Privates Versicherungsgewerbe: 2. Stufe Gehaltserhöhung – Tarifverhandlungen 2017 im Blick

16.09.2016

Resultierend aus den letzten Tarifverhandlungen im Privaten Versicherungsgewerbe werden die Gehälter der Angestellten erneut angehoben. Ab Oktober 2016 steigen diese um 2,1 %.

Der Blick geht aber bereits nach vorn. Im ersten Quartal 2017 starten die nächsten Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeberverband (AGV). Es geht dabei um die zukünftigen tariflichen Gehaltsanpassungen und möglicherweise um noch Einiges mehr. Hinter den Kulissen schnüren Gewerkschaften und AGV ihre Forderungspakete. So trifft sich auch die DHV-Tarifkommission im November, um über die DHV-Forderungen für die Tarifrunde 2017 zu beraten. Grund genug, einen kleinen Blick hinter die Kulissen zu werfen.

Zuvor ist es uns aber wichtig, auf einen Punkt der zurückliegenden Tarifverhandlungen hinzuweisen.

Wegfall des Weihnachtsgeldes bei gekündigtem Arbeitsverhältnis
Das tarifliche Weihnachtsgeld von 80 % des zuletzt gezahlten Bruttomonatsgehaltes ist gleichermaßen bekannt wie geschätzt. Weniger bekannt ist jedoch die Ausschlussklausel in § 3 des Manteltarifvertrages. Danach verliert der Arbeitnehmer seinen gesamten Weihnachtsgeldanspruch, wenn er bereits vor Auszahlung der Weihnachtsvergütung sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat. Das führt zu unbilligen Ergebnissen. Vor allem dann, wenn das Arbeitsverhältnis zum Schluss des laufenden Kalenderjahres infolge Eigenkündigung beendet wird. Leider hat es genau diese Konstellation schon mehrfach gegeben.

Die Anwendung der tariflichen Ausschlussklausel ist unangemessen, denn das Weihnachtsgeld stellt unter anderem eine Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsdienste dar.
Diese Argumentation war für den AGV in den letzten Tarifverhandlungen durchaus nachvollziehbar. Zu einem Wegfall der Ausschlussklausel – wie von uns gefordert – war der AGV aber nicht bereit. Vielmehr nimmt es der AGV billigend in Kauf, dass Arbeitnehmer trotz ihrer guten oder sehr guten Leistungen für das gesamte Kalenderjahr kein Weihnachtsgeld erhalten.

Da wir den AGV zur ersatzlosen Streichung der Ausschlussklausel nicht zwingen können, informieren wir auf diesem Weg über die kaum bekannte Regelung und wie die Nachteile vermieden werden können:

  • Erst Ausspruch der Eigenkündigung nach Auszahlung des Weihnachtsgeldes
  • Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages anstelle einer Eigenkündigung
  • Der Auszahlungszeitpunkt des Weihnachtsgeldes wird vorgezogen. Dies können jedoch nur die Be-triebsräte erzwingen.

Tarifverhandlungen 2017 – ein kurzer Blick hinter die Kulissen
Ja, es geht wieder um eine angemessene Vergütung der Versicherungsangestellten für die nächsten zwei bis drei Jahre. Ja, der AGV wird in der ersten Verhandlungsrunde den „Untergang des Abendlandes“ bemühen, um die aus seiner Sicht prekäre Lage der Versicherungskonzerne und Gesellschaften zu veranschaulichen. Schlussendlich wird es eine Einigung geben, die vor allem den weiter zunehmenden Arbeitsdruck der Angestellten angemessen honorieren muss.

Aber es geht noch um andere Dinge: Seit Jahrzehnten sind Gesetzgeber und Rechtsprechung noch nie so aktiv geworden wie in dieser Legislaturperiode.
Unsere Tarifkommission analysiert die gegenwärtigen und zukünftigen gesetzlichen Neuregelungen sowie die Rechtsprechung und prüft deren Auswirkungen in der Versicherungswirtschaft. Soweit Handlungsbedarf besteht, treten wir in den Dialog mit dem AGV.

Zwei Themen drängen sich jetzt schon auf, über die wir ggf. noch ausführlich berichten werden. Diese sind:

  • Berechnung des Jahresurlaubsanspruchs bei vorübergehender Veränderung der Arbeitszeit im Kalenderjahr
  • Veränderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und dessen Auswirkungen auf die Unterneh-mensmitbestimmung

Über diese und weitere Themen beraten wir in der Bundestarifkommissionssitzung am 3. November 2016.

