer Alexander Henf den Betriebsratsvorsitzenden der SB Union Herbert Achenbach in Kassel. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen diente das Treffen der Gestaltung der Zusammenarbeit. Herr Achenbach stellte dazu die Strukturen des Unternehmens vor. Weiter erläuterte er die Pläne des neu gewählten Betriebsrates. Dabei stehen insbesondere die Optimierung der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen mittels Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Alexander Henf sagte ihm bei der Umsetzung dieser Pläne Unterstützung zu.

DRK Kreisverband Naumburg/Nebra: Erfolgreicher Tarifabschluß – 4,0 % Lohnsteigerung – 9,00 € Mindestlohn im DRK
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Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen hat die DHV-Tarifkommission wieder eine nennenswerte Steigerung der Entgelte für die Beschäftigten erreicht. Darüber hinaus wurden noch weitere Bestandteile vereinbart.
Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:
1. Die tariflichen Vergütungen erhöhen sich folgendermaßen:
– Ab dem 01. Dezember 2014 um 2,0 %
– Ab dem 01. Juli 2015 um weitere 2,0 %
2. Gewährung einer Einmalzahlung von 50,-€ mit dem Dezembergehalt 2014
3. Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden in gleicher Art und
Weise wie im vergangenen Jahr gezahlt.
4. Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2016.
V.i.S.d.P. Michael Scholz
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DRK Wittenberg: Erfolgreicher Tarifabschluß – 7,0 % Lohnsteigerung! – 9,34 € Mindestlohn im DRK
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Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft hat die DHV Tarifkommission eine sehr deutliche Steigerung der Entgelte für die Beschäftigten erreicht. Darüber hinaus wurden noch weitere Bestandteile vereinbart.
Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:
1. Die tariflichen Vergütungen erhöhen sich folgendermaßen:
– Ab dem 01. Januar 2015 um 4,0 % (Anrechnung auf Besitzstände)
– Ab dem 01. Juli 2015 um weitere 3,0 %
2. Gewährung einer Einmalzahlung von 350,- € mit dem Dezembergehalt 2014
3. Die Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten und für Gesundheitsmaßnahmen
werden in der bewährten Art und Weise weitergezahlt.
4. Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2016.
V.i.S.d.P. Michael Scholz
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