VION GmbH: Erste Überprüfung der Eingruppierungstabelle erfolgreich

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Neue Verhandlungsrunde für die VION-Standorten Straubing und Pfarrkirchen

25.11.2013

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Am 25.11.2013 fand eine weitere Runde in den Tarifverhandlungen zur Ausarbeitung eines Tarifvertrages über die Arbeitsentgeltregelung für die Vion Standorte Straubing und Pfarrkirchen zwischen den Vertretern der Arbeitgeberseite und den Vertretern der Tarifkommission der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. statt.
Nachdem in den letzten Runden bereits Verhandlungen über die Entgeltgruppen und deren Eingruppierungsmerkmale geführt worden waren, wurden bei diesem Termin die Anwendbarkeit der ausgearbeiteten Eingruppierungsmerkmale exemplarisch am VION Standort Straubing überprüft. Diese Überprüfung hat ergeben, dass mit der neuen Eingruppierungstabelle im Großen und Ganzen die Realität am Standort Straubing wiedergegeben werden kann. Allerdings wurde auch deutlich, dass an der ein oder anderen Stelle noch etwas nachgebessert werden muss. Hierfür einigte man sich auf einen neuen Termin zum 20.01.2014.
Es ist davon auszugehen, dass nach diesem Termin über die neue Vergütungstabelle und über konkrete Zahlen verhandelt werden kann. Auch wurde zu diesem Termin die Thematik Regelungsabrede erörtert. Hierzu werden die Verhandlungen in kürze aufgenommen werden, um in absehbarer Zeit für Sie eine angemessene Lohnerhöhung zu erreichen!

Marc Endlich    
DHV – Landesverband  Bayern

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DAK-Gesundheit: DHV-Tarifabschluss

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13.12. 2013

Am Ende eines von vielen Verhandlungsrunden geprägten Jahres wurde ein DHV-Tarifabschluss zur Anpassung des Manteltarifvertrages an die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur AGG-konformen Gehaltstabelle erreicht.

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Hier die Eckpunkte des DHV-Tarifvertrages:

• Neue Gehaltstabelle ab 01.07.2014 (inkl. § 16 Zulage und Ortsklassenzuschlag 17,90 €): Somit erhalten ab 01.07.2014 alle einen OKZ.

Keiner bekommt im Juli weniger als im Vormonat!

VG

Steigerungs-betrag

Aufrückungs-zulage

Anfangsgrund-vergütung

Höchstgrund-vergütung

1

81,56

 

2.002,26

2.408,84

2

90,28

90,91

2.159,79

2.616,19

3

110,82

107,72

2.397,62

2.841,58

4

142,59

124,53

2.510,96

3.118,03

5

150,67

139,46

2.657,90

3.432,46

6

161,26

160,64

2.763,74

3.789,24

7

163,13

198,01

3.014,04

4.117,99

8

178,08

223,52

3.312,92

4.497,17

9

195,51

239,73

3.736,95

4.902,50

10

212,95

252,17

4.093,72

5.342,74

11

230,38

268,37

4.621,71

5.805,36

12

265,24

284,56

5.035,14

6.393,74

13

297,01

297,01

5.682,69

7.015,77

14

321,91

314,43

6.206,34

7.589,23

15

348,68

338,09

6.762,34

8.191,31

16

389,77

353,66

7.404,92

8.995,77

 

  • Urlaubsregelung: Beibehaltung der bisherigen 30/32-Regelung Vereinbarung des sachlichen Grundes, dass ab 40 Jahre ein gesteigertes Urlaubsbedürfnis besteht.
  • Weihnachtsgeld ab 2014: (Gemäß Tarifabschluss 2012 könnte es evtl. eine hälftige Weihnachtsgeldzahlung in November 2014 und eine hälftige Sonderzahlung im Januar 2015 geben.)

