BDK Duisburg: Auftakt der Tarifverhandlungen auf Arbeitgeberseite ein großer Reinfall!

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Aufgrund des krankheitsbedingten Ausfalls des Kollegen Hans-Joachim Bondzio wird der hessische DHV-Landesgeschäftsführer die aktuellen Tarifverhandlungen bei der BDK/EWC Duisburg begleiten. Was jedoch am 02.02.2017 in der Duisburger Zentrale ihm und dem Betriebsratsvorsitzenden Eric Mabu sowie den weiteren Mitgliedern der Tarifkommission Müller und Özdemir geboten wurde, ist kaum zu glauben. Die Arbeitgeberseite sah sich nicht in der Lage, ein Angebot zu machen oder auf die Forderungen der DHV einzugehen, da noch keine Zahlen vorliegen! Die DHV-Tarifkommission hat ihre Forderungen bereits im September letzten Jahres bekannt gemacht. So kann man mit Mitarbeitern nicht umgehen! Die Zusage der Arbeitgeberseite, bis Ende Februar verhandlungsfähig zu sein, wird die DHV umgehend einfordern!

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DAK-Gesundheit Hannover: Herausforderungen 2017

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Die gut besuchte Personalversammlung des RGZ Hannover am 02.02.2017 wurde von den Herausforderungen für das neue Jahr dominiert, die ihre Ursache in den Entscheidungen des letzten Jahres finden.
So konnte DHV-Landesgeschäftsführer Alexander Henf in seinem Redebeitrag deutlich machen, dass die Arbeitsbelastung der Kolleginnen und Kollegen aufgrund der tarifvertraglichen Regelungen von 2016 zwangsläufig in den nächsten Jahren steigen wird. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Gefährdungsanzeigen an Vorgesetzte und Personalräte weiter zugeben – um sich abzusichern und auf die eigene Gesundheit zu achten. Nur die Kenntnis von Arbeitsüberlastungen gibt Personalräten auf allen Ebenen der DAK-Gesundheit die Möglichkeit, sich für die Mitarbeiter einzusetzen und Belastungen zu verringern.
Zum Thema Teilzeit- und Befristungsgesetz führte Alexander Henf aus, dass der gesetzliche Anspruch auf die Rückkehr aus der Teilzeit in die Vollzeit eine alte Forderung des CGB ist. Ohne diesen Anspruch laufen viele Änderungen der letzten Zeit zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ins Leere. Wichtig ist es, diesen Anspruch im aktuellen Referentenentwurf nach Möglichkeit vor der Bundestagswahl als Gesetz zu verankern. DHV und CGB werden ihre Forderung aufrechterhalten!

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Auftakt Gehaltstarifverhandlungen bei der KKH: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

03.02.2017

Am 1.Januar 2017 fand die erste Verhandlungsrunde statt. Der Auftakt der Tarifverhandlungen war geprägt von einer kontroversen Diskussion über die Frage der Verknüpfung des Themas betriebliche Altersversorgung mit den Gehaltstarifverhandlungen.

Die DHV-Verhandlungskommission brachte ihre Position deutlich zum Ausdruck: Die KKH-Mitarbeiter/innen dürfen von der allgemeinen Tarifentwicklung nicht weiter abgekoppelt werden! Die seit Jahren erbrachten guten Leistungen der Beschäftigten müssen sich  endlich in einer angemessenen Gehaltsentwicklung wieder finden. Der DHV-Vertreter im HPR, Ronny Teubert, verdeutlichte anhand einer Grafik, dass ein großer Nachholbedarf besteht. Im Gesamtvergleich der Sozialversicherung haben sich im Zeitraum von 2011-2016 die Gehälter aller KKH-Mitarbeiter/innen deutlich unterdurchschnittlich entwickelt. Z.B. hat sich der Abstand der Endstufe der VG 6 zur Beitragsbemessungsgrenze (KV-beitragsfreier Anteil) von jährlich fast 4.000 € auf nur noch rund 1.500 € verringert, während im Branchendurchschnitt der Abstand zur Beitragsbemessungsgrenze nicht nur gewahrt, sondern sogar leicht ausgebaut werden konnte.

In seinem Eingangsstatement bekannte sich das Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Vollert zwar zu der Notwendigkeit, den Beschäftigten der KKH eine angemessene Gehaltserhöhung zu zahlen. Die Arbeitgeberseite wurde aber mit ihrer Verhandlungsführung diesem Bekenntnis nicht gerecht. Denn: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate!

