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Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung
Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:
- 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
- Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
- Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
- Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
- Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
- Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
- Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
- Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
- Laufzeit bis 31.12.2015
Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.
V.i.s.d.P. Klaas Kuhlmann
Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung
Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:
- 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
- Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
- Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
- Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
- Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
- Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
- Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
- Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
- Laufzeit bis 31.12.2015
Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.
Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.
V.i.s.d.P. Klaas Kuhlmann
Besuch bei der SB Union in Kassel
Am 16. Dezember besuchte der DHV-Landesgeschäftsführer Alexander Henf den Betriebsratsvorsitzenden der SB Union Herbert Achenbach in Kassel. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen diente das Treffen der Gestaltung der Zusammenarbeit. Herr Achenbach stellte dazu die Strukturen des Unternehmens vor. Weiter erläuterte er die Pläne des neu gewählten Betriebsrates. Dabei stehen insbesondere die Optimierung der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen mittels Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Alexander Henf sagte ihm bei der Umsetzung dieser Pläne Unterstützung zu.
DRK Kreisverband Naumburg/Nebra: Erfolgreicher Tarifabschluß – 4,0 % Lohnsteigerung – 9,00 € Mindestlohn im DRK
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Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen hat die DHV-Tarifkommission wieder eine nennenswerte Steigerung der Entgelte für die Beschäftigten erreicht. Darüber hinaus wurden noch weitere Bestandteile vereinbart.
Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:
1. Die tariflichen Vergütungen erhöhen sich folgendermaßen:
– Ab dem 01. Dezember 2014 um 2,0 %
– Ab dem 01. Juli 2015 um weitere 2,0 %
2. Gewährung einer Einmalzahlung von 50,-€ mit dem Dezembergehalt 2014
3. Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden in gleicher Art und
Weise wie im vergangenen Jahr gezahlt.
4. Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2016.
V.i.S.d.P. Michael Scholz
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DRK Wittenberg: Erfolgreicher Tarifabschluß – 7,0 % Lohnsteigerung! – 9,34 € Mindestlohn im DRK
::fulltext::
Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft hat die DHV Tarifkommission eine sehr deutliche Steigerung der Entgelte für die Beschäftigten erreicht. Darüber hinaus wurden noch weitere Bestandteile vereinbart.
Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:
1. Die tariflichen Vergütungen erhöhen sich folgendermaßen:
– Ab dem 01. Januar 2015 um 4,0 % (Anrechnung auf Besitzstände)
– Ab dem 01. Juli 2015 um weitere 3,0 %
2. Gewährung einer Einmalzahlung von 350,- € mit dem Dezembergehalt 2014
3. Die Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten und für Gesundheitsmaßnahmen
werden in der bewährten Art und Weise weitergezahlt.
4. Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2016.
V.i.S.d.P. Michael Scholz
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DAK-Gesundheit: Tarifverhandlung vorerst gescheitert – Ergebnis der Mitgliederbefragung – weitere Maßnahmen!
Auch am 14.11.2014 gab es keine Einigung zwischen DHV und DAK-Gesundheit.
Nach Aussage von verdi wurde mit der DAK-Gesundheit ein Tarifvertrag über lineare Gehaltserhöhungen und über eine zusätzliche Einmalzahlung für Gewerkschaftsmitglieder abgeschlossen.
Ein unterschriebener Tarifvertrag wurde den Beschäftigten noch nicht vorgelegt.
Wie bereits mitgeteilt legte der Arbeitgeber der DHV ein anderes Angebot vor. Die DHV-Tarifkommission befragte die DHV-Mitglieder, ob diese beim angebotenen Tarifabschluss mitgehen möchten.
Es haben sich erfreulich viele Mitglieder an der DHV Umfrage beteiligt.
Das Votum der Mitglieder ist eindeutig gegen die Annahme des Arbeitgeberangebotes und auch eindeutig für weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitgeberangebotes.
Das Ergebnis der Mitgliederbefragung wurde dem Arbeitgeber am Verhandlungstag mitgeteilt. Davon zeigte sich die DAK-Gesundheit noch unbeeindruckt.
Erstaunlich, denn der gleiche Arbeitgeber startet derzeit eine interne Kampagne:
„Wir möchten damit auch ein Zeichen unserer Wertschätzung und Dankbarkeit für den Einsatz aller Kolleginnen und Kollegen setzen. Ohne dieses Engagement und die Identifikation mit unserer Marke DAK-Gesundheit würden alle Aktionen nach außen verpuffen“
Markenbuch, oranger Kalender und Kugelschreiber ersetzen keinen fairen und gerechten Tarifvertrag.
Die Stimmung der Beschäftigten zeigt sich auch durch die Mitgliederbefragung der DHV.
Die hohe Beteiligung und das eindeutige Ergebnis sollte der Vorstand als Zeichen betrachten.
Die DHV-Tarifkommission beurteilt durch die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers die Tarifverhandlungen als derzeit gescheitert. Sämtliche Kompromissvorschläge der DHV wurden zurückgewiesen.
Wir fordern den Arbeitgeber auf ein verbessertes Angebot vorzulegen und damit die DAK-Gesundheit in dieser schwierigen Situation vor weiterer Beschädigung zu bewahren.