1.-5. Beschäftigungsjahr

25 %

6.-7. Beschäftigungsjahr

75 %

Ab 8. Beschäftigungsjahr

100 %

Auszubildende

400 €

  • Sonderzahlung 2013: Beschäftigte, die DHV-Mitglied sind und bisher keinen Anspruch auf ein Weihnachtsgeld hatten, erhalten im Februar 2014 eine Sonderzahlung in Höhe von 25 %.
    Auszubildende, die DHV-Mitglied sind, erhalten im Februar 2014 eine Zahlung von 400 €.
    Voraussetzung ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft. Bis zum 15. Januar 2014 muss der Nachweis in der Personalabteilung vorliegen!
    Entsprechende Bescheinigungen senden wir unseren Mitgliedern in den nächsten Tagen ohne Antrag per Post zu. Bitte melden, wenn diese bis zum 23.12. nicht vorliegt.
  • Im Juli 2014 wird die auf die Sonderzahlung Januar 2014 aus der Nichtberücksichtigung der §16 Zulage sich ergebene Differenz gezahlt.
  •  Der 24.12. und der 31.12. bleiben arbeitsfrei.
  • Unkündbarkeit: Beibehaltung der bisherigen 15/40-er Regelung. 

V.i.S.d.P.: Henning Röders

 

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Alexander Moksel GmbH: Neuer Entgelttarifvertrag abgeschlossen

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09.12.2013
2,15% mehr Lohn ab März 2014

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Am 9. Dezember 2013 haben sich die DHV-Die Berufsgewerkschaft e.V. und die Arbeitgebervertreter der Alexander Moksel GmbH in der ersten Verhandlungsrunde auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

Man verständigte sich auf eine Erhöhung der Gehälter von 2,15 Prozent zum 01. März 2014, sowie eine Einmalzahlung für den Januar 2014 in Höhe von 50,00€. Sofern Beschäftigte übertarifliche Zulagen erhalten, so werden diese nicht mit der Gehaltserhöhung verrechnet.

Für die Auszubildenden wurde eine Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 20,00 Euro vereinbart. Dies entspricht etwa einer Steigerung der Ausbildungsvergütungen um im Durchschnitt 3,00 Prozent.  
Der neue Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 10 Monaten und ist zum 31. Dezember 2014 kündbar.

Prinzipiell wurde im Vorfeld auch über eine längere Laufzeit und ein größeres Paket nachgedacht. Diese Idee wurde allerdings verworfen, da im nächsten Jahr Verhandlungen über die Reduzierung der Arbeitszeit geführt werden sollen. Ein Signal zu Verhandlungsbereitschaft, gab die Arbeitgeberseite bei diesen Verhandlungen.

Marc Endlich
DHV – Landesverband  Bayern

 

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Tarifinfo DRK Naumburg – Erfolgreicher Tarifabschluß 2,8% Lohnsteigerung

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28.11.2013

Erfolgreicher Tarifabschluß – 2,8% Lohnsteigerung

8,85 € Mindestlohn im DRK!

Die DHV Tarifkommission hat in diesem Jahr eine weitere nennenswerte Steigerung der Entgelte erreichen können. Dies bedeutet einen echten Reallohnzuwachs für die Beschäftigten. Der Mindestlohn im DRK Kreisverband und den Tochtergesellschaften beträgt damit 8,85 €. Darüber hinaus befinden sich die Verhandlungen für den neuen Haustarifvertrag in der Endphase. Hier wird es in Zukunft deutlich mehr tarifliche Sicherheit geben.

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Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Die tarifliche Vergütung für die Beschäftigten erhöht sich folgendermaßen:
  2. Die Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) werden in gleicher Art und Weise wie im vergangenen Jahr gewährt.
  3. Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2014.

– ab dem 01. Dezember 2013 um 2,8 %

V.i.S.d.P.: Michael Scholz

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Tarifinfo Stollberg – Erfolgreicher Tarifabschluss

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28.11.2013

Erfolgreicher Tarifabschluss

Nach mehreren Tarifverhandlungen mit der Arbeitgeberseite konnte die DHV bei der Kranken-hausservicegesellschaft Stollberg einen erfolgreichen Tarifabschluss tätigen.