Weitergehende Zugeständnisse wollte die Arbeitgeberseite mit dem Thema betriebliche Altersversorgung verknüpfen. Eine etwaige zusätzliche Steigerung sollte als Sanierungsbeitrag in die betriebliche Altersversorgung fließen. Die Arbeitgeberseite sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert die Aufnahme von Verhandlungen zu Veränderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung).

Die DHV-Verhandlungskommission lehnte das erste Arbeitgeberangebot als vollkommen unzumutbar ab. Sie brachte darüber hinaus deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltstarifverhandlungen nicht mit dem schwierigen Thema Änderungen bei der betrieblichen Altersversorge überfrachtet werden dürfen. Die KKH-Mitarbeiter/innen erwarten eine schnelle Einigung auf einen neuen Gehaltstarifvertrag! Die von der Arbeitgeberseite gewünschten Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung ist aber ein komplexes Thema, das nicht in ein paar Wochen abgehakt werden kann.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie der Verknüpfung der Themen Gehalt und betriebliche Altersversorgung zu überdenken und ihr erstes Angebot nachzubessern. Das zweite Arbeitgeberangebot lautete:

1,0 % Gehaltserhöhung für 8 Monate!

Bedingung für das zweite Arbeitgeberangebot ist, unmittelbar nach dem Gehaltstarifabschluss in Verhandlungen über Änderungen in der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) zu treten.  

Die DHV-Verhandlungskommission wies auch das zweite Arbeitgeberangebot als nicht akzeptabel zurück. Immerhin hat aber die Arbeitgeberseite von ihrer Forderung nach Verknüpfung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Thema Gehalt Abstand genommen, so dass die Voraussetzungen für die Fortführung der Gehaltstarifverhandlungen gegeben sind. Nächster Verhandlungstermin ist am 1.März 2017.

In der Verhandlungskommission sind:
Armin Arbinger, Beitrags- und Forderungszentrum Frankfurt
Holger Schreiber, Vertragszentrum Halle/Saale
Frank Stelzer, Beitrags- und Forderungszentrum Berlin
Ronny Teubert, Vertragszentrum Halle/Saale
Wolfgang Wilbert, Vertrieb Köln

 

Auftakt Gehaltstarifverhandlungen bei der KKH: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

03.02.2017

Am 1.Januar 2017 fand die erste Verhandlungsrunde statt. Der Auftakt der Tarifverhandlungen war geprägt von einer kontroversen Diskussion über die Frage der Verknüpfung des Themas betriebliche Altersversorgung mit den Gehaltstarifverhandlungen.

Die DHV-Verhandlungskommission brachte ihre Position deutlich zum Ausdruck: Die KKH-Mitarbeiter/innen dürfen von der allgemeinen Tarifentwicklung nicht weiter abgekoppelt werden! Die seit Jahren erbrachten guten Leistungen der Beschäftigten müssen sich  endlich in einer angemessenen Gehaltsentwicklung wieder finden. Der DHV-Vertreter im HPR, Ronny Teubert, verdeutlichte anhand einer Grafik, dass ein großer Nachholbedarf besteht. Im Gesamtvergleich der Sozialversicherung haben sich im Zeitraum von 2011-2016 die Gehälter aller KKH-Mitarbeiter/innen deutlich unterdurchschnittlich entwickelt. Z.B. hat sich der Abstand der Endstufe der VG 6 zur Beitragsbemessungsgrenze (KV-beitragsfreier Anteil) von jährlich fast 4.000 € auf nur noch rund 1.500 € verringert, während im Branchendurchschnitt der Abstand zur Beitragsbemessungsgrenze nicht nur gewahrt, sondern sogar leicht ausgebaut werden konnte.

In seinem Eingangsstatement bekannte sich das Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Vollert zwar zu der Notwendigkeit, den Beschäftigten der KKH eine angemessene Gehaltserhöhung zu zahlen. Die Arbeitgeberseite wurde aber mit ihrer Verhandlungsführung diesem Bekenntnis nicht gerecht. Denn: Das erste Arbeitgeberangebot lautete: Gehaltserhöhung von 0,7 % für 12 Monate!

Weitergehende Zugeständnisse wollte die Arbeitgeberseite mit dem Thema betriebliche Altersversorgung verknüpfen. Eine etwaige zusätzliche Steigerung sollte als Sanierungsbeitrag in die betriebliche Altersversorgung fließen. Die Arbeitgeberseite sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert die Aufnahme von Verhandlungen zu Veränderungen an der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung).

