::newsletter_ausgabe_nr::5::/newsletter_ausgabe_nr::
::newsletter_als_pdf::images/newsletter/1783/dhvintern1608.pdf::/newsletter_als_pdf::
Personelle Veränderungen in Bayern
::fulltext::
Zum 1. September 2016 wird es eine personelle Veränderung in der Geschäftsführung des Landesverbands Bayern geben. Der bisherige Landesgeschäftsführer Marc Endlich wird als stellvertretender Landesgeschäftsführer in den Landesverband Baden-Württemberg wechseln und dort die Betreuung der Bezirke Nordbaden und kommissarisch auch Südbaden übernehmen. Der DHV Hauptvorstand erfüllte den Versetzungswunsch des Kollegen Endlich, der damit wieder näher an seine Heimat und zu seiner Familie kommt.
Die Nachfolge in der Landesgeschäftsführung ist bereits geregelt. So hat am 1. August 2016 Kai Christian Thomsen seine Arbeit in der Landesgeschäftsstelle München aufgenommen und erhält momentan eine eingehende Einarbeitung und eine Übergabe der laufenden Geschäfte. Herr Thomsen ist studierter Politikwissenschaftler und kann auf ein vielfältiges ehrenamtliches Engagement verweisen, eine Vorstellung seiner Person erfolgt separat. Herr Endlich wird noch bis Ende diesen Jahres, die in Bayern noch ausstehenden Tarifverhandlungen führen, wie auch die noch von ihm organisierten Seminare betreuen.
Thomsen
::/fulltext::
::pdf_neuigkeiten::::/pdf_neuigkeiten::
Tarifabschluss Privatbanken: Hartes Ringen im Zeichen von Brexit und italienischer Bankenkrise
13.07.2016
Nach einer harten Auseinandersetzung und erst in der 4. Verhandlungsrunde konnten sich DHV und Arbeitgeber auf einen Tarifabschluss einigen:
- 1,5 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2016
- 1,1 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.01.2018
- 1,1 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.11.2018
- 50 € Erhöhung der Auszubildendenvergütungen ab 01.10.2016
- Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis 31.01.2019
- Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2019
- Verlängerung der 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung bis zum 31.12.2019
- Verlängerung des Langzeitkontentarifvertrages bis zum 31.12.2019
Die Tarifverhandlungen waren geprägt von einem harten Ringen um einen tragfähigen Kompromiss und zwei Ereignissen, die auf der Zielgeraden noch den Verhandlungsspielraum einengten und damit erheblichen Einfluss auf das Verhandlungsergebnis hatten. Der Brexit hat für Turbulenzen auf den Aktienmärkten gesorgt und stellt eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung für die wirtschaftliche Entwicklung Europas dar, der sich auch die Banken nicht entziehen können. Die italienische Bankenkrise, die gerade erst in die Schlagzeilen gekommen ist, stellt eine ernsthafte Herausforderung für den europäischen Bankensektors dar, die noch größer sein könnte als die Krise nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im Jahr 2008.
Vor dem Hintergrund der aufziehenden Anzeichen einer Krise liefen die Warnstreikaktionen der vergange-nen beiden Wochen. Die DHV-Aufrufe zu den Warnstreiks in den Banken und die Durchführung eines Schwerpunktwarnstreiks bei der Wüstenrot in Ludwigsburg am 11.07.2016 haben Wirkung gezeigt und die Arbeitgeberseite zur Verbesserung ihres Angebotes vom 28.06.2016 bewegt:
- Die Arbeitgeber verbesserten den Umfang ihres Gehaltsangebotes um 0,9 Prozentpunkte.
- Die Arbeitgeber reduzierten die angebotene Laufzeit um 3 Monate.
Die Gehaltserhöhung für 2016 liegt über der amtlichen Inflationsrate und bedeutet damit eine Reallohnsteigerung. Der Tarifvertrag wird bereits drei Monate nach der dritten Gehaltserhöhungsstufe von 1,1 % kündbar sein. Die Chancen stehen dann gut, dass bei einem Tarifabschluss Anfang 2019 die Gehaltssteigerung auf ein Jahr gesehen deutlich über 1,1 % liegen wird. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens zu bewerten. Damit haben die Arbeitgeberseite eine der DHV-Forderungen erfüllt.
Aus diesen Gründen hat die DHV schweren Herzens, aber gemäß ihrer Verpflichtung als verantwortungsvoll handelnde Tarifpartnerin dem Tarifkompromiss zugestimmt.
Zudem haben DHV und Arbeitgeber vereinbart, im Februar 2017 Gespräche im Rahmen eines Ausbildungsgipfels mit dem Ziel aufzunehmen, die Attraktivität der Ausbildung in der Bankenbranche zu erhöhen. Des Weiteren werden DHV und Arbeitgeberseite im Jahr 2017 ergebnisoffene Verhandlungen über Vorschläge für eine mögliche Reform des Tarif-Entgeltsystems aufnehmen.
Für Sie verhandelten: Michael Freitag, Alexander Henf, Petra Knodt, Harald Leifer, Andreas Rothbauer, Henning Röders, Peter Schellenberg, Christoph Seeger Thomas Stahl, Silvia Steinberg, Michael Voß, Günter Zweckinger
DHV Intern Juni 2016
::newsletter_ausgabe_nr::4::/newsletter_ausgabe_nr::
::newsletter_als_pdf::images/newsletter/1743/dhvintern1606.pdf::/newsletter_als_pdf::
DHV ist tariffähig!
::datum_landesrundbrief::2016-05-18 11:00:00::/datum_landesrundbrief::
::pdf_landesrundbrief::images/landesrundbrief/1672/landesrundbrief-34-160518.pdf::/pdf_landesrundbrief::
Broschüre: DHV – 1950 bis heute
::datum_landesrundbrief::2016-03-17 13:55:00::/datum_landesrundbrief::
::pdf_landesrundbrief::images/landesrundbrief/1602/landesrundbrief-33-160317.pdf::/pdf_landesrundbrief::
DHV Intern Dezember 2015
::newsletter_ausgabe_nr::9::/newsletter_ausgabe_nr::
::newsletter_als_pdf::images/newsletter/1522/dhvintern1509.pdf::/newsletter_als_pdf::
Tarifabschluss für die Mitarbeiter in Privatkliniken in Hessen und Rheinland-Pfalz /Saar
::fulltext::
Seit Anfang des Jahres fanden unter Beteiligung von Michael Vittet, DHV-Regionalbetreuer Rheinland-Pfalz/Saar, und Alexander Henf, DHV-Landesgeschäftsführer Hessen, schwierige Tarifverhandlungen mit den Landesverbänden der Privatkliniken (VdPK) Hessen und Rheinland-Pfalz statt.
Am 12. Februar 2015 wurde in Wiesbaden ein Durchbruch erzielt: Die wichtigsten Ziele der Tarifkommission konnten erreicht werden durch die Erhöhung der Auszubildendenvergütung und die überfällige Abschaffung der Vergütungsgruppe 0. Folgende Gehaltssteigerungen wurden erreicht: ab 1. April 2015 wird die Vergütung um 3 %, ab dem 01. April 2016 um 2 %. In den Monaten März 2015 und Februar 2016 erhalten die Beschäftigten eine einmalige Zahlung von 350 Euro. Hart verhandelt wurde insbesondere um die erste Gehaltserhöhungsstufe. Angesichts der Situation im Gesundheitswesen kann die Erhöhung um 3 % als Erfolg gewertet werden. Darüber hinaus konnten zusätzliche Verbesserungen bei der Altersvorsorge erreicht werden, z.B. erhalten Teilzeitbeschäftigte anders als bisher den vollen Betrag zur Förderung der Altersvorsorge. Zudem eröffnen die neuen tariflichen Regeln Möglichkeiten zur Zahlung von Zulagen um den Personalbedarf zu decken oder qualifiziertes Fachpersonal zu binden. Insgesamt konnte so ein akzeptables Ergebnis erzielt werden.
::/fulltext::
::pdf_neuigkeiten::::/pdf_neuigkeiten::
Erfolgreicher Warnstreik beim Rehaklinikum Bad Säckingen
Am 18. Februar 2015 war es soweit: 80 der 150 Mitarbeiter dem Streikaufruf der DHV.
Hintergrund sind die gescheiterten Tarifverhandlungen: Trotz der im Vergleich mit anderen Kliniken hervorragenden Auslastung von rund 90 Prozent sollen die Mitarbeiter weniger Geld bekommen – und das, obwohl sie bereits 2013 und 2014 mit einem Sanierungstarifvertrag ihren Beitrag geleistet haben und im Schnitt auf 1000 Euro pro Jahr verzichtet haben.
Unterstützung erfuhren die Kolleginnen und Kollegen durch Hans Hebeisen, Bezirksgeschäftsführer Südbaden und DHV-Landesvorsitzender Baden-Württemberg. Er machte deutlich, dass trotz des Angebots einer knappen linearen Lohnsteigerung von 1,5 Prozent durch die Umstellung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld auf Fixbeträge die Mitarbeiter unterm Strich weniger in der Tasche hätten. Das Angebot einer erfolgsabhängigen Komponente im neuen Haustarifvertrag seitens der Geschäftsführung lehnt Hans Hebeisen ab.
Einen Protestmarsch von der Straße zum Hauptportal der Klinik untersagte der Geschäftsführer des Klinikums mit Rückgriff auf sein Hausrecht. Hans Hebeisen kündigte weitere Maßnahmen an. Unser Glückwunsch für die gelungene Aktion!
Presseinformationen zum Warnstreik am 18.02.2015
Wichtiger Vortrag in Frankfurt
::fulltext::
Am 27.01.2015 nahm Landesgeschäftsführer Alexander Henf an einer Veranstaltung zum aktuellen Arbeitsrecht in Frankfurt am Main teil. Neben anderen Referenten hielt Malte Creutzfeld, Richter und stellvertretender Vorsitzender des 4. Senats am Bundesarbeits-gericht, einen wichtigen und aufschlussreichen Vortrag. Schwerpunkt seines Vortrages war die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit.
Herr Creutzfeld stellte die Situation vor und nach dem wichtigen Urteil vom 7.Juli 2010 dar. Ihm zufolge war das System der Einheitsgewerkschaft aufgrund politischer und ökonomischer Veränderungen schon vorher am Bröckeln und wurde nicht von diesem Urteil ausgelöst. Im Kern ging es in dem Urteil um die Anwendung eines Tarifvertrages auf die jeweiligen Mitglieder einer Gewerkschaft, wenn mehrere Tarifverträge für einen Betrieb galten. Dieser scheinbar selbstverständliche Grundsatz galt früher als unpraktisch, ist heute mittels EDV kein Problem mehr. Allerdings gibt es keinen ´tonangebenden´ Tarifvertrag mehr, eine Ordnungsfunktion des Tarifvertrages ist nicht mehr zu erkennen. Aus juristischer Sicht, so Herr Creutzfeld, ist so eine Ordnungsfunktion auch nicht mehr zu halten, da es auf das individuelle Arbeitsverhältnis ankomme, und nicht auf die Situation im Betrieb. Zudem werde ansonsten das Grundrecht des einzelnen Arbeitnehmers auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, also auch der Wahlmöglichkeit unter mehreren Gewerkschaften verletzt. Daher wurde der Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben.
Zum Abschluss beschäftigte sich Herr Creutzfeld mit dem Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz, auch als politische Reaktion auf dieses Urteil. In politischer Hinsicht wurde im letzten Jahr von einigen Kreisen der Unmut der Bevölkerung über den GDL-Streik mit der Forderung nach Einführung und Umsetzung eines Tarifeinheitsgesetzes verbunden. Diese haben nach Einschätzung von Herrn Creutzfeld nichts miteinander zu tun, da im aktuellen Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit nichts zum Streikrecht gesagt wird. Stattdessen wird auch dieses Gesetz an die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts zu messen sein. Ohne ausdrückliches Fazit von Herrn Creutzfeld wurde deutlich, dass das politische Ziel, dem Tarifvertrag eine betriebliche Ordnungsfunktion zu geben, sich juristisch nicht (mehr) umsetzen lässt, wenn die Kriterien des Urteils aus dem Jahr 2010 beachtet werden. Leider werden die politisch Verantwortlichen diese Hinweise wohl nicht berücksichtigen – die DHV-Berufsgewerkschaft wird daher weiter gegen diesen Entwurf kämpfen!
::/fulltext::
::pdf_neuigkeiten::::/pdf_neuigkeiten::