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Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  1. Entgeltsteigerungen zwischen 8,4% und 10,7% zum 01.01.2014
  2. Zuschlagserhöhung für Desinfektionen von 10% auf 15%
  3. Erhöhung der Betrieblichen Altersvorsorge von 20,- auf 25,-€
  4. Zahlung einer Wechselschichtzulage von 60,-€ je Monat
  5. Neuregelung Urlaubsanspruch:
    • ab Beginn von 25 auf 26 Tage
    • nach fünf Jahren von 26 auf 28 Tage
    • nach zehn Jahren von 28 auf 29 Tage

V.i.S.d.P. Michael Scholz

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KKH -Sozialtarifvertrag: Einigung erzielt

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26.11.2013

Nach vier kontrovers geführten Verhandlungsrunden konnten sich DHV und KKH in der gestrigen Verhandlung auf folgenden Abschluss eines Sozialtarifvertrages für die von der Umstrukturierung betroffenen Beschäftigten einigen.

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Die wichtigsten Punkte:

  • Mobilitätsunterstützung für die aufgrund der Umstrukturierung versetzten Beschäftigten: 50 % der anfallenden Mehrkosten für ein Jahr
  • Fahrzeitenanrechnung für Beschäftigte, deren tägliche Fahrzeit sich um mindestens 30 Minuten erhöht: Sieben zusätzliche freie Tage im ersten Jahr, vier zusätzliche freie Tage im zweiten Jahr
  • Angebot der Altersteilzeit für Beschäftigte ab 55 Jahren in den zu schließenden Dienststellen:
    • Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %
    • Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auf 95 %
    • Laufzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt
    • Zahlung einer Abfindung als Teilausgleich für die Rentenabschläge/Rentenkürzungen:
      1,5 Monatsgehälter bis 20 Beschäftigungsjahre; 2 Monatsgehälter ab 20 Beschäftigungsjahren
  • Verbesserung der Regelungen zur Beurlaubung für die Beschäftigten in den zu schließenden Dienststellen:
    • Ab 60. Lebensjahr: Zahlung eines Übergangsgelds in Höhe von 75 % des letzten Bruttogehalts, wenn 35 Beschäftigungsjahre vollendet sind. Teilzeitbeschäftigte erhalten 75 % ihres letzten Teilzeitgehalts.
    • Sozialversicherungspflicht für alle Beurlaubungsfälle

Der Abschluss ist ein hart errungener Kompromiss, bei dem die DHV die Arbeitgeberseite zu wichtigen Zugeständnissen bewegen konnte:

  1. Mobilitätsunterstützung
    Das erste Arbeitgeberangebot lautete eine auf zwei Jahre gestaffelte Mobilitätsunterstützung in Höhe von 25 % für das erste Jahr und in Höhe von 20 % für das zweite Jahr. Das war zu wenig!
  2. Altersteilzeit
    Ursprünglich war die Arbeitgeberseite nur bereit, Altersteilzeit auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes zu gewähren. Das bedeutete: Möglichkeit der Blockbildung die Zahlung eines Aufstockungsbetrages nur in Höhe von 20 % und Zahlung des Rentenversicherungsbetrages nur bis zu 80 %, maximal bis zu 90 % der BBG RV. Mit dem erzielten Kompromiss konnte die Arbeitgeberseite zu deutlichen Zugeständnissen bewegt werden.
  3. Beurlaubung

    Ursprünglich wollte die Arbeitgeberseite im Tarifvertrag eine Öffnungsklausel für eine Dienstvereinbarung mit dem HPR vereinbaren. Das hätte aber nur zur Verzögerung des Verhandlungsprozesses und zur Verlängerung der Hängepartie für die betroffenen Beschäftigten geführt.