Die DHV-Verhandlungskommission lehnte das erste Arbeitgeberangebot als vollkommen unzumutbar ab. Sie brachte darüber hinaus deutlich zum Ausdruck, dass die Gehaltstarifverhandlungen nicht mit dem schwierigen Thema Änderungen bei der betrieblichen Altersversorge überfrachtet werden dürfen. Die KKH-Mitarbeiter/innen erwarten eine schnelle Einigung auf einen neuen Gehaltstarifvertrag! Die von der Arbeitgeberseite gewünschten Veränderungen in der betrieblichen Altersversorgung ist aber ein komplexes Thema, das nicht in ein paar Wochen abgehakt werden kann.

Die klare Haltung der DHV-Verhandlungskommission veranlasste die Arbeitgeberseite, ihre Verhandlungsstrategie der Verknüpfung der Themen Gehalt und betriebliche Altersversorgung zu überdenken und ihr erstes Angebot nachzubessern. Das zweite Arbeitgeberangebot lautete:

1,0 % Gehaltserhöhung für 8 Monate!

Bedingung für das zweite Arbeitgeberangebot ist, unmittelbar nach dem Gehaltstarifabschluss in Verhandlungen über Änderungen in der Anlage 7 (betriebliche Altersversorgung) zu treten.  

Die DHV-Verhandlungskommission wies auch das zweite Arbeitgeberangebot als nicht akzeptabel zurück. Immerhin hat aber die Arbeitgeberseite von ihrer Forderung nach Verknüpfung der betrieblichen Altersversorgung mit dem Thema Gehalt Abstand genommen, so dass die Voraussetzungen für die Fortführung der Gehaltstarifverhandlungen gegeben sind. Nächster Verhandlungstermin ist am 1.März 2017.

 

Privates Versicherungsgewerbe: Forderungspaket der DHV für die Tarifrunde 2017

Der Gehaltstarifvertrag für die ca. 220.000 Versicherungsangestellten ist gekündigt und endet am 31. März 2017. Die Tarifverhandlungen beginnen am 30. März 2017 und finden voraussichtlich mit der dritten Verhandlungsrunde am 02. Juni 2017 ihren Abschluss.

Anstelle von unrealistischen Wunschvorstellungen haben wir folgende Forderungen für die Tarifrunde 2017 beschlossen:

  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • Zwrei Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019

Gründe:
Zahlreiche Unternehmen und Versicherungskonzerne haben weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen teilweise bereits umgesetzt, um Millionenbeträge im zwei- bis dreistelligen Bereich einzusparen. Viele Programme beinhalten Personaleinsparungen. Die Arbeit verringert sich dadurch allerdings nicht. Es gilt vielmehr: mehr Arbeit für weniger Personal. Dies ist zumindest auf der Vergütungsebene gebührend zu berücksichtigen.
Deshalb sind die Gehälter und Auszubildendenvergütungen angemessen zu erhöhen.

Die langanhaltende Niedrigzinsphase,
die Pflicht zur Eigenkapitalbildung nach Solvency II und auch die erneute Diskussion zur Einführung der Bürgerversicherung stehen unserem Forderungspaket nicht entgegen. In den Unternehmen und Versicherungskonzernen werden als Ergebnis ihrer erfolgreichen Arbeit regelmäßig die Gehälter der Vorstände erhöht. Es ist also genügend Kapital verfügbar, um auch die Kollegen/innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Realistische Gehaltsforderungen
sind unser Markenzeichen. Es macht wenig Sinn, eine 6 %ige Gehaltsforderung zu stellen und sich dann mit weniger als der Hälfte davon zu begnügen.

Die Altersteilzeit
ist ein wichtiger Bestandsteil für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb muss das Altersteilzeitabkommen in seiner jetzigen Form und Ausgestaltung verlängert werden.

Die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
muss gewahrt werden. Viele Versicherungsunternehmen erhöhen die Umsetzungsgeschwindigkeit, um die Arbeitswelt zu digitalisieren. Unter dem Stichwort Arbeit 4.0 entstehen völlig neue Denkmodelle einer zukünftigen Arbeitswelt. In einigen Versicherungsunternehmen hat der Robotereinsatz längst Einzug gehalten. Es erfolgen branchenübergreifende Kooperationen, um durch künstliche Intelligenz unter dem Stichwort „Watson“ Arbeiten im Leistungs- und Schadenbereich sowie dem Beschwerdemanagement auf Maschinen zu übertragen. Das hat Folgen, und zwar nicht nur für die Arbeitsplätze, sondern auch für die zukünftigen Arbeitsschutzbestimmungen. Über derartige Pläne und deren Auswirkungen müssen sich die Sozialpartner in gemeinsamen Verhandlungsrunden verständigen, nachdem die Gehaltstarifverhandlungen abgeschlossen sind.