Gehaltstabelle ab 1.10.2016

 

In der DHV-Tarifkommission verhandeln:

Peter Abend, Gothaer Krankenversicherung AG, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe
Martin Adam, Hallesche Krankenversicherung AG
Michael Böhme, SIGNAL IDUNA Gruppe
Peter Daniel Forster, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Manuela Franz-Fiedler, Sparkassenversicherung Sachsen
Peter Heckel, Gothaer Allgemeine Sachversicherung AG
Rosemarie Henning, Gothaer Finanzholding AG
Ute Koser, NÜRNBERGER Lebensversicherung AG
Matthias Rickel, Talanx / HDI
Henning Röders, DHV-Bundesvorsitzender
Matthias Rottwinkel, Gothaer Krankenversicherung  AG
Rose-Maria Sommer, Allianz Versicherung
Roland Maria Weigt, Allianz SE

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Personelle Veränderungen in Bayern

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Zum 1. September 2016 wird es eine personelle Veränderung in der Geschäftsführung des Landesverbands Bayern geben. Der bisherige Landesgeschäftsführer Marc Endlich wird als stellvertretender Landesgeschäftsführer in den Landesverband Baden-Württemberg wechseln und dort die Betreuung der Bezirke Nordbaden und kommissarisch auch Südbaden  übernehmen. Der DHV Hauptvorstand erfüllte den Versetzungswunsch des Kollegen Endlich, der damit wieder näher an seine Heimat und zu seiner Familie kommt.

Die Nachfolge in der Landesgeschäftsführung ist bereits geregelt. So hat am 1. August 2016 Kai Christian Thomsen seine Arbeit in der Landesgeschäftsstelle  München aufgenommen und erhält momentan eine eingehende Einarbeitung und eine Übergabe der laufenden Geschäfte. Herr Thomsen ist studierter Politikwissenschaftler und kann auf ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement verweisen, eine Vorstellung seiner Person erfolgt separat. Herr Endlich wird noch bis Ende diesen Jahres, die in Bayern noch ausstehenden Tarifverhandlungen führen, wie auch die noch von ihm organisierten Seminare betreuen.

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Tarifabschluss Privatbanken: Hartes Ringen im Zeichen von Brexit und italienischer Bankenkrise

13.07.2016

Nach einer harten Auseinandersetzung und erst in der 4. Verhandlungsrunde konnten sich DHV und Arbeitgeber auf einen Tarifabschluss einigen:

  • 1,5 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2016
  • 1,1 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.01.2018
  • 1,1 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.11.2018
  • 50 € Erhöhung der Auszubildendenvergütungen ab 01.10.2016
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis 31.01.2019
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2019
  • Verlängerung der 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2019
  • Verlängerung des Langzeitkontentarifvertrages bis zum 31.12.2019

Die Tarifverhandlungen waren geprägt von einem harten Ringen um einen tragfähigen Kompromiss und zwei Ereignissen, die auf der Zielgeraden noch den Verhandlungsspielraum einengten und damit erheblichen Einfluss auf das Verhandlungsergebnis hatten. Der Brexit hat für Turbulenzen auf den Aktienmärkten gesorgt und stellt eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung für die wirtschaftliche Entwicklung Europas dar, der sich auch die Banken nicht entziehen können. Die italienische Bankenkrise, die gerade erst in die Schlagzeilen gekommen ist, stellt eine ernsthafte Herausforderung für den europäischen Bankensektors dar, die noch größer sein könnte als die Krise nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahr 2008.

Vor dem Hintergrund der aufziehenden Anzeichen einer Krise liefen die Warnstreikaktionen der vergange-nen beiden Wochen. Die DHV-Aufrufe zu den Warnstreiks in den Banken und die Durchführung eines Schwerpunktwarnstreiks bei der Wüstenrot in Ludwigsburg am 11.07.2016 haben Wirkung gezeigt und die Arbeitgeberseite zur Verbesserung ihres Angebotes vom 28.06.2016 bewegt:

  • Die Arbeitgeber verbesserten den Umfang ihres Gehaltsangebotes um 0,9 Prozentpunkte.
  • Die Arbeitgeber reduzierten die angebotene Laufzeit um 3 Monate.

Die Gehaltserhöhung für 2016 liegt über der amtlichen Inflationsrate und bedeutet damit eine Reallohnsteigerung. Der Tarifvertrag wird bereits drei Monate nach der dritten Gehaltserhöhungsstufe von 1,1 % kündbar sein. Die Chancen stehen dann gut, dass bei einem Tarifabschluss Anfang 2019 die Gehaltssteigerung auf ein Jahr gesehen deutlich über 1,1 % liegen wird. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu bewerten. Damit haben die Arbeitgeberseite eine der DHV-Forderungen erfüllt.

Aus diesen Gründen hat die DHV schweren Herzens, aber gemäß ihrer Verpflichtung als verantwortungsvoll handelnde Tarifpartnerin dem Tarifkompromiss zugestimmt.

Zudem haben DHV und Arbeitgeber vereinbart, im Februar 2017 Gespräche im Rahmen eines Ausbildungsgipfels mit dem Ziel aufzunehmen, die Attraktivität der Ausbildung in der Bankenbranche zu erhöhen. Des Weiteren werden DHV und Arbeitgeberseite im Jahr 2017 ergebnisoffene Verhandlungen über Vorschläge für eine mögliche Reform des Tarif-Entgeltsystems aufnehmen.

Für Sie verhandelten: Michael Freitag, Alexander Henf, Petra Knodt, Harald Leifer, Andreas Rothbauer, Henning Röders, Peter Schellenberg, Christoph Seeger Thomas Stahl, Silvia Steinberg, Michael Voß, Günter Zweckinger