    Die Arbeitgeberseite wollte die Beurlaubungen nicht sozialversicherungspflichtig gestalten. Bewegung in dieser Frage kam erst zum Schluss der Verhandlungen. 

Die vereinbarten Regelungen zur Altersteilzeit und zur Beurlaubung verbessern die Beschäftigungsperspektiven für jüngere Beschäftigte!

Leider konnte in der Frage der Standort- und Beschäftigungssicherung keine Einigung erzielt werden. Die Arbeitgeberseite ist nicht bereit, sich in irgendeiner Weise auf eine Garantie festzulegen. So bleibt nur die Hoffnung, dass nach der Umstrukturierung nicht vor der Umstrukturierung ist. Die jetzige Umstrukturierung muss sitzen, nur so kann verlorenes Vertrauen der Beschäftigten in das Handeln des Vorstandes wiedergewonnen werden!

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Tarifinfo AGV vom 25.11.2013

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Arbeitgeberverband Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V.

(vormals DRK Tarifgemeinschaft Land Sachsen)

25.11.2013

Die DHV fordert 3,5% Lohnerhöhung!

Im November fand in Dresden die zweite Entgelttarifverhandlung zwischen der DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. und dem Arbeitgeberverband Wohlfahrt- und Ge-sundheitsdienste e.V. für das Jahr 2014 statt.

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Im Verlauf der Verhandlung konnte sich die Tarifkommission der DHV mit ihrer For-derung nach einer Laufzeitbeschränkung des neuen Entgelttarifvertrages auf zwölf Monate durchsetzen. Die Arbeitgeberseite erhöhte im Gleichzug ihr Angebot für eine Entgeltsteigerung auf 1,9%.

Die DHV Tarifkommission lehnte dieses Angebot als unzureichend ab und 
bekräftigte ihre Forderung nach einer spürbaren Einkommensverbesserung.

Die Verhandlungen werden am 2. Dezember dieses Jahres fortgesetzt.

V.i.S.d.P. Michael Scholz

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Tarifinfo BARMER GEK vom 12.11.2013

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DHV fordert zügige Aufnahme der Gehaltstarifverhandlungen!

Die DHV hatte den Gehaltstarifvertrag fristgemäß zum 31.12.2013 gekündigt. Die Tarifkommission hat die Gehaltsforderung für die anstehenden Tarifverhandlungen festgelegt:

Wir fordern 6 % lineare Gehaltserhöhung für 12 Monate!

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Nach dem moderaten Gehaltstarifabschluss in 2011 ist es wieder an der Zeit, dass die Beschäftigten An-schluss an die Gehaltstarifabschlüsse der anderen Branchen erreichen. Im Vergleich z.B. zum privaten Versicherungsgewerbe oder zum öffentlichen Dienst besteht ein Nachholbedarf. Lagen die letzten Ge-haltsabschlüsse dort höher als die Erhöhungen bei der BARMER GEK für 2012 und 2013.

Auch im Vergleich zu anderen Ersatzkassen lag der Gehaltsabschluss 2011 eher im unteren Bereich. Im unteren Bereich zu liegen, das ist aber nicht der Anspruch der BARMER GEK als eine der größten gesetzlichen Krankenkassen!

Wir erwarten einen Tarifabschluss, der endlich mal wieder deutlich über der Inflationsrate liegt und die Reallohnverluste der letzten Jahre zumindest zum Teil ausgleicht. Denn: Die Beschäftigten haben mit ihrer engagierten Arbeitsleistung wesentlich zum Erfolg der Kasse in den vergangenen Jahren beigetragen! Sie haben sich eine angemessene Gehaltserhöhung mehr als verdient!!

