Stellenausschreibung im Betrieb kann vom Betriebsrat vor der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes verlangt werden.
Sprecherausschuss
Sprecherausschuss ist die Vertretung der Leitenden Angestellten im Betrieb. Er kann in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Leitenden Angestellten gewählt werden. Gesetzliche Grundlage ist das Sprecherausschussgesetz vom 20.12.1988.
Sozialplan
Sozialplan ist die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Einzelheiten enthält das Betriebsverfassungsgesetz vom 25.9.2001.
Sozialauswahl
Sozialauswahl erfolgt bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen. Eine solche Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl der Arbeitnehmer die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers berücksichtigt hat. Einzelheiten regelt das Kündigungsschutzgesetz vom 25.8.1969.
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte sind Personen, bei denen ein Grad der Behinderung ( Behinderte) von wenigstens 50 vorliegt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (Rehabilitation und teilhabe behinderter Menschen).
Schwarzarbeit
Schwarzarbeit leistet , wer Dienst- oder Werksleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei u.a. als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt oder als Steuerpflichtiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt. Einzelheiten regelt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vom 23.7.2004.
Schlichtung
Schlichtung soll einen Tarifkonflikt einvernehmlich lösen und einen Arbeitskampf vermeiden.
Saisonarbeit
Saisonarbeit liegt vor, wenn Aushilfskräfte in bestimmten Bereichen für nur einen Teil des Jahres beschäftigt werden. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis befristet werden ( Befristeter Arbeitsvertrag). Saisonarbeiter sind Arbeitnehmer mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen.
Ruhezeit
Ruhezeit ist der Zeitraum, der zwischen der Beendigung der täglichen Arbeitszeit und der Wideraufnahme der Arbeit liegt. Die Arbeitnehmer müssen eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Ruhepausen
Ruhepausen sind Arbeitsunterbrechungen, die zu einem im voraus feststehenden Zeitpunkt in einem bestimmten zeitlichen Rahmen erfolgen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Einzelheiten regelt das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.