 

Privates Versicherungsgewerbe: Forderungspaket der DHV für die Tarifrunde 2017

Der Gehaltstarifvertrag für die ca. 220.000 Versicherungsangestellten ist gekündigt und endet am 31. März 2017. Die Tarifverhandlungen beginnen am 30. März 2017 und finden voraussichtlich mit der dritten Verhandlungsrunde am 02. Juni 2017 ihren Abschluss.

Anstelle von unrealistischen Wunschvorstellungen haben wir folgende Forderungen für die Tarifrunde 2017 beschlossen:

  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • Zwrei Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019

Gründe:
Zahlreiche Unternehmen und Versicherungskonzerne haben weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen teilweise bereits umgesetzt, um Millionenbeträge im zwei- bis dreistelligen Bereich einzusparen. Viele Programme beinhalten Personaleinsparungen. Die Arbeit verringert sich dadurch allerdings nicht. Es gilt vielmehr: mehr Arbeit für weniger Personal. Dies ist zumindest auf der Vergütungsebene gebührend zu berücksichtigen.
Deshalb sind die Gehälter und Auszubildendenvergütungen angemessen zu erhöhen.

Die langanhaltende Niedrigzinsphase,
die Pflicht zur Eigenkapitalbildung nach Solvency II und auch die erneute Diskussion zur Einführung der Bürgerversicherung stehen unserem Forderungspaket nicht entgegen. In den Unternehmen und Versicherungskonzernen werden als Ergebnis ihrer erfolgreichen Arbeit regelmäßig die Gehälter der Vorstände erhöht. Es ist also genügend Kapital verfügbar, um auch die Kollegen/innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Realistische Gehaltsforderungen
sind unser Markenzeichen. Es macht wenig Sinn, eine 6 %ige Gehaltsforderung zu stellen und sich dann mit weniger als der Hälfte davon zu begnügen.

Die Altersteilzeit
ist ein wichtiger Bestandsteil für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb muss das Altersteilzeitabkommen in seiner jetzigen Form und Ausgestaltung verlängert werden.

Die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
muss gewahrt werden. Viele Versicherungsunternehmen erhöhen die Umsetzungsgeschwindigkeit, um die Arbeitswelt zu digitalisieren. Unter dem Stichwort Arbeit 4.0 entstehen völlig neue Denkmodelle einer zukünftigen Arbeitswelt. In einigen Versicherungsunternehmen hat der Robotereinsatz längst Einzug gehalten. Es erfolgen branchenübergreifende Kooperationen, um durch künstliche Intelligenz unter dem Stichwort „Watson“ Arbeiten im Leistungs- und Schadenbereich sowie dem Beschwerdemanagement auf Maschinen zu übertragen. Das hat Folgen, und zwar nicht nur für die Arbeitsplätze, sondern auch für die zukünftigen Arbeitsschutzbestimmungen. Über derartige Pläne und deren Auswirkungen müssen sich die Sozialpartner in gemeinsamen Verhandlungsrunden verständigen, nachdem die Gehaltstarifverhandlungen abgeschlossen sind.

Niedersächsischer Landtagspräsident für mehr Feiertage

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Der Präsident des Niedersächsischen Landtags Bernd Busemann hat sich kürzlich öffentlich für den Buß- und Bettag sowie für den Reformationstag als zusätzliche arbeitsfreie Feiertage in Niedersachsen ausgesprochen. Der DHV-Landesverband Niedersachsen/Bremen hat die Aussagen des Unions-Politikers begrüßt und Herrn Busemann in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die DHV bereits auf Ihrem Landesverbandstag 2013 in Barnstorf die Forderung erhoben hat, den Buß- und Bettag wieder zum gesetzlichen Feiertag in ganz Deutschland zu erklären.
Der Buß- und Bettag hat als kirchlicher Feiertag eine lange Tradition. Seine Abschaffung als gesetzlicher Feiertag im Jahre 1995 war nach Auffassung der DHV ein Einknicken vor den Arbeitgebern, mit dem deren Zustimmung zur Einführung der Pflegeversicherung erkauft wurde. Zwischenzeitlich ist die Notwendigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung auch auf Arbeitgeberseite nicht mehr strittig. Angesichts der Bedeutung der Versicherung auch für die Wirtschaft ist ein Sonderopfer der Arbeitnehmer zur Finanzierung der Pflegeversicherung deshalb nicht länger gerechtfertigt. Die Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag sollte baldmöglichst generell rückgängig gemacht werden.
Als christliche Gewerkschaft würde es die DHV natürlich ebenfalls begrüßen, wenn auch der Reformationstag nicht nur in seinem Jubiläumsjahr als arbeitsfreier Feiertag begangen werden kann, sondern ange-sichts seiner Bedeutung für evangelische Christen zumindest in Ländern bzw. Landesteilen mit mehrheitlich evangelischer Bevölkerung wie Niedersachsen und Bremen dauerhaft den Status eines arbeitsfreien gesetzlichen Feiertags erhalten würde. Die DHV hat daher auch den Präsidenten des Bremer Senats Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, schriftlich um seine Unterstützung dieses Anliegens gebeten.
Mit dem niedersächsischen Landtagspräsidenten ist sich die DHV in der Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen in Niedersachsen einig. Die im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 erfolgte Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss auf die Länder hat zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und Sonntagsöffnungen geführt, wie wir sie alljährlich in Bremen anlässlich großzügiger Ausnahmeregelungen für Klein-Events von ortsteilbezogener Bedeutung zu beklagen haben.
Nach Auffassung der DHV gebührt in der Abwägung zwischen den Wünschen des  Einzelhandels auf erweiterte Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe den Belangen der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen.