Die DHV-Verhandlungskommission präsentierte der Arbeitgeberseite die DHV-Gehaltsforderung im Rah-men der Eingruppierungstarifverhandlung am 05.11.2013. Die Antwort der Arbeitgeber war nicht befriedi-gend: Man wolle erst Klarheit darüber haben, wie viel der Kasse der neue Eingruppierungstarifvertrag kos-tet. Erst dann könne die Arbeitgeberseite abschätzen, wie viel Verhandlungsspielraum für die Gehaltstarif-verhandlungen besteht. Das bedeutet faktisch, dass die Arbeitgeberseite erst das Verhandlungskapitel Eingruppierung schließen will, ehe sie zur Aufnahme von Gehaltstarifverhandlungen bereit ist. Das ist aber bis Jahresende nicht machbar, denn bislang ist bei den Führungskräften noch kein Konsens über die Ein-gruppierung absehbar, und bezüglich der Eingruppierung der Sachbearbeiter befinden sich die Verhand-lungen erst in einem frühen Stadium. Es ist den Beschäftigten nicht zumutbar, dass die Tarifvertragspar-teien erst 2014 ins Land ziehen lassen, um dann irgendwann nach Abschluss der Eingruppierungstarifver-handlungen die Gehaltstarifverhandlungen aufzunehmen.

Keine Verzögerungen: Wir fordern die Aufnahme von Gehaltstarif-verhandlungen noch in diesem Jahr!

Die Gelegenheit dazu bietet der nächste Verhandlungstermin 12.12.2013. Die DHV-Verhandlungskommission hat ihre Erwartung deutlich formuliert: Die Arbeitgeberseite soll in der Sache Stellung zur DHV-Forderung nehmen und möglichst ein erstes Gehaltsangebot abgeben!

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BetrVG

Betriebsratswahlen 2018

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In Deutschland werden alle vier Jahre, immer zwischen dem 1. März und dem 31. Mai, die Betriebsräte gewählt.
Die Betriebsräte finden ihre rechtliche Grundlage im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Der Kern des Gesetzes ist die Regelung der Mitarbeitervertretung, welche die Interessen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Der Betriebsrat hat Mitwirkungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten. Immer wenn nicht die Art der Arbeit, sondern der Arbeitnehmer als Person betroffen ist, nimmt der Betriebsrat auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber soziale Mitwirkungsrechte wahr. Bei personellen Angelegenheiten, wie Einstellung oder Kündigung, Versetzung oder Umgruppierung, hat der Betriebsrat das Recht, Maßnahmen zuzustimmen oder zu widersprechen. Eine Unterrichtung des Betriebsrates über wirtschaftliche Angelegenheiten erfolgt in größeren Betrieben über den Wirtschaftsausschuss, der vom Betriebsrat bestimmt wird.

Durch den Betriebsrat werden die Arbeitnehmer an den sie selbst betreffenden Entscheidungen im Unternehmen beteiligt. Die Existenz eines Betriebsrates fördert die innerbetriebliche Demokratie und gewährleistet den Schutz der Arbeitnehmer. Mit Hilfe des Betriebsrates können Arbeitnehmer und Arbeitgeber Probleme partnerschaftlich lösen.
Wenn die Voraussetzungen für eine Betriebsratsgründung erfüllt sind, muss ein Betriebsrat eingerichtet werden. Hierauf besteht ein gesetzlicher Anspruch, der auch wahrgenommen werden sollte. Die Berufsgewerkschaft DHV hilft dabei gerne.

 

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Im Folgenden finden Sie Hilfen und Hinweise für die Durchführung der Betriebsratswahlen!

 

Die rechtlichen Regelungen

Die rechtlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Durchführung der Betriebsratswahlen finden sich in den §§ 1 – 25 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie in der Wahlordnung zum BetrVG.

 

Die Vorschriften des Betreibsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung können Sie hier herunterladen:

BetrVG      Betriebverfassungsgesetz

BetrVGDV1WO     Wahlordnung zum BetrVG

 

Seminare

Die DHV unterstützt Sie gerne bei der Organisation der Betriebsratswahl in Ihrem Betrieb.