Wir freuen uns über zahlreiche neue DHV-Mitglieder, die mit Ihrem Beitritt ihren Verdruss über das Handeln des Arbeitgebers und das vorgelegte Tarifangebot zum Ausdruck bringen. Sie Stärken mit Ihrer Mitgliedschaft das Verhandlungsmandat der DHV! Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
V.I.S.d.P. Henning Röders
Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken: 3,0 % ab Februar 2015
In den späten Abendstunden des 29.10.2014 einigten sich DHV und AVR auf einen Tarifabschluss für rund 160.000 Beschäftigte der Volks- und Raiffeisenbanken. Die wichtigsten Inhalte:
- Einmalzahlungen: Für Beschäftigte in Höhe von 10 % des Dezembergehalts in Dezember 2014; für Auszubildende in Höhe von 10 % der Auszubildendenvergütung in Dezember 2014
- Zweistufige lineare Gehaltserhöhung: 3,0 % ab Februar 2015; 1,2 % ab Februar 2016
- Erhöhung der Auszubildendenvergütungen: 30 € für alle Ausbildungsjahre ab Februar 2015; ab Februar 2016 Erhöhung: 1. Ausbildungsjahr: auf 930 €; 2. Ausbildungsjahr: auf 980 €; 3. Ausbildungsjahr: auf 1.040 €
- Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.10.2016
- Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis Ende 2016
- Verlängerung der Regelung zu den Langzeitkonten bis Ende 2016 • Verlängerung der Regelung zum Gesundheitstag bis Ende 2016; Verpflichtung, in 2016 eine Verlängerung oder Entfristung zu prüfen
- Neu: Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für Beschäftigte ab 3 Jahren vor der Rente: Reduzierung der Wochenarbeitszeit um bis zu 4 Stunden auf 35 Wochenstunden. Der Arbeitgeber übernimmt 50 % des Verdienstausfalls
- Vereinbarung einer Verpflichtung, in der nächsten Tarifrunde über tarifvertragliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge zu beraten.
- Wiederinkraftsetzung der Ende 2008 ausgelaufenen 31-Stunden-Klausel zur Beschäftigungssicherung mit Befristung bis Ende 2016
- Verbesserungen im Rationalisierungsschutzabkommen: Neu: Möglichkeit des Angebots zum Wechsel in eine Transfergesellschaft. Neu: Zahlung einer Abfindung auch an Beschäftigte, die einen Anspruch auf eine Rente mit Abschlägen haben (bisher: Kein Abfindungsanspruch)
Der Abschluss ist Ergebnis eines 13-stündigen Verhandlungsmarathons in der dritten Verhandlungsrunde. Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als guten Kompromiss. Vor allem die erste Gehaltserhöhungsstufe von 3,0 % im Februar 2015 ist ein Verhandlungserfolg. Hart gerungen wurde um die zweite Gehaltserhöhungsstufe und um die Laufzeit: Bis zuletzt beharrte die Arbeitgeberseite auf eine Gehaltserhöhung um 1,2 % ab April 2016 und auf eine Laufzeit bis zum 31.12.2016. Die zweite Gehaltserhöhungsstufe von 1,2 % ist ein noch vertretbarer Kompromiss, der den Ungewissheiten bezüglich der sich verschlechternden wirtschaftlichen Aussichten und der anhaltenden Niedrigzinsphase Rechnung trägt. Überproportional erhöht wurden die Auszubildendenvergütungen (um bis zu 7,8 % für die gesamte Lauf-zeit). Auch die Einmalzahlung in Höhe von 10 % ist ein Verhandlungserfolg der DHV. Vertretbar ist der Abschluss auch in den weiteren Punkten. Die erneute Verlängerung des Anspruchs auf einen halben Tag Freistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und die Vereinbarung der Verpflichtung, in 2016 über eine mögliche Entfristung zu sprechen, bewertet die DHV als ein Zeichen, dass dieser tarifvertragliche Anspruch dabei ist, sich dauerhaft zu etablieren. Positiv ist die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens. Die Vereinbarung eines Teilzeitanspruchs für vor der Rente stehende Beschäftigte ist ein zusätzlicher Baustein für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Mit den Ergänzungen im Rationalisierungsschutzabkommen ist eine Ungleichbehandlung bei älteren Be-schäftigten beseitigt worden. Mit der Möglichkeit des Angebots eines Wechsels in eine Transfergesellschaft ist der Maßnahmenkatalog des Rationalisierungsschutzabkommens um ein weiteres Instrument erweitert. Die DHV-Verhandlungskommission hofft nicht, dass in Zukunft das Rationalisierungsschutzabkommen stärker greift. Es ist aber gut, dass für den Fall der Fälle Verbesserungen vereinbart worden sind.
Landesverbandsrundbrief Oktober 2014
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Den Landesverbandsrundbrief mit der Vorstellung des neuen Geschäftsführers können Sie hier herunterladen.
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DAK-Gesundheit -Tarifvertrag vom 13.12.2013 zum DAK-Tarifvertrag, Anlage 2
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