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Zusätzliches Tagesseminar für Volks- und Raiffeisenbanken

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Der im Dezember 2016 abgeschlossene Entgelttarifvertrag hat einige Erneuerungen mit sich gebracht, daher haben wir bereits Anfang Februar ein Spezialseminar angeboten. Dieses war so schnell ausgebucht, dass wir einen weiteren Termin anbieten wollen, nämlich den 14.März 2017 in Walldorf-Reilingen.
Mit diesem Seminar wollen wir Betriebsräten unseren letzten Tarifabschluss vorstellen und ihnen bei der Umsetzung der neuen Regelungen und Möglichkeiten Hilfestellung geben.
Alles  weitere entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Seminarausschreibung

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Lohngleichheitsgesetz mit Symbolcharakter, aber mit wenig praktischen Auswirkungen

Hamburg, 24.01.2017

Die Berufsgewerkschaft DHV bewertet den Entwurf der Bundesregierung zum Lohngleichheitsgesetz als einen Entwurf mit Symbolcharakter, aber wenig praktischen Auswirkungen.

Es ist ein selbstverständliches Anliegen der DHV, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben nicht wegen ihres Geschlechts oder Ihrer Entscheidung für eine Familie diskriminiert werden. Sie sieht aber diesen Schutz der Beschäftigten ausreichend gewährleistet durch die bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet ausreichenden Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Zudem schützt die Tarifbindung – sei es in Form von unmittelbarer Geltung oder durch arbeitsvertraglichen Verweis auf bestehende Tarifverträge – vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Denn die Tarifverträge beinhalten verbindliche Regelungen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach der Art ihrer ausgeübten Tätigkeit unter der Berücksichtigung ihrer Berufserfahrung und ihrer Qualifikation und unterscheiden nicht nach Geschlecht. Zudem hat die Bundesregierung richtigerweise die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert. Wenn ein öffentliches Interesse besteht, können Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden; damit unterliegen auch bisher tariflose Unternehmen ihrer verpflichtenden Anwendung.

Die Bundesregierung beziffert in ihrem Entwurf die bereinigte Lohnlücke auf 7 %. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass 93 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse von dem Gesetz nicht betroffen sind. Insofern hat das Gesetz allenfalls Symbolcharakter. Eine flächendeckende Lösung der Problematik kann nur in einer konsequenten Anwendung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes liegen, der auch durch das Tarif- und Betriebsverfassungsrecht geboten ist..

Die Gefahr von Diskriminierungen ist immer in den Bereichen hoch, in denen dem Gewicht des Arbeitgebers nur ein geringes oder gar kein Gegengewicht der Arbeitnehmer entgegensteht. In den meisten Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten, für die das Lohngleichheitsgesetz Anwendung finden soll, bestehen Betriebsräte, die bei der Einstellung und in Bezug auf die Eingruppierung von Beschäftigten ein Mitbestimmungsrecht und die Pflicht haben,  im Betrieb die Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten. Zudem ist die Tarifbindung von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten in der Regel höher als in kleineren Unternehmen. Für kleinere Unternehmen, in denen wegen geringerer Tarifbindung und/oder fehlender Betriebsräte die Gefahr einer Lohnungleichheit potentiell höher ist, soll aber das geplante Lohngleichheitsgesetz keine Anwendung finden. Bedauerlich ist, dass das Gesetz dort keine Anwendung finden soll, wo die Probleme am größten sind, nämlich in kleinen oder mittelständischen Betrieben mit unter 200 Beschäftigten.

V.i.S.d.P.: Henning Röders