Hierzu bietet das DHV-Bildungswerk im Vorfeld zahlreiche Seminare an, in denen die Wahlvorstände für die Durchführung auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.
Die Semiarausschreibungen finden Sie in der Aufstellung der Betriebsratsseminare unter „Fach- und Spezialseminare

 

Formularmappe für die Wahlen zum Betriebsrat

Für die Wahlen zum Betriebsrat 2018 bietet die DHV-Dienstleistungs-GmbH eine
Formularmappe an.

Die Formularmappe Betriebsratswahlen wird DHV-Mitgliedern in digitaler Form auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt.
Bei Bedarf können die Unterlagen auch ausgedruckt in Einlegemappen übersandt werden.

Die Abgabe durch die Hauptgeschäftsstelle an DHV-Mitglieder ist kostenfrei.

Der USB-Stick enthält:

•    einen systematisch aufgebauten Leitfaden
•    den Text der Wahlordnung sowie den Text des BetrVG
•    die gängigsten Mustervordrucke von der Wahlausschreibung bis zur Veröffentlichung der Wahlergebnisse

für das normale Wahlverfahren
für das vereinfachte Wahlverfahren

hier:

Inhalt Mustervorlagen für das Normale Wahlverfahren

Nr. 01    Leitfaden normales Wahlverfahren
Nr. 02    Einberufung Betriebsratssitzung zur Bestellung des Wahlvorstandes
Nr. 03    Beschluss des Betriebsrats zur Bestellung des Wahlvorstandes
Nr. 04    Mitteilung an die bestellten Wahlvorstandsmitglieder
Nr. 05    Mitteilung Arbeitgeber über die Bestellung des Wahlvorstands
Nr. 06    Mitteilung Gewerkschaften über die Bestellung des Wahlvorstands
Nr. 07    Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl d. Wahlvorstandes
Nr. 08    Mitteilung Arbeitgeber über Einladung zur Betriebsversammlung
Nr. 09    Einberufung der ersten Sitzung des Wahlvorstands
Nr. 10    Geschäftsordnung des Wahlvorstandes
Nr. 11    Anforderung Unterlagen für die Wählerliste vom Arbeitgeber
Nr. 12    Wahlausschreiben
Nr. 13    Mitteilung zu Einspruch gegen die Wählerliste
Nr. 14    Vorschlagsliste Arbeitnehmer
Nr. 15    Vorschlagsliste Gewerkschaft
Nr. 16    Bestätigung Eingang Vorschlagsliste
Nr. 17    Mitteilung von unheilbaren Mängeln an Wahlvorschlägen
Nr. 18    Mitteilung von heilbaren Mängeln an Wahlvorschlägen
Nr. 19    Mitteilung von Mängeln von Wahlvorschlägen mehrfache Bewerbung
Nr. 20    Mitteilung von Mängeln von Wahlvorschlägen mehrfache Unterschrift
Nr. 21    Mitteilung des Termins zur Verlosung von Ordnungsnummern
Nr. 22    Bekanntmachung über die Setzung einer Nachfrist
Nr. 23    Bekanntmachung zum Abbruch der Betriebsratswahl
Nr. 24    Bekanntmachung der gültigen Vorschlagslisten
Nr. 25    Bekanntmachung nur einer gültigen Vorschlagsliste
Nr. 26    Leitfaden schriftliche Stimmabgabe
Nr. 27    Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe
Nr. 28    Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe
Nr. 29    Stimmzettel bei mehreren Vorschlagslisten
Nr. 30    Stimmzettel bei nur einer Vorschlagsliste
Nr. 31    Wahlniederschrift bei mehreren Vorschlagslisten
Nr. 32    Wahlniederschrift bei nur einer Vorschlagsliste
Nr. 33    Benachrichtigung der Gewählten
Nr. 34    Bekanntmachung der Gewählten
Nr. 35    Bekanntmachung an Arbeitgeber und Gewerkschaften

 

Bestellungen unter Angabe der Mitgliedsnummer und der vollständigen Anschrift sind ausschließlich per Mail an

auftrag@dhv-cgb.de

zu